Die erste neue Information, die aus den drei Anfragebeantwortungen (1) hervor geht, betrifft den Auslöser für die insgesamt 32 Hausdurchsuchungen: ein Neonazikonzert im steirischen St. Barbara, das nicht wie ursprünglich über die „Kleine Zeitung“ kolportiert im März 2018 stattgefunden hatte, sondern bereits zwei Monate früher, nämlich in der Nacht vom 20. auf den 21. Jänner. Damit verlängert sich die Zeitspanne zwischen Konzert und Razzien noch einmal um zwei Monate, nämlich auf über 14 Monate. Das Ermittlungsverfahren sei am 19. Februar 18 eingeleitet worden.
Das ist von Relevanz, weil just am 22. Jänner ein Prozess nach dem Verbotsgesetz gegen eine Reihe von Personen begann, die genau aus der Region stammen, in der das Konzert stattgefunden hatte. Dass es hier Verbindungen gibt, wie wir bereits vermutet hatten, ist daher nicht unwahrscheinlich. War es ein Solidaritätskonzert?
Zum Hauptbeschuldigten antwortet Justizminister Clemens Jabloner: „Der Veranstalter des Konzertes war den Ermittlungsbehörden bekannt, zumal er bereits wegen § 3g VerbotsG zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. (…) Bei ihm fand am 6. Juli 2018 eine Hausdurchsuchung statt, bei der Mobiltelefone, Datenträger, Waffen und Kriegsmaterial sichergestellt wurden. (…) Eine Mitgliedschaft des Veranstalters bei einer rechtsextremen Organisation ist nicht bekannt.”
Da veranstaltet jemand ein Neonazi-Konzert mit einem einschlägigen Sänger, es reisen Personen aus dem In- und Ausland an, und der bereits vorbestrafte Veranstalter ist nicht Mitglied einer rechtsextremen Verbindung?
Von 71 Personen, die am Konzert teilgenommen hatten, sei der Name bekannt, von weiteren nicht, da „keine vollständige Identitätsfeststellung vorgenommen wurde“, so Jabloner. Die diesbezügliche Auskunft aus dem Innenministerium durch Wolfgang Peschorn lautete: „Es kam zu einem Polizeieinsatz, an dem insgesamt zehn Einsatzkräfte beteiligt waren, die 60 Identitätsfeststellungen durchgeführt haben.”
Warum bei einem Neonazikonzert Identitätsfeststellungen nur selektiv erfolgten, erfahren wir nicht. Wie hat die Polizei ausgewählt? Nach dem Zufallsprinzip, wer gerade greifbar war, nach dem Aussehen? Etwas unverständlich ist in Bezug auf die oben genannte Zahl diese Antwort des Justizministers: „Soweit es die Teilnahme an dem anfragegenständlichen Konzert betrifft, wird das Verfahren gegen 74 Beschuldigte geführt, und zwar gegen drei schweizerische, acht slowenische (davon zwei Frauen), 25 deutsche (davon sechs Frauen) sowie einen finnischen Staatsangehörigen und 37 österreichische Staatsbürger (davon sieben Frauen) geführt. Von den österreichischen Beschuldigten stammen fünf aus Salzburg, 16 aus der Steiermark, fünf aus Niederösterreich, einer aus Oberösterreich, fünf aus Vorarlberg, zwei aus Wien, zwei aus dem Burgenland und einer aus Kärnten.”
Wir halten fest: Es gab beim Konzert 60 Identitätsfeststellungen, 71 Namen sind bekannt, und es laufen direkt im Zusammenhang mit dem Konzert Verfahren gegen 74 Beschuldigte. Wer hat hier nicht den Überblick, wir oder die beiden Ministerien?
Jabloner gibt an, dass unter den Beschuldigten zwei Mitglieder aus der Identitären Bewegung stammen, bei denen auch Hausdurchsuchungen stattgefunden hätten. Wir haben Hinweise, dass zumindest ein Mitglied aus dem Raum Leoben stammen soll, dem Verbindungen in die Neonaziszene nachgesagt werden. „[Z]wei weitere sind offenbar Mitglieder kleiner regionaler Gruppierungen. Ob weitere Beschuldigte Mitglieder der Hooligan-Szene sind, ist Gegenstand der Ermittlungen.” Da können wir ergänzen: Eine Hausdurchsuchung soll beim Vorarlberger Uwe V. stattgefunden haben, der seit vielen Jahren der Blood & Honour-Szene zugerechnet wird und, so penible Recherchen aus Deutschland, auch beim rechtsterroristischen Ableger von B&H, „Combat 18“, tätig sein soll. Es ist davon auszugehen, dass sich die vier weiteren Beschuldigten aus Vorarlberg ebenfalls in diesem Umkreis bewegen. Und wir wiederholen: Dass hier Personen aus so weitverstreuten Räumen ausgerechnet in ein Kaff in die Steiermark gekommen sind, deutet auf einen Organisationsgrad hin, der nur innerhalb von bestehenden Netzwerken zu erreichen ist. Wir haben auf „Blood & Honour“ getippt und bleiben dabei.
Weiters: „Elf Beschuldigte sind auf Grund einschlägiger Vorstrafen nach §§ 3g VerbotsG, 283 StGB bereits amtsbekannt. Die Vorstrafen stammen aus den Jahren 2001, 2003, 2004, 2005 und 2018.“ (Jabloner) Der Kreis der Beschuldigten habe sich inzwischen auf 93 ausgeweitet.
Minister Jabloner schreibt nun zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens:
„Nach Anlassberichterstattung durch das LVT Steiermark am 14. Februar 2018 wurde von der StA Leoben am 19. Februar 2018 die Vernehmung einer Zeugin angeordnet. Nach weiterer Anlassberichterstattung durch das LVT Steiermark am 20. März 2018 wurde von der StA Leoben am 11. Juni 2018 die Durchsuchung der Wohnung des Hauptbeschuldigten angeordnet. Nach weiteren Berichten des LVT Steiermark wurde von der StA Leoben am 21. Jänner 2019 die Personsdurchsuchung der in Österreich wohnhaften bekannten Teilnehmer des Konzertes angeordnet. Am 20. März 2019 wurde weiters die Durchsuchung deren Wohnungen sowie deren Vorführung zur sofortigen Vernehmung angeordnet. Hinsichtlich der nicht in Österreich wohnhaften ausländischen Beschuldigten wurden Ersuchen um Übernahme derStrafverfolgung an die Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen Heimatstaaten gestellt.“
Bei zwei Personen, darunter dem bereits einschlägig vorbestraften Hauptbeschuldigten, sei im Oktober 2018 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, bei den 32 Verbleibenden im April 2019.
Staatsanwalt mit „Leistungsdefiziten“: Bitte warten!
Noch bei der eilig einberufenen Pressekonferenz am 9. April wurde seitens der Generalsekretäre Pilnacek und Goldgruber angegeben, die zeitlichen Verzögerungen seien durch einen Krankenstand des zuständigen Staatsanwalt entstanden. Jabloner stellt das differenzierter dar:
„Die ‚konkreten Verzögerungen’ im Verfahren der Staatsanwaltschaft Leoben stellen sich dergestalt dar, dass der zuständige Staatsanwalt in Bezug auf die insbesondere auf die Durchsuchung von zahlreichen Personen und Wohnräumlichkeiten abstellenden umfassenden Ermittlungsanregungen der Polizei, von denen er am 23. März 2018 Kenntnis erlangte, vorerst inaktiv blieb, dann (erst) Mitte Juni 2018 die Durchsuchung in Bezug auf einen Beschuldigten, nämlich den Hauptbeschuldigten, veranlasste, wohingegen die weiteren von der Polizei angeregten Ermittlungsschritte erst nach seinem Krankenstandsantritt in Aufarbeitung offener Verfahren durch die nunmehrige Sachbearbeiterin Anfang des Jahres 2019 in die Wege geleitet wurden. Die insgesamt und strukturell seit Jahren mangelhafte Arbeitsweise hat immer wieder auch andere Verfahren in unterschiedlichem Ausmaß betroffen, ohne dass dies freilich exakt quantifiziert werden könnte.“
Wie Jabloner weiters ausführt, seien dem „betroffenen Staatsanwalt (…) seit geraumer Zeit und jedenfalls zumindest seit dem Jahr 2013 Leistungsdefizite zuzurechnen“, im Oktober 2018 sei ein Sachverständiger beauftragt worden, ein Gutachten über eine eventuelle Dienstunfähigkeit des Staatsanwalts zu erstellen, das zwei Monate später vorgelegt wurde und zu einer Versetzung in den Krankenstand ab dem 10. Dezember geführt habe.
Insgesamt ist daraus zu schließen, dass es in Bezug auf Ermittlungen zum Konzert zu Verzögerungen von etwa einem Jahr gekommen ist. Nachdem zwei Hausdurchsuchungen bereits im Oktober 2018 stattgefunden hatten, konnten sich die anderen KonzertteilnehmerInnen bis April 2019 auf etwaige Besuche vorbereiten. Einige haben sich über diese Frist wohl gefreut und sie auch genützt.
Zur Pressekonferenz merkt Jabloner an, dass der Wunsch danach „aus dem Kabinett des BMI an das Kabinett des BMVRDJ am Vormittag des 9. April 2019 herangetragen“ wurde. Der Verdacht, dass es sich um ein Ablenkungsmanöver seitens der FPÖ handelte, die durch ihre mannigfachen Querverbindungen zu den Identitären stark in Bedrängnis geraten war, ist somit alles andere als ausgeräumt.
P.S.: Gerne würden wir wissen, wie viele der 93 Beschuldigten im Security-Bereich arbeiten und wo die bislang eingesetzt wurden. Da könnte die eine oder andere Überraschung zum Vorschein kommen.
1 Die Anfragen und deren Beantwortungen:
Alma Zadić an Justizminister – Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen bei Rechtsextremisten und Neonazis im April 2019” (12.4.19) Beantwortung
Sabine Schatz an Innenminister – Anfrage betreffend „die Hausdurchsuchungen in der Neonazi-Szene im April“ (15.4.19) Beantwortung
Sabine Schatz an Justizminister – Anfrage betreffend „die Hausdurchsuchungen in der Neonazi-Szene im April“ (15.4.19) Beantwortung