Wien (OTS) — Karl Öllinger, Abgeordneter der Grünen, unterstreicht die Kritik, die das Mauthausen-Komitee und das oberösterreichische Antifa-Netzwerk heute an Versäumnissen und Entscheidungen von Justizbehörden in Sachen Rechtsextremismus geübt haben: „Ich will nicht verkennen, dass die Justiz insgesamt bei der Verfolgung von rechtsextremen Straftaten in den letzten Jahren aufmerksamer geworden ist. Aber es gibt Entscheidungen und auch Versäumnisse, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Da ist einiges mehr als aufklärungsbedürftig”.
Als Beispiele nennt Öllinger den Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Neonazi-Netzwerk Objekt 21, bei dem erst jetzt — im Sommer 2013 — sieben Anklagen wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung erhoben wurden, obwohl die ermittelten Sachverhalte schon in den Jahren 2008 bis 2010 stattgefunden haben. Öllinger: „Hätten die Ermittlungsbehörden damals rasch gehandelt und den Kern der Truppe wegen Wiederbeitätigung vor Gericht gestellt, dann wären uns wohl etliche der schwer kriminellen Delikte, die von dem Kriminellen Neonazi-Netzwerk danach verübt wurden, erspart geblieben”. Öllinger kritisiert im Zusammenhang mit Objekt 21 auch, dass es nur sieben Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung gibt: „Bei einem Neonazi-Netzwerk, das nach den Angaben der ermittelnden Polizei zwischen 100 und 200 UnterstützerInnen hatte und einen harten Kern von Dutzenden Neonazis, ist diese beschränkte Zahl ziemlich verwunderlich”. Deswegen — so Öllinger weiter — habe er auch eine parlamentarische Anfrage zur Vorgangsweise der Justizbehörden an die Justizministerin eingebracht.
Zum Vergleich: Links die Reichskriegsflagge der Nazis Bildquelle; Rechts ein Screenhot der „Objekt 21” Homepage und das Symbol des Nachfolgeprojekt „Nordic Squad”
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Eine weitere — soeben eingebrachte — Anfrage an die Justizministerin beschäftigt sich mit einer gefährlichen Drohung, die 2008 in einem Neonazi-Forum gegen den grünen Landtagsabgeordneten Trübswasser, Welser Bürgermeister und Vorsitzender des oö. Antifa-Netzwerks, und weitere Personen veröffentlicht wurde und trotz Anzeige und offensichtlicher Ausforschung der mutmaßlichen Täter bis zum heutigen Tag zu keiner Anklage bzw. gerichtlichen Verhandlung geführt hat.
Für den Abgeordneten der Grünen ist, neben den weiteren vom Mauthausen-Komitee und dem oö. Antifa-Netzwerk aufgezeigten Fällen, auch die Einstellung des Verfahrens gegen HC Strache, wegen der Veröffentlichung einer antisemitischen Karikatur unverständlich: „Es kann nicht sein, dass eine antisemitische Karikatur im Stürmer-Stil von der Justiz einen Freibrief erhält”. Öllinger erwartet sich nicht nur von der Justizministerin Aufklärung und Engagement in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Neonazismus, sondern auch von den politischen Parteien: „Da gibt es noch immer die Haltung, dass man am besten nicht darüber spricht, statt einer entschiedenen und klaren Absage an Hetze, Rassismus und Wiederbetätigung. Das wäre auch ein deutliches Signal für die Justiz”.
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