Objekt 21: Kriminell oder neonazistisch?

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Der ers­te Pro­zess gegen einen Auf­trags­tä­ter von „Objekt 21“ wur­de Mon­tag, 8.7. vor einem Schöf­fen­ge­richt in Wels abge­schlos­sen. Der Ange­klag­te Rene M. war gestän­dig, sodass das Gericht auf die Ein­ver­nah­me von Zeu­gen ver­zich­te­te. Über­ra­schend ist die media­le Inter­pre­ta­ti­on: es hand­le sich um ein „Rot­licht-Netz­werk“ mit Über­schnei­dun­gen zu dem rechts­extre­men „Objekt 21“.

Rene M. (30), der sich vor dem Wel­ser Schöf­fen­ge­richt ver­ant­wor­ten muss­te, hat schon eine ordent­li­che kri­mi­nel­le Kar­rie­re hin­ter sich: ins­ge­samt 18 Vor­stra­fen wegen Eigen­tums­de­lik­ten. In der Jus­tiz­an­stalt Suben traf er auf Jür­gen W., den heim­li­chen Chef von „Objekt 21“, der dort gera­de sei­ne Haft­stra­fe wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung für die Bil­dung des „Kampf­ver­band Ober­do­nau“ absaß. Rene M., der sich selbst als rechts­ge­rich­tet bezeich­net, war also kei­nes von den Grün­dungs­mit­glie­dern von Objekt 21, son­dern ein „Spät­be­ru­fe­ner“.

Im Herbst 2010, als sich die bei­den in Suben ken­nen­lern­ten, war die Neo­na­zi-Trup­pe von Objekt 21 schon längst aktiv und hat­te offen­sicht­lich auch schon eini­ge Aus­flü­ge ins kri­mi­nel­le Gewer­be unternommen.

Jür­gen W. ali­as „Suben Kna­ki“ auf Face­book nahm Rene M. in Suben unter sei­ne Fit­ti­che, borg­te ihm Geld, ver­half ihm zu einem Anwalt und zu Haft­aus­gän­gen und – nach der Haft­ent­las­sung – auch zu einer Unter­kunft. Es war also nicht nur die poli­ti­sche Über­ein­stim­mung, son­dern vor allem das Abhän­gig­keits­ver­hält­nis, das dazu führ­te, dass Rene M. schon wäh­rend der Frei­gän­ge in der Haft und dann spä­ter etli­che Ein­bruchs­dieb­stäh­le und einen Über­fall auf einen Super­markt aus­führ­te. Mit ins­ge­samt 16 Ein­brü­chen — Gesamt­scha­den 66.000 Euro — und dem Raub­über­fall auf den Super­markt woll­te er sei­ne „Schuld“ abar­bei­ten. Nach dem Über­fall auf den Super­markt im Juli 2012 , bei dem er die Kas­sie­rin mit einem Mes­ser bedroh­te und 1.000 Euro Beu­te mach­te, wur­de er geschnappt, weil er auf der Flucht sei­nen Rei­se­pass ver­lo­ren hatte.


Jür­gen W. ali­as „Suben Kna­ki“ auf Facebook
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Der „Chef“ Jür­gen W. diri­gier­te von der Jus­tiz­an­stalt her­aus nicht nur weit­ge­hend die Akti­vi­tä­ten von Objekt 21, son­dern ord­ne­te laut dem Geständ­nis von Rene M. auch die Ein­bruchs­ob­jek­te an. Weil Rene M. kei­nen Füh­rer­schein besaß, stell­te der „Chef“ für die Ein­bruchs­fahr­ten auch ein Auto samt Chauf­feur zur Verfügung.

Nach den Ein­bruchs­aus­flü­gen wur­den die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en – Hand­schu­he, Klei­dung, Werk­zeug – im Objekt 21 zwar immer „pro­fes­sio­nell“ ver­nich­tet, aber der Rei­se­pass, den er auf sei­ner Flucht nach dem Raub­über­fall in einer Schre­ber­gar­ten­sied­lung, wo er sich ver­steck­te, ver­lor, führ­te die Kri­mi­nal­po­li­zei schließ­lich doch zu ihm und damit auf die Spu­ren des Objekt 21.

Das Gericht ver­füg­te wäh­rend der Ver­hand­lung den zeit­wei­sen Aus­schluss der Öffent­lich­keit. Rene M. fühl­te sich gefähr­det, weil er mit sei­nen Aus­sa­gen ande­re belas­te­te. Die „ande­ren“, das sind die Rädels­füh­rer von Objekt 21.

Eini­ge von ihnen befin­den sich zwar nach wie vor in Unter­su­chungs­haft, aber längst nicht alle. Bei eini­gen von denen, die sich mitt­ler­wei­le wie­der oder nach wie vor in Frei­heit befin­den, sind zumin­dest die poli­ti­schen Über­zeu­gun­gen unge­bro­chen. Dass von ihnen Gefahr für „Ver­rä­ter“ aus­ge­hen könn­te, ist allein ange­sichts der bis­her fest­ge­stell­ten Delik­te evi­dent: die Objekt 21-Neo­na­zis sind schon in der Ver­gan­gen­heit ziem­lich bru­tal mit ver­mu­te­ten „Ver­rä­tern“ umgegangen.

„Ich bin gut­gläu­big, naiv und dumm“, erklär­te Rene M. vor Gericht. Mit sei­nem Geständ­nis wol­le er mit sei­ner kri­mi­nel­len Kar­rie­re end­gül­tig abschlie­ßen. Das Schöf­fen­ge­richt sprach ihn schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge und ver­ur­teil­te ihn zu einer Haft­stra­fe von sie­ben Jah­ren (noch nicht rechts­kräf­tig) wegen mehr­fa­cher ver­such­ter oder voll­ende­ter Ein­bruchs­dieb­stäh­le, Raub und Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Vereinigung.

Das Gericht hat sich dafür ent­schie­den, Rene M. als Mit­glied einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung zu ver­ur­tei­len, nicht als Mit­glied einer Neo­na­zi-Orga­ni­sa­ti­on. Das ist viel­leicht eine für die Jus­tiz prak­ti­ka­ble Vor­gangs­wei­se, ent­le­digt die Ermitt­lungs­be­hör­den, aber auch die Medi­en nicht der Auf­ga­be, die Struk­tu­ren und Hier­ar­chien offen­zu­le­gen. Da deu­tet aber alles dar­auf hin, dass die Ver­ant­wort­li­chen für die kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten die Chefs der Neo­na­zi-Trup­pe um Objekt 21 waren – es gibt nicht „Über­schnei­dun­gen“ zwi­schen einem „Rot­licht-Netz­werk“ und einer Neo­na­zi-Trup­pe, son­dern eine Neo­na­zi-Trup­pe mit erheb­li­chem kri­mi­nel­len Potential.

Mehr noch: der zeit­li­che Ver­lauf der Delik­te von Rene M. macht klar, dass etli­che der Ver­bre­chen und Ver­ge­hen ver­hin­dert wer­den hät­ten kön­nen, wenn die Neo­na­zi-Trup­pe von Objekt 21 recht­zei­tig aus­ge­ho­ben und schon 2011 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht gestellt wor­den wäre.