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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Feldkirch: Urteil wegen Hetze auf Straches Seite

Das Lan­des­ge­richt Feld­kirch hat in der Vor­wo­che einen Pos­ter, der auf der Face­book-Sei­te von Heinz-Chris­ti­an Stra­che einen het­ze­ri­schen Kom­men­tar hin­ter­las­sen hat, wegen Ver­het­zung ver­ur­teilt. Das Urteil ist mehr­fach bemerkenswert.

3. Okt. 2012

Wäh­rend die Staats­an­walt­schaft Steyr (OÖ) der Mei­nung war, dass das Pos­ting „die­se huren­kin­der gehö­ren sofort ertränkt“ nicht straf­recht­lich zu ver­fol­gen sei, war die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch der Ansicht, dass der Kom­men­tar „hoch oben auf die later­ne solen (sic!) sie hän­gen die­se scheiss­wich­ser“ , den G.K. (40) auf Stra­ches Face­book-Sei­te pla­ziert hat­te, den Tat­be­stand der Ver­het­zung erfülle.

Vor Gericht ver­sprach der Ange­klag­te, nie wie­der der­ar­ti­ge Pos­tings zu schrei­ben und gab als sein Motiv an, dass schon vor ihm ande­re Pos­ter aggres­si­ve Kom­men­ta­re über Mos­lems abge­ge­ben hät­ten: „Dann dach­te ich, ich schrei­be halt auch so einen Scheiß dazu.“ (vol.at, 29.9.12)

Damals, im Som­mer 2011, dach­ten sich vie­le Pos­ter ähn­lich wie G.K.. Aus­lö­ser waren Stra­che-Kom­men­ta­re auf sei­ner Pinn­wand, die zu regel­rech­ten Hetz­jag­den aus­ar­te­ten, in denen so ziem­lich alle grau­en­haf­ten Tötungs­ar­ten erwähnt wur­den. Selbst eini­ge Stra­che-Fans genier­ten sich damals für das Niveau.

Stra­che bzw. sein „Team“ reagier­ten anders. In einem Pos­ting mein­te er, dass natür­lich alle Kom­men­ta­re gele­sen wür­den, aber auf­grund der gro­ßen Zahl schon das eine oder ande­re „über­se­hen“ wer­den könn­ten. Außer­dem hal­te er es durch­aus für mög­lich, dass poli­ti­sche Geg­ner Fake-Pro­fi­le ein­rich­ten wür­den, um „ver­ab­scheu­ungs­wür­di­ge Pos­tings bewußt“ auf sei­ner Sei­te zu pla­zie­ren. Ein­mal mehr also die glei­che Masche: kei­ne Ent­schul­di­gung, kein kla­rer Auf­ruf zur Mäßi­gung, son­dern ein Angriff auf poli­ti­sche Geg­ner, die ver­däch­tigt werden.

G.K., der Ver­fas­ser des Kom­men­tars, beschreibt mit sei­ner Aus­sa­ge vor Gericht gut, wie der Erre­gungs­me­cha­nis­mus, der Stra­che Rekor­de an Pos­tings und „Likes“ beschert, funk­tio­niert: Eine/r beginnt unge­straft bzw. unkom­men­tiert mit der Het­ze, dann heu­len die ande­ren „auch so einen Scheiß“ nach. G.K. ist natür­lich kein poli­ti­scher Geg­ner von Stra­che, son­dern ein Fan – auch von Bar­ba­ra Rosen­kranz und der Direkt­de­mo­kra­ti­schen Par­tei Schweiz.

Das Urteil, eine teil­be­ding­te Geld­stra­fe von 2.400 Euro, nah­men der Ange­klag­te und die Staats­an­walt­schaft an, somit ist es rechtskräftig.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung | Vorarlberg

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