Wien (OTS) — Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, das Verfahren rund um die Nazi-Torten nach dem Verbotsgesetz einzustellen, wird vom Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, scharf kritisiert: „Wenn das alles gewesen sein soll, dann ist das eindeutig zu wenig. Das gibt noch ein parlamentarisches Nachspiel”. Öllinger kündigte an, mit parlamentarischen Anfragen das Innen- und Justizministerium in dieser Causa befassen zu wollen.
Öllinger kritisiert nicht die Einstellung der Strafanzeige gegen den Konditor und Hersteller der Hakenkreuz-Torten, sondern den Umstand, dass die Behörde sich achselzuckend damit zufrieden gibt, dass die Auftraggeber für die Torten nicht ermittelt wurden. „Wenn bei jemandem der Verdacht der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz gegeben ist, dann wohl bei den angeblich unbekannten Auftraggebern.” Beim Konditor selbst — so Öllinger — sei jedenfalls der Verdacht eines Verstoßes nach dem Abzeichengesetz gegeben, das sehr klar regle, dass das Zurschaustellen und Darstellen von NS-Symbolen eine Verwaltungsübertretung darstelle und von der Exekutive zu verfolgen sei.
Öllinger: „Es kann ja wohl nicht sein, dass die Bestellung, der Verkauf und die Werbung mit Hakenkreuz-Torten ohne Konsequenzen bleibt. Die Geschichte mit den Hakenkreuz-Torten ist um die halbe Welt gegangen. Da hat ja wohl fast jeder den Kopf geschüttelt und sich gewundert, was in Österreich möglich ist.”