Kärnten: Verurteilungen und Aufenthaltsverbote wegen Wiederbetätigung
Braunau-Ried/OÖ: Nicht „88“, sondern irgendwelche Kegeln?
Innsbruck: zwei Schuldsprüche wegen Wiederbetätigung
Eichgraben/NÖ: Prozess gegen FPÖ-Mitglied endete mit Diversion
Leoben-Bez. Liezen/Stmk: keine Silberkette, aber ein Ring mit NS-Zeichen
Wien: in Unterhose und mit Nazi-Tattoos auf Facebook
Wien: rechtsextreme Band im Szeneklub Escape
Wien: Verteidigung in einem Wiederbetätigungsprozess endete für Anwalt mit einer Disziplinarstrafe
Wien und Kufstein/T: Nazi-Schmierereien
Das rechte Wort der Woche …
Kärnten: Verurteilungen und Aufenthaltsverbote wegen Wiederbetätigung
Zwölf Monate bedingt und 1.440 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig) kassierte ein deutscher Staatsbürger, der vor einem Jahr in St. Veit/Glan öffentlich den Hitlergruß gezeigt und dazu „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Die Juden gehören alle vergast“ skandiert hatte. Dazu kamen einschlägige Facebook-Postings. (kaernten.orf.at, 5.11.18)
Ob auch dieses Verfahren zu einem Aufenthaltsverbot führen wird, ist noch nicht klar. Gegen drei Deutsche und mehrere Kroaten, die in den letzten Monaten in Kärnten nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden, wurde auch gleichzeitig ein lebenslanges Aufenthaltsverbot in Österreich verhängt: „Durch das Zeigen des Hitlergrußes werde eine staatsgefährdende Ideologie verherrlicht. Daher sei ein lebenslanges Aufenthaltsverbot ausgesprochen worden, so ein BFA-Sprecher. Natürlich setze man auch auf Abschreckung.” (kleinezeitung.at, 6.11.18)
Braunau-Ried/OÖ: Nicht „88“, sondern irgendwelche Kegeln?
„88“ auf dem Handballen und ein Hitlerporträt am Oberschenkel, das sind die gestochenen Zutaten, die einen 35-jährigen Braunauer vor Gericht gebracht hatten, wobei das Führer-Tattoo aus strafrechtlicher Sicht keine Rolle spielte, weil es nicht öffentlich sichtbar war. Er sei zwar in seiner Jugend in rechten Kreisen unterwegs gewesen, eine „88“ sei das jedoch nicht, sondern etwas Kegelartiges. Das sah eine Polizistin anders, es steht nun im Raum, dass die Tätowierung nachträglich verändert wurde. Der Prozess gegen den Angeklagten Josef R. wurde Ende Mai vertagt, um ein dermatologisches Gutachten wegen der „88” einzuholen. Das scheint nicht für die Version des Angeklagten gesprochen zu haben.
„Es gibt nicht den Hauch eines Zweifels am Tatbestand der Wiederbetätigung. Es ist völlig lebensfremd, dass man sich irgendwelche Kegeln tätowiert, zumal der Beschuldigte selber angab, in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein. Die Zahl 88 wurde öffentlich zur Schau getragen, das steht für mich außer Zweifel”, sagte die Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer. (nachrichten.at, 9.11.18)
Die Verurteilung zu 20 Monaten bedingt ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Berufung an.
Innsbruck: zwei Schuldsprüche wegen Wiederbetätigung
Zwei Prozesse am Landesgericht Innsbruck wegen des Versendens von NS-Inhalten via WhatsApp endeten mit unterschiedlichem Strafausmaß:
Ein 46-Jähriger hatte über den Nachrichtendienst WhatsApp im Jahr 2016 Bilder von Adolf Hitler versandt, die aufgrund von Bildkombinationen und Beitexten wohl zum Lachen anregen sollten. Das Lachen verging angesichts von einem Jahr bedingter Haft und 7200 Euro Geldstrafe dann letztlich dem Tiroler. Anders gelagert der Fall einer Tirolerin am Mittwoch, die in einer desorientierten Lebensphase teilweise exakt die gleichen Bilder bekommen und weiterversandt hatte. Dazu hatte die Frau auch in einer Wohnung Hakenkreuze an die Wand gemalt. Nach einem Besuch im einstigen Konzentrationszentrum Dachau aber ehrlich geläutert und reuig, ergingen hier gerade zehn Monate bedingte Haft plus 1800 Euro Geldstrafe und 500 Euro Verfahrenskosten. (tt.com, 11.11.18)
Eichgraben/NÖ: Prozess gegen FPÖ-Mitglied endete mit Diversion
„‚Der Tatbestand des Deliktes der Verhetzung ist erfüllt’, meint der Richter und bietet Diversion an.” (NÖN, Woche 45/2018, S. 25) Das musste Christine G, Mitglied der FPÖ Eichgraben, vor Gericht in der letzten Woche hinnehmen.
Seine Mandantin habe das Posting versehentlich öffentlich gestellt, erklärte der Verteidiger, sie habe einfach den falschen Knopf gedrückt. ’Ich weiß nicht, ob diese Einlassung sinnvoll ist’, konterte der Richter, zumal Korntheuer auch darauf verwies, dass der Text relativ lange online war und der Beschuldigten auffallen musste, dass er mehrere Kommentare zur Folge hatte. Damit führte er die Einlassung der Pensionistin, dass sie zu spät gemerkt habe, dass sie den Text zahlreichen Personen zugänglich machte, ad absurdum. (meinbezirk.at, 6.11.18)
Auffällig geworden war sie schon jedoch mehrfach zuvor, auch ihr Ehemann, Gemeinderat in Eichgraben, der diesen „versehentlich“ veröffentlichten, gar nicht so gemeinten Beitrag auch noch kommentierte und beklagte, dass das Posting „Herrn Klenk [Florian Klenk wohnt in Eichgraben, Anmk. SDR] unter die Nase gerieben“ gerieben worden sei. Ja, Strafverteidiger haben es manchmal nicht leicht beim Vorbringen von seltsam klingenden Verteidigungsgründen … Frau G. kam mit einer Diversion – Zahlung von 1.300€ – davon.

Leoben-Bez. Liezen/Stmk: keine Silberkette, aber ein Ring mit NS-Zeichen
Weil ihm angeblich eine Silberkette gestohlen wurde, wirbelte ein junger Mann in einem Leobner Lokal, bis die Polizei gerufen wurde. Die konnte zwar die Silberkette nicht sicherstellen, dafür aber einen Ring mit NS-Symbolen – beim (angeblich) Bestohlenen. Er wurde wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung angezeigt. (kleinezeitung.at, 9.11.18)
Wien: in Unterhose und mit Nazi-Tattoos auf Facebook
Einmal mehr wurde in der inzwischen amtsbekannten Facebook-Gruppe „Ich wohne auf der richtigen Seite der Donau (21,22 Bezirk)“ ein Nazi-Posting gesichtet. Dort präsentierte sich ein Herr mit Fotos von sich in Unterhose, um seine selbstauferlegten Qualen beim Tätowieren zu schildern. Zu „bewundern“ war unter anderem ein Hakenkreuz auf seinem Oberschenkel. Als er auf eine eventuelle Strafbarkeit aufmerksam gemacht wurde, reagierte er gelassen:
Auf die Frage, ob er keine Angst vor dem Gesetz hätte, bleibt der Neonazi über der Donau ganz gelassen: ‘Ich kann nicht nochmal für diese Zeichen verurteilt werden.’ Außerdem wäre ein Cover-Up laut ihm „vorgeschriebene Körperverletzung”. J. offenbart auch, wie viel Zeit er für ‘solche Nazizeichen’ verloren hat: Insgesamt soll er laut eigenen Angaben 2 Jahre, 9 Monate, 13 Tage und 14 Stunden eingesessen sein. (heute.at, 7.11.18)
Da könnte nun einiges dazu kommen, denn die Veröffentlichung dieser Tattoos ist selbstverständlich strafbar. Diese Aussicht dürfte ihm dann zu viel geworden sein, denn sein FB-Account ist inzwischen nicht mehr online.



Wien: rechtsextreme Band im Szeneklub Escape
Nicht zum ersten Mal gerät der Wiener Szeneklub Escape im 7. Bezirk in die Kritik, weil dort immer wieder Black Metal-Bands mit eindeutig rechtsextremem Background auftreten. Am letzten Wochenende soll dort – so, wie bereits schon 2015 – die finnische Band Horna einen Gastauftritt absolviert haben. „Neben den üblichen Auftritten auf Metal-Festivals finden sich die Finnen auch auf Konzerten neben Neonazi-Bands, wo ausgestreckte Arme zum Hitlergruß erhoben wurden. Erst vergangenes Jahr traten Horna gemeinsam mit zwei neonazistischen Bands bei einer ‚Privatveranstaltung’ in Helsinki auf, deren Austragungsort man nur per Mail erfahren konnte. Der Ankündigungsflyer ließ den Grund für das konspirative Verhalten bereits vermuten: Neben Hornas Bandlogo ’schmückten’ ein Keltenkreuz, Symbol der extremen Rechten, und gleich zwei Hakenkreuze den Werbeflyer für das Konzert.” (wienerzeitung.at, 6.11.18)
Nicht sehr einsichtig zeigt sich der Veranstalter auf seiner Facebook-Seite: „Das Escape steht seit über 15 Jahren für Musik und Unterhaltung. Bei uns ist JEDER WILLKOMMEN, der seine Ideologien für sich behält und mit uns die Kunst der Musik zelebrieren möchte. Man begegnet einander auf Augenhöhe und ohne Vorbehalte. Wir sind ein internationaler Treffpunkt der Metal Musik und unter unseren Gästen ist nahezu jede Nation, Glaube oder politische Ausrichtung vertreten. Trotzdem oder gerade auch deshalb gilt: POLITIK ist KEIN THEMA und bleibt vor der Türe.” Übersetzt: Hier bekommt jeder Neonazi seine Bühne, solange er seine Gesinnung für die Gäste nicht wahrnehmbar zum Ausdruck bringt.
Wien: Verteidigung in einem Wiederbetätigungsprozess endete für Anwalt mit einer Disziplinarstrafe
5.000.- muss ein Rechtsanwalt als Disziplinarstrafe zahlen, weil er als Verteidiger in einem Prozess wegen Wiederbetätigung in seinem Schlussplädoyer meinte: „Die Staatsanwältin schwimmt noch auf der alten Welle eines untergehenden Systems. Dieses System der Bespitzelung, der Vernaderung und der Verfolgung wollen wir in diesem Land nicht mehr haben.“ Da er nicht von der NS-Zeit sprach, sondern das heutige System bestätigte der OGH, „dass der Anwalt damit die Grenzen der zulässigen sachlichen Verteidigung überschritten hat.” (diepresse.com, 11.11.18)
Wien-Kufstein/T: Nazi-Schmierereien
Dass dieser Platz „Miep Gies-Platz” heißt, war meine Initiative, als ich noch im Gemeinderat war. Ich bin schockiert über diesen Nazi-Vandalismus.
Miep Gies wurde als Hermine Santrouschitz in Meidling geboren, war Helferin von Anne Frank – und rettete die Tagebücher. pic.twitter.com/uiUAOaH7wN— Marco Schreuder ????️???????????? (@marcoschreuder) 5. November 2018
Die Nazi-Schmierereien beim „Miep Gies Park“ konnten noch am selben Tag entfernt warden.
In Kufstein beschmierte jemand die dortige Festung mit Hakenkreuzen (tirol.orf.at, 6.11.18)
… ist diesmal ein beredtes Schweigen, nämlich jenes des Vizekanzlers Heinz-Christian Strache zum Gedenken an die Novemberpogrome. Nichts von der Gedenkfeier im Parlament, nichts vom nachfolgenden Empfang für Holocaustüberlebende – dafür aber viel über den von Österreich abgelehnten Migrationspakt und ein Selfie von sich samt Gattin aus der Albertina. Strache weiß eben, was seinen Fans zumutbar ist und was nicht.