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Verfassungsschutzbericht 2018: neues Cover – alte Oberflächlichkeit

Um’s vor­weg­zu­neh­men: Der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2018 liest sich, ins­be­son­de­re was die Kapi­tel Links- und Rechts­extre­mis­mus betrifft, wie eine Uni-Arbeit aus dem ers­ten Semes­ter, die einen Min­dest­um­fang auf­zu­wei­sen hat und bei der der schrei­ben­den Per­son der Stoff aus­ge­gan­gen ist. Das Zah­len­ma­te­ri­al zu den rechts­extre­men Straf­ta­ten war durch diver­se par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen vor­her groß­teils bekannt, aber wer erwar­tet hatte, […]

16. Aug 2019

Zumin­dest optisch kommt der unter Innen­mi­nis­ter Wolf­gang Peschorn erstell­te Bericht 2018 neu daher: Zier­te in den letz­ten Jah­ren der Bun­des­ad­ler die Ein­band­sei­te, sind’s heu­er schnör­kel­lo­se Blau­tö­ne. Ein dezen­ter Hin­weis auf den infe­rio­ren Ex-Innen­mi­nis­ter Kickl? Falls ja, wäre es der ein­zi­ge, der sich auf die FPÖ bezie­hen würde.

Verfassungsschutzbericht Cover
Ver­fas­sungs­schutz­be­richt Cover

Der Umfang ist nach wie vor sehr dürf­tig, dafür sind die Kapi­tel „Links­extre­mis­mus“ und „Rechts­extre­mis­mus“ brav auf­ge­teilt. Jeweils sehr schlank gehal­te­ne neun Sei­ten mit ein paar Bil­dern gar­niert umfas­sen die bei­den Tei­le. War­um dem Links­extre­mis­mus über­haupt so viel Auf­merk­sam­keit geschenkt wird, ist nicht klar, da selbst der Ver­fas­sungs­schutz im Bericht dem gewalt­tä­ti­gen Spek­trum eine gerin­ge Mobi­li­sie­rungs­kraft zuschreibt und zudem die erfass­ten Tat­hand­lun­gen seit Jah­ren im Rück­gang begrif­fen sind – vom schon nied­ri­gen Niveau 2017 auf 2018 noch­mals um 35%.

Deut­lich anders sieht es beim Rechts­extre­mis­mus aus: Die Tat­hand­lun­gen sind mit 1075 nicht nur fünf Mal höher als im Ver­gleich zum Links­extre­mis­mus, son­dern sie sind im letz­ten Jahr auch ange­stie­gen – seit 2012 übri­gens um mehr als das Dop­pel­te. Auf­fäl­lig ist das Anwach­sen der Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz, die dies­be­züg­li­chen Anzei­gen sind von 798 (2017) auf 877 geklet­tert – eine sat­te Stei­ge­rung um etwa 10% inner­halb eines Jahres.

Der Ver­fas­sungs­schutz ortet ein wach­sen­des Pro­blem im Anti­se­mi­tis­mus, näm­lich in sei­ner ras­sis­ti­schen und sekun­dä­ren Aus­for­mung (sie­he „sekun­dä­rer Anti­se­mi­tis­mus“). Exem­pla­risch wer­den die Lie­der­buch­af­fä­ren her­an­ge­zo­gen, die mit einem sekun­dä­ren Anti­se­mi­tis­mus nichts zu tun haben, son­dern ganz in der (neo)nazistischen Tra­di­ti­on ste­hen: Bei­spiels­wei­se gelang­ten im Berichts­jahr 2018 zwei Lie­der­bü­cher mit anti­se­mi­ti­schen Tex­ten von deutsch­na­tio­na­len Kor­po­ra­tio­nen an die Öffent­lich­keit. Die­se Lied­pas­sa­gen sind ein­deu­tig anti­se­mi­tisch kon­no­tiert, ver­harm­lo­sen die NS-Ver­bre­chen und ver­herr­li­chen zugleich den Mas­sen­mord an den euro­päi­schen Juden im Zwei­ten Welt­krieg.“ (S. 36)

Der Ver­fas­sungs­schutz nennt zwar die Iden­ti­tä­ren als Bei­spiel für den „moder­ni­sier­ten Rechts­extre­mis­mus“, kratzt aber auch hier nur an der Ober­flä­che. Immer­hin konn­te man sich durch­rin­gen, einen Bezug zum Neo­na­zis­mus her­zu­stel­len: Trotz aller for­ma­len Abgren­zungs­ver­su­che sei­tens neu­rech­ter Ideo­lo­gen sind Berüh­rungs­punk­te zwi­schen Neo­na­zis und Iden­ti­tä­ren vor­han­den.“ (S. 32.)

Ins­ge­samt sind die Kapi­tel „Links- und Rechts­extre­mis­mus“ mit Wie­der­ho­lun­gen auf­ge­bla­sen, die aus dem Reser­voir ver­gan­ge­ner Berich­te schöp­fen, aber auch Red­un­dan­zen inner­halb des aktu­el­len Berichts ent­hal­ten. So fin­den sich Hin­wei­se auf die inzwi­schen hin­läng­lich bekann­te Rol­le des Inter­nets als Ver­net­zungs- und Öffent­lich­keits­me­di­um. Ohne Namen zu nen­nen, wird auch auf „Alter­na­ti­ve Medi­en als belieb­te Echo­kam­mern“ (S. 32) ver­wie­sen. Es wird in ein „‚Wir’ und die ‚Ande­ren’“ unter­teilt. Bestimm­te Berufs- (Jour­na­lis­ten, Poli­ti­ker), Reli­gi­ons- (Juden und Mus­li­me) und Bevöl­ke­rungs­grup­pen (Migran­ten und Flücht­lin­ge) wer­den als Gefahr für eine ‚homo­ge­ne völ­ki­sche Kul­tur’ dar­ge­stellt. Der Anspruch auf Mei­nungs­viel­falt wird grund­sätz­lich nur dann geteilt, wenn es um Aus­füh­run­gen und Dar­stel­lun­gen grup­pen- bezo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit geht. Um ein mög­lichst gro­ßes Publi­kum zu errei­chen, wer­den Print-Aus­ga­ben (Zeit­schrif­ten) auch oft­mals Hand in Hand mit Online-Aus­ga­ben im Inter­net publi­ziert.“ (S. 32f) Dass die FPÖ samt Innen­mi­nis­te­ri­um staat­li­che Inse­ra­te in genau die­sen Medi­en plat­ziert hat­te, ent­behrt auf­grund der Erwäh­nung nicht einer gewis­sen Ironie.

Ein Fach­bei­trag ist – wie schon auch im letz­ten Jahr – den staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen gewid­met. Erwähnt wird der Pro­zess in Graz gegen füh­ren­de Mit­glie­der des Staa­ten­bun­des Öster­reich (link), aber auch, dass mit „Stand Jah­res­en­de 2018 (…) in der Cau­sa bei der Staats­an­walt­schaft Graz 227 Beschul­dig­te geführt [wur­den]. Die­se Zahl kann jedoch nicht als abschlie­ßend ange­se­hen wer­den, da die Ermitt­lun­gen lau­fend neue Ver­dachts­mo­men­te gegen wei­te­re Per­so­nen her­vor­brin­gen.“ (S. 66) Viel Neu­es lesen wir auch in die­sem Bei­trag nicht, die teil­wei­se rechts­extre­me ideo­lo­gi­sche Aus­rich­tung der Staats­ver­wei­ge­rer­sze­ne fin­det kei­ne Erwähnung.

Die Leer­stel­len

Es ist kaum davon aus­zu­ge­hen, dass die in den letz­ten Mona­ten auf­ge­deck­ten Ver­bin­dun­gen der deut­schen rechts­ter­ro­ris­ti­schen Netz­wer­ke nach Öster­reich erst nach dem Berichts­zeit­raum Fahrt auf­ge­nom­men haben. Die gab es bekann­ter­ma­ßen bereits deut­lich frü­her, der öster­rei­chi­sche Ver­fas­sungs­schutz misst dem jedoch offen­bar so wenig Bedeu­tung zu, dass sie im Bericht nicht auf­tau­chen. Das sehen die deut­schen Behör­den anders: Laut dem Papier von Ende Juni warn­te der Prä­si­dent des Bun­des­amts für Ver­fas­sungs­schutz, Tho­mas Hal­den­wang, vor einer ‚neu­en Dyna­mik im Bereich Rechts­extre­mis­mus’. Hol­ger Münch, der Prä­si­dent des Bun­des­kri­mi­nal­amts, sprach von drin­gen­dem Hand­lungs­be­darf und mein­te, dass die Gefahr nicht nur in Deutsch­land, son­dern auch euro­pa­weit gewach­sen sei.“ (derstandard.at, 26.7.19)

Wir erin­nern uns auch an die öster­reich­wei­ten Haus­durch­su­chun­gen bei Neo­na­zis im April 2019, die auf ein Neo­na­zi-Kon­zert zurück­zu­füh­ren waren, das im Jän­ner 2018 im stei­ri­schen St. Bar­ba­ra statt­ge­fun­den hat­te. Die Tra­ra-Pres­se­kon­fe­renz der Gene­ral­se­kre­tä­re aus Jus­tiz- und Innen­mi­nis­te­ri­um hät­te ver­mu­ten las­sen, dass es sich hier­bei um eine bedeu­ten­de Akti­on gegen die brau­ne Sze­ne gehan­delt hat­te. Im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt ist davon aller­dings nichts zu lesen.

Der Bericht erwähnt die Anzahl der Hin­wei­se, die an die NS-Mel­de­stel­le des Innen­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­gan­gen sind: Bei der Inter­net-Mel­de­stel­le ‚NS-Wie­der­be­tä­ti­gung’ sind im Jahr 2018 ins­ge­samt 3.176 Hin­wei­se davon 1.440 rele­van­te Sach­ver­hal­te ein­ge­gan­gen (2017: 3.523 Ein­gän­ge – 1.318 rele­vant).“ Span­nend wäre es zu erfah­ren, ob der deut­li­che Rück­gang der Hin­wei­se mit der Beset­zung des Innen­mi­nis­te­ri­ums durch die FPÖ zu erklä­ren ist. Dass die per­so­nel­le Unter­be­set­zung der Mel­de­stel­le zu einem enor­men Rück­stau bei den Bear­bei­tun­gen geführt hat, sodass nach Aus­sa­ge der zustän­di­gen Refe­rats­lei­te­rin vor dem BVT-U-Aus­schuss Delik­te ver­jährt sei­en, erwähnt der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt nicht. Die spä­te Bear­bei­tung der Hin­wei­se aus dem Berichts­zeit­raum könn­te zudem zu einer sta­tis­ti­schen Ver­zer­rung geführt haben, was aus der Beant­wor­tung einer Anfra­ge der Grü­nen Bun­des­rä­tin Ewa Dzied­zic an Her­bert Kickl abzu­le­sen ist:

Ist es mög­lich, dass Hin­wei­se, die etwa 2017 ein­ge­gan­gen und dann spä­ter zu Anzei­gen geführt haben, nicht in der vom BM.I im Jahr 2018 bekannt gege­be­nen Anzei­gen­sta­tis­ti­ken erfasst waren? 

Ja, da die Anzei­gen­sta­tis­tik zu einem fest­ge­leg­ten Stich­tag erstellt wird.

Dass es wegen der zeit­ver­zö­ger­ten Bear­bei­tung zu einer Ver­jäh­rung von Delik­ten gekom­men sei, bestrei­tet Kickl allerdings.

Ein­mal mehr schmerzt das Feh­len eines geson­der­ten Rechts­extre­mis­mus­be­richts, der unter Schwarz-Blau I abge­schafft und auch in den elf Jah­ren der SPÖ-Kanz­ler­schaft nicht wie­der ein­ge­führt wur­de. Mit Ein­tritt in die Oppo­si­ti­on for­der­te die SPÖ vehe­ment des­sen Wie­der­ein­füh­rung, was frei­lich zahn­los geblie­ben ist. Sie tat es nach der Prä­sen­ta­ti­on des Ver­fas­sungs­schutz­be­richts erneut, wäh­rend­des­sen die ÖVP in Reak­ti­on auf die Prä­sen­ta­ti­on und in Fort­set­zung ihrer bis­he­ri­gen Stoß­rich­tung fast aus­schließ­lich auf Maß­nah­men gegen den „poli­ti­schen Islam“ setzt. Ein­zig die Ver­än­de­rung des Ver­eins­rechts zielt auf den Rechts­extre­mis­mus, sie soll die Auf­lö­sung der Iden­ti­tä­ren ermög­li­chen: ‚Das Ver­eins­recht sieht vor, dass ein Ver­ein in Öster­reich auf­ge­löst wer­den kann, wenn er gegen Straf­ge­set­ze ver­stößt. Was aller­dings nicht vor­ge­se­hen ist, ist, dass eine Ver­eins­auf­lö­sung auch von den Behör­den vor­ge­nom­men wer­den kann, wenn der Ver­ein genutzt wird, um extre­mis­ti­sches oder staats­feind­li­ches Gedan­ken­gut zu ver­brei­ten. Im Fal­le der Iden­ti­tä­ren wäre so bei­spiels­wei­se ein effek­ti­ve­res Vor­ge­hen der Behör­den gegen den moder­ni­sier­ten Rechts­extre­mis­mus mög­lich‘, teil­te die ÖVP mit.“ (derstandard.at, 16.8.19) Das ist aller­dings wie alles, was von der ÖVP bezüg­lich Rechts­extre­mis­mus kommt, als Pla­ce­bo-Maß­nah­me zu deu­ten, da sie mit der FPÖ den alten und moder­ni­sier­ten Rechts­extre­mis­mus in die Regie­rung geholt hat und wie in Ober­ös­ter­reich auch noch flei­ßig den loka­len Dach­ver­band der Bur­schen­schaf­ten, die gera­de dort mit den Iden­ti­tä­ren eng ver­zahnt sind, finan­zi­ell unter­stützt – 2018 mit 110.000 Euro. Zudem könn­te der Schuss nach hin­ten los­ge­hen und die Auf­lö­sung von miss­lie­bi­gen Grup­pie­run­gen – egal wel­cher Pro­ve­ni­enz – nach sich zie­hen. Hier ist also Vor­sicht angebracht.

Verfassungsschutzbericht 2018: Statistische Daten (S. 84)
Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2018: Sta­tis­ti­sche Daten (S. 84)
Verfassungsschutzbericht 2018: Statistische Daten (S. 85)
Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2018: Sta­tis­ti­sche Daten (S. 85)