In der Anfragebeantwortung bestätigt die deutsche Bundesregierung, dass es sich bei den drei im Zusammenhang mit „Objekt 21” inhaftierten Neonazis Andreas P., Philip T. und Steffen M. um „langjährige Angehörige der neonazistischen Szene in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ handelt, die schon wegen diverser Delikte (Verhetzung, Landfriedensbruch, Körperverletzung) erfasst waren.
Keine Antwort gibt es auf die Frage, ob in Deutschland gegen weitere Personen im Zusammenhang mit „Objekt 21” ermittelt wird: „Soweit sich aus dem in Österreich geführten Ermittlungsverfahren Erkenntnisse ergeben, die für die Bundesrepublik Deutschland strafrechtliche Relevanz haben, werden diese durch die zuständigen Behörden verfolgt.“ Diese Erkenntnisse sollten eigentlich vorliegen, denn in der Antwort wird mehrmals auf den Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen Behörden verwiesen.
Interessanter ist die Auskunft, dass der deutsche Verfassungsschutz (BfV) mit dem österreichischen seit dem März 2012 „in intensivem Kontakt“ wegen „Objekt 21” stand. Das deutsche Bundeskriminalamt wurde hingegen erst im August 2012 von dem Sachverhalt informiert.
Im Jänner 2013 kam es dann zur Festnahme von 24 Personen durch die oberösterreichischen Behörden. Allerdings waren einige der Verdächtigen schon im Herbst 2012 vorübergehend festgenommen worden. Der Thüringer Neonazi Andreas P. wurde im November 2012 in Gotha inhaftiert und dann nach Österreich ausgeliefert.
Etwas verwunderlich ist die Antwort, dass im Dezember 2010 ein Mitglied der Neonazi-Band „Sturmwehr“ bei einem Balladenabend „an einem nicht benannten Ort in Österreich“ vor rund 50 Besuchern aufgetreten ist. Der nicht benannte Ort war nämlich das „Objekt 21”.