Wir wollen uns an dieser Stelle nicht wirklich ausmalen, wie die Antwort eines Innenministers Kickl auf diese Anfrage ausgefallen wäre: wegen Datenschutz und laufender Ermittlungen leider keine Antwort möglich?
So aber wissen wir, dass der Polizeibeamte aus Niederösterreich, der bei der Polizeidirektion Wien seinen Dienst versieht und von uns ausführlich vorgestellt und auch durch eine Sachverhaltsdarstellung gewürdigt wurde, trotz Verurteilung durch ein Geschworenengericht (Anfang Juni 2019 in St. Pölten wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe zu 12 Monaten – noch nicht rechtskräftig) weiterhin als Polizist tätig sein darf. Dem „Standard“ wurde Anfang Juni 2019 dazu erklärt, dass es noch ein paar Wochen dauern könne, bis dazu dienstrechtlich eine Klärung erfolge. Derweilen würde der Beamte im Innendienst – ohne Waffe – beschäftigt. Bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung hat sich daran offensichtlich nichts geändert.
Dass solche Übergangszustände im Innendienst jahrelang andauern können, wissen wir etwa auch aus dem Fall des Polizisten Bernhard B., dem seine braunen Aktivitäten ebenso wenig geschadet haben wie seine Verurteilung nach einen Verkehrsunfall, bei dem er als alkoholisierter Lenker mehrere Personen erheblich verletzte.
In der Anfragebeantwortung wies der Minister auch darauf hin, dass noch gegen weitere vier PolizistInnen Ermittlungen wegen Wiederbetätigung stattfinden würden: gegen drei GruppeninspektorInnen in der Steiermark und gegen einen in Kärnten. Bei dem Kärntner Polizisten handelt es sich nicht um den Klagenfurter Stadtpolizisten, der 2015 trotz massivster Hetze strafrechtlich verschont blieb und dienstrechtlich mit einer Ermahnung davonkam, sondern um den Völkermarkter FPÖ-Stadtrat Hans Christian Steinacher, den wir schon im Juni 2017 mit einigen seiner unfassbaren Sprüche vorgestellt haben.
Auf seiner offiziellen Facebook-Seite „Stadtrat Hans Christian Steinacher“ stellt er sich bildlich an der Seite des untergegangenen Innenministers Kickl vor – damit keine Zweifel aufkommen! Steinacher, der auch ein privates Facebook-Konto betreibt, das jetzt allerdings offline ist, hat in der Vergangenheit so ziemlich gegen alles gehetzt, was ihm ins Visier gekommen ist. Homophobe Sprüche und letztklassige ausländerfeindliche „Witzchen“ finden sich bei ihm ebenso wie die Hetze gegen die „Radikalslowenen“ vom (christlichen) Rat der Kärntner Slowenen und einen Schüler, der zum Thema 10. Oktober (Tag der Volksabstimmung 1920) für Steinacher anscheinend zuviel Kritisches vorgetragen hat.
Stadtrat Hans Christian Steinacher, mutmaßlicher Nachkomme des anderen Hans Steinacher, den „Die Zeit“ in einem Beitrag über Kärnten treffend beschrieben hat („Er war ein Nazi, dann war er wieder kein Nazi und stieg nach 1945 erfolgreich in der Parteihierarchie der bürgerlichen ÖVP hinauf.“), hat 2016 für das Schwimmbad von Völkermarkt eine Badeordnung erlassen, die „landesübliche Badekleidung“ vorschreibt. So wollte der Blaue Steinacher sexuelle Übergriffe verhindern! Natürlich waren Steinacher und mit ihm die FPÖ 2018 auch gegen die Inszenierung des Handke-Stücks „Die Stunde da wir nichts voneinander wussten“, weil es angeblich Gefühle verletzen könnte und verurteilten das „linke Treiben“. Klar, dass sich H.C. Steinacher entschieden gegen die Umbenennung von Straßen in Völkermarkt aussprach, die nach belasteten Nazis benannt sind. Als „Linke Nazis“ (!) und „Abschaum“ beschimpfte er dagegen jene Demonstrierenden, die am Dach des Wiener Verkehrsministeriums pyrotechnische Gegenstände zündeten.
Und dann das: Im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2018 wurden auf Steinachers Facebook-Seite Bilder bzw. Beiträge gepostet, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Verdacht der Wiederbetätigung und Verhetzung begründen. Die Bilder,„beispielsweise eine Schirmmütze mit SS-Totenkopfsymbol oder Comicfiguren mit NS-Schärpen“ (Kleine Zeitung, 12.8.19) wurden anscheinend von bislang unbekannten Dritten auf Steinachers Seite gestellt. Ob er sie in angemessener Frist gelöscht hat, wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Klagenfurt derzeit ebenso geprüft wie die Identität der Poster.
Das Posting von Steinacher aus dem Jahr 2016, in dem er sich darüber beklagt, dass in Köln Demos von Türken pro und kontra Erdogan erlaubt bleiben, während eine „Demo der echten Deutschen“ verboten würde, fällt unter keinen Straftatbestand.
Es illustriert nur sehr deutlich die Gesinnung und den Standort des FPÖ-Stadtrats und Polizisten – so wie das Posting, in dem der den „Standard“ als „Kommunistenblattl“ denunziert. Die Kärntner Polizeidirektion sieht derzeit keine Notwendigkeit, Schritte gegen Steinacher einzuleiten …