Während die Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ) der Meinung war, dass das Posting „diese hurenkinder gehören sofort ertränkt“ nicht strafrechtlich zu verfolgen sei, war die Staatsanwaltschaft Feldkirch der Ansicht, dass der Kommentar „hoch oben auf die laterne solen (sic!) sie hängen diese scheisswichser“ , den G.K. (40) auf Straches Facebook-Seite plaziert hatte, den Tatbestand der Verhetzung erfülle.
Vor Gericht versprach der Angeklagte, nie wieder derartige Postings zu schreiben und gab als sein Motiv an, dass schon vor ihm andere Poster aggressive Kommentare über Moslems abgegeben hätten: „Dann dachte ich, ich schreibe halt auch so einen Scheiß dazu.“ (vol.at, 29.9.12)
Damals, im Sommer 2011, dachten sich viele Poster ähnlich wie G.K.. Auslöser waren Strache-Kommentare auf seiner Pinnwand, die zu regelrechten Hetzjagden ausarteten, in denen so ziemlich alle grauenhaften Tötungsarten erwähnt wurden. Selbst einige Strache-Fans genierten sich damals für das Niveau.
Strache bzw. sein „Team“ reagierten anders. In einem Posting meinte er, dass natürlich alle Kommentare gelesen würden, aber aufgrund der großen Zahl schon das eine oder andere „übersehen“ werden könnten. Außerdem halte er es durchaus für möglich, dass politische Gegner Fake-Profile einrichten würden, um „verabscheuungswürdige Postings bewußt“ auf seiner Seite zu plazieren. Einmal mehr also die gleiche Masche: keine Entschuldigung, kein klarer Aufruf zur Mäßigung, sondern ein Angriff auf politische Gegner, die verdächtigt werden.
G.K., der Verfasser des Kommentars, beschreibt mit seiner Aussage vor Gericht gut, wie der Erregungsmechanismus, der Strache Rekorde an Postings und „Likes“ beschert, funktioniert: Eine/r beginnt ungestraft bzw. unkommentiert mit der Hetze, dann heulen die anderen „auch so einen Scheiß“ nach. G.K. ist natürlich kein politischer Gegner von Strache, sondern ein Fan – auch von Barbara Rosenkranz und der Direktdemokratischen Partei Schweiz.
Das Urteil, eine teilbedingte Geldstrafe von 2.400 Euro, nahmen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft an, somit ist es rechtskräftig.