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Lesezeit: 2 Minuten

Hitlers Ehrenbürgerschaften (I)

Eine für die FPÖ bzw. heinz-Christian Strache peinliche Frage – und schon sprudelt neben der Empörung der hochrangigen FPÖ-Claqueure ein Quell aus Lügen oder Ignoranz heraus. Strache behauptete bei seinem verunglückten Auftritt in Straßburg nämlich, dass Adolf Hitler (und Konsorten) aus zwei Gründen seit 1945 oder 1946 (sic!) nicht mehr Ehrenbürger in Österreich sein könne: Erstens, weil er verstorben sei und zweitens, weil durch einen alliierten Beschluss 1946 alle Ehrenbürgerschaften aberkannt worden seien. Weiß er es nicht besser, oder tut er nur so?

10. Juni 2011

Ausgerechnet die FPÖ hat 2004 ein „Rechtsgutachten über den Bestand von Ehrungen aus der Zeit zwischen 1938 und 1945“ (APA-OTS, 5.3.2004) erstellen lassen, in dem der Schlusssatz folgendermaßen lautet: „Da es sich letztlich bei den Ehrungen um ein Persönlichkeitsrecht handelt, in welches nicht eingegriffen werden darf, kommt auch eine individuelle Aberkennung nicht in Betracht, auch nicht nach dem Tod des Betreffenden.“

Bleibt noch immer Argumentationsstrang zwei: der Beschluss der Alliierten. Strache hat sich da nur einen kleinen Teil der Argumentation von Brigitte Kashofer, Stadträtin der FPÖ in Amstetten, gemerkt. Kashofer konnte wenigstens noch die genaue Bezeichnung liefern: Es handelt sich um die Direktive Nr. 38 des Alliiierten Kontrollrates. Die gibt es tatsächlich.

In Artikel VIII (Sühnemaßnahmen gegen Hauptschuldige) findet sich unter II, lit. I ein Satz, aus dem sich bei gutwilliger Interpretation ableiten ließe, dass dadurch auch Ehrenbürgerschaften erfasst seien: „Sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Vorrechte sowie das Recht, ein Kraftfahrzeug zu halten.“ Das Problem dabei, das die FPÖ bis heute nicht wahrhaben will: Die Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates aus dem Jahr 1946 galt für Deutschland. Österreich war 1946 schon wieder eine selbstständige Republik – was die FPÖ offensichtlich noch immer nicht bemerkt hat. Zudem bezieht sich die Direktive Nr. 38 auf Hauptschuldige, setzt also eine Verurteilung voraus. Adolf Hitler konnte nicht als Hauptschuldiger verurteilt werden, weil er sich durch Suizid einer Verurteilung entzogen hat.

Strache hat aber noch nachgedoppelt für den Fall, dass irgendjemand an der „klaren“ Haltung der FPÖ zweifeln sollte: „Wir Freiheitlichen haben daher selbstverständlich in Amstetten und anderen Städten vielmehr immer wieder Anträge eingebracht, dass diese unselige Herr, der Hitler geheißen hat, und der so viel unseliges und Massenmord über Europa gebracht hat, eben seit 45 und 46 kein Ehrenbürger mehr ist und wir das auch feststellen.“ (Quelle: derstandard.at)

Die Freiheitlichen und Strache als Vorkämpfer gegen Hitler und das Unselige – so kennen wir sie wirklich aus unzähligen Anträgen quer durch die Republik!

➡️ Hitlers Ehrenbürgerschaften (II): Spezialfall Niederösterreich
➡️ Die Ehrenbürgerschaften der Nazis (Teil III)

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