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Lesezeit: 3 Minuten

Die Probleme des BMI mit Duke und Schengen

Der US-Neo­na­zi David Duke wur­de in Köln von der Poli­zei fest­ge­nom­men, bevor er vor Neo­na­zis eine Anspra­che hal­ten konn­te und gegen eine Kau­ti­on bzw. mit der Auf­la­ge, Deutsch­land unver­züg­lich zu ver­las­sen, frei­ge­las­sen. Die Begrün­dung der deut­schen Poli­zei: ein von der Schweiz ver­häng­tes Auf­ent­halts­ver­bot, das nach dem Schen­gen-Ver­trag für alle Schen­gen-Län­der gilt. Das öster­rei­chi­sche Innen­mi­nis­te­ri­um sieht das völ­lig anders.

1. Dez. 2011

Die Recher­chen öster­rei­chi­scher Medi­en brin­gen merk­wür­di­ge Rechts­aus­le­gun­gen des Innen­mi­nis­te­ri­ums (BM.I) zu Tage. David Duke, der von den deut­schen Behör­den des Lan­des ver­wie­sen wur­de und sofort wie­der sei­nen Wohn­sitz in Zell/See auf­such­te, habe zwar durch die Schweiz (ein Schen­gen-Land) ein gül­ti­ges Auf­ent­halts­ver­bot aus­ge­spro­chen bekom­men, aber, so das BM.I, Duke habe auch zwei gül­ti­ge Auf­ent­halts­ti­tel durch Ita­li­en und Mal­ta, und die wür­den das Auf­ent­halts­ver­bot der Schweiz unwirk­sam machen.

Merk­wür­dig! Das BM.I gibt auf sei­ner Web­site völ­lig ande­re Rechts­aus­künf­te: „Nach den Schen­gen-Ver­trä­gen zuläs­si­ge Behör­den­ent­schei­dun­gen, die einer Per­son die Ein­rei­se ver­weh­ren, wir­ken damit prak­tisch für den gesam­ten Schengen-Raum.“

Aber wer kann sich schon auf das BM.I ver­las­sen? Höchs­tens David Duke! Alle unse­re Erkun­di­gun­gen erge­ben, dass eine Bestim­mung, wonach ein oder zwei Auf­ent­halts­ti­tel ein Auf­ent­halts­ver­bot eines Schen­gen-Mit­glieds­lan­des wir­kungs­los machen wür­den, nicht bekannt ist. Dann aber fin­den wir Fol­gen­des:

Abge­se­hen davon räumt das Schen­ge­ner Durch­füh­rungs­über­ein­kom­men den Mit­glied­staa­ten die Mög­lich­keit ein, Dritt­aus­län­dern trotz eines bestehen­den Auf­ent­halts­ver­bots eines ande­ren Mit­glied­staats ein Visum oder einen Auf­ent­halts­ti­tel zu ertei­len, die dann aller­dings auch nur für den aus­stel­len­den Mit­glied­staat gel­ten. Öster­reich hat aber bei­spiels­wei­se von die­ser Mög­lich­keit kei­nen Gebrauch gemacht und dürf­te mit die­ser restrik­ti­ven Hal­tung in Schen­gen­land kaum allei­ne sein.

Also: Es gibt sol­che Aus­nah­men, die das BM.I auf sei­ner Home­page nicht erwähnt , von denen Öster­reich auch nicht Gebrauch gemacht hat, die für Öster­reich auch nicht gel­ten, aber die im Fall Duke sehr wohl bean­sprucht wer­den? Wo sind wir denn? Offen­sicht­lich in einem Land, in dem sich Rechts­extre­mis­ten und Neo­na­zis bequem vor den „bös­ar­ti­gen“ Nach­stel­lun­gen ande­rer EU-Län­der aus­ras­ten kön­nen, selbst wenn sie hier nicht auf­ent­halts­be­rech­tigt sind.

Das BM.I und der Ver­fas­sungs­schutz haben sich jeden­falls noch eine fei­ne Aus­re­de ein­fal­len las­sen: David Duke, der auf vie­len inter­na­tio­na­len Tref­fen von Rechts­extre­men und Neo­na­zis prä­sent ist, wer­de zwar vom Ver­fas­sungs­schutz nicht beob­ach­tet, so Peter Grid­ling, Chef des BVT, aber: „In dem Moment, wo ihm eine natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung nach­ge­wie­sen wer­den kann, wer­den auch wir hier ein­schrei­ten.“ Hal­ten wir also fest: Duke hält sich zwar (unbe­rech­tigt) in Öster­reich auf, wird vom Ver­fas­sungs­schutz nicht beob­ach­tet, aber wenn er sich ent­ge­gen dem Ver­bots­ge­setz wie­der­be­tä­tigt, trotz­dem verfolgt.

Die Argu­men­ta­ti­on des BM.I bzw. Ver­fas­sungs­schut­zes zu einer mög­li­chen Wie­der­be­tä­ti­gung von Duke ist bizarr, folgt aber der von BVT-Chef Grid­ling vor­ge­ge­be­nen muti­gen Behaup­tung: Duke wird in Öster­reich kei­ne Straf­ta­ten bege­hen. Was aber ist es, wenn David Duke von sei­nem beschau­li­chen Refu­gi­um in Zell /See sei­ne diver­sen Inter­net-Sei­ten mit Mails, Pos­tings und Video-Bot­schaf­ten füt­tert? NS-Wie­der­be­tä­ti­gung? Ver­het­zung? Da der Ver­fas­sungs­schutz Duke in Zell/See nicht beob­ach­tet und auch nicht annimmt, dass er von Öster­reich aus Straf­ta­ten begeht, sol­len wir das auch nicht erfah­ren. Genau das wol­len wir aber wissen!

↳ David Dukes Pro­ble­me mit Schengen
↳ Unser Duke-Dos­sier aus 2009

↳ salzburg.com — Ex-Chef des Ku-Klux-Klans lebt in Salzburg
↳ kurier.at — Duke: Vom Ku-Klux-Klan nach Zell am See
↳ derstandard.at — David Duke. Salz­burg-Tou­rist mit radi­ka­len Ansichten

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Schlagwörter: Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Verhetzung | Weite Welt | Wiederbetätigung

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