Strache und sein Gesichtsbuch (II)

Irgend­wie dürfte der frei­heitliche Parte­ichef doch mit­bekom­men haben, dass er sich auch um seine Face­book-Seite küm­mern sollte, wenn er schon Wern­er Königshofer vor­wirft, die Zügel schleifen zu lassen. Vor­sor­glich wurde am 5. August noch eine APA-OTS-Mel­dung fab­riziert, in der die FPÖ einige Weisheit­en zur Funk­tion­sweise von Face­book absetzt.

Dass Face­book keine FPÖ-Erfind­ung ist, hät­ten wir ohne­hin nicht ver­mutet. Dann heißt es unter Punkt 2 etwas hol­prig: „Wer, was und warum auf Face­book postet liegt nicht im Ein­fluss­bere­ich der FPÖ.“ Nun, das kön­nte auch anders gese­hen wer­den. Für die Postings/Kommentare, die ein Stra­che oder ein Königshofer ein­stellen, sind jeden­falls sie ver­ant­wortlich. Und da Stra­che auch der Parte­ichef der FPÖ und der andere Herr ein Abge­ord­neter der FPÖ ist bzw. war, gilt eine poli­tis­che Ver­ant­wor­tung bzw. Zurech­nung zur FPÖ, oder? Wenn Stra­che, Königshofer usw. ordentlich ins Horn blasen, dann schallt es meis­tens aus dem Wald entsprechend zurück. Da gilt dann eine geteilte Ver­ant­wor­tung, aber jeden­falls auch die Verpflich­tung der Administratoren.

Stra­che war Admin­is­tra­tor der geheimen Face­book-Gruppe „Türkei nicht in die EU !!!!!“, in der sich auch einige Neon­azis getum­melt haben. Die Gruppe scheint mit­tler­weile Ver­gan­gen­heit. Stra­ches Admin­is­tra­toren­funk­tion wurde nicht bestrit­ten, aber damit gerecht­fer­tigt, dass dies ohne sein Zutun passiert sei. Soweit wir informiert sind, kann der von anderen ernan­nte Admin­is­tra­tor aber zus­tim­men oder ablehnen?

Kom­men wir zu Stra­ches höch­st­per­sön­lich­er Face­book-Seite, auf der (siehe „Stra­che und sein Gesichts­buch (I)“) jede Menge het­zerisch­er Kom­mentare enthal­ten sind. Unter Punkt 8 der FPÖ-Aussendung heißt es dazu: „Strafrechtlich rel­e­vante oder men­schlich ver­let­zende Post­ings wer­den — sofern ent­deckt — zur Anzeige gebracht. Anson­sten gilt die Mei­n­ungs­frei­heit.” Mit dem Ent­deck­en hapert’s offen­sichtlich noch gewaltig. Obwohl seit Tagen in den Medi­en über die Face­book-Kon­tak­te und Post­ings von Königshofer und Stra­che disku­tiert wird, haben alle jene Kom­mentare bei Stra­che, in denen „dem Abschaum” mit dem Erschießen, Anzün­den und Aufhän­gen am Gal­gen oder an der Straßen­later­ne gedro­ht wurde, unbean­standet passieren kön­nen. Einzig der Kom­men­tar des feinen Her­rn Thomas Mösi Fil­ipp, der am 22. Juli um 17h35 abge­set­zt wurde, wurde in den let­zten Stun­den gelöscht – oder vom Ver­fass­er selb­st abge­zo­gen? Wurde er auch zur Anzeige gebracht?

Bei der Gele­gen­heit schla­gen wir dem Her­rn Stra­che noch einen Kan­di­dat­en vor, den er durch die nüt­zliche Block­ier­funk­tion von Face­book aus sein­er Pin­nwand ent­fer­nen kön­nte – es sei denn, er möchte weit­er­hin seine Kom­mentare nicht missen.

Da hät­ten wir z.B. den Her­rn Chris­t­ian P., der nicht nur Men­schen mit homo­sex­ueller Ori­en­tierung die Lebens­berech­ti­gung abspricht, son­dern sich auch mit Goebbels-Vis­age ablicht­en lässt. Dass seine Inter­essen HC Stra­che und Adolf Hitler gel­ten, nun ja, wir sparen uns hier einen Kommentar!

➡️ Stra­che und sein Gesichts­buch (I)

Siehe auch: derstandard.at — Dro­hung an Mus­lime und Künstler