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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 10 Minuten

Mélange KW 35/23

Tier­schutz steht in rechts­extre­men Krei­sen zumin­dest nach außen an sich hoch im Kurs. Im Fall eines mut­maß­li­chen Tier­quä­lers aus Ober­ös­ter­reich, bei dem neben ver­wahr­los­ten und toten Hun­den auch Waf­fen, Dro­gen, Falsch­geld und NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wur­den, muss sich die ein­schlä­gi­ge Com­mu­ni­ty nun zwi­schen Sym­pa­thie für die brau­ne Gesin­nung und dem Tier­schutz ent­schei­den. Wird für man­che hart werden!

4. Sep. 2023
Rückblick
Rückblick

Feldkirch/Vbg: Neonazi nur ein „gerader Michel“
Wörgl-Innsbruck: „Es hat sich nicht ausgezahlt.“
Linz: Holocaust-Verharmlosung aus der Impfgegner*innenszene
Pernersdorf-Korneuburg/NÖ: Schuldig in 91 Punkten
Ansfelden/OÖ: Rechtsextremer Tierquäler mit Waffen und Nazi-Devotionalien
Bayern/D: Aiwanger bleibt im Amt
Bayern/D: Strafbefehl gegen Gerald Grosz

 

Feldkirch/Vbg: Neonazi nur ein „gerader Michel“

Eine selt­sam klin­gen­de Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie wähl­te jener Anwalt, der am 28. August einen 38-jäh­ri­gen Unter­län­der am Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­tre­ten hat­te. Der mit gleich 17 Vor­stra­fen beleg­te Ange­klag­te hat­te sich

im Zuge von Auf­räum­ar­bei­ten nach einer Ver­an­stal­tung der Arbei­ter­kam­mer Vor­arl­berg mit einem aus­län­di­schen Secu­ri­ty ange­legt, als die­ser ihn auf das gel­ten­de Rauch­ver­bot auf­merk­sam mach­te. „Scheiß Aus­län­der. Mein Vater ist Patri­ot und hat gegen Aus­län­der gekämpft“, schmet­tert der Beschul­dig­te der Sicher­heits­kraft ent­ge­gen. Mehr­mals ruft der 38-Jäh­ri­ge „Heil Hit­ler“ und „Sieg Heil“. Schließ­lich mar­schiert er zur Tri­bü­ne und klebt einen Zet­tel mit der Auf­schrift „Heil Hit­ler“ ans Red­ner­pult. (krone.at, 29.8.23)

Dazu gesell­ten sich noch brau­ne Whats­App-Nach­rich­ten. Der Ange­klag­te bezeich­ne­te sei­ne Taten als „Dumm­heit“, der Ver­tei­di­ger mein­te, er sei kein „Hard­core-Nazi“, son­dern „viel­mehr ein ‚gera­der Michel‘“. Dass Abhit­lern zum Reper­toire eines „gera­den Michels“ gehö­ren soll, scheint den vor­sit­zen­den Rich­ter nicht gestört zu haben.

Es folg­te ein ein­stim­mi­ger Schuld­spruch in allen Ankla­ge­punk­ten mit 24 Mona­ten teil­be­ding­ter Haft – nicht rechts­kräf­tig. Den unbe­ding­ten Teil kön­ne der Ange­klag­te mit elek­tro­ni­scher Fuß­fes­sel aus­ge­stat­tet außer­halb des Gefäng­nis­ses ver­brin­gen, stell­te der Rich­ter in Aussicht.

Wörgl-Innsbruck: „Es hat sich nicht ausgezahlt.“

Dass es sich nicht aus­ge­zahlt habe, zu dem Schluss kam Ernst G., der sich wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz und das Waf­fen­ge­setz und wegen ver­such­ter schwe­rer Kör­per­ver­let­zung am 29. August vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten muss­te. Der 28-Jäh­ri­ge hat­te einem Bekann­ten, den er nicht gemocht habe, vor einem Lokal in Wörgl die Nase und das Joch­bein gebro­chen. Er habe sich pro­vo­ziert gefühlt, da ihm der mit sei­ner Ket­te mit David­stern-Anhän­ger „vor dem Gesicht her­um­ge­fuch­telt“ habe. Das habe aber, so der Ange­klag­te, nichts mit Anti­se­mi­tis­mus zu tun, es hät­te ihn auch genervt, wenn es ein Kreuz gewe­sen wäre. G.s Auf­tritt vor Gericht war nicht sein ers­ter. Er wur­de bereits 2016 wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt und mit einem Waf­fen­ver­bot belegt, was ihn nicht dar­an gehin­dert hat­te, in der Schüt­zen­kom­pa­nie Wörgl aktiv zu bleiben.

Die Ein­ver­nah­me des Ver­letz­ten führ­ten schließ­lich zu wei­te­ren Ermitt­lun­gen gegen den Ange­klag­ten. So wur­de ein NS-Dolch bei der Haus­durch­su­chung gefun­den, von dem G. nicht gewusst haben will, dass er unter das Waf­fen­ver­bots­ge­setz fällt, weil er für ihn kei­ne Waf­fe, son­dern nur Deko sei. Neben wei­te­ren natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gegen­stän­den, die sich in der Woh­nung „für Drit­te sicht­bar“ befun­den hat­ten, wur­den auch Daten­trä­ger mit NS-Pro­pa­gan­da­fil­men, die er auch vor Gäs­ten her­ge­zeigt hat, sicher­ge­stellt. Dazu kamen Beklei­dung mit ein­schlä­gi­gen Beschrif­tun­gen aus der Nazi­sze­ne oder von rechts­extre­men Musik­grup­pen und Tat­toos wie ein SS-Toten­kopf, eine Wolfs­an­gel und eine Lebens­ru­ne. Die Tat­toos habe er auch offen gezeigt. Ganz grund­sätz­lich habe er nie einen Hehl aus sei­ner Gesin­nung gemacht, wie der „Stan­dard“ (29.8.23):

Bereits in Befra­gun­gen habe der Ange­klag­te ein­ge­räumt, dass er nie auch nur ver­sucht habe, die ein­schlä­gi­gen Gegen­stän­de zu ver­ste­cken, sag­te die Staats­an­wäl­tin. Von Fami­lie und Freun­den sei er dar­auf auf­merk­sam gemacht wor­den, dass dies gegen das Gesetz ver­sto­ße. Der Umstand, dass bei der Haus­durch­su­chung Sze­ne­klei­dung auch im Wäsche­korb gefun­den wur­de, zeu­ge davon, dass er die­se Klei­dungs­stü­cke nach wie vor trage.

Begon­nen habe alles schon wäh­rend der Haupt­schul­zeit, so der Ange­klag­te. Fas­zi­niert habe ihn vor allen der Zusam­men­halt, es sei ihm um die Gemein­schaft gegan­gen. Jetzt sei er nach sei­ner 13-jäh­ri­gen brau­nen Kar­rie­re jedoch geläu­tert, und im Herbst wol­le er sich die Tat­toos ent­fer­nen lassen.

G. wur­de noch nicht rechts­kräf­tig zu zwei Jah­ren Haft ver­ur­teilt, davon acht Mona­te unbe­dingt – mit der Mög­lich­keit, die mit einer elek­tro­ni­schen Fuß­fes­sel zu Hau­se abzusitzen.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Linz: Holocaust-Verharmlosung aus der Impfgegner*innenszene

Am 29.08.2023 muss­te sich Manue­la S. vor dem Lan­des­ge­richt Linz wegen gröb­li­cher Ver­harm­lo­sung nach § 3h Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Auf ihrem Face­book-Account hat­te sie öffent­lich ein­seh­bar Unge­impf­te mit Opfern des Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­gli­chen. Das Pro­fil­bild, das Tat­be­stand der Ver­hand­lung war, zeig­te eine in ein wei­ßes Tuch gehüll­te Per­son mit gel­bem Stern. Dar­auf war die Auf­schrift „Unge­impft“ zu lesen.

Die Ange­klag­te habe sich, so die Ver­tei­di­gung, als unge­impf­te Per­son aus­ge­grenzt gefühlt. Das Pro­fil­bild habe sie schnell wie­der gelöscht, weil sie merk­te, dass es dumm sei. Zum Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung war sie nicht gestän­dig, da sie, so die Ange­klag­te, kei­ner­lei Bezie­hung zum Natio­nal­so­zia­lis­mus habe und auch kei­nen sol­chen Freun­des­kreis. Sie wuss­te zwar, was der gel­be Stern bedeu­te, woll­te aber nie­man­den beleidigen.

Die Geschwo­re­nen befan­den die Ange­klag­te für schul­dig. Das noch nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil blieb mit neun Mona­ten bedingt unter der Mindeststrafe.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Pernersdorf-Korneuburg/NÖ: Schuldig in 91 Punkten

Bereits Ende Mai muss­te ein Per­ners­dor­fer aus einer „lus­ti­gen” Whats­App-Grup­pe am Kor­neu­bur­ger Lan­des­ge­richt auf­mar­schie­ren. Er räum­te  für unzäh­li­ge Chat­nach­rich­ten zwei Jah­re bedingt ab – aller­dings waren da der Besitz eines NS-Ordens und von uner­laub­ten Waf­fen inklu­diert. Das­sel­be Straf­maß erhielt letz­te Woche der nächs­te aus der sie­ben­köp­fi­gen Truppe.

Ins­ge­samt 91-mal soll sich ein 35-Jäh­ri­ger aus dem Pul­kau­tal im Zeit­raum von 9. April 2017 bis zum 20. April 2021 nach dem Para­gra­fen 3g Ver­bots­ge­setz schul­dig gemacht haben. (…) Immer wie­der müs­sen sich dabei die Rich­ter, in die­sem Fall die Vor­sit­zen­de Anna Wies­fle­cker, anhö­ren, dass die­se ver­harm­lo­sen­den Bil­der der NS-Zeit und des Holo­causts doch bloß „lus­tig gemeint“ gewe­sen wären. Auf Nach­fra­ge, was kon­kret der 35-Jäh­ri­ge bei der Viel­zahl an Posts als humor­voll emp­fun­den hat, wur­de die Ant­wort­la­ge dünn. Er habe gedacht, die ande­ren fänden’s lus­tig. (noen.at, 4.9.23)

Ob das Urteil rechts­kräf­tig ist, geht aus dem NÖN-Arti­kel nicht hervor.

Ansfelden/OÖ: Rechtsextremer Tierquäler mit Waffen und Nazi-Devotionalien

Brau­ne Gesin­nung, Waf­fen, Dro­gen & Ober­ös­ter­reich – die Kom­bi­na­ti­on ken­nen wir seit lan­ger Zeit. In der Cau­sa von Ans­fel­den kom­men mas­si­ve Tier­quä­le­rei und auch noch der Besitz von Falsch­geld hin­zu, wie einer Aus­sendung der LPD Ober­ös­ter­reich zu ent­neh­men ist.

Ein bereits amts­be­kann­ter 45-Jäh­ri­ger habe auf einem her­un­ter­ge­kom­me­nen Bau­ern­hof in Ans­fel­den (Bez. Linz-Land) Hun­de unter grau­en­haf­ten Bedin­gun­gen in einem Kel­ler gehalten.

In Anwe­sen­heit des 45-jäh­ri­gen Haus­be­sit­zers konn­ten im Zuge der Durch­su­chung ins­ge­samt 44 ver­wahr­los­te Hun­de, 26 Waf­fen (diver­se Lang­waf­fen, Faust­feu­er­waf­fen, Schreck­schuss­waf­fen und Air­soft­gun), die dazu­ge­hö­ri­gen Maga­zi­ne (51 Stück) und Muni­ti­on (8.543 Stück), diver­se Sucht­mit­tel (Speed, Koka­in, Can­na­bis, Tablet­ten MDMA…), Falsch­geld und meh­re­re Gegen­stän­de mit NS-Bezug, die dem Ver­bots­ge­setz unter­lie­gen könn­ten, auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt wer­den. (LPD OÖ, 4.9.23)

Die „Kro­nen Zei­tung” (3.9.23) hat­te in einer frü­he­ren Mel­dung auch von Spreng­mit­teln und Kriegs­ma­te­ria­li­en, die sicher­ge­stellt wor­den sei­en, berichtet.

In wel­chem Zustand jene Tie­re waren, die neben ver­wes­ten und ske­let­tier­ten Kada­vern noch leben­dig geret­tet wer­den konn­ten, wird in einer Aus­sendung der Tier­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on „Pfo­ten­hil­fe“ geschil­dert: „Das Grau­en vor Ort ist unbe­schreib­lich und kann auch nur sehr schwer ver­ar­bei­tet werden.“

Der mut­maß­li­che Tier­quä­ler soll bereits 2019 wegen einer Täto­wie­rung nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teilt wor­den sein, schrei­ben die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (4.9.23). Gegen ihn bestand daher ein auf­rech­tes Waf­fen­ver­bot. Der Mann befin­det sich inzwi­schen in Unter­su­chungs­haft und soll bis­lang die Aus­sa­ge verweigen.

Bayern/D: Aiwanger bleibt im Amt

Die Affä­re um Bay­erns Vize-Regie­rungs­chef Hubert Aiwan­ger („Freie Wäh­ler“) und des­sen mög­li­che Urhe­ber­schaft eines Flug­blatts aus dem Jahr 1988, das den NS-Ver­nich­tungs­an­ti­se­mi­tis­mus fei­ert und die Opfer ver­höhnt, hat ihre zu erwar­ten­de unrühm­li­che Fort­set­zung gefun­den. Bay­erns Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder (CSU) woll­te von sei­nem Stell­ver­tre­ter die Beant­wor­tung von 25 Fra­gen zur Auf­klä­rung der Cau­sa. Aiwan­ger über­mit­tel­te sei­ne Ant­wor­ten am Frei­tag (1.9.23) an die Bay­ri­sche Staatskanzlei.

Zwei Tage spä­ter, am Sonn­tag, trat Söder vor die Kame­ras und erklär­te u.a., dass er Aiwan­ger im Amt behal­ten wol­le und dass es in Bay­ern defi­ni­tiv kei­ne schwarz-grü­ne Regie­rungs­ko­ali­ti­on geben wer­de. Söder ver­zich­te­te in der Rede nicht auf Selbst­in­sze­nie­rung und Pathos, etwa mit der gewag­ten Behaup­tung, Bay­ern unter ihm sei „ein Boll­werk gegen Ras­sis­mus und Anti­se­mi­tis­mus“. Er gestand aller­dings ein, dass Aiwan­gers „Kri­sen­ma­nage­ment“ der letz­ten Woche „nicht sehr glück­lich“ gewe­sen sei, die Ent­schul­di­gung und Distan­zie­rung sei­en zudem „über­fäl­lig“ gewe­sen, und außer­dem: „Die Ant­wor­ten waren nicht alle befrie­di­gend.“ (tagesschau.de, 3.9.23)

Die Fra­gen und Ant­wor­ten wur­den nach der Pres­se­kon­fe­renz in unter­schied­li­chen Medi­en ver­öf­fent­licht. Aiwan­ger bestrei­tet dar­in wei­ter­hin vehe­ment den Text, der in sei­ner Schul­ta­sche gefun­den wur­de, ver­fasst zu haben, dar­über hin­aus erin­ne­re er sich an vie­les nicht mehr. Die letz­ten bei­den Fra­gen wei­sen über den Vor­fall hin­aus, sie lau­ten sinn­ge­mäß: Ers­tens, wie posi­tio­nie­re er sich zum Vor­wurf, dass sein Ver­hal­ten „zur Schul­zeit eine Nähe zu natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut nahe­ge­legt habe“? Und zwei­tens, ob es „wei­te­re mög­li­che rechts­ra­di­ka­le Akti­vi­tä­ten“ (spiegel.de, 3.9.23) in sei­ner Ver­gan­gen­heit gege­ben habe? Aiwan­ger beant­wor­te­te bei­de Fra­gen in einem Absatz, der eigent­lich kei­ne Ant­wort beinhaltet:

Ich habe als Jugend­li­cher auch Feh­ler gemacht, die mir heu­te leid­tun. Ich bereue, wenn ich durch mein Ver­hal­ten in der Jugend­zeit Gefüh­le ver­letzt habe. Feh­ler aus der Jugend­zeit dür­fen einem Men­schen aller­dings nicht für alle Ewig­keit ange­las­tet wer­den. Jedem Men­schen muss auch ein Ent­wick­lungs- und Rei­fe­pro­zess zuge­stan­den wer­den. (spiegel.de, 3.9.23)

Mit die­ser viel­sa­gen­den Vag­heit wie­der­holt Aiwan­ger ein Mus­ter, das er seit Beginn Affä­re immer wie­der bedient hat: Auf eine halb­her­zi­ge Ent­schul­di­gung – die stets „Gefüh­le“ betont – folgt umge­hend eine Opfer­in­sze­nie­rung. So heißt es in einer Vor­be­mer­kung zu dem Fra­gen­ka­ta­log: Er bereue durch sein Ver­hal­ten „Gefüh­le ver­letzt“ zu haben, sei aber ent­setzt, wie durch die Wei­ter­ga­be des Doku­ments aus „dem geschütz­ten Raum Schu­le durch einen Leh­rer“ der Ver­such unter­nom­men wer­de, ihn „poli­tisch und per­sön­lich fer­tig zu machen“; er behal­te sich dies­be­züg­lich recht­li­che Schrit­te vor. So nahe kön­nen „Ent­schul­di­gung“ und Dro­hung beieinanderliegen.

Die aggres­si­ve Opfer­po­se – beliebt auch in der gesam­ten extre­men Rech­ten – übt Aiwan­ger bereits seit über einer Woche ein. So raun­te er in einem Inter­view mit der „Bild am Sonn­tag“: „Wenn die­se Hexen­jagd nicht auf­hört und Erfolg hat, wird nie­mand mehr in die Poli­tik oder in ande­re Füh­rungs­po­si­tio­nen gehen, aus Angst, dass sei­ne Ver­gan­gen­heit auf jeden schlech­ten Witz hin durch­leuch­tet wird.“ (zit. nach orf.at, 2.9.23)

Auch wenn Aiwan­ger in sei­nen jün­ge­ren State­ments nicht mehr so weit geht, Tötungs­fan­ta­sien im NS-Jar­gon als „schlech­ten Witz“ zu bezeich­nen, hat sich doch an sei­ner rhe­to­ri­schen Stra­te­gie nichts geän­dert: kei­ne Ent­schul­di­gung ohne offen­si­ves „Aber“.

Bayern/D: Strafbefehl gegen Gerald Grosz

Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen hat einen Straf­be­fehl gegen den öster­rei­chi­schen Ex-Poli­ti­ker und rechts­extre­men Berufs-Pole­mi­ker Gerald Grosz (FPÖ/BZÖ) erlas­sen. Anlass ist eine Rede, die Grosz beim „Poli­ti­schen Ascher­mitt­woch“ der AfD in Oster­ho­fen im ver­gan­ge­nen Febru­ar gehal­ten hat. Dort nann­te er Bay­erns Minis­ter­prä­si­den­ten Mar­kus Söder (CSU) etwa „Coro­na-Auto­krat“ und „Södolf“ und Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach (SPD) beschimpf­te er als „Hor­ror­clown“. Der juris­ti­sche Vor­wurf, bei dem eine Stra­fe von 36 000 Euro im Raum steht, bezieht sich auf Belei­di­gung von Per­so­nen des poli­ti­schen Lebens sowie auf einen Ver­stoß gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz. Zudem soll Grosz bei der Ver­an­stal­tung uner­laubt ein Mes­ser bei sich geführt haben. (vgl. br.de, 1.9.23)

Dem ist hin­zu­zu­fü­gen, dass es sich bei dem Auf­tritt abge­se­hen von dem Spott gegen Politiker*innen (Ange­la Mer­kel und Anna­le­na Baer­bock wur­den eben­so unter­grif­fig ver­spot­tet) auch um eine ras­sis­ti­sche Brand­re­de han­delt. So behaup­te­te Grosz, die deut­sche Regie­rung wol­le „Unin­te­grier­ba­res inte­grie­ren“ und dabei „die Deut­schen am Sil­ber­ta­blett ihren Schläch­tern“ aus­lie­fern. Er hal­lu­zi­nier­te mit Applaus beglei­tet von einer „poli­ti­schen Agen­da der Unter­wan­de­rung“ und nann­te die kon­ser­va­ti­ve Ex-Kanz­le­rin „Urfrau der Unter­wan­de­rung“.

Grosz führt das Video von der Rede auch heu­te noch in sei­nem You­Tube-Kanal, obwohl er von der Anzei­ge gegen ihn schon lan­ge weiß: Bereits Ende April reagier­te er in einem Inter­view mit OE24 (27.4.23) – wie­der mit Spott. Das könn­te jetzt teu­er werden.

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