Charlottesville (USA): David Duke dabei

Übere­in­stim­mend bericht­en Medi­en von der Teil­nahme David Dukes an den recht­sex­tremen Protesten in Char­lottesville. Bei den Auss­chre­itun­gen von Neon­azis und anderen Recht­sex­tremen (darunter welche mit Iden­titären-Flagge) wurde bei einem Anschlag von einem Neon­azi die anti­ras­sis­tis­che Aktivistin Heather Hey­er ermordet und 19 Gegen­demon­stran­tInnen zum Teil schw­er ver­let­zt. Zwei Polizis­ten star­ben bei dem Absturz eines Hub­schraubers. David Duke, ein­er der promi­nen­testen US-Neon­azi und ehe­mals führen­des Mit­glied des Ku Klux Klan, koor­dinierte über Jahre seine poli­tis­chen Aktiv­itäten von Öster­re­ich aus.

David Duke, der anti­semi­tis­che Agi­ta­tor und Holo­caust-Leugn­er, gilt als Finanzi­er und Ver­net­zer von Neon­azis und Recht­sex­tremen auf der ganzen Welt. So rief er dazu auf, für die neo­faschis­tis­chen Iden­titären zu spenden.

Die Recherchen von Stoppt­dierecht­en macht­en den Skan­dal öffentlich, dass David Duke über mehrere Jahre aus den Salzburg­er Bergen seine weltweit­en poli­tis­chen Aktiv­itäten koor­dinierte. Bere­its 2009 berichteten wir über Dukes Österreich-Aufenthalt. 

Nach­dem Duke aus Tschechien aus­gewiesen wurde, lies er sich wieder in Zell am See nieder und betrieb dort seine neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten. Peter Gridling, Chef des Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz und Ter­ror­is­mus­bekämp­fung (BVT) im „report“ (12.5.2009) zu David Duke: „Die öster­re­ichis­chen Behör­den beobacht­en David Duke nicht, denn wir haben keinen Grund zur Annahme, dass David Duke hier eine Straftat bege­hen wird, oder dass ein Ver­dacht ein­er Straftat vorhan­den ist. Für uns ist Herr Duke ein amerikanis­ch­er Staats­bürg­er, der sich in Öster­re­ich zur Zeit aufhält.“

Duke war auch mit der Web­site „Storm­front“ und deren Grün­der Don Black eng ver­bun­den. Die ital­ienis­chen Behör­den gin­gen 2013 gegen „Storm­front” vor, die europaweit ein neon­azis­tis­ches Net­zw­erk auf­bauen wollte.

2011 wurde Duke in Köln von der Polizei festgenom­men, bevor er vor Neon­azis eine Ansprache hal­ten kon­nte, und gegen eine Kau­tion bzw. mit der Auflage, Deutsch­land unverzüglich zu ver­lassen, freige­lassen. Die Begrün­dung der deutschen Polizei: ein von der Schweiz ver­hängtes Aufen­thaltsver­bot, das nach dem Schen­gen-Ver­trag für alle Schen­gen-Län­der gilt. Duke, nun von den deutschen Behör­den des Lan­des ver­wiesen, suchte sofort wieder seinen Wohn­sitz in Zell/See auf. Die Begrün­dung des BMI, warum sie David Duke nach Schen­gen­recht nicht eben­falls auswies, war vor­sichtig for­muliert:: selt­sam.

Ein Ver­wal­tungs­gericht der nordi­tal­ienis­chen Region Vene­to bestätigte 2013 einen Beschluss der Polizei, die Duke als Gefahr für die nationale Sicher­heit eingestuft und ihm eine Ver­längerung der Aufen­thalts­genehmi­gung ver­weigert hatte.

Eine der wichtig­sten Fig­uren der inter­na­tionalen recht­sex­tremen Szene kon­nte jahre­lang mit dem Segen des BVT völ­lig ungestört von Öster­re­ich aus poli­tisch arbeiten!