Zwei Geschworenenprozesse nach Paragraph 3g des Verbotsgesetzes finden Ende Juni in Feldkirch statt. Mit dem einen am 30. Juni werden die schwer gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den „Outlaws“ und den „Blood & Honour“-Leuten aus Vorarlberg gestreift. Im anderen Prozess am 28. Juni wird über einen 20-jährigen Bregenzer verhandelt, der mehrere migrantische Jugendliche zum Hitlergruß genötigt haben soll.
Der Bregenzer hat einen der Jugendlichen mit dem Tod bedroht, wenn er nicht den Hitlergruß zeige: „Mach es, oder du wirst sterben!“ Einen anderen Jugendlichen hat er mit den Worten „Du stehst nicht gegen einen Österreicher auf“ bedroht. Der mehrfach, aber nicht einschlägig Vorbestrafte muss sich deswegen auch wegen Nötigung und auch wegen Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
Im zweiten Prozess wird gegen einen elffach vorbestraften Nazi-Skin (24) verhandelt, der in einem Prozess wegen der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Outlaws und Nazi-Skins als Zeuge ausgesagt und dabei sein Hakenkreuz-Tattoo am rechten Bein deutlich sichtbar präsentiert hatte. Er war damals nicht der einzige Nazi-Skin, der provokant seine NS-Symbole dem Gericht vorgeführt hatte, was auch zu öffentlicher Kritik führte, dass die Justiz nicht darauf reagieren würde. Zwei Monate nach dem Prozess zeigte er sein Hakenkreuz in einem Café in Bregenz. Das reichte dann offensichtlich für Anzeige und Anklage. (Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 19. und 28.5.2011)
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