Der Brandanschlag auf den Gebetsraum der islamischen Gemeinschaft in Kufstein steht vor der Anklage. In der Nacht auf den 16.1. hatten vorerst unbekannte Täter in Kufstein Hakenkreuze, SS-Runen und die 88 auf Häuserwände in Kufstein geschmiert und dann einen Molotow-Cocktail gegen die Tür des Gebetshauses geworfen.
Der Brandanschlag, der zum Glück fast keinen Schaden verursachte, führte zur Verhaftung von 3 Jugendlichen (15, 18 und 21) und jetzt zur Anklage nach § 3f des NS-Verbotsgesetzes.
§ 3f, in diesem Fall Brandlegung als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne ist von einer heftigen Strafandrohung begleitet. Bei den beiden Minderjährigen würde sich der Strafrahmen halbieren. Die Anklage wird in 2 Wochen rechtskräftig, sofern nicht ein Einspruch erhoben wird. (Österreich, 22.5.2011)