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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 22 (Teil 2): Prozesse

Der Staats­an­walt im Kor­neu­bur­ger Geschwo­re­nen­ver­fah­ren war sich sehr sicher: Es wer­den immer mehr Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Für die ver­gan­ge­ne Woche kön­nen wir aber „nur“ den Kor­neu­bur­ger Pro­zess doku­men­tie­ren, dazu noch ein Pot­pour­ri aus ande­ren Delik­ten unse­rer rech­ten „Kund­schaft“.

7. Juni 2023
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Pernersdorf-Korneuburg/NÖ: Nazi-Bilderflut und immer mehr Verfahren
Feldkirch/Vbg: Mord mit Vorgeschichte
Graz: Ein Staatenbund-Nachzügler
Wien: Falsche Impfbestätigungen – auch für hochrangigen Ex-FPÖ-Politiker

 

Pernersdorf-Korneuburg/NÖ: Nazi-Bilderflut und immer mehr Verfahren

Zwi­schen Febru­ar 2014 und Novem­ber 2021 soll der Ange­klag­te P. W. ins­ge­samt 190 Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g) gesetzt haben, außer­dem durch den Besitz eines Mor­gen­sterns und eines Schlag­rings gegen das Waf­fen­ge­setz ver­sto­ßen haben. Das sind die Vor­wür­fe der Ankla­ge, die einem Geschwo­re­nen­ge­richt beim Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg am 31. Mai vor­ge­tra­gen wur­den. „Pas­siert“ ist dem Ange­klag­ten das alles auf Whats­App. Weil er die Bil­der „lus­tig“ gefun­den hat, hat er sie auch an Freun­de wei­ter­ge­lei­tet. Was war für ihn so „lus­tig“? Hit­ler, SS-Runen, NS-Sym­bo­le, Bil­der, auf denen es um rau­chen­de Schorn­stei­ne, Gas, Ver­ga­sung und damit die Ver­nich­tung von Men­schen ging. Auch ein Eier­no­ckerl-Foto zu Hit­lers Geburts­tag war dabei.

Das nennt sich dann in den Wor­ten des Ange­klag­ten „schwar­zer Humor“. Der Ver­tei­di­ger bezeich­net es „ein­fach dumm“, im öster­rei­chi­schen Recht ist es aber NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Noch dazu viel­fa­che! Der Ver­tei­di­ger ver­sucht die Geschwo­re­nen des­halb mit unpas­sen­den Ver­glei­chen der Straf­sät­ze bei Miss­brauch Unmün­di­ger bzw. der Ver­brei­tung von por­no­gra­fi­schem Mate­ri­al mit der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung mil­de zu stim­men. Außer­dem sei das Ver­bots­ge­setz aus dem Jahr 1947 – damals hät­ten eben ande­re Ver­hält­nis­se geherrscht.

Der Ange­klag­te bekennt sich in der Ein­ver­nah­me durch die Rich­te­rin schul­dig. Der Staats­an­walt hat noch eine Fra­ge zu einem Tat­too am Bauch mit drei Buch­sta­ben. Habe er sich weg­ma­chen las­sen, erklärt der Ange­klag­te. Der Ver­tei­di­ger legt ihm dann noch eine Rut­sche, fragt ihn, ob er in der Gedenk­stät­te Maut­hau­sen war. Ja, eini­ge Wochen nach der Haus­durch­su­chung. Er kön­ne sogar eine Bestä­ti­gung (ein Rech­nungs­be­leg) vor­wei­sen. Es scheint sich in Nie­der­ös­ter­reich her­um­zu­spre­chen, dass sich ein Besuch der Gedenk­stät­te Maut­hau­sen vor der Haupt­ver­hand­lung unter Umstän­den posi­tiv auf das Urteil aus­wir­ken könnte.

Die Rich­te­rin erwähnt noch einen Nazi-Orden, der in der Gara­ge frei sicht­bar ange­bracht gewe­sen sei, dann wer­den die Fra­gen für die Geschwo­re­nen for­mu­liert und die ein­zel­nen Delik­te noch ein­mal vor­ge­tra­gen. Übel! Der Staats­an­walt wider­spricht in sei­nem Schluss­plä­doy­er enga­giert den Aus­füh­run­gen des Ver­tei­di­gers, sei­nen Ver­glei­chen, aber auch dem Hin­weis auf längst ver­gan­ge­ne Zei­ten: „Fast jede Woche wer­den hier Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz ver­han­delt und es wer­den immer mehr!“

Für die Geschwo­re­nen ist die Schuld­fra­ge klar. Sehr ein­deu­tig sogar: In allen 33 Fra­gen spre­chen sie P.W. schul­dig, die Stra­fe wird mit 24 Mona­ten, bedingt auf drei Jah­re, bemes­sen. Bei­de Sei­ten, Staats­an­walt­schaft und Ange­klag­ter, neh­men das Urteil an, daher ist es rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Feldkirch/Vbg: Mord mit Vorgeschichte

Weil er sei­nen Vater Anfang Juli 2022 mit meh­re­ren Mes­ser­sti­chen getö­tet hat­te, muss­te sich ein 30-Jäh­ri­ger aus Tisis (Gemein­de Feld­kirch) am 31.5. vor Geschwo­re­nen am Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te bekann­te sich gleich zu Beginn der Ver­hand­lung zu sei­ner Tat: „Ja, ich habe ihn getö­tet. Aber ich war damals in einem psy­chisch schlech­ten Zustand. Und wir haben gestrit­ten.“ (vol.at, 31.5.23)

Der 30-Jäh­ri­ge ist dem Gericht nicht unbe­kannt. Schon ein­mal saß er wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz vor dem Schwur­ge­richt. Auch befand er sich bereits in sta­tio­nä­rer psy­chi­scher Behand­lung. Wegen sei­ner manisch-depres­si­ven Ver­an­la­gung. Medi­ka­men­te wur­den ihm ver­ord­net, doch setz­te er deren Ein­nah­me vor der Tat ab. Statt­des­sen kon­su­mier­te er auf einem Fes­ti­val in der Schweiz Dro­gen. (vol.at)

Der Gerichts­psych­ia­ter bestä­tig­te, dass der Beschul­dig­te zum Tat­zeit­punkt unzu­rech­nungs­fä­hig gewe­sen sei und woll­te ihm auch kei­ne posi­ti­ve Zukunfts­pro­gno­se aus­stel­len. Sei­ner Emp­feh­lung zu einer the­ra­peu­ti­schen Behand­lung durch Ein­wei­sung in eine foren­sisch-the­ra­peu­ti­sche Anstalt folg­ten die Geschwo­re­nen nach län­ge­rer Bera­tung. Auch der Ange­klag­te war damit einverstanden.

Graz: Ein Staatenbund-Nachzügler

Der Pro­zess gegen Ger­hard W. (45) fand schon am 24.5. fand. Es han­delt sich um ein Nach­züg­ler­ver­fah­ren aus der Grup­pe „Staa­ten­bund Öster­reich“. Ger­hard W. ist wegen meh­re­rer Delik­te ange­klagt: Miss­brauch der Amts­ge­walt, Erpres­sung, staats­feind­li­che Ver­bin­dung und Ver­let­zung der Unter­halts­pflicht. Der Ange­klag­te hat auch schon eine jus­ti­zi­el­le Vor­ge­schich­te: 2016 wur­de er wegen gefähr­li­cher Dro­hung und Nöti­gung zu drei Jah­ren bedingt ver­ur­teilt, 2017 kas­sier­te er dann 15 Mona­te, davon fünf unbe­dingt wegen eines ver­such­ten Wider­stan­des gegen die Staatsgewalt.

2017 ist der Ange­klag­te dem Staa­ten­bund bei­getre­ten, da war des­sen Zeit schon ziem­lich vor­bei. Im April 17 gab es die gro­ße Raz­zia mit 27 Ver­haf­tun­gen von Staatenbündler*innen. Ger­hard W. scheint das nicht sehr irri­tiert zu haben. Auch nach der Ver­haf­tungs­wel­le ver­schickt er die übli­chen Droh­schrei­ben an ver­schie­de­ne Behör­den­ver­tre­ter, eine Rechts­pfle­ge­rin, einen Rich­ter. Für eine Mah­nung in der Höhe von 150 Euro, die er nicht zah­len woll­te, ver­langt er einen Scha­den­er­satz von 100.000 Euro. Pro Tag.

Die Staats­an­wäl­tin (S) will wis­sen, ob der Ange­klag­te (A) die Ver­haf­tun­gen mit­be­kom­men hat:

S: Haben Sie die Ver­haf­tun­gen mitbekommen?
A: Nicht so rich­tig, ich hab‘s im Fern­se­hen gesehen.
S: Sie haben ja danach noch Droh­schrei­ben ver­schickt, nach­dem Sie von den Ver­haf­tun­gen der füh­ren­den Mit­glie­der gewusst haben.
A: Franz Josef D. hat mir gesagt: Du musst die Droh­schrei­ben schi­cken! Von ihm habe ich auch die Droh­schrei­ben bekom­men. (Pro­zess­pro­to­koll)

Wann genau er die Idee hat­te, die „Hei­mat­ge­mein­de Sem­riach“ im Rah­men des Staa­ten­bun­des zu grün­den, wird nicht klar. Wie es dazu kam, ein biss­chen: Bei einer Ver­an­stal­tung des Staa­ten­bun­des sei ein Vor­druck auf­ge­le­gen, Vater und Bru­der hät­ten ihn abge­schrie­ben und dann zu ihm gesagt: Du musst das machen. Der Vater habe auch Droh­schrei­ben ver­schickt, aber die Schrift­zü­ge stam­men vom Ange­klag­ten. Der gibt es auch zu. Er habe sich Ende 2017 dann ohne­hin vom Staa­ten­bund distan­ziert, erklärt er, auch die Haft (ver­mut­lich die fünf Mona­te unbe­dingt) sei für ihn lehr­reich gewesen.

Zur Ver­let­zung sei­ner Unter­halts­ver­pflich­tung befragt, erklärt Ger­hard W., dass er seit 2017 arbeits­los sei und sei­ne Eltern für ihn teil­wei­se den Unter­halt für sei­ne Toch­ter bezahlt hät­ten. Ein Geschwo­re­ner wird unrund: „Was tun Sie denn den gan­zen Tag?“ Er ent­schul­digt sich dafür nach einem sanf­ten Rüf­fel des Vorsitzenden.

Am Nach­mit­tag dann das Urteil der Geschwo­re­nen: Schuld­spruch und eine Haft­stra­fe von 20 Mona­ten, davon 2 unbe­dingt. Der Pro­be­zeit­raum wird auf 5 Jah­re ver­län­gert. Der Ange­klag­te akzep­tiert das Urteil.

Wir dan­ken prozess.report und „VON UNTEN — Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ für die Prozessbeobachtung!

Wien: Falsche Impfbestätigungen – auch für hochrangigen Ex-FPÖ-Politiker

Bei der Ver­hand­lung vor dem Bezirks­ge­richt Meid­ling ging es um die straf­recht­li­che Auf­ar­bei­tung einer betrü­ge­ri­schen Cau­sa rund um fal­sche Impf­be­stä­ti­gun­gen. Als Ende Jän­ner 2022 auf­flog, dass im Aus­tria Cen­ter Vien­na, wo die größ­te Impf­stra­ße Öster­reichs abge­wi­ckelt wur­de, Mitarbeiter*innen über Mona­te hin­weg Impf­be­stä­ti­gun­gen gefälscht und um 550–650 Euro das Stück ver­kauft hat­ten, war die Auf­re­gung groß. Schon damals kur­sier­te das Gerücht, dass gefälsch­te Impf­be­stä­ti­gun­gen auch an hoch­ran­gi­ge Poli­ti­ker „impf­kri­ti­scher Par­tei­en“ gegan­gen sei­en. Des­halb war das Inter­es­se an der Ver­hand­lung beim Bezirks­ge­richt Meid­ling Ende Mai groß und die Ner­vo­si­tät der Gerichts­mit­ar­bei­ter vor der Ver­hand­lung ebenfalls.

Gegen den Haupt­an­ge­klag­ten M.D. (32) erhob die Staats­an­walt­schaft den Vor­wurf der Beweis­mit­tel­fäl­schung, Urkun­den­fäl­schung und Kör­per­ver­let­zung an sei­ner Ex-Freun­din. Sei­ne Vor­stra­fe wegen Betrugs liegt noch nicht lan­ge zurück. M.D. bekann­te sich schul­dig, ver­wei­ger­te aber jede wei­te­re Aus­sa­ge. Das galt zunächst auch für die Zweit­an­ge­klag­te C.B. (56), deren kri­mi­nel­le Ener­gie vor allem dar­in bestan­den hat, mit­ge­macht und dabei ins­ge­samt 1.600 Euro (ca. 25 Euro Anteil pro Fake-Impf­aus­weis) ver­dient zu haben. Im Gegen­zug habe sie die Bestel­ler sogar bewir­tet. Das fällt gegen­über den Ein­nah­men für M.D., der für über 100 gefälsch­te Impf­aus­wei­se die vol­le Sum­me kas­siert hat, dann doch sehr deut­lich ab. Unklar blieb im Ver­fah­ren die Rol­le einer wei­te­ren Per­son, einer Ärz­tin, an die auch Käu­fer wei­ter­ge­lei­tet wur­den. Der Erst­an­ge­klag­te ver­wei­ger­te dazu die Aus­sa­ge, die Zweit­an­ge­klag­te woll­te dazu nichts wissen.

Die Urtei­le: acht Mona­te Haft, davon zwei unbe­dingt für den Erst­an­ge­klag­ten, weil, so der Rich­ter, der „Stör­wert für die Gesell­schaft hoch“ und der Rück­fall nach der Vor­stra­fe ziem­lich schnell war. Die Zweit­an­ge­klag­te kam mit einer Diver­si­on in der Höhe von 120 Stun­den für sozia­le Arbeit davon: „Ich arbei­te ger­ne mit älte­ren Leu­ten oder Kin­dern zusam­men”, erklär­te sie dazu und setz­te etwas über­ra­schend nach: „Wenn ich als Unge­impf­te heut­zu­ta­ge dort noch einen Job bekom­me, mach ich das ger­ne.“

Offen ist aber noch die Fra­ge: Wer ist der hoch­ran­gi­ge Ex-FPÖ-Poli­ti­ker, der sich einen gefälsch­ten Impf­aus­weis gekauft hat? Da die Sache nicht aus­ju­di­ziert ist, kön­nen wir die Lösung des Rät­sels nur etwas ein­gren­zen: Es war nicht Strache!

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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