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Lesezeit: 4 Minuten

Hitlers Ehrenbürgerschaften (II): Spezialfall Niederösterreich

Amstetten hat lange zugewartet mit der Aberkennung, obwohl die Ehrenbürgerschaft Hitlers seit einigen Jahren bekannt war. Waidhofen/Ybbs, das ebenfalls eine Ehrenbürgerschaft für Hitler im Gepäck hat, hat sich bis zuletzt auf ein Gutachten des Landes Niederösterreich berufen, wonach Ehrenbürgerschaften mit dem Tod der Geehrten erlöschen würden. Die Realität ist eine andere.

11. Juni 2011

Puchenstuben (Bez. Scheibbs NÖ) hat sich 2003 anders entschieden und Hitler die Ehrenbürgerschaft aberkannt. Warum entscheiden sich die einen, sobald sie mit der Vergangenheit konfrontiert werden, sofort für die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft, während die anderen dazu erst durch die Öffentlichkeit genötigt werden müssen? Wir wissen es nicht, aber die Vermutung liegt nahe, dass da noch mehr im Spiel war als die rechtliche Einschätzung, dass eine Ehrenbürgerschaft ohnehin mit dem Tod erlösche.

Angeblich gibt es ein Gutachten des niederösterreichischen Verfassungsdienstes, das die Rechtsauffassung stützen soll, dass eine Ehrenbürgerschaft nur bis zum Tod des Betroffenen wirke, eine Aberkennung posthum daher nicht möglich sei. Hätte der NÖ-Verfassungsdienst nur in den eigenen Gesetzesbeschlüssen geblättert, dann wüsste er, dass das nicht stimmen kann. Im Jahr 1965 wurde bei der Beschlussfassung über die niederösterreichische Gemeindeordnung in den Übergangs- und Schlussbestimmungen im Paragraph 98 ein kurzer Absatz eingefügt, wonach das Gesetz über den Widerruf von Ehrenbürgerschaften aus dem Jahr 1938 außer Kraft tritt.

Die Nazis und ihre Ehrenbürgerschaften

Die Nazis hatten schon in den ersten Tagen nach der Okkupation Österreichs am 12. März 1938 alle Macht- und Schlüsselstellen übernommen, die Bürgermeister des Austrofaschismus durch feste Nazis als provisorische Bürgermeister oder Gemeindeverwalter ersetzt. Gemeinderäte, die schon im Austrofaschismus nicht mehr gewählt wurden, sondern aus den „Ständen“ zusammengesetzt wurden, gab es überhaupt nicht mehr. Vor allem die ersten Wochen nutzten die Nazis, um mit dem verhassten Regime des Ständestaates (Austrofaschismus) aufzuräumen. In vielen Gemeinden wurden die alten Ehrenbürgerschaften sofort aufgehoben, sodass sich Gauleitung und Landeshauptmannschaft veranlasst sahen, die Sache mit einem Dekret zu legitimieren, zugleich aber auch vor der „unbegründeten Entziehung“ zu warnen

Die Nazi-Gemeindeverwalter überschlugen sich geradezu damit, ihren Eifer und die Begeisterung für Hitler und das Nazi-Regime zu dokumentieren. Eine der Großtaten der Nazi-Bürgermeister bestand etwa darin, Hitler-Eichen, manchmal auch Anschluß-Eichen zu pflanzen. In den allerersten Tagen wurden bereits die Hauptplätze selbst der kleinsten Ortschaften in Adolf-Hilter-Plätze umbenannt, in den Wochen darauf folgten Umbenennungen auch anderer Plätze und Straßen nach führenden Nazis.


„Hitlereichen“ I, II & III

In diesen ersten Wochen fanden sich auch die Gemeindeverwalter des Bezirkes Neulengbach zusammen und fassten den Beschluss, alle Ehrenbürgerschaften an Politiker und „Abkömmlinge des früheren Kaiserhauses“ ab 1934 aufzuheben. Der ohnehin schon eigenartige Sammelbeschluss, der ohne Nennung der aufgehobenen Ehrenbürgerschaften im einzelnen erfolgt, wird noch kurioser, weil die Gemeindeverwalter gleichzeitig auch verfügen, dass Hitler in allen Gemeinden des Bezirkes Neulengbach Ehrenbürger wird.

Die Anbote für Ehrenbürgerschaften und Straßenbenennungen dürften so gewuchert haben, dass sich der damalige Gauleiter und Reichsstatthalter der Ostmark, Josef Bürckel veranlasst sah, den Rahmen wieder etwas enger zu ziehen. In wie vielen Gemeinden Niederösterreichs damals alte Ehrenbürgerschaften aberkannt und neue zuerkannt wurden, ist vielfach nicht über die Gemeindearchive rekonstruierbar, weil sie entweder verschwunden sind bzw. entsorgt wurden. Ob sich alle Nazi-Gemeindeverwalter überhaupt die Mühe gemacht haben, ihre Ab- und Zuerkennungen schriftlich festzuhalten, wird ebenfalls kaum zu rekonstruieren sein.

Toter Austrofaschist ist 1965 wieder Ehrenbürger geworden

Der Gesetzesbeschluss von 1965 sieht jedenfalls vor, dass das Dekret der Landeshauptmannschaft aus 1938 aufgehoben wird und so alle zwischen 1933 und 1938 zuerkannten Ehrenbürgerschaften weiter gelten. Wie die NÖN (31.5. 2011) herausfand, galt das auch für Tote: Der bereits 1956 verstorbene Rüdiger Starhemberg, Austrofaschist und Führer der Starhembergschen Sturmscharen, wurde 1965 so wieder posthum zum Ehrenbürger von Waidhofen/Ybbs. Das mag auch den Widerwillen von Waidhofen erklären, Hitler die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen; schließlich ist ja auch die Frage legitim, warum der Austrofaschist Rüdiger Starhemberg Ehrenbürger von Waidhofen sein soll. Kompliziert ist es auch mit der Ehrenbürgerschaft für Hitler, die die Gemeinde Döllersheim 1938 verliehen hat. Döllersheim wurde durch die Gemeindereform 1964 in Pölla eingemeindet. Wurde dadurch die Ehrenbürgerschaft für Hitler mitübernommen? Rechtlich wird diese Frage vermutlich nicht so einfach zu lösen sein. Es geht aber in erster Linie nicht um eine rechtliche Würdigung, sondern um den schonungslosen, offenen Umgang mit der eigenen Geschichte. Jede Gemeinde ist gut beraten, sich dabei nicht auf irgendwelche Behauptungen oder Gutachten zu verlassen, sondern auf die eigene Aufarbeitung.

➡️ Hitlers Ehrenbürgerschaften (I)
➡️ Die Ehrenbürgerschaften der Nazis (Teil III)

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Schlagwörter: Nationalsozialismus | Niederösterreich

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