Am 9. Oktober 2017 stellte Michael K. das Foto mit den „Hausbesuchen vom Fachmann seit 1933“ online. Wie die Wiener Polizei dem „Standard“ mitteilte, war das Bild mit den Hausbesuchen und damit das Facebook-Konto von Michael K. Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Im März 2018 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Das ist durchaus in Ordnung! Das Foto, das Soldaten der Wehrmacht zeigt, die – bis auf die Zähne bewaffnet – ein Haus stürmen, indem sie die Eingangstür zertrümmern, hat zwar auf dem Facebook-Profil eines österreichischen Polizisten absolut nichts verloren, aber es ist – für sich genommen – ziemlich sicher keine Wiederbetätigung. Eigentlich sollte die Landespolizeidirektion (LPD) Wien Michael K. die öffentliche Verwendung des Fotos untersagen. Schließlich führt K. die LPD als Dienstgeber an. Vielleicht hat sie ihm das auch nahegelegt oder angeordnet – und Michael K. hat darauf gepfiffen?
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft St. Pölten darauf hinweist, dass ihr „von den anderen Bildern und Links (…) bis jetzt nichts bekannt“ (derstandard.at) war, kann das stimmen. Auch uns war nicht bekannt, dass Michael K. ein zweites Facebook-Konto bedient. Wir kannten nur eines, das zweite ergibt auch ein anderes Bild von Michael K..
Auf dem zweiten Facebook-Konto war zwischen 15. März 2013 und 6. Februar 2018, also über fast fünf Jahre (!), ein Titelfoto zu sehen, das eine Junkers Ju87 zeigt, Kampfflugzeug der Luftwaffe des NS-Regimes. K. hat das Modell des Flugzeugs nachgebaut und als Titelfoto mit Hakenkreuz auf der Rückenflosse präsentiert. Das dürfte eigentlich nicht sein. Michael K. geht aber noch einen Schritt weiter und präsentiert sich daneben mit einem Profilbild, das ihn in einem Polizeiauto zeigt. Das ist niemandem aufgefallen? Seinen FB-Freunden nicht? Den Ermittlern vom Verfassungsschutz nicht?
Natürlich kann das so sein – niemand muss auf Anhieb wissen, dass K. über zwei verschiedene Facebook-Konten verfügt. Merkwürdig ist aber, dass K. – vor Abschluss der Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz gegen ihn – das Hakenkreuz-Titelfoto verräumt und durch ein anderes ersetzt hat. Als Foto aus dem Jahr 2013 bleibt es freilich auf seiner Timeline. So wie die Messerschmitt aus dem Jahr 2011 – ebenfalls mit Hakenkreuz-Logo.
Die Hakenkreuze sind jedenfalls strafbar – ob nach dem Verbotsgesetz oder nach dem Abzeichengesetz oder anderen Verwaltungsstrafgesetzbestimmungen – das ist jetzt Gegenstand weiterer Ermittlungen.
War’s das? Leider nein!
Noch immer online ist der Link des Polizisten auf einen YouTube-Mitschnitt der „Weihnachtsringsendung des Deutschen Reichsrundfunkes von 1942“, gepostet am 24. 12. 2015. Das Standbild zeigt paradierende Soldaten der Wehrmacht des NS-Regimes, der Tonmitschnitt bringt eine schier endlose Reihe von Standortmeldungen von der„Front“ und dann ein vielstimmiges „Stille Nacht“ aus Soldatenkehlen.
Wie bescheuert muss man sein, um zu Weihnachten 2015 so etwas zu posten? Ziemlich – aber Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist es für sich genommen noch nicht. Uns ist aber noch etwas anderes aufgefallen: Den Link zur „Weihnachtsringsendung“ 1942 hat K. auch schon 2014 zu Weihnachten online gestellt. Dieser Link ist – wie der Screenshot zeigt – aber nur für die „Freunde“ zugänglich. So wie das Posting von Michael K. dazu: „zum gedenken an unsere großväter“.
Das ist für sich genommen auch noch keine Wiederbetätigung, malt aber den Hintergrund von Michael K. deutlich braun aus. Das machen auch die Likes von K. deutlich: Sogar die mittlerweile scheintote neonazistische Nationale Volkspartei hat eines erhalten.
Viel eindeutiger ist allerdings der Link zu einem YouTube-Video, das der Polizist am 31.1.2013 auf sein Facebook-Profil stellte (für seine FB-Freunde zugänglich): ein Werbefilmchen für die Waffen-SS.
Wem das noch immer nicht reicht: Anfang Jänner hat Michael K. Zahnschmerzen und postet dazu- nur für seine FB-Freunde sichtbar. Hartmut P. schreibt ihm zurück: „Komm zu mir. SS-Lazarett Hohenlychen“. Michael K. gefällt dieses Posting.
Die Hakenkreuze, der Hausbesuch in den öffentlichen Einstellungen seiner Facebook-Profile, die Likes und die Links in den für seine FB-Freunde zugänglichen Einstellungen – mit SS und sonstigem braunen Schrott: Es reicht! Ein dermaßen brauner Polizist ist untragbar.
P.S.: Mittlerweile haben wir ein weiteres FB-Konto von Michael K. gefunden – das dritte, das er offensichtlich während der Ermittlungen gegen ihn angelegt hat. Sicher nur ein Zufall!
P.P.S.: Damit’s nicht immer nur SS ist: Ob er den SA-Dolch, den er so wie anderen Nazi-Kram haben wollte, tatsächlich erworben hat, sollte eigentlich bei der wegen Verdacht wegen Wiederbetätigung üblichen Hausdurchsuchung festgestellt worden sein – oder hat es keine gegeben?