1) Auf dem öffentlich zugänglichen Facebook-Konto des Hrn. Heinz Christian Strache, Klubobmann und Parteivorsitzender der FPÖ (https://www.facebook.com/HCStrache ) wurde am 22.7.2011 ein Kommentar von HC Strache verfasst, der sich in polemischer Form auf eine Kunstaktion von „vermummten Frauen“ bezieht:
Unter diesem Kommentar sind in der Folge dann mehr als 430 Postings erschienen, die sich – teils in sachlicher, teils in hetzerischer Form – mit den Kunstschaffenden, dem Veranstaltungszentrum WUK und den vermuteten Förderern oder auch Adressaten dieser Kunstaktion, den Türken, Muslimen usw. beschäftigten.
So heißt es in dem Posting des Hrn. Haberson vom 24.7.2011
Günter Pollhammer schreibt am 22.7.2011
G. W. schreibt am 22.7.2011
Thomas Mösi Filipp schreibt am 22.7.2011
Johannes Gartner schreibt am 22.7.2011
Mario Grillitz schreibt am 22.7.2011
Gerald Klein schreibt am 22.7.2011
Rene Mitterböck schreibt am 22.7.2011
Patrick Kovar schreibt am 22.7.2011
Michael Hunt schreibt a, 22.7.2011
Die Tageszeitung“Der Standard“ berichtete in ihrer Print-Ausgabe vom 9.8.2011 (hier in der online-Version http://derstandard.at/1311802995578/Facebook-Drohung-an-Muslime-und-Kuenstler) unter dem Titel „Drohung an Muslime und Künstler“ über diese Facebook-Postings.
Der Blog stopptdierechten.at berichtete am 8. 8.2011 in zwei Folgen über die Postings:
//www.stopptdierechten.at/2011/08/08/strache-und-facebook/
//www.stopptdierechten.at/2011/08/08/strache-und-sein-gesichtsbuch-ii/
In Folge dieser Berichte hat das WUK über seine anwaltliche Vertretung mit der FPÖ bzw. Heinz Christian Strache Kontakt aufgenommen und offensichtlich unter Androhung rechtlicher Schritte erwirkt, dass die FPÖ bzw. Heinz Christian Strache jene Postings, in denen offen den Künstlern, Förderern, den Muslimen mit einer tötungsart gedroht wurde, um den 23.8.2011 von der Facebook-Pinnwand des HC Strache entfernt und die Poster gesperrt hat.
Verblieben sind jene Postings, in denen zwar nicht mit einer bestimmten Tötungsart gedroht wurde, sondern einfach nur gehetzt oder mit Gewalt gedroht wurde – zumeist den Künstlern (Marco Masche „drauf hauen auf so eine Sippe“, Sandro Alves „dem, der des zeichnet hot keat amoi ane auf die batterie“).
Hier eine zufällige Abfolge aus dem Diskussionsstrang durch einen längeren Screenshot:
Angemerkt sei hier auch, dass unter den rund 430 Postings, die sich auf den Kommentar von HC Strache vom 22.7.2011 bezogen, auch einige waren, die sich gegen die Hass-Postings gewandt haben und von der Administration des Facebook-Kontos, also von HC Strache und dessen Administratoren, Unterstützung durch Löschung von Hass-Postings verlangt haben.
Stellvertretend für einige hier die Postings von Eva Peter-Culik und Roswitha Hummer:
2). Am 3. September 2011 erschien auf dem Facebook-Konto von HC Strache ein Kommentar desselben, in dem er sich mit „anständigen“ Zuwanderern einerseits und „kriminellen“ Zuwanderern andererseits beschäftigte.
Zu diesem Kommentar erschienen mittlerweile mehr als 400 Postings, darunter wiederum etliche Hass-Postings.
Gerrit Pointner schrieb am 3.September (Samstag) 2011:
Philip Ralser schrieb am Samstag, 3.9.2011:
Hektor März schrieb am Sonntag, 4.9.2011:
In diesem Diskussionsstrang waren auch mehrere (drei) Postings von HC Strache zu finden, dh. Heinz Christian Strache oder seine Administration haben die anderen Postings offensichtlich gelesen.
Das bestätigt auch HC Strache in einem neuen Facebook-Kommentar vom 9.9.2011:
Bei vielen der von mir hier wiedergegebenen Postings ist für mich der Verdacht gegeben, dass Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des NS-Verbotsgesetzes bzw. des Mediengesetzes verletzt wurden.
Im besonderen sehe ich den Verdacht der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB), der Beleidigung (§ 115 StGB), der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB), der Verhetzung (§ 283 StGB), der Verletzung des NS-Verbotsgesetzes und allenfalls auch der Verletzungen von Bestimmungen des Mediengesetzes in Bezug auf die Sorgfalt (§ 6, § 29) für gegeben und ersuche die Staatsanwaltschaft Wien deshalb, die geschilderten Sachverhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen und mich über die verfahrensrelevanten Schritte zu informieren.
Hochachtungsvoll!
Karl Öllinger, Abg. z. Nationalrat