Feldkirch (Vbg): Eifriger Thiazi-Poster und „Freund der Germanen“ verurteiltLesezeit: 2 Minuten

4835 Pos­tings hat der gelern­te Bäcker (32) im neo­na­zis­ti­schen Thia­­zi-Forum zwi­schen Mai 2010 und Juni 2012 abge­son­dert. Etli­che davon haben gegen das NS- Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen. Im Juni 2012 war Schluss damit: das Thia­­zi-Forum wur­de abge­dreht. Jetzt stand der arbeits­lo­se Bäcker wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung vor dem Schwur­ge­richt in Feld­kirch. Der Vor­arl­ber­ger, der unter dem Nick­na­me „Sturm­rei­ter“ auf […]

8. Jul 2013

Der Vor­arl­ber­ger, der unter dem Nick­na­me „Sturm­rei­ter“ auf Thia­zi hyper­ak­tiv war, gab sich vor Gericht geläu­tert: „Ich war damals der Mei­nung, dass Geschichts­bü­cher gefälscht sind und der Holo­caust eine Erfin­dung ist“, wird er von den „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ zitiert.

Sein Anwalt ver­stieg sich sogar zu der Behaup­tung, sein Man­dant sei auf Thia­zi einer Gehirn­wä­sche unter­zo­gen wor­den. Dass ein län­ge­rer Auf­ent­halt auf Thia­zi Gehirn- und Gemüts­schä­den veur­sa­chen konn­te, wol­len wir gar nicht bestrei­ten – aber „Gehirn­wä­sche“? „Sturm­rei­ter“ nann­te als sei­ne Poli­tik „Natio­nal­so­zia­list“, war för­dern­des Thia­zi-Mit­glied und „Freund der Ger­ma­nen“: nur wer vie­le Bei­trä­ge schrieb und Spen­den­bei­trä­ge auf ein bri­ti­sches Kon­to über­wies, erhielt die­se „Aus­zeich­nung“.

„Sturm­rei­ter“ war kein Ver­führ­ter, son­dern ein akti­ver Ver­füh­rer, ein Neo­na­zi. Dar­auf deu­ten nicht nur die im Pro­zess erwähn­ten Pos­tings hin, in denen er sich zynisch über den Holo­caust äußer­te („Die foto­gra­fier­ten Lei­chen­ber­ge waren in Wirk­lich­keit Deut­sche, umge­bracht von den Besat­zungs­mäch­ten“ bzw. „Befrei­te KZ-Häft­lin­ge waren in kör­per­lich gutem Zustand“), son­dern auch sol­che, in denen er sich über die Straf­bar­keit von ver­het­zen­den und natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Äuße­run­gen erkun­dig­te: “Hmm.. für Ost­mär­ker scheint da im Gegen­satz zu euch im Alt­reich weni­ger Gefahr einer Ver­ur­tei­lung zu bestehen“.

Der Thia­zi-User „Dank­ward“ klär­te ihn dann über die Bestim­mun­gen des NS-Ver­bots­ge­set­zes bzw. des Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen auf – offen­sicht­lich falsch: „Sturm­rei­ter liegt mit sei­ner Ansicht nicht unrich­tig“. „Dank­ward“ war der Mei­nung, dass der aus­län­di­sche Ser­ver, über den Thia­zi sei­ne Nazi- Bot­schaf­ten ver­brei­te­te (so wie Alpen-Donau.Info) ein aus­rei­chen­der Schutz vor Ver­ur­tei­lung sei. Ein fol­gen­schwe­rer Irrtum!

Das Geschwo­re­nen­ge­richt in Feld­kirch ver­ur­teil­te den „Freund der Ger­ma­nen“ und beken­nen­den Natio­nal­so­zia­lis­ten zu 12 Mona­ten bedingt und 3.600 Euro Geld­stra­fe unbe­dingt. Das Urteil ist bereits rechts­kräf­tig, da sowohl Ver­tei­di­gung als auch Staats­an­walt­schaft auf Rechts­mit­tel ver­zich­tet haben. Ange­sichts der von uns geschil­der­ten Umstän­de han­delt es sich in die­sem Fall den­noch um ein mil­des Urteil.

Quel­le: „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“, 6.7.2013.

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