Hitlers Ehrenbürgerschaften (I)

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Eine für die FPÖ bzw. heinz-Chris­ti­an Stra­che pein­li­che Fra­ge – und schon spru­delt neben der Empö­rung der hoch­ran­gi­gen FPÖ-Cla­queu­re ein Quell aus Lügen oder Igno­ranz her­aus. Stra­che behaup­te­te bei sei­nem ver­un­glück­ten Auf­tritt in Straß­burg näm­lich, dass Adolf Hit­ler (und Kon­sor­ten) aus zwei Grün­den seit 1945 oder 1946 (sic!) nicht mehr Ehren­bür­ger in Öster­reich sein kön­ne: Ers­tens, weil er ver­stor­ben sei und zwei­tens, weil durch einen alli­ier­ten Beschluss 1946 alle Ehren­bür­ger­schaf­ten aberkannt wor­den sei­en. Weiß er es nicht bes­ser, oder tut er nur so?

Aus­ge­rech­net die FPÖ hat 2004 ein „Rechts­gut­ach­ten über den Bestand von Ehrun­gen aus der Zeit zwi­schen 1938 und 1945“ (APA-OTS, 5.3.2004) erstel­len las­sen, in dem der Schluss­satz fol­gen­der­ma­ßen lau­tet: „Da es sich letzt­lich bei den Ehrun­gen um ein Per­sön­lich­keits­recht han­delt, in wel­ches nicht ein­ge­grif­fen wer­den darf, kommt auch eine indi­vi­du­el­le Aberken­nung nicht in Betracht, auch nicht nach dem Tod des Betreffenden.“

Bleibt noch immer Argu­men­ta­ti­ons­strang zwei: der Beschluss der Alli­ier­ten. Stra­che hat sich da nur einen klei­nen Teil der Argu­men­ta­ti­on von Bri­git­te Kas­ho­fer, Stadt­rä­tin der FPÖ in Amstet­ten, gemerkt. Kas­ho­fer konn­te wenigs­tens noch die genaue Bezeich­nung lie­fern: Es han­delt sich um die Direk­ti­ve Nr. 38 des Allii­ier­ten Kon­troll­ra­tes. Die gibt es tatsächlich.

In Arti­kel VIII (Süh­ne­maß­nah­men gegen Haupt­schul­di­ge) fin­det sich unter II, lit. I ein Satz, aus dem sich bei gut­wil­li­ger Inter­pre­ta­ti­on ablei­ten lie­ße, dass dadurch auch Ehren­bür­ger­schaf­ten erfasst sei­en: „Sie ver­lie­ren alle ihnen erteil­ten Appro­ba­tio­nen, Kon­zes­sio­nen und Vor­rech­te sowie das Recht, ein Kraft­fahr­zeug zu hal­ten.” Das Pro­blem dabei, das die FPÖ bis heu­te nicht wahr­ha­ben will: Die Direk­ti­ve Nr. 38 des Alli­ier­ten Kon­troll­ra­tes aus dem Jahr 1946 galt für Deutsch­land. Öster­reich war 1946 schon wie­der eine selbst­stän­di­ge Repu­blik – was die FPÖ offen­sicht­lich noch immer nicht bemerkt hat. Zudem bezieht sich die Direk­ti­ve Nr. 38 auf Haupt­schul­di­ge, setzt also eine Ver­ur­tei­lung vor­aus. Adolf Hit­ler konn­te nicht als Haupt­schul­di­ger ver­ur­teilt wer­den, weil er sich durch Sui­zid einer Ver­ur­tei­lung ent­zo­gen hat.

Stra­che hat aber noch nach­ge­dop­pelt für den Fall, dass irgend­je­mand an der „kla­ren“ Hal­tung der FPÖ zwei­feln soll­te: „Wir Frei­heit­li­chen haben daher selbst­ver­ständ­lich in Amstet­ten und ande­ren Städ­ten viel­mehr immer wie­der Anträ­ge ein­ge­bracht, dass die­se unse­li­ge Herr, der Hit­ler gehei­ßen hat, und der so viel unse­li­ges und Mas­sen­mord über Euro­pa gebracht hat, eben seit 45 und 46 kein Ehren­bür­ger mehr ist und wir das auch fest­stel­len.“ (Quel­le: derstandard.at)

Die Frei­heit­li­chen und Stra­che als Vor­kämp­fer gegen Hit­ler und das Unse­li­ge – so ken­nen wir sie wirk­lich aus unzäh­li­gen Anträ­gen quer durch die Republik!

➡️ Hit­lers Ehren­bür­ger­schaf­ten (II): Spe­zi­al­fall Niederösterreich
➡️ Die Ehren­bür­ger­schaf­ten der Nazis (Teil III)