Wochenschau KW 28

Hit­ler­grüße am Fußballplatz, am Kinder­spielplatz, in einem Lokal und auf offen­er Straße – die Mel­dun­gen zur ver­gan­genen Kalen­der­woche sprechen eine deut­liche Sprache über das Aus­maß, das recht­sex­treme und neon­azis­tis­che Unver­froren­heit­en mit­tler­weile wieder erre­icht haben. Der Jus­tiz (und den Geschwore­nen) ist da kein Vor­wurf zu machen, den blauschwarzen Ver­harm­losern in der Poli­tik hinge­gen schon.

Klagenfurt/Velden : Hit­ler­gruß am Fußballplatz

Bei einem Match zwis­chen Han­nover 96 und ein­er türkischen Mannschaft, das im Juli 2017 in Velden aus­ge­tra­gen wurde, hat­te der nun­mehr wegen Wieder­betä­ti­gung und Her­ab­würdi­gung religiös­er Lehren Angeklagte, ein 30-jähriger Deutsch­er, den Hit­ler­gruß gezeigt und laut „Adolf Hitler“ und Fuck Allah“ gebrüllt.

Vor dem Lan­des­gericht Kla­gen­furt bekan­nte sich am 10. Juli der deutsche Fan, der in sein­er Heimat wegen ver­schieden­er Delik­te wie Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Wider­stand gegen die Staats­ge­walt (zumeist im Zusam­men­hang mit Fußball­spie­len) vorbe­straft ist, schuldig, machte aber den Alko­hol (1,38 Promille wur­den bei der Fes­t­nahme gemessen) dafür verantwortlich.

Die Geschwore­nen hiel­ten ihn für schuldig – das Gericht verurteilte ihn zu 24 Monat­en Haft, davon vier Monate unbe­d­ingt. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. Ein Fre­und des Angeklagten, der als Zuhör­er dem Prozess bei­wohnte, wurde noch im Gerichtssaal abge­führt, weil er auf sein­er Hand ein Nazi-Tat­too (die Odal-Runde) zur Schau gestellt hat­te. Bericht auf derstandard.at

Ried/Schärding: Hit­ler­gruß am Kinderspielplatz

Am Mittwoch, 11. Juli, musste sich ein deutsch­er Staats­bürg­er vor dem Lan­des­gericht Ried wegen Wieder­betä­ti­gung ver­ant­worten, weil er im Mai 2016 auf einem Kinder­spielplatz in Schärd­ing mehrmals die Hand zum Hit­ler­gruß erhoben und „Heil Hitler“ gebrüllt hat­te, bericht­en die „OÖN“.

Graz: Nazi­parolen und Hit­ler­gruß im Lokal

Im Stadt­teil Gries wurde am Sam­stag, 14.7., abends ein Mann (34) festgenom­men, nach­dem er in einem Lokal mehrmals „Heil Hitler“ und „Ihr gehört alle ver­gast“ gebrüllt hat­te. Die Polizei nahm den alko­holisierten Mann, der keinen fes­ten Wohn­sitz hat, fest. Nach der Vernehmung wurde über ihn die U‑Haft ver­hängt. Er wurde wegen Wieder­betä­ti­gung angezeigt.

Wien: Ermit­tlun­gen wegen Hit­ler­gruß auf Ottakringer Straße

Nach­dem die Polizei zunächst nichts von den neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten bei den gewalt­täti­gen Auss­chre­itun­gen in der Ottakringer Straße nach dem Match Kroa­t­ien gegen Rus­s­land (wir berichteten in der Vor­woche) bemerkt haben wollte, haben die Video- und Foto-Doku­mente, die es zu einzel­nen Vor­fällen gibt, jet­zt doch Ermit­tlun­gen durch den Ver­fas­sungss­chutz ver­an­lasst, berichtet „heute“.

Hit­ler­gruß, © tan­ja malle/twitter

Salzburg: Recht­skräftige Anklage wegen Wieder­betä­ti­gung gegen 14 Ustascha-Fans

Die Anklage gegen 14 Ustascha-Fans, die bei zwei Anlässen 2015 den Ustascha-Gruß und das Ustascha-Wap­pen gezeigt hat­ten, ist recht­skräftig. Die Frage, ob der Ustascha-Gruß dem Hit­ler­gruß gle­ichzustellen ist, wurde in den Kla­gen­furter Prozessen zum Auf­marsch von Bleiburg recht­skräftig durch Verurteilun­gen wegen Wieder­betä­ti­gung entsch­ieden. Im Herb­st soll der Geschwore­nen­prozess in Salzburg stat­tfind­en, berichtet derstandard.at.

St.Pölten/Amstetten: Keine Anklage wegen Wiederbetätigung

Gegen jeden SPÖ-Poli­tik­er und Gemein­der­at aus dem Bezirk Amstet­ten, der Ende Jän­ner ver­haftet wurde, weil ihm sex­ueller Miss­brauch an seinen Enkelkindern sowie ver­suchte Verge­wal­ti­gung und Wieder­betä­ti­gung vorge­wor­fen wurde, erhebt nun die Staat­san­waltschaft St. Pöl­ten Anklage wegen ver­suchter Verge­wal­ti­gung, schw­erem sex­uellen Miss­brauch und Verge­hen gegen das Waf­fenge­setz. Im Zug der Ermit­tlun­gen stieg die Opfer­zahl auf neun Kinder an.

Nicht belangt wird der 57-Jährige hinge­gen wegen „Betä­ti­gung im nation­al­sozial­is­tis­chen Sinn“. „Er hat zwar NS-Devo­tion­alien gesam­melt, allerd­ings war nicht nach­weis­bar, dass er im pro­pa­gan­dis­tis­chen Sinn nation­al­sozial­is­tisch tätig war“, klärt Bien auf. Für alle Ver­fahren gilt die Unschuldsver­mu­tung“, zitiert die „NÖN“ vom 11.Juli 2018 den Ersten Staat­san­walt Bien.

Innsbruck/Imst: Anklage wegen Wieder­betä­ti­gung für Ex-FPÖ Bezirksparteiobmann

Mit­tler­weile – vor weni­gen Wochen – ist der FPÖ-Bezirksparteiob­mann von Imst, Wolf­gang Neu­rur­er, aus der FPÖ aus­ge­treten. Im März 2018 hat näm­lich der Tirol­er Markus Wil­helm auf seinem Blog „dietiwag.org“ die Hitler­bilder veröf­fentlicht, die Neu­rur­er über What­sApp ver­schickt hat­te. Jet­zt klagt die Staat­san­waltschaft Inns­bruck Neu­rur­er wegen Wieder­betä­ti­gung an. Im Früh­jahr hat­te der Lan­des­ob­mann der FPÖ, Markus Abw­erzger, noch heftig gegen jenen FPÖ-Funk­tionär polemisiert, der die Sache angezeigt hat­te. Seine Funk­tion als FPÖ-Gemein­der­at übt Neu­rur­er laut Web­site der Gemeinde Imst (Stand 13.7.18) noch immer aus.

Die Quelle ist erkennbar (Screen­shot von Die Tiwag)

 

Feldkirch/Bregenz: Naz­i­codes am Laptop

Fünf Vorstrafen hat der Angeklagte schon hin­ter sich, eine darunter gab es wegen Ver­stößen nach dem Ver­bots­ge­setz: 2011 hat­te er 18 Monate (davon 6 unbe­d­ingt) erhal­ten, weil er 2010 öffentlich den Hit­ler­gruß gezeigt und zwei Jugendliche auch dazu gezwun­gen hat­te. Jet­zt stand der Handw­erk­er aus Bre­genz, der anscheinend auch als Secu­ri­ty (!) arbeit­ete, am Don­ner­stag, 12.7., vor dem Lan­des­gericht Feld­kirch, weil er unter anderem auf seinen Lap­top in Gegen­wart von Bekan­nten „88“, „C18“, „SS“ und eine Triskele gemalt hat­te Auch Ver­stöße gegen das Waf­fenge­setz, zum Beispiel der Besitz ein­er Stahlrute, wur­den ver­han­delt, weil er damit gegen das für ihn aus­ge­sproch­ene Waf­fen­ver­bot ver­stoßen hat­te. Dass das Waf­fen­ver­bot gegen ihn noch immer aufrecht ist, habe er nicht gewusst, so der Angeklagte … (und so ein­er kann als Secu­ri­ty arbeiten?)

Wegen der teilbe­d­ingten Vorstrafe aus 2011 fiel die Strafe dies­mal härter aus: 18 Monate unbe­d­ingt für den 27-Jähri­gen (noch nicht recht­skräftig), berichtet vol.at.