OTS: Öllinger wirft im Fall des Rechtsextremisten David Duke Innenministerium Rechtsbeugung vor

Duke lebt seit Jahren unbe­hel­ligt in Österreich

Wien (OTS) — Karl Öllinger, Abge­ord­neter der Grü­nen, ist entset­zt über die Stel­lung­nahme des Innen­min­is­teri­ums im Fall des von Deutsch­land nach Öster­re­ich geflüchteten US-Bürg­ers und Recht­sex­trem­is­ten David Duke. „Wenn das Innen­min­is­teri­um jet­zt zur Recht­fer­ti­gung seines Nicht­stuns behauptet, Duke ver­füge über Aufen­thalt­sti­tel in Mal­ta und Ital­ien und deshalb sei das Schen­gen-Aufen­thaltsver­bot wirkungs­los, dann ist das nicht nur haarsträubend, son­dern offenkundig falsch. Ein weltweit agieren­der Neon­azi wird mit Samthand­schuhen ange­fasst”, kri­tisiert Öllinger.

Duke war am Fre­itag der Vor­woche von der deutschen Polizei in Köln festgenom­men wor­den, erin­nert Öllinger, als er auf der Anreise zu einem Tre­f­fen mit deutschen Neon­azis war. Die deutschen Behör­den beriefen sich auf ein von der Schweiz ver­hängtes Aufen­thaltsver­bot, das im Rah­men des Schen­gen-Mech­a­nis­mus für alle Län­der gültig sei und ließen Duke gegen Stel­lung ein­er Kau­tion und unter der Bedin­gung, Deutsch­land sofort zu ver­lassen, frei. Daraufhin set­zte sich Duke, der schon seit Jahren einen Wohn­sitz in Zell/See hat, nach Öster­re­ich ab.

Öllinger weist darauf hin, dass auf der Home­page des Min­is­teri­ums völ­lig andere Infor­ma­tio­nen ver­bre­it­et wür­den. Dort heißt es näm­lich: ‚Nach den Schen­gen-Verträ­gen zuläs­sige Behör­de­nentschei­dun­gen, die ein­er Per­son die Ein­reise ver­wehren, wirken damit prak­tisch für den gesamten Schen­gen-Raum.’„Was stimmt jet­zt? Das, was auf der Home­page und in den Schen­gen-Verträ­gen ste­ht oder die täglichen Ver­laut­barun­gen des Ministeriums?”

Nach den Infor­ma­tio­nen des Grün-Abge­ord­neten hat Öster­re­ich die Aus­nahme-Klausel, die Schen­gen-Mit­glied­slän­der berechtigt, Drittstaat­sange­höri­gen trotz Aufen­thaltsver­bot einen Aufen­thalt­sti­tel zu erteilen, nicht für sich in Anspruch genom­men. Außer­dem — so Öllinger — würde die Aus­nahme auch nur für den Staat gel­ten, der diese Aufen­thalts­genehmi­gung erteilt hat, also für Ital­ien oder Mal­ta. Deutsch­land habe kor­rekt gehan­delt mit der Ausweisung, Öster­re­ich nicht, so Öllinger.

Öllinger: „Für mich ist daher die Hal­tung des Innen­min­is­teri­ums eine glat­te Rechts­beu­gung und außer­dem ein katas­trophales Sig­nal! Recht­sex­trem­is­ten wer­den vom Ver­fas­sungss­chutz offen­sichtlich mit Samthand­schuhen angefasst.”

Öllinger, der gestern eine par­la­men­tarische Anfrage zu Dukes Aufen­thalt in Öster­re­ich einge­bracht hat, will eine neue par­la­men­tarische Anfrage ein­brin­gen, die auf die offenkundi­gen Wider­sprüche des Min­is­teri­ums noch genauer einge­ht. Öllinger: „Ich erin­nere daran, dass das Min­is­teri­um vor zwei Jahren, als schon ein­mal der Dauer­aufen­thalt von Duke in Öster­re­ich the­ma­tisiert wurde, behauptet hat, Duke halte sich nur für ein paar Tage in Öster­re­ich auf. Das war offenkundig und wider besseres Wis­sen eine falsche Auskun­ft”. Öllinger will möglicher­weise nicht nur mit ein­er weit­eren par­la­men­tarischen Anfrage reagieren: „Ich schließe auch eine Strafanzeige gegen das Bun­desmin­is­teri­um nicht aus.”

Die Aus­sage des Min­is­teri­ums, man würde ja gegen Duke vorge­hen, wenn er sich in Öster­re­ich wieder­betätige oder het­ze, beze­ich­net Öllinger als naiv und lächer­lich: „Duke betreibt von Öster­re­ich aus sein kleines Medi­en­im­peri­um im Inter­net. Er tippt seine Botschaften in den PC und dann ist die Duke-Het­ze weltweit zu lesen. Der hängt seine Botschaften nicht beim Fen­ster in Zell am See hin­aus, son­dern ins Internet.”

Die Prob­leme des BMI mit Duke und Schengen
David Dukes Prob­leme mit Schengen
Unser Duke-Dossier aus 2009

salzburg.com — Ex-Chef des Ku-Klux-Klans lebt in Salzburg
kurier.at — Duke: Vom Ku-Klux-Klan nach Zell am See
derstandard.at — David Duke. Salzburg-Tourist mit radikalen Ansichten