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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 28/18

Hitlergrüße am Fußballplatz, am Kinderspielplatz, in einem Lokal und auf offener Straße – die Meldungen zur vergangenen Kalenderwoche sprechen eine deutliche Sprache über das Ausmaß, das rechtsextreme und neonazistische Unverfrorenheiten mittlerweile wieder erreicht haben. Der Justiz (und den Geschworenen) ist da kein Vorwurf zu machen, den blauschwarzen Verharmlosern in der Politik hingegen schon.

16. Juli 2018
Rückblick
Rückblick

Klagenfurt/Velden: Hitlergruß am Fußballplatz
Ried/Schärding: Hitlergruß am Kinderspielplatz
Graz: Naziparolen und Hitlergruß im Lokal
Wien: Ermittlungen wegen Hitlergruß auf Ottakringer Straße
Salzburg: Rechtskräftige Anklage wegen Wiederbetätigung gegen 14 Ustascha-Fans
St.Pölten/Amstetten: Keine Anklage wegen Wiederbetätigung
Innsbruck/Imst: Anklage wegen Wiederbetätigung für Ex-FPÖ Bezirksparteiobmann
Feldkirch/Bregenz: Nazicodes am Laptop

 

Klagenfurt/Velden: Hitlergruß am Fußballplatz

Bei einem Match zwischen Hannover 96 und einer türkischen Mannschaft, das im Juli 2017 in Velden ausgetragen wurde, hatte der nunmehr wegen Wiederbetätigung und Herabwürdigung religiöser Lehren Angeklagte, ein 30-jähriger Deutscher, den Hitlergruß gezeigt und laut „Adolf Hitler“ und Fuck Allah“ gebrüllt.

Vor dem Landesgericht Klagenfurt bekannte sich am 10. Juli der deutsche Fan, der in seiner Heimat wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt (zumeist im Zusammenhang mit Fußballspielen) vorbestraft ist, schuldig, machte aber den Alkohol (1,38 Promille wurden bei der Festnahme gemessen) dafür verantwortlich.

Die Geschworenen hielten ihn für schuldig – das Gericht verurteilte ihn zu 24 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Freund des Angeklagten, der als Zuhörer dem Prozess beiwohnte, wurde noch im Gerichtssaal abgeführt, weil er auf seiner Hand ein Nazi-Tattoo (die Odal-Runde) zur Schau gestellt hatte.

➡️ Bericht auf derstandard.at (10.7.18)

Ried/Schärding: Hitlergruß am Kinderspielplatz

Am Mittwoch, 11. Juli, musste sich ein deutscher Staatsbürger vor dem Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung verantworten, weil er im Mai 2016 auf einem Kinderspielplatz in Schärding mehrmals die Hand zum Hitlergruß erhoben und „Heil Hitler“ gebrüllt hatte, berichten die „OÖN“ (9.7.18).

Graz: Naziparolen und Hitlergruß im Lokal

Im Stadtteil Gries wurde am Samstag, 14.7., abends ein Mann (34) festgenommen, nachdem er in einem Lokal mehrmals „Heil Hitler“ und „Ihr gehört alle vergast“ gebrüllt hatte. Die Polizei nahm den alkoholisierten Mann, der keinen festen Wohnsitz hat, fest. Nach der Vernehmung wurde über ihn die U-Haft verhängt. Er wurde wegen Wiederbetätigung angezeigt.

Wien: Ermittlungen wegen Hitlergruß auf Ottakringer Straße

Nachdem die Polizei zunächst nichts von den neonazistischen Aktivitäten bei den gewalttätigen Ausschreitungen in der Ottakringer Straße nach dem Match Kroatien gegen Russland (wir berichteten in der Vorwoche) bemerkt haben wollte, haben die Video- und Foto-Dokumente, die es zu einzelnen Vorfällen gibt, jetzt doch Ermittlungen durch den Verfassungsschutz veranlasst, berichtet „heute“.

Hitlergruß, (c) Tanja Malle/Twitter

Salzburg: Rechtskräftige Anklage wegen Wiederbetätigung gegen 14 Ustascha-Fans

Die Anklage gegen 14 Ustascha-Fans, die bei zwei Anlässen 2015 den Ustascha-Gruß und das Ustascha-Wappen gezeigt hatten, ist rechtskräftig. Die Frage, ob der Ustascha-Gruß dem Hitlergruß gleichzustellen ist, wurde in den Klagenfurter Prozessen zum Aufmarsch von Bleiburg rechtskräftig durch Verurteilungen wegen Wiederbetätigung entschieden. Im Herbst soll der Geschworenenprozess in Salzburg stattfinden, berichtet derstandard.at (12.7.18).

St.Pölten/Amstetten: Keine Anklage wegen Wiederbetätigung

Gegen jeden SPÖ-Politiker und Gemeinderat aus dem Bezirk Amstetten, der Ende Jänner verhaftet wurde, weil ihm sexueller Missbrauch an seinen Enkelkindern sowie versuchte Vergewaltigung und Wiederbetätigung vorgeworfen wurde, erhebt nun die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage wegen versuchter Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch und Vergehen gegen das Waffengesetz. Im Zug der Ermittlungen stieg die Opferzahl auf neun Kinder an.

„Nicht belangt wird der 57-Jährige hingegen wegen ‚Betätigung im nationalsozialistischen Sinn‘. ‚Er hat zwar NS-Devotionalien gesammelt, allerdings war nicht nachweisbar, dass er im propagandistischen Sinn nationalsozialistisch tätig war‘, klärt Bien auf. Für alle Verfahren gilt die Unschuldsvermutung“, zitiert die „NÖN“ vom 11. Juli 2018 den Ersten Staatsanwalt Bien.

Innsbruck/Imst: Anklage wegen Wiederbetätigung für Ex-FPÖ Bezirksparteiobmann

Vor wenigen Wochen ist der FPÖ-Bezirksparteiobmann von Imst, Wolfgang Neururer, aus der FPÖ ausgetreten. Im März 2018 hatte der Tiroler Markus Wilhelm auf seinem Blog „dietiwag.org“ jene Hitlerbilder veröffentlicht, die Neururer über WhatsApp verschickt hatte. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft Innsbruck Neururer wegen Wiederbetätigung an. Im Frühjahr hatte der Landesobmann der FPÖ, Markus Abwerzger, noch heftig gegen jenen FPÖ-Funktionär polemisiert, der die Sache angezeigt hatte. Seine Funktion als FPÖ-Gemeinderat übt Neururer laut Website der Gemeinde Imst (Stand 13.7.18) noch immer aus.

Die Quelle ist erkennbar (Screenshot von Die Tiwag)

Feldkirch/Bregenz: Nazicodes am Laptop

Fünf Vorstrafen hat der Angeklagte schon hinter sich, eine darunter gab es wegen Verstößen nach dem Verbotsgesetz: 2011 hatte er 18 Monate (davon sechs unbedingt) erhalten, weil er 2010 öffentlich den Hitlergruß gezeigt und zwei Jugendliche auch dazu gezwungen hatte. Jetzt stand der Handwerker aus Bregenz, der anscheinend auch als Security (!) arbeitete, am Donnerstag, 12.7., vor dem Landesgericht Feldkirch, weil er unter anderem auf seinen Laptop in Gegenwart von Bekannten „88“, „C18“, „SS“ und eine Triskele gemalt hatte Auch Verstöße gegen das Waffengesetz, zum Beispiel der Besitz einer Stahlrute, wurden verhandelt, weil er damit gegen das für ihn ausgesprochene Waffenverbot verstoßen hatte. Dass das Waffenverbot gegen ihn noch immer aufrecht ist, habe er nicht gewusst, so der Angeklagte … (und so einer kann als Security arbeiten?)

Wegen der teilbedingten Vorstrafe aus 2011 fiel die Strafe diesmal härter aus: 18 Monate unbedingt für den 27-Jährigen (noch nicht rechtskräftig), berichtet vol.at (12.7.18).

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Schlagwörter: Hitlergruß | Kärnten/Koroška | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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