Feldkirch: Zwei NS-Verbotsprozesse im Juni

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Zwei Geschwo­re­nen­pro­zes­se nach Para­graph 3g des Ver­bots­ge­set­zes fin­den Ende Juni in Feld­kirch statt. Mit dem einen am 30. Juni wer­den die schwer gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen den „Out­laws“ und den „Blood & Honour“-Leuten aus Vor­arl­berg gestreift. Im ande­ren Pro­zess am 28. Juni wird über einen 20-jäh­ri­gen Bre­gen­zer ver­han­delt, der meh­re­re migran­ti­sche Jugend­li­che zum Hit­ler­gruß genö­tigt haben soll.

Der Bre­gen­zer hat einen der Jugend­li­chen mit dem Tod bedroht, wenn er nicht den Hit­ler­gruß zei­ge: „Mach es, oder du wirst ster­ben!“ Einen ande­ren Jugend­li­chen hat er mit den Wor­ten „Du stehst nicht gegen einen Öster­rei­cher auf“ bedroht. Der mehr­fach, aber nicht ein­schlä­gig Vor­be­straf­te muss sich des­we­gen auch wegen Nöti­gung und auch wegen Dieb­stahl und Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz verantworten.

Im zwei­ten Pro­zess wird gegen einen elf­fach vor­be­straf­ten Nazi-Skin (24) ver­han­delt, der in einem Pro­zess wegen der gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Out­laws und Nazi-Skins als Zeu­ge aus­ge­sagt und dabei sein Haken­kreuz-Tat­too am rech­ten Bein deut­lich sicht­bar prä­sen­tiert hat­te. Er war damals nicht der ein­zi­ge Nazi-Skin, der pro­vo­kant sei­ne NS-Sym­bo­le dem Gericht vor­ge­führt hat­te, was auch zu öffent­li­cher Kri­tik führ­te, dass die Jus­tiz nicht dar­auf reagie­ren wür­de. Zwei Mona­te nach dem Pro­zess zeig­te er sein Haken­kreuz in einem Café in Bre­genz. Das reich­te dann offen­sicht­lich für Anzei­ge und Ankla­ge. (Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 19. und 28.5.2011)

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