Eine Rückkehr in sein Domizil in Zell am See ist nicht möglich – Duke hat seinen Haushalt vor einem Jahr aufgelöst. Jahrelang hatte der ehemalige Ku-Klux-Klan-Führer und antisemitische Agitator von den Behörden unbehelligt dort sein Quartier aufgeschlagen. Erst die Recherchen von „Stoppt die Rechten” machten den Skandal öffentlich, dass sich David Duke nicht nur für einige Tage in Österreich als Tourist aufgehalten hat, sondern über mehrere Jahre aus den Salzburger Bergen seine weltweiten politischen Aktivitäten koordinierte.
Duke lebte hier nicht als politischer Ruheständler, sondern war in etliche internationale Aktivitäten von Rechtsextremen eingebunden. Duke sieht sich als einen der großen Player des Rechtsextremismus. Im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen unternahm er sogar einen Anlauf für eine Kandidatur, wobei es ihm nach Meinung politischer Kommentatoren eher um das Fundraising, also das Einsammeln von Spendengeldern gegangen ist.
Denkbar ist jedenfalls eine Rückkehr Dukes nach Salzburg-Stadt. Dort war er jahrelang mit einem ordentlichen Wohnsitz gemeldet.
Ob der Entscheid des Verwaltungsgerichtes der Region Veneto, wonach Duke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft und ihm deshalb die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird, mit den Ermittlungen der italienischen Behörden gegen „Stormfront“ zusammenhängt, geht aus den Meldungen nicht hervor. Laut den italienischen Behörden wolle er in Europa eine rechtsextremistische und rassistische Organisation gründen. Vor einem Jahr hatte Duke auf „Stormfront“ angekündigt, in Südtirol „historische Forschungen“ betreiben zu wollen und dafür um die Mithilfe von ortskundigen Kameraden gebeten. Mit der Website „Stormfront“ und deren Gründer Don Black, ebenfalls ein ehemaliger Ku-Klux-Klan-Aktivist, ist David Duke jedenfalls eng verbunden.
Wenn Duke seinen Aufenthaltstitel in Italien verliert, bleibt ihm nur mehr Malta, wo er ebenfalls über einen verfügt. Da aber die Schweiz 2009 über ihn ein Aufenthaltsverbot im Schengen-Raum verhängt und ihnDeutschland aus diesem Grund 2011 aus dem Land geschafft hat, gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten, um in den von Duke geliebten Alpen Aufenthalt zu nehmen.
Die eigenwillige Interpretation der Schengen-Bestimmungen durch das Innenministerium, wonach der gültige Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes selbst dann zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Ländern berechtigt, wenn ein anderes Schengen-Land (Schweiz) ein Aufenthaltsverbot verhängt (somit das Aufenthaltsverbot nur für dieses Land gültig ist), hat Duke in den vergangenen Jahren in Österreich gut leben und arbeiten lassen. Er wird sich sicher daran erinnern, wenn es in Italien eng wird für ihn.