Der Brandanschlag, der zum Glück fast keinen Schaden verursachte, führte zur Verhaftung von drei Jugendlichen (15, 18 und 21) und jetzt zur Anklage nach § 3f des NS-Verbotsgesetzes. § 3f, in diesem Fall Brandlegung als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne ist von einer heftigen Strafandrohung begleitet. Bei den beiden Minderjährigen würde sich der Strafrahmen halbieren. Die Anklage wird in zwei Wochen rechtskräftig, sofern nicht ein Einspruch erhoben wird. (Österreich, 22.5.2011)
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Kufstein (Tirol): Neonazi-Brandanschlag vor Anklage
Die mutmaßlichen Täter des Brandanschlags auf den Gebetsraum der islamischen Gemeinschaft in Kufstein steht vor der Anklage. In der Nacht auf den 16.1. hatten vorerst unbekannte Täter in Kufstein Hakenkreuze, SS-Runen und die 88 auf Häuserwände in Kufstein geschmiert und dann einen Molotow-Cocktail gegen die Tür des Gebetshauses geworfen.
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