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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Strache und sein Facebook

Der Ban­ker-Car­toon, den Stra­che vor Mona­ten auf sei­nem Face­book-Account ver­öf­fent­lich­te, erfüllt nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft Wien nicht den Tat­be­stand der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung oder der Ver­het­zung. Anti­se­mi­tis­mus im Bild bleibt also straf­frei – das ist die gute Nach­richt für die Frei­heit­li­chen. Für den Pos­ter Lupus Canis schaut es nicht so güns­tig aus.

8. Jan. 2013

Das Mus­ter, nach dem Stra­che Erre­gung pro­du­ziert, ist bekannt und bewährt. Stra­che wirft einen Bro­cken zum Fraß vor, und die wüten­de Meu­te stürzt sich dar­auf. Im Sep­tem­ber 2012 erklär­te ein Pos­ter, der auf Stra­ches Face­book-Account eben­falls gewü­tet hat­te, vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch, wie es zu sei­nem Pos­ting „Hoch oben auf der Later­ne sol­len sie hän­gen, die­se Scheiß­wi­xer“ gekom­men ist: Schon vor ihm hät­ten ande­re Pos­ter ähn­li­che Kom­men­ta­re abge­ge­ben: „Dann dach­te ich, ich schrei­be halt auch so einen Scheiß dazu.”

Am 6. Jän­ner pos­te­te Stra­che: „Soviel zur Glaub­wür­dig­keit des Herrn Dara­bos :-)” Dazu ein Screen­shot mit einem alten Bekennt­nis von Dara­bos zur Wehr­pflicht. So rich­tig in Fahrt kom­men die wenigs­ten – einer fühlt sich gar über­for­dert („Jetzt kenn ich mich nicht mehr aus“). Nur der Pos­ter Wolf­gang mit dem Nick­na­me Lupus Canis ras­tet aus: „An Die Wand stel­len oder end­lich die Ring­stras­sen­la­ter­nen mit der scheiß­brut behän­gen.…” Straf­recht­lich scheint das ziem­lich ein­deu­tig und Lupus Canis kann sich kaum auf ande­re beru­fen, die vor ihm ähn­li­che Kom­men­ta­re abge­ge­ben hätten.

Mar­tin B., der uns die­sen Kom­men­tar zuge­sandt hat, ver­stän­dig­te die Admi­nis­tra­ti­on von Stra­ches FB-Account: „Trotz Mit­tei­lung an den Kom­men­ta­tor durch mich via Chat bzw PN, dies sei ein Auf­ruf zu Mord u straf­recht­lich rele­vant wur­de der Inhalt nicht ent­fernt“. Mitt­ler­wei­le wur­de die­ser Kom­men­tar von lupus canis aller­dings gelöscht, der Pos­ter aller­dings nicht gesperrt.

Mar­tin B. erklärt auch, war­um er sich an die Medi­en wand­te: „… als über das aktu­el­le Kli­ma der Gewalt und Ver­het­zung auf Face­book und in der Poli­tik besorg­ter Bür­ger sah ich es als mei­ne Pflicht, die­sen Sach­ver­halt anzu­zei­gen, ohne den Kom­men­ta­tor per­sön­lich oder auf Face­book bis­her zu kennen.”

Stra­che trifft auch in die­sem Fall kei­ne straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung. Sei­ne poli­ti­sche Recht­fer­ti­gung wäre wohl auch in die­sem Fall ähn­lich wie bei Hetz­pos­tings in der Ver­gan­gen­heit: ver­mut­lich das Werk von lin­ken oder grü­nen Pro­vo­ka­teu­ren, die sich hin­ter Nick­na­mes ver­ste­cken … Auch des­halb ist es wich­tig, die Ver­ant­wor­tung und Iden­ti­tät von lupus canis und ande­ren Het­zern zu klären!

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Österreich | Verhetzung

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