Sachverhaltsdarstellung – Facebook-Konto des Heinz-Christian Strache

Sachverhaltsdarstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wur­den fol­gende Sachver­halte bekan­nt, die ich Ihnen im Hin­blick auf die Beurteilung ihrer straf-bzw. medi­en­rechtliche Rel­e­vanz hier­mit bekan­nt­gebe und übermittle.

1) Auf dem öffentlich zugänglichen Face­book-Kon­to des Hrn. Heinz Chris­t­ian Stra­che, Klubob­mann und Parteivor­sitzen­der der FPÖ (https://www.facebook.com/HCStrache ) wurde am 22.7.2011 ein Kom­men­tar von HC Stra­che ver­fasst, der sich in polemis­ch­er Form auf eine Kun­stak­tion von „ver­mummten Frauen“ bezieht:

Unter diesem Kom­men­tar sind in der Folge dann mehr als 430 Post­ings erschienen, die sich – teils in sach­lich­er, teils in het­zerisch­er Form – mit den Kun­stschaf­fend­en, dem Ver­anstal­tungszen­trum WUK und den ver­muteten Förder­ern oder auch Adres­sat­en dieser Kun­stak­tion, den Türken, Mus­li­men usw. beschäftigten.

So heißt es in dem Post­ing des Hrn. Haber­son vom 24.7.2011

Gün­ter Poll­ham­mer schreibt am 22.7.2011

G. W. schreibt am 22.7.2011

Thomas Mösi Fil­ipp schreibt am 22.7.2011

Johannes Gart­ner schreibt am 22.7.2011

Mario Gril­litz schreibt am 22.7.2011

Ger­ald Klein schreibt am 22.7.2011

Rene Mit­ter­böck schreibt am 22.7.2011

Patrick Kovar schreibt am 22.7.2011

Michael Hunt schreibt a, 22.7.2011

Die Tageszeitung“Der Stan­dard“ berichtete in ihrer Print-Aus­gabe vom 9.8.2011 (hier in der online-Ver­sion http://derstandard.at/1311802995578/Facebook-Drohung-an-Muslime-und-Kuenstler) unter dem Titel „Dro­hung an Mus­lime und Kün­stler“ über diese Facebook-Postings.

Der Blog stopptdierechten.at berichtete am 8. 8.2011 in zwei Fol­gen über die Postings:
//www.stopptdierechten.at/2011/08/08/strache-und-facebook/
//www.stopptdierechten.at/2011/08/08/strache-und-sein-gesichtsbuch-ii/

In Folge dieser Berichte hat das WUK über seine anwaltliche Vertre­tung mit der FPÖ bzw. Heinz Chris­t­ian Stra­che Kon­takt aufgenom­men und offen­sichtlich unter Andro­hung rechtlich­er Schritte erwirkt, dass die FPÖ bzw. Heinz Chris­t­ian Stra­che jene Post­ings, in denen offen den Kün­stlern, Förder­ern, den Mus­li­men mit ein­er tötungsart gedro­ht wurde, um den 23.8.2011 von der Face­book-Pin­nwand des HC Stra­che ent­fer­nt und die Poster ges­per­rt hat.

Verblieben sind jene Post­ings, in denen zwar nicht mit ein­er bes­timmten Tötungsart gedro­ht wurde, son­dern ein­fach nur gehet­zt oder mit Gewalt gedro­ht wurde – zumeist den Kün­stlern (Mar­co Masche „drauf hauen auf so eine Sippe“, San­dro Alves „dem, der des zeich­net hot keat amoi ane auf die batterie“).

Hier eine zufäl­lige Abfolge aus dem Diskus­sion­sstrang durch einen län­geren Screenshot:

Ange­merkt sei hier auch, dass unter den rund 430 Post­ings, die sich auf den Kom­men­tar von HC Stra­che vom 22.7.2011 bezo­gen, auch einige waren, die sich gegen die Hass-Post­ings gewandt haben und von der Admin­is­tra­tion des Face­book-Kon­tos, also von HC Stra­che und dessen Admin­is­tra­toren, Unter­stützung durch Löschung von Hass-Post­ings ver­langt haben.

Stel­lvertre­tend für einige hier die Post­ings von Eva Peter-Culik und Roswitha Hummer:

2). Am 3. Sep­tem­ber 2011 erschien auf dem Face­book-Kon­to von HC Stra­che ein Kom­men­tar des­sel­ben, in dem er sich mit „anständi­gen“ Zuwan­der­ern ein­er­seits und „krim­inellen“ Zuwan­der­ern ander­er­seits beschäftigte.

Zu diesem Kom­men­tar erschienen mit­tler­weile mehr als 400 Post­ings, darunter wiederum etliche Hass-Postings.

Ger­rit Point­ner schrieb am 3.September (Sam­stag) 2011:

Philip Ralser schrieb am Sam­stag, 3.9.2011:

Hek­tor März schrieb am Son­ntag, 4.9.2011:

In diesem Diskus­sion­sstrang waren auch mehrere (drei) Post­ings von HC Stra­che zu find­en, dh. Heinz Chris­t­ian Stra­che oder seine Admin­is­tra­tion haben die anderen Post­ings offen­sichtlich gelesen.

Das bestätigt auch HC Stra­che in einem neuen Face­book-Kom­men­tar vom 9.9.2011:

Bei vie­len der von mir hier wiedergegebe­nen Post­ings ist für mich der Ver­dacht gegeben, dass Bes­tim­mungen des Strafge­set­zbuch­es, des NS-Ver­bots­ge­set­zes bzw. des Medi­enge­set­zes ver­let­zt wurden.

Im beson­deren sehe ich den Ver­dacht der Gefährlichen Dro­hung (§ 107 StGB), der Belei­di­gung (§ 115 StGB), der Auf­forderung zu mit Strafe bedro­ht­en Hand­lun­gen (§ 282 StGB), der Ver­het­zung (§ 283 StGB), der Ver­let­zung des NS-Ver­bots­ge­set­zes und allen­falls auch der Ver­let­zun­gen von Bes­tim­mungen des Medi­enge­set­zes in Bezug auf die Sorgfalt (§ 6, § 29) für gegeben und ersuche die Staat­san­waltschaft Wien deshalb, die geschilderten Sachver­halte auf ihre strafrechtliche Rel­e­vanz hin zu über­prüfen und mich über die ver­fahren­srel­e­van­ten Schritte zu informieren.

Hochachtungsvoll!

Karl Öllinger, Abg. z. Nationalrat