Spital/Klagenfurt: Verkehrsregelung mit Hitlergruß
Wien: Waffe für physiotherapeutische Übungen
Linz: Karmisch gesteuerter Hilfssheriff vor Gericht
Hallein/Sbg.: Hunderte Straftaten nach dem Verbotsgesetz
Spital/Klagenfurt: Verkehrsregelung mit Hitlergruß
Das kommt uns irgendwie bekannt vor, aber nicht alle kommen vor Gericht damit durch: „Am 3. Oktober dieses Jahres wurde er allerdings beobachtet, wie er im Frühverkehr betrunken an einer stark frequentierten Kreuzung in Spittal an der Drau den Vorbeifahrenden etwa eine Viertelstunde lang immer wieder den Hitlergruß zeigte. Der Angeklagte bestritt dies. Er habe nur gewinkt, vier oder fünf Leute gegrüßt, bekräftigte er mehrmals.“ (APA via vol.at, 2.12.19) Er, das ist ein 37-jähriger Kärntner, der, nachdem er an einer Tankstelle ausreichend Gerstensaft getankt hatte, sich an eine Spitaler Kreuzung begab, um dort mit strammer Haltung und mehrfach ausgestrecktem Arm zu „winken“. Pech für ihn, dass gerade ein Polizist vorbei kam und die vermeintliche Winkgeste anders interpretierte: „Es sei eindeutig der Hitlergruß gewesen. Der Angeklagte habe dabei auch eine stramme Körperhaltung angenommen.“ (APA)
Und da gab’s offenbar auch noch eine Textnachricht mit „Sieg Heil“, die der Kärntner im Juli verschickt haben soll. Auch hier äußerte sich der Angeklagte wenig kreativ: „Er habe das Handy nicht mit Code gesperrt gehabt. Es könne leicht sein, dass sein Freund sein Handy genommen und diese Nachricht verschickt habe. Er habe das sicher nie geschrieben.“ (APA)
Das Urteil fiel aufgrund anderer Vorstrafen recht hart aus: 15 Monate Haft – nicht rechtskräftig.
Wien: Waffe für physiotherapeutische Übungen
Der Fall des 39-jährigen M.L., der in einem Hörsaal an der Uni Wien mit Schusswaffe aufgetaucht war, ging durch die Medien. Nun musste sich der Chemiker und Physikstudent vor Gericht verantworten, und da gab er sich recht – sagen wir – naiv. „Warum er überhaupt eine Waffe habe, fragt die Richterin. Er habe sich die Glock aus ‚physiotherapeutischen Gründen‘ zugelegt, meint er. Bei einem chemischen Experiment habe er sich verletzt, seine rechte Hand sei seitdem teilweise taub. Um dem beizukommen, müsse er ‚Geschicklichkeits- und Konzentrationsübungen‘ mit der Glock ausführen.“ (wienerzeitung.at, 5.12.19)
Der Mann therapiert sich also mit Schießübungen. Ob er auch gefragt wurde, warum er, nachdem ihm die Glock abgenommen worden war, mit einem Messer an der Uni auftauchte, wissen wir nicht. Einschlägig gerüstet marschierte er auch zum Prozess: „Laut einer anwesenden Medienvertreterin erschien der Mann zur Verhandlung mit Taschenmesser und Würgekette, musste diese aber bei der Sicherheitsschleuse am Eingang abgeben.“ (kurier.at, 5.12.19)
Verständlich dass die Richterin „ein ungutes Gefühl“ hatte. Sie verhängte (nicht rechtskräftig) eine unbedingte Haftstrafe von acht Monaten und die Verpflichtung zu einem psychiatrischen Test und allenfalls zu einer Behandlung. L. wird noch ein zweites Mal vor Gericht erscheinen müssen, ein separates Verfahren wegen Verhetzung – Tweets mit islamophoben Inhalten und Gewaltphantasien – ist noch anhängig.

Linz: Karmisch gesteuerter Hilfssheriff vor Gericht
Er war Mitglied des „Staatenbund Österreich“, des Phantasiegerichtshof „International Common Law Court of Justice“ (ICCJV) und stand wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung sowie wegen des Vergehens nach dem Verbotsgesetz vor Gericht.
Seinen Einstieg in die Staatsverweigerer-Szene beschrieb er mit ‚Wut auf den Staat‘, die er nach mehrmaligen Führerscheinabnahmen gehabt habe und die ‚sicher nicht unberechtigt war’. Diese Wut sei „vielleicht karmisch bedingt eine Resonanzgeschichte von mir“ gewesen. ‚Sind Sie sehr esoterisch?’, fragte der Richter. ‚Nein, eher buddhistisch angehaucht.‘ Er gab zu, beim ICCJV ein ‚Hilfs-Sheriff‘ gewesen zu sein, dieser ‚Status‘ habe ihm gefallen. Er habe gedacht, ‚das kann mir helfen, dass gegen mich nicht vorgegangen wird’. Er hätte auch bei ‚Verhaftungen‘ dieser selbst ernannten Gerichtsbarkeit, der zufolge nur mehr das Naturrecht gelten sollte, mithelfen müssen, bestätigte er auf Nachfrage des Staatsanwalts – ‚von dem habe ich mich gefürchtet‘. Was genau geplant gewesen wäre, wisse er nicht, nur dass man ‚korrupte Politiker einsperren‘ habe wollen. ‚In eigenen Gefängnissen‘, ergänzte er. (ooe.orf.at, 4.12.19)

Zusätzlich kam Holocaustleugnung als Anklagepunkt hinzu. Der 41-Jährige soll auf Facebook den Spruch „Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast“ geteilt haben. Nach einem einstimmigen Schuldspruch folgte das rechtskräftige Urteil mit 30 Monaten Haft. „Die Vorwürfe der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch, der versuchten Nötigung und des schweren Betrugs – wurden ausgeschieden. Hier sollen noch Zeugen gehört werden.“ (ooe.orf.at, 5.12.19)
Hallein/Sbg.: Hunderte Straftaten nach dem Verbotsgesetz
Dieser Fall wird die Jahresstatistik 2019 zu rechtsextremen Anzeigen in die Höhe schnellen lassen. In Salzburg wurde ein 19-jähriger Halleiner gleich wegen 182 Straftaten nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Und nicht nur das: Vernetzt war der Halleiner mit 24 Personen aus dem Ausland und weiteren 14 Personen aus Österreich, die 241 Delikte nach dem Verbotsgesetz begangen haben sollen.
Eine Auseinandersetzung zwischen zwei 19-Jährigen im Juni 2019 – angeblich aus politischen Gründen – bildete den Ausgang der polizeilichen Ermittlungen.
Laut Polizei sollen die beiden 19 Jahre alten Österreicher unterschiedlicher politischer Gesinnung gewesen sein, und das wiederum soll zur Eskalation des Streits geführt haben. Schließlich sei einer der beiden geflüchtet, der zweite verfolgte ihn aber laut Polizei und der Streit wurde noch heftiger. Der verfolgte Mann sagte später zur Polizei, er habe sich bedroht gefühlt und deshalb seine Gaspistole gezückt und auf seinen Widersacher gerichtet. Bei der anschließenden Rangelei drückte der 19-Jährige dann ab. Der Schuss aus der Gaspistole traf seinen Gegner in den Bauch und verletzte ihn leicht. Ein zweiter Schuss verfehlte den jungen Mann. (salzburg.orf.at, 17.6.19)
Der Halleiner, der den Schuss abgegeben hatte, geriet somit ins Visier der Polizei, die dann im Zuge weiterer Ermittlungen die Verstöße gegen das Verbotsgesetz entdeckte. Das war jedoch bei weitem nicht alles. Anzeigen gibt’s laut polizeilicher Meldung auch wegen „sieben Verhetzungen, vier Straftaten nach dem Waffengesetz (Besitz verbotener Waffen), einer Sachbeschädigung (Aufkleben von politischen Stickern), drei Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz, einer schwere Nötigung und einer gefährliche Drohung“.
