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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Eine seltsame Verfahrenseinstellung

Die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt hat in der Vor­wo­che bekannt­ge­ge­ben, dass sie die Ermitt­lun­gen gegen den ORF-Jour­na­lis­ten Ed Mos­chitz eben­so ein­stellt wie die gegen den FPÖ-Vor­sit­zen­den Stra­che (sie­he dazu: „Öster­reich – Ungarn, die Rech­te und die Pres­se­frei­heit”). Das ist nach drei Jah­ren (!) Ermitt­lun­gen der vor­läu­fi­ge und merk­wür­di­ge Schluss­punkt nach der aus­ge­zeich­ne­ten ORF-Doku­men­ta­ti­on „Am rech­ten Rand“, die die FPÖ in höchs­te Erre­gung ver­setzt hatte.

4. Juni 2013


Screen­shot aus der Doku „Am rech­ten Rand”

Eigent­lich waren es Dreh­ar­bei­ten zu der Doku „Am rech­ten Rand“ über zwei jun­ge Neo­na­zis am Ran­de einer FPÖ-Wahl­ver­an­stal­tung in Wie­ner Neu­stadt, die die FPÖ und ihren Vor­sit­zen­den Stra­che so in Auf­re­gung ver­setzt hat­ten, dass er sogar mit sei­ner Ent­lei­bung droh­te: „Ich las­se mich abste­chen, wenn das nicht stimmt.“

Die dras­ti­sche Maß­nah­me bleibt Stra­che erspart, weil die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt nach drei Jah­ren Ermitt­lun­gen, in denen Gut­ach­ten auf Gut­ach­ten folg­te, zu dem Ergeb­nis kam, dass

mit der für das Straf­ver­fah­ren not­wen­di­gen Sicher­heit weder eine all­fäl­li­ge Mani­pu­la­ti­on, noch die Tat­sa­che fest­stell­bar (ist), ob am 12.3.2010 in Wie­ner Neu­stadt (von wem auch immer) wäh­rend einer Wahl­kampf­ver­an­stal­tung der FPÖ in räum­li­cher Nähe zum Bun­des­par­tei­ob­mann Heinz-Chris­ti­an Stra­che eine Äuße­rung wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hit­ler“ getä­tigt wurde.


Screen­shot aus der Doku „Am rech­ten Rand”

Dabei wäre es inter­es­sant gewe­sen zu erfah­ren, was denn wirk­lich „stimmt“ bzw. was Stra­che eigent­lich gehört haben will. Zunächst behaup­te­te er näm­lich, „Heil Hit­ler“ gehört zu haben, dann wur­de dar­aus ein „Sieg Heil“.

Nach­dem die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt zunächst gegen Ed Mos­chitz sogar wegen Anstif­tung zur NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ermit­telt hat­te, wur­de die­ser Vor­wurf im Juni 2011 fal­len­ge­las­sen. Was immer noch blieb, war der Vor­wurf der Fäl­schung eines Beweis­mit­tels (§ 293 StGB) und der Begüns­ti­gung (§ 299) gegen Mos­chitz, der Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g) gegen einen der jun­gen Neo­na­zis sowie der Vor­wurf der Beweis­mit­tel­fäl­schung gegen unbe­kann­te Täter (damit waren die Mit­ar­bei­ter des ORF-Film­teams gemeint).


Screen­shot aus der Doku „Am rech­ten Rand”

Stra­che wie­der­um wur­de 2010 vom dama­li­gen Chef der ORF-Sen­de­rei­he „Am Schau­platz“, Chris­ti­an Schül­ler, wegen des Ver­dachts der fal­schen Beweis­aus­sa­ge (§ 288 StGB) und der Ver­leum­dung (§ 297 StGB) ange­zeigt. Im Herbst 2010 hob der Natio­nal­rat Stra­ches Immu­ni­tät auf, um Ermitt­lun­gen in die­ser Ange­le­gen­heit zu ermög­li­chen. Stra­che wur­de aller­dings bis zur Ein­stel­lung des Ver­fah­rens in der Vor­wo­che dazu nie einvernommen.

Mos­chitz hat­te sich wegen der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er mehr­mals öffent­lich beschwert und auch an den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te gewandt. Der hat­te Anfang Mai 2013 erklärt, dass er die Beschwer­de von Mos­chitz in Kür­ze prü­fen wer­de. Mit der Ver­fah­rens­ein­stel­lung kam die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt die­ser Prü­fung zuvor.

Ed Moschitz hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

Es han­delt sich wohl nur um einen Zufall, dass genau dann, wenn der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te die Prü­fung mei­nes Fal­les vor­be­rei­tet, die Staats­an­walt­schaft Wr. Neu­stadt ploetz­lich „kei­nen Grund mehr zu straf­recht­li­cher Ver­fol­gung sieht” und sich mit der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens beeilt. 

Dass Staats­an­walt Hand­ler gleich­zei­tig auch das Ver­fah­ren gegen FPÖ-Chef Stra­che ein­stellt, ist unfass­bar. Wäh­rend näm­lich Stra­che vor lau­fen­der Kame­ra am 12. März 2010 noch behaup­te­te „Heil Hit­ler” gehört zu haben, konn­te er sich Tage spä­ter nur mehr an ein „Sieg Heil” erin­nern. Auch die ande­ren von der FPÖ nam­haft gemach­ten Zeu­gen wol­len unter­schied­li­che „Nazi­sa­ger” gehört haben.

Weil aber die Behör­den über­haupt kei­ne Nazi­sa­ger auf der Dreh­kas­set­te hören konn­ten, haben die Staats­an­wäl­te in Wr. Neu­stadt sich ent­schlos­sen meh­re­re teu­re Gut­ach­ten in Auf­trag zu geben. Aber auch gericht­lich beei­de­ten Gut­ach­ter konn­ten weder ver­bo­te­nes Gedan­ken­gut noch Mani­pu­la­ti­ons­spu­ren auf der Kas­set­te feststellen.

Als Jour­na­list, der sei­ne Quel­len prü­fen muss, find ich es natür­lich selt­sam, dass eine Staats­an­walt­schaft es im gesam­ten Ver­fah­ren ver­ab­säumt, FPÖ-Chef Stra­che als Beschul­dig­ten ein­zu­ver­neh­men. Das, obwohl der Immu­ni­täts­aus­schuss des Par­la­ments Stra­ches par­la­men­ta­ri­sche Immu­ni­tät bereits im Herbst 2010, wegen eines drin­gen­den Tat­ver­dach­tes!! der „fal­schen Zeu­gen­aus­sa­ge” und „übler Nach­re­de” auf­ge­ho­ben hat­te. Einen drin­gen­den Tat­ver­dacht hat es übri­gens gegen mich nie­mals gegeben.

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