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Lesezeit: 9 Minuten

Aula-Prozess Teil 4 (24.–26.11.): Irving-Mythen, „Landplage“-Diffamierung, Nazilieder und eine Verteidigung im Wiederholmodus

Holo­caust-Rela­ti­vie­rung via David Irving, die Dif­fa­mie­rung befrei­ter KZ-Häft­lin­ge als „Land­pla­ge“, unkom­men­tier­te NS-Ton­trä­ger und eine Ver­tei­di­gungs­li­nie, die wie eine ste­cken geblie­be­ne Schall­plat­te klingt. „Stoppt die Rech­ten“ war wie­der bei allen drei Ver­hand­lungs­ta­gen im Aula-Pro­zess durch Prozessbeobachter*innen vertreten.

28. Nov. 2025
Der Aula-Prozess am 24.11.25: Duswalds Landplage-Diffamierung vor Gericht (© SdR)
Der Aula-Prozess am 24.11.25: Duswalds Landplage-Diffamierung vor Gericht (© SdR)

Aula-Prozess Woche 3 startet: Anklage erweitert

Die drit­te Ver­hand­lungs­wo­che begann am 24. Novem­ber mit dem, was die Staats­an­walt­schaft bereits im Sep­tem­ber in Aus­sicht gestellt hat­te: eine Aus­wei­tung der Ankla­ge auf § 3h Ver­bots­ge­setz an drei Punk­ten, dar­un­ter die  Aus­sa­ge des ange­klag­ten frü­he­ren „Schrift­lei­ters“ der Aula, Mar­tin Pfeif­fer, in der Haupt­ver­hand­lung, die Wehr­macht sei „nie ein Instru­ment der NS-Herr­schaft“ gewe­sen. Die Gut­ach­ter stell­ten schon im Sep­tem­ber die Gegen­la­ge aus For­schung und Doku­men­ten dar, die Pfeif­fers Aus­sa­ge klar widerspricht.

Duswalds „Landplage“-Diffamierung vor Gericht – wieder

Eine zen­tra­le Stel­lung nah­men Tex­te von Fred Dus­wald ein, allen vor­an sei­ne 2016 breit dis­ku­tier­ten „Landplage“-Diffamierungen von Befrei­ten aus dem KZ Maut­hau­sen. Das Voka­bel „Land­pla­ge“ für ehe­ma­li­ge KZ-Insas­sen hat­te Dus­wald bereits 2006 in einem Aula-Arti­kel depo­niert, 2011 und 2015 erneut.

2011 schei­ter­te die Israe­li­ti­sche Kul­tus­ge­mein­de mit einer Anzei­ge, 2015 der Grü­ne Ex-Abge­ord­ne­te Harald Wal­ser, doch der ging mit der skan­da­lö­sen Ein­stel­lungs­be­grün­dung der Gra­zer Staats­an­walt­schaft an die Öffent­lich­keit, von deren Text­pas­sa­gen sich letzt­lich selbst der Jus­tiz­mi­nis­ter distan­zie­ren muss­te. Aus die­ser Begrün­dung zitier­te Rich­ter Erik Nau­ta die Skan­dal­for­mu­lie­run­gen, aber zeich­ne­te mit wei­te­ren Doku­men­ten den Weg des Ver­fah­rens über die Kla­gen der Maut­hau­sen-Über­le­ben­den bis zum Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te und schließ­lich auch des Obers­ten Gerichts­hofs in Wien nach – am Ende stand die Fest­stel­lung über die Rechts­wid­rig­keit von Dus­walds Aula-Text.

Pfeif­fer ver­such­te, die Flucht nach vorn anzu­tre­ten: Dus­wald habe sich auf „eta­blier­te Quel­len“ gestützt. Kopien davon leg­te Pfeif­fer dem Gericht vor. Er prä­sen­tier­te das so: Man habe belegt, dass es nach der Befrei­ung der KZ-Häft­lin­ge zu Plün­de­run­gen gekom­men sei. Den Begriff „Land­pla­ge“ habe Dus­wald von ÖVP-nahen Publi­zis­ten über­nom­men – das Label „ÖVP“ soll­te hier die Unver­däch­tig­keit der zitier­ten Autoren belegen.

Die Gut­ach­ter zogen die Hand­brem­se. Moritz Fischer stell­te nach einem Abriss, was das KZ Maut­hau­sen war und wie die Befrei­ung der Häft­lin­ge von­stat­ten­ging, klar, dass Dus­wald den His­to­ri­ker spie­le, aber das, was man im ers­ten Semes­ter eines Stu­di­ums schon ler­ne, nicht gemacht habe: näm­lich Quel­len­kri­tik zu üben. Dus­walds zen­tra­le Bele­ge sei­en lücken­haft und wider­sprüch­lich, Zah­len blie­ben ohne Her­kunft, in einer zitier­ten Dis­ser­ta­ti­on (1966) sei schlicht­weg pla­gi­iert wor­den. „Kei­ne der vor­ge­leg­ten Quel­len stüt­zen die Aus­sa­gen von Dus­wald.“ Die Opfer wer­den zu Tätern gemacht und damit ein zwei­tes Mal dif­fa­miert. Dus­wald habe NS-Pro­pa­gan­da über­nom­men, Men­schen wur­den dehu­ma­ni­siert, fass­te Fischer zusammen.

Magnus Brecht­ken ergänz­te die Kon­text­fo­lie: Das Wort „Land­pla­ge“ für KZ-Über­le­ben­de sei dif­fa­mie­rend – egal, wer es in den Mund nimmt. Denn der ent­schei­den­de Punkt sei der Effekt: Die Erzäh­lung kippt die Per­spek­ti­ve so, dass befrei­te Häft­lin­ge als Gefahr erschei­nen. Die Geschwo­re­nen wer­den über Dus­walds Text aus 2006 zu befin­den haben.

Bei zwei wei­te­ren Dus­wald-Tex­ten, in denen die Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger „ent­dra­ma­ti­siert“ wur­den (über KZ-Orches­ter, die sug­ge­rie­ren, „so schlimm war es nicht“) oder wo über „Gru­sel­be­su­che“ in KZ, die bei Schüler*innen durch den „Schuld­kult“ irrepa­ra­ble Schä­den und die Ver­nich­tung der Per­sön­lich­keit im Kin­des­al­ter zur Fol­ge hät­ten, stell­ten die Gut­ach­ter zwar Irre­füh­rung fest, aber kei­ne ein­zel­nen Pas­sa­gen, die den NS/Holocaust direkt ver­harm­lo­sen oder leug­nen wür­den. Brecht­ken benann­te jedoch den „Zynis­mus der Nazis“ als seman­ti­sche Quel­le. Ent­schei­dend bleibt die publi­zis­ti­sche Ten­denz: Empa­thie­ver­schie­bung und Rela­ti­vie­rung von NS-Täterschaft.

Glei­cher Ver­hand­lungs­saal, in dem der Murer-Pro­zess war. Jetzt sit­zen wir wie­der hier und müs­sen uns die Rela­ti­vie­rung von NS-Ver­bre­chen anhö­ren. (Pro­zess­be­ob­ach­ter)

Zur Erin­ne­rung: Wir befin­den uns 80 Jah­re nach dem Ende des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Mord­re­gimes in einem öster­rei­chi­schen Gerichts­saal, wo wis­sen­schaft­lich dar­ge­legt wer­den muss, dass KZ-Häft­lin­ge Opfer und nicht Täter waren und es für KZ-Insas­sen kei­ner­lei Form der Gemüt­lich­keit gab! (Pro­zess­be­ob­ach­te­rin)

Ein Text aus dem März 2011 han­delt von Claus Nord­bruch, der in der Aula als „Star-Autor“ titu­liert wur­de – auf­grund sei­ner umfas­sen­den Publi­ka­tio­nen über die Ent­wick­lung Süd­afri­kas, Nami­bi­as und des Nahen Osten, so Pfeif­fer. Brecht­ken prä­zi­siert: Nord­bruch sei als „zen­tra­le Figur“ natür­lich in der ein­schlä­gi­gen Sze­ne bekannt, lebt in Süd­afri­ka, auch, um sich jus­ti­zi­el­len Fra­gen zu ent­zie­hen. Im Arti­kel belo­big­te Nord­bruchs Auf­tritt in Wien, orga­ni­siert vom „Frei­sinn-Buch­dienst“, der zum zwei­ten gro­ßen Block führt: Ab Diens­tag ging‘s um den Buch- und Ton­trä­ger­sek­tor aus dem Aula-Buch­dienst, mit dem, so ver­ant­wor­te­te Pfeif­fer sich gebets­müh­len­ar­tig, er nichts zu tun gehabt habe – auch nicht mit den vom Buch­dienst bespiel­ten Sei­ten in der Aula.

Ver­ant­wort­lich sei bis 2011 die Frei­sinn GmbH gewe­sen, deren Geschäfts­füh­rer zum zwei­ten Mal in den Gra­zer Schwur­ge­richts­saal gela­den wur­de. Der ver­wei­ger­te wie schon im Sep­tem­ber die Aus­sa­ge, obwohl er, so Nau­ta, dazu nicht berech­tigt sei. Als der Ex-Geschäfts­füh­rer erneut ent­geg­ne­te, er habe ein Ent­schla­gungs­recht und wol­le das „robust“ erklä­ren, quit­tier­te der Rich­ter die Sze­ne kno­chen­tro­cken: „Machens das draußen!“

Spä­ter wur­de das Ver­neh­mungs­pro­to­koll aus 2023, als sich der Frei­sinn-Mann noch gesprä­chi­ger zeig­te,  ver­le­sen: Dem­nach habe die Beschaf­fungs­aus­wahl im Aula-Buch­dienst und die Bespie­lung der Aula-Sei­ten mit Buch­dienst-Inhal­ten lan­ge bei Hans Becker-von Sothen gele­gen, der wie­der­um bis zu sei­nem Tod 2014 als Ares-Ver­lags­lei­ter im Sto­cker-Ver­lag tätig war und auch das Lay­out der Aula fabri­ziert haben soll. Das zeigt: In der Pra­xis bespiel­te ein enges Milieu Zeit­schrift, Buch­dienst und Sze­ne-Ver­lag zugleich. Die Idee für den Buch­dienst habe Becker-von Sothen aus Deutsch­land mit­ge­bracht, wo jede grö­ße­re rechts­extre­me Zeit­schrift einen Buch­dienst betrieb, führ­te Moritz Fischer aus. Der Besit­zer der neo­na­zis­ti­schen Natio­nal-Zei­tung, Ger­hard Frey, sei damit reich gewor­den. Man war auf ein bestimm­tes Milieu ange­wie­sen, um rechtsextreme/neonazistische Lite­ra­tur und Ton­trä­ger kau­fen zu kön­nen. Auch der Aula-Buch­dienst sei in die­sem Kon­text gestanden.

Aula-Buchdienst: Bücher und CDs als Echokammer aus dem Nationalsozialismus

Das Gericht ließ eini­ge in der Aula bewor­be­ne Bücher des Holo­caust­leug­ners David Irving dis­ku­tie­ren. Die Gut­ach­ter erin­ner­ten dar­an, dass „Der Unter­gang Dres­dens“ seit Jahr­zehn­ten ein Fun­da­ment der Opfer­zahl-Mytho­lo­gie ist. Der Bom­ben­krieg wird zu deut­scher Unschulds­ge­schich­te umge­deu­tet. Die His­to­ri­ker­kom­mis­si­on Dres­den hat die­se Mythen bereits abge­ar­bei­tet, Brecht­ken ver­or­tet im Dres­den-Opfer­n­ar­ra­tiv der Rechts­extre­men eine Erin­ne­rungs­po­li­tik, die End­pha­se­ver­bre­chen der Nazis in Deutsch­land aus­blen­det. Dass Irving Doku­men­te gefälscht habe, sei gericht­lich fest­ge­stellt. Die Fra­ge sei, war­um die Aula 2006 und spä­ter noch mit sol­cher Ware „Wis­sen­schaft­lich­keit“ beanspruche.

Aula-Prozess Graz 24.11.25: der Angeklagte Martin Pfeiffer vor Verhandlungsbeginn (© SdR)
Aula-Pro­zess Graz 24.11.25: der Ange­klag­te Mar­tin Pfeif­fer vor Ver­hand­lungs­be­ginn (© SdR)

Noch deut­li­cher wur­de es bei Ver­trieb und Bewer­bung von Ton­trä­gern aus der „Docu­men­ta­ry Series“ aus dem Haus  der „First Lady des Nazi-Plat­ten-Gewer­bes” (spiegel.de, 4.12.77), Else Hoch­e­der. Dort lagen unkom­men­tiert Reden von NS-Füh­rern und NS-Lie­der auf, die seit den 1970ern immer wie­der indi­ziert oder beschlag­nahmt wur­den. Alle CDs (30) sei­en begut­ach­tet, alle Lied­tex­te ana­ly­siert wor­den, refe­rier­te Fischer, eine Detail­ana­ly­se der NS-Reden sei selbst­ver­ständ­lich nicht nötig, denn deren Pro­pa­g­an­da­ch­a­rak­ter liegt offen zuta­ge. Pfeif­fers Ein­wand, das sei „rea­li­täts­fremd“, der Buch­dienst kön­ne nicht alle ein­zel­nen Lie­der und Tex­te anhö­ren, ver­fing nicht. Ent­schei­dend ist, dass die Aula die­se Pro­duk­te bewor­ben hat.

Verteidigung im Wiederholmodus

 

Rich­ter: Wer ist für die Geburts­tags­gra­tu­la­ti­on im Namen der Aula verantwortlich?
Pfeif­fer: Der Aula-Buchdienst.
Rich­ter: Aber die Gra­tu­la­ti­on ist im Namen der Aula, da steht: „Die Aula gra­tu­liert zum 70er“ [von David Irving].
Pfeif­fer: Ist aber auf der Sei­te des Buch­diens­tes, der hat das auto­nom gemacht.

Die Ver­tei­di­gung blieb bei der inzwi­schen ritua­li­sier­ten Linie. Ers­tens: Mei­nungs­frei­heit. Pfeif­fer ant­wor­te­te mehr als ein­mal aus­wei­chend („Ich kann dazu nichts sagen“), um dann doch auf die Ver­öf­fent­li­chung als legi­ti­mier­te „Mei­nung“ zu pochen. Zwei­tens: Ein­zel­text-Stra­te­gie. Nur glas­klar Straf­ba­res sei zu wür­di­gen. Staats­an­walt Chris­ti­an Kro­schl erin­ner­te an die Hand­lungs­ein­heit und an §§ 3d/3h als abs­trak­te Gefähr­dungs­de­lik­te, die auf den Gesamt­ef­fekt zielen.

Drit­tens: Behör­den­pas­si­vi­tät. Pfeif­fer ver­wies immer wie­der auf den Ver­fas­sungs­schutz, der doch mit­ge­le­sen habe, und: „Auch das DÖW hat mit­ge­le­sen und nichts getan.“ – eine glat­te Unwahr­heit, wie allei­ne schon aus den unzäh­li­gen Erwäh­nun­gen der Aula auf der DÖW-Web­site abzu­le­sen ist. Vier­tens: Buch­dienst-Exter­na­li­sie­rung. Alles „frei erhält­lich“, „Wasch­zet­tel“ von Ver­la­gen, kei­ne Zeit für Kon­trol­le. Die Gut­ach­ter hiel­ten dage­gen, dass „frei ver­füg­bar“ nicht gleich unbe­denk­lich ist, zumal die Aula-Aus­wahl über Jahr­zehn­te exakt die ein­schlä­gi­ge Ware belobigt.

Am Mitt­woch ging’s noch ein­mal um Bücher von David Irving und Claus Nord­bruch. Rich­ter Nau­ta ver­wies auf die Judi­ka­tur, die besa­ge, dass sich ein Redak­teur bei ein­schlä­gig poli­ti­schen Tex­ten mit Inhalt und Rele­vanz des Ver­bots­ge­set­zes aus­ein­an­der­zu­set­zen zu habe. Damit setz­te er Pfeif­fers Abschie­ben jeg­li­cher Ver­ant­wor­tung eine deut­li­che Grenze.

Was als Nächstes kommt

Auf die voll­stän­di­ge Ver­le­sung der Akten­in­hal­te und der Beweis­an­trä­ge wur­de ver­zich­tet, das Beweis­ver­fah­ren für geschlos­sen erklärt. Zu erfah­ren war, dass Pfeif­fer bereits den im Ermitt­lungs­zeit­raum bestell­ten Gut­ach­ter, den Zeit­his­to­ri­ker Oli­ver Rath­kolb, abge­lehnt hat­te – erfolg­los. Das Spiel wur­de mit Brecht­ken und Fischer mehr­fach fortgesetzt.

Für den wei­te­ren Ablauf gab Rich­ter Erik Nau­ta die Tak­tung vor: Am 1. Dezem­ber wird der Fra­gen­ka­ta­log an die Geschwo­re­nen ver­le­sen – mehr als 300 Sei­ten, das wer­de den gan­zen Tag dau­ern. Anschlie­ßend die Schluss­plä­doy­ers und die Bera­tung der Geschwo­re­nen. Mit dem Urteil ist ver­mut­lich erst am 3. Dezem­ber zu rechnen.

Für den Ange­klag­ten gilt die Unschuldsvermutung!

AUF1 liefert wie gewohnt

Ein Gus­to­stü­ckerl Mar­ke rechts­extrem zum Pro­zess lie­fer­te ein­mal mehr Ste­fan Magnets Inter­net-TV AUF1, das in den letz­ten drei Ver­hand­lungs­ta­gen zwar nicht beim „umstrit­te­nen Gesin­nungs­pro­zess“ (AUF1-Nach­rich­ten, 26.11.25) war, aber eine „Eska­la­ti­on“ am Beginn die­ser Woche witterte:

Die Staats­an­walt­schaft mach­te deut­lich, sie hält an allen bis­he­ri­gen Vor­wür­fen fest und die Ankla­ge wird sogar noch aus­ge­wei­tet. Unter ande­rem wird Pfeif­fer nun auch die Emp­feh­lung des Buches „Wah­re, dein Ant­litz“ eines frü­he­ren FPÖ-Poli­ti­kers vor­ge­wor­fen. Die Ankla­ge behaup­tet, das Werk ent­hal­te NS-Ideologie.

Der von AUF1 nicht nament­lich genann­te „FPÖ-Poli­ti­ker“ ist der mehr­fach ver­ur­teil­te Holo­caust­leug­ner Her­bert Schwei­ger, über den Pfeif­fer im Gerichts­saal fest­hielt: „Schwei­ger ist nicht als Neo­na­zi, son­dern als Alt­na­zi zu bezeichnen!“

AUF1 sieht ein „Alarm­zei­chen“ und wirft Staats­an­walt Kro­schl vor, „dass sich die Ankla­ge weni­ger am gel­ten­den Recht ori­en­tiert, son­dern an poli­ti­scher Welt­an­schau­ung“. Fürch­tet sich AUF1 vor dem gel­ten­den Recht?

Update 28.11.25: Am 27. Novem­ber ver­brei­tet AUF1 die Behaup­tung „Ein ein­zi­ges Wort soll straf­bar sein. (…) Dem frü­he­ren „Aula”-Chefredakteur Dr. Mar­tin Pfeif­fer wird nun sogar die Ver­wen­dung des Begrif­fes „Mei­nungs­ver­bre­chen” vor­ge­wor­fen — dabei soll es sich bereits um Wie­der­be­tä­ti­gung han­deln.” Selbst­ver­ständ­lich ist die blo­ße Ver­wen­dung des Wor­tes „Mei­nungs­ver­bre­chen” nicht ange­klagt, aber schon, wenn die Exis­tenz des Holo­caust als „Mei­nung” bezeich­net wird und des­sen straf­recht­li­che Ver­fol­gung (Holo­caust­leug­nung) als „Mei­nungs­ver­bre­chen” her­un­ter­ge­spielt wird.

➡️ Teil 1: Aula-Pro­zess in Graz: Wenn jahr­zehn­te­al­te Codes vor Geschwo­re­nen seziert werden
➡️ Aula-Pro­zess, Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bil­der, Begrif­fe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt
➡️ Aula-Pro­zess Teil 3 (22.–26.9.): Ver­fas­sungs­schutz auf Tauch­sta­ti­on, pro­ble­ma­ti­sche Tex­te und Holo­caust­leug­ner am Fließband
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Pro­zess: Ein his­to­ri­scher Befund und was er bedeutet

➡️ Wie Anwalt Toma­nek in einem AUF1-Inter­view den Aula-Pro­zess delegitimiert
➡️ Kein „Mei­nungs­streit“, son­dern Sys­tem: War­um der Aula-Pro­zess ein Wen­de­punkt ist

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Schlagwörter: AUF1 | Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsextremismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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