Der Vorarlberger, der unter dem Nickname „Sturmreiter“ auf Thiazi hyperaktiv war, gab sich vor Gericht geläutert: „Ich war damals der Meinung, dass Geschichtsbücher gefälscht sind und der Holocaust eine Erfindung ist“, wird er von den „Vorarlberger Nachrichten“ (5.7.13) zitiert.
Sein Anwalt verstieg sich sogar zu der Behauptung, sein Mandant sei auf Thiazi einer Gehirnwäsche unterzogen worden. Dass ein längerer Aufenthalt auf Thiazi Gehirn- und Gemütsschäden veursachen konnte, wollen wir gar nicht bestreiten – aber „Gehirnwäsche“? „Sturmreiter“ nannte als seine Politik „Nationalsozialist“, war förderndes Thiazi-Mitglied und „Freund der Germanen“: Nur wer viele Beiträge schrieb und Spendenbeiträge auf ein britisches Konto überwies, erhielt diese „Auszeichnung“.
„Sturmreiter“ war kein Verführter, sondern ein aktiver Verführer, ein Neonazi. Darauf deuten nicht nur die im Prozess erwähnten Postings hin, in denen er sich zynisch über den Holocaust äußerte („Die fotografierten Leichenberge waren in Wirklichkeit Deutsche, umgebracht von den Besatzungsmächten“ und „Befreite KZ-Häftlinge waren in körperlich gutem Zustand“), sondern auch solche, in denen er sich über die Strafbarkeit von verhetzenden und nationalsozialistischen Äußerungen erkundigte: „Hmm.. für Ostmärker scheint da im Gegensatz zu euch im Altreich weniger Gefahr einer Verurteilung zu bestehen.“
Der Thiazi-User „Dankward“ klärte ihn über die Bestimmungen des NS-Verbotsgesetzes bzw. des Verhetzungsparagrafen auf – offensichtlich falsch: „Sturmreiter liegt mit seiner Ansicht nicht unrichtig.“ „Dankward“ war der Meinung, dass der ausländische Server, über den Thiazi seine Nazi- Botschaften verbreitete ein ausreichender Schutz vor Verurteilung sei. Ein folgenschwerer Irrtum!
Das Geschworenengericht in Feldkirch verurteilte den „Freund der Germanen“ und bekennenden Nationalsozialisten zu 12 Monaten bedingt und 3.600 Euro Geldstrafe unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet haben. Angesichts der Vorwürfe handelt es sich um ein mildes Urteil.