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Öllinger zu Hakenkreuz-Torten: Kritik an Einstellung des Verfahrens

Grü­ne kün­di­gen par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen an Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um an.

9. Juni 2011

Wien (OTS) — Die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt, das Ver­fah­ren rund um die Nazi-Tor­ten nach dem Ver­bots­ge­setz ein­zu­stel­len, wird vom Abge­ord­ne­ten der Grü­nen, Karl Öllin­ger, scharf kri­ti­siert: „Wenn das alles gewe­sen sein soll, dann ist das ein­deu­tig zu wenig. Das gibt noch ein par­la­men­ta­ri­sches Nach­spiel”. Öllin­ger kün­dig­te an, mit par­la­men­ta­ri­schen Anfra­gen das Innen- und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in die­ser Cau­sa befas­sen zu wollen.

Öllin­ger kri­ti­siert nicht die Ein­stel­lung der Straf­an­zei­ge gegen den Kon­di­tor und Her­stel­ler der Haken­kreuz-Tor­ten, son­dern den Umstand, dass die Behör­de sich ach­sel­zu­ckend damit zufrie­den gibt, dass die Auf­trag­ge­ber für die Tor­ten nicht ermit­telt wur­den. „Wenn bei jeman­dem der Ver­dacht der Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz gege­ben ist, dann wohl bei den angeb­lich unbe­kann­ten Auf­trag­ge­bern.” Beim Kon­di­tor selbst — so Öllin­ger — sei jeden­falls der Ver­dacht eines Ver­sto­ßes nach dem Abzei­chen­ge­setz gege­ben, das sehr klar reg­le, dass das Zur­schau­stel­len und Dar­stel­len von NS-Sym­bo­len eine Ver­wal­tungs­über­tre­tung dar­stel­le und von der Exe­ku­ti­ve zu ver­fol­gen sei.

Öllin­ger: „Es kann ja wohl nicht sein, dass die Bestel­lung, der Ver­kauf und die Wer­bung mit Haken­kreuz-Tor­ten ohne Kon­se­quen­zen bleibt. Die Geschich­te mit den Haken­kreuz-Tor­ten ist um die hal­be Welt gegan­gen. Da hat ja wohl fast jeder den Kopf geschüt­telt und sich gewun­dert, was in Öster­reich mög­lich ist.”

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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