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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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NS-Meldestelle: verjährte Delikte durch Nichtbearbeitung?

Die Aus­sa­ge der Lei­te­rin des Extre­mis­mus­re­fe­rats im BVT, wonach sich dort hun­der­te Hin­wei­se unbe­ar­bei­tet sta­peln wür­den, führ­te nun zu einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge durch die Grü­nen und eini­gem Erklä­rungs­be­darf durch den Innenminister.

19. Feb. 2019

Sibyl­le G. hat sich wäh­rend ihrer zwei Befra­gun­gen im BVT-U-Aus­schuss bei ihrem Dienst­ge­ber im Innen­mi­nis­te­ri­um wohl kaum beliebt gemacht. Die Durch­su­chung ihres Büros, die Mit­nah­me von Unmen­gen von Daten haben bereits zu gro­ßem Auf­se­hen geführt. Dazu twit­ter­te der SPÖ-Abg. Kai Jan Krai­ner auch noch:

„Das Pro­to­koll der Haus­durch­su­chung bei #BVT­Re­fe­rats­lei­te­rin G. ist per Boten von der EGS am Tag nach der HD ins Büro von Kickl gebracht wor­den. Damit hat­ten Kickl und Mit­ar­bei­ter Zugriff auf alle Mails und Daten von G. (PW im Protokoll)!“

Das Pro­to­koll der Haus­durch­su­chung bei #BVT Refe­rats­lei­te­rin G. ist per Boten von der EGS am Tag nach der HD ins Büro von Kickl gebracht wor­den. Damit hat­ten Kickl und Mit­ar­bei­ter Zugriff auf alle Mails und Daten von G. (PW im Protokoll)!

— Jan Krai­ner (@KrainerJan) 13. Febru­ar 2019

Wenig beach­tet wur­de bis­lang G.s Aus­sa­ge, wonach auf­grund von Res­sour­cen­man­gel die Hin­wei­se an die NS-Mel­de­stel­le kaum noch bear­bei­tet wer­den könn­ten. „Stoppt die Rech­ten“ hat auf die Bri­sanz die­ser Aus­sa­ge auf­merk­sam gemacht.

Das wäre ein­mal eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge wert. Wenn Hin­wei­se nicht bear­bei­tet wer­den, dann könn­te es leicht sein, dass auch des­halb die Fall­zah­len sin­ken pic.twitter.com/Yj8XizTeNT

— stopptdierechten.at (@stopptrechte) 13. Febru­ar 2019

Die Grü­nen im Bun­des­rat haben nun reagiert und eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an Innen­mi­nis­ter Her­bert Kickl gerich­tet. In 13 Fra­gen wol­len sie u.a. Ant­wor­ten dar­auf erhal­ten, wie und wann es zu die­sem Res­sour­cen­man­gel gekom­men ist, sodass sich ein Rück­stau von hun­der­ten Hin­wei­sen erge­ben hat, ob Kickl davon wuss­te, was er unter­nom­men hat, um eine zeit­ge­rech­te Bear­bei­tung zu gewähr­leis­ten und ob es bereits zu Ver­jäh­rung von Delik­ten gekom­men ist. Inter­es­sant wird auch die Ant­wort auf die Fra­ge, ob „es bei den Hin­wei­sen eine Erst­sich­tung [gibt]“ und ob „dring­li­che Fäl­le (wegen der Schwe­re des mög­li­chen Delikts, wegen mög­li­cher Gefahr in Ver­zug, wegen Ver­jäh­rung) vor­ge­reiht“ werden.

Genau hier sind wir nun an einem sehr heik­len Punkt: Jede Behör­de in Öster­reich ist dazu ver­pflich­tet, bei mut­maß­li­chen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz von sich aus tätig zu wer­den, sobald sie davon Kennt­nis erlangt. Falls in der NS-Mel­de­stel­le Hin­wei­se ein­ge­langt sind, die nicht bear­bei­tet und sogar ver­jährt sind, wäre es zu klä­ren, ob die­se Ver­säum­nis­se für die Ver­ant­wort­li­chen nicht juris­ti­sche Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen müssten.

Nun zitiert „Der Stan­dard“ aus dem Pro­to­koll des U‑Ausschusses: „Das BVT war zeit­wei­se mit ‚600 Hin­wei­sen im Rück­stand’, wodurch ‚die Gefahr von Ver­jäh­run­gen auch sehr, sehr groß war’, sag­te G. laut einem vor­läu­fi­gen Pro­to­koll, das dem STANDARD vor­liegt. Teil­wei­se war es sogar zu Ver­jäh­run­gen gekom­men. G. habe mehr Res­sour­cen ange­for­dert, die­se jedoch nicht erhalten.“

Wir erfah­ren also nicht nur, dass 600 Hin­wei­se bis­lang unbe­ar­bei­tet ablie­gen (was ca. 50% aller Hin­wei­se, die pro Jahr bei der Mel­de­stel­le ein­lan­gen, aus­macht), son­dern zusätz­lich, dass es bereits zu Ver­jäh­run­gen gekom­men sein soll. Da bestimm­te Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz eine rela­tiv lan­ge Ver­jäh­rungs­frist haben, gehen wir davon aus, dass es sich hier­bei um ande­re Delik­te wie Ver­het­zung handelt.

Unterm Strich bleibt in jedem Fall, dass Delik­te mög­li­cher­wei­se nicht ver­folgt wer­den, weil die zustän­di­ge Stel­le im Innen­mi­nis­te­ri­um kei­ne Zeit hat­te, sie zu bear­bei­ten und dass dadurch die offi­zi­ell vom Innen­mi­nis­te­ri­um bekannt gege­be­nen Fall­zah­len zu rechts­extrem moti­vier­ten Straf­ta­ten rea­li­ter höher lie­gen könn­ten – in wel­chem Aus­maß, wer­den wir bei der Beant­wor­tung der par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge in zwei Mona­ten erfah­ren. Hoffentlich!

Par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge: anfra­ge_ns-mel­de­stel­le

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