Lesezeit: 2 Minuten

Charlottesville (USA): David Duke dabei

Über­ein­stim­mend berich­ten Medi­en von der Teil­nah­me David Dukes an den rechts­extre­men Pro­tes­ten in Char­lot­tes­ville. Bei den Aus­schrei­tun­gen von Neo­na­zis und ande­ren Rechts­extre­men (dar­un­ter wel­che mit Iden­­ti­­tä­­ren-Fla­g­­ge) wur­de bei einem Anschlag von einem Neo­na­zi die anti­ras­sis­ti­sche Akti­vis­tin Hea­ther Heyer ermor­det und 19 Gegen­de­mons­tran­tIn­nen zum Teil schwer ver­letzt. Zwei Poli­zis­ten star­ben bei dem Absturz eines Hub­schrau­bers. David […]

16. Aug 2017

David Duke, der anti­se­mi­ti­sche Agi­ta­tor und Holo­caust-Leug­ner, gilt als Finan­zier und Ver­net­zer von Neo­na­zis und Rechts­extre­men auf der gan­zen Welt. So rief er dazu auf, für die neo­fa­schis­ti­schen Iden­ti­tä­ren zu spenden.

Die Recher­chen von Stoppt­die­rech­ten mach­ten den Skan­dal öffent­lich, dass David Duke über meh­re­re Jah­re aus den Salz­bur­ger Ber­gen sei­ne welt­wei­ten poli­ti­schen Akti­vi­tä­ten koor­di­nier­te. Bereits 2009 berich­te­ten wir über Dukes Österreich-Aufenthalt. 

Nach­dem Duke aus Tsche­chi­en aus­ge­wie­sen wur­de, lies er sich wie­der in Zell am See nie­der und betrieb dort sei­ne neo­na­zis­ti­schen Akti­vi­tä­ten. Peter Grid­ling, Chef des Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung (BVT) im „report“ (12.5.2009) zu David Duke: „Die öster­rei­chi­schen Behör­den beob­ach­ten David Duke nicht, denn wir haben kei­nen Grund zur Annah­me, dass David Duke hier eine Straf­tat bege­hen wird, oder dass ein Ver­dacht einer Straf­tat vor­han­den ist. Für uns ist Herr Duke ein ame­ri­ka­ni­scher Staats­bür­ger, der sich in Öster­reich zur Zeit aufhält.“

Duke war auch mit der Web­site „Storm­front“ und deren Grün­der Don Black eng ver­bun­den. Die ita­lie­ni­schen Behör­den gin­gen 2013 gegen „Storm­front” vor, die euro­pa­weit ein neo­na­zis­ti­sches Netz­werk auf­bau­en wollte.

2011 wur­de Duke in Köln von der Poli­zei fest­ge­nom­men, bevor er vor Neo­na­zis eine Anspra­che hal­ten konn­te, und gegen eine Kau­ti­on bzw. mit der Auf­la­ge, Deutsch­land unver­züg­lich zu ver­las­sen, frei­ge­las­sen. Die Begrün­dung der deut­schen Poli­zei: ein von der Schweiz ver­häng­tes Auf­ent­halts­ver­bot, das nach dem Schen­gen-Ver­trag für alle Schen­gen-Län­der gilt. Duke, nun von den deut­schen Behör­den des Lan­des ver­wie­sen, such­te sofort wie­der sei­nen Wohn­sitz in Zell/See auf. Die Begrün­dung des BMI, war­um sie David Duke nach Schen­gen­recht nicht eben­falls aus­wies, war vor­sich­tig for­mu­liert:: selt­sam.

Ein Ver­wal­tungs­ge­richt der nord­ita­lie­ni­schen Regi­on Vene­to bestä­tig­te 2013 einen Beschluss der Poli­zei, die Duke als Gefahr für die natio­na­le Sicher­heit ein­ge­stuft und ihm eine Ver­län­ge­rung der Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung ver­wei­gert hatte.

Eine der wich­tigs­ten Figu­ren der inter­na­tio­na­len rechts­extre­men Sze­ne konn­te jah­re­lang mit dem Segen des BVT völ­lig unge­stört von Öster­reich aus poli­tisch arbeiten!