Klagenfurt: Adolf Hitlers Tochter
Die 44-jährige Kärntnerin, die sich am 3.7. vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung verantworten musste, ist gelernte Verkäuferin und mittlerweile langjährige Notstandshilfebezieherin. Angeklagt war sie, weil sie über ihre drei Facebook-Konten und über WhatsApp Bilder von Hitler verbreitet und ihn dabei auch als ihren Vater bezeichnet hatte. „Dazu schrieb sie in Kommentaren, dass Terroristen und Polizisten erschossen und Gaskammern wiedereingeführt werden sollten“ (ORF Kärnten, 3.7.2018). Nach anonymen Hinweisen gab’s eine Hausdurchsuchung, die dann zu der Anklage führte. Vor Gericht verweigerte die Angeklagte die Aussage: „Weil es besser so ist.“
Man kann sich vorstellen, was sie gesagt hätte, wenn sie gesprochen hätte. Die Geschworenen auch: Sie befanden sie einstimmig für schuldig und verurteilten sie gemeinsam mit den Berufsrichtern zu zwölf Monaten bedingter Haft und 1.500 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wien : Brauner Zechpreller
Weil ein Gast seine Zeche nicht bezahlen wollte, wurde die Polizei am 4. Juli zu einem Lokal in der Kendlergasse in Wien-Ottakring gerufen. „Uneinsichtig“ habe er sich gegenüber den herbeigerufenen Polizisten verhalten, heißt es in der Presseaussendung der Wiener Polizei. Im weiteren Ablauf pöbelte der mutmaßliche Zechpreller (41) nicht nur Gäste an, sondern auch die Polizei, indem er den Hitlergruß zeigte und „Sieg Heil“ schrie. Während der Festnahme dann noch einige Wiederholungen – Anzeige nach dem Verbotsgesetz.
Klagenfurt: Noch einmal 15 Monate
Im letzten Verfahren zum heurigen Aufmarsch von Rechtsextremen am Loibacher Feld in Bleiburg/Pliberk musste sich am 4. Juli ein 30-jähriger Kroate wegen des Verdachts der Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Fakten waren auch in diesem Fall sehr eindeutig. Beim Aufmarsch im Mai war er festgenommen worden, nachdem er den Hitlergruß gezeigt hatte. Die Polizei fand auf seinem Handy dann auch noch andere Fotos, auf denen zu sehen war, dass der Angeklagte bei anderen Veranstaltungen den Hitlergruß gezeigt hatte und PDF-Files mit Hitlers „Mein Kampf“ in kroatischer Sprache.
Der Angeklagte verantwortete sich damit, dass er alkoholisiert gewesen sei und sich den Hitlergruß aus heutiger Sicht nicht mehr erklären könne. Über seine Einstellung zum Nationalsozialismus befragt, antwortete er, „er habe keine politische Einstellung, glaube aber, dass keine Politik das Recht habe, ein Volk auszulöschen“. Das Urteil der Geschworenen, 15 Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig.
Vice: Recherche zu FPÖ-Abgeordneten
Es ist schon eine Mammutarbeit, die sich ein Redaktionsteam von Vice mit dem „großen Vice-Guide zu allen Abgeordneten der FPÖ“ gemacht hat. Alle aktuellen Abgeordneten der FPÖ wurden auf auffällige Aussagen und Aktivitäten gecheckt. Da kommt schon im Überblick so viel zusammen, dass einem gründlich schlecht werden kann. So heißt es in der Einleitung:
„Muslimische Zuwanderer sind laut Nationalratsabgeordnetem Gerhard Deimek ‚dauergeile Barbaren’. ‚Erd- und Höhlenmenschen’ nennt sie Christian Höbart. Sein damaliger parlamentarischer Mitarbeiter wetterte auf Facebook gegen ‚Kanackenkinder’ und ‚Eselfickerkulturen’, gratulierte außerdem einem Holocaustleugner (Gott solle ihn segnen) und wurde später Kapitän des Schiffs, mit dem die rechtsextremen „Identitären” versuchten, Rettungsorganisationen im Mittelmeer zu behindern.“
Übrigens gibt es auch eine Recherche von Vice zu den 62 ÖVP-Abgeordneten.
Linz: Hitlerwein und Hitlertassen
Der Prozess gegen den Linzer (23) wegen des Verdachts der Wiederbetätigung fand zwar schon Ende Juni statt, fand aber keine Resonanz in den Medien – die „Krone“ ausgenommen. Dort war zu lesen: „Tassen mit Fotos von Adolf Hitler und eine Flasche Führerwein zierten die Wohnung eines Linzers. Dazu soll der 23-Jährige einschlägige Bilder, ein Video und das Horst-Wessel-Lied am Computer versendet haben (krone.at).“ Für den Angeklagten war’s ein „Blödsinn“, für die Geschworenen Wiederbetätigung. Die Strafe – 15 Monate bedingt – ist noch nicht rechtskräftig.
Wien: Schwere Ausschreitungen mit Hitlergrüßen nach Kroaten-Sieg
Nach dem kroatischen Sieg gegen Russland bei der Fußball-WM kam es am Samstag, 7. Juli, abends in der Ottakringer Straße zu sehr heftigen gewalttätigen Ausschreitungen, Hitlergrüßen und Ustascha-Huldigungen, an denen offenbar nicht nur kroatische Fans, sondern auch österreichische Hooligans beteiligt waren. Zwei Frauen wurden bei der Randale, bei der pyrotechnische Gegenstände auf die Feiernden und auch die Polizei geworfen wurden, schwer verletzt. Insgesamt gab es zwar jede Menge Anzeigen, aber keine einzige nach dem Verbotsgesetz, obwohl Hitlergrüße und „Sieg Heil“-Rufe mehrfach zu hören bzw. sehen waren. Auch die Sticker mit der Beschriftung „Endsieg“ und der Ustascha-Fahne auf der Außenwand eines Pubs in der Ottakringer Straße zeugen von der neonazistischen Präsenz. Merkwürdig ist allerdings, dass die Polizei keine Wahrnehmungen dazu hatte und daher auch keine Anzeigen wegen Wiederbetätigung machte.
MKÖ: Bitte keine Verharmlosung der Identitären!
Das Mauthausen-Komitee-Österreich (MKÖ) nahm am 6. Juli in einer Presseaussendung zu den Aussagen einzelner PolitikerInnen und Juristen Stellung, die bezweifelten, ob der Strafrechtsparagraf 278 auf die Identitäre Bewegung angewendet werden solle und dürfe:
„Jahrelang wurde — auch vom Mauthausen Komitee — bemängelt, dass die Gerichte gegen rassistische Straftaten nicht oder nicht wirksam genug vorgehen. Jetzt gibt es eine positive Trendwende: Die Justiz nimmt diese Delikte ernst. Sie wird aber neuerlich gescholten, obwohl sie — wie die Staatsanwaltschaft Graz im Fall der „Identitären” — nur den Gesetzen folgt. Wer überzeugt ist, dass beim Strafrechtsparagrafen 278, der die kriminelle Vereinigung definiert, Nachbesserungsbedarf besteht, soll das fordern und begründen. Diese Forderung aber an einem einzelnen Prozess aufzuhängen, der noch gar nicht durchgeführt ist, scheint wenig sinnvoll”, erklärte Willi Mernyi, MKÖ-Vorsitzender in der Aussendung, der wir uns vollinhaltlich anschließen. Die komplette Aussendung des MKÖ ist hier abrufbar.