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Strache und sein Gesichtsbuch (II)

Irgend­wie dürf­te der frei­heit­li­che Par­tei­chef doch mit­be­kom­men haben, dass er sich auch um sei­ne Face­­book-Sei­­te küm­mern soll­te, wenn er schon Wer­ner Königs­ho­fer vor­wirft, die Zügel schlei­fen zu las­sen. Vor­sorg­lich wur­de am 5. August noch eine APA-OTS-Mel­­dung fabri­ziert, in der die FPÖ eini­ge Weis­hei­ten zur Funk­ti­ons­wei­se von Face­book absetzt. Dass Face­book kei­ne FPÖ-Erfin­­dung ist, hät­ten wir […]

8. Aug 2011

Dass Face­book kei­ne FPÖ-Erfin­dung ist, hät­ten wir ohne­hin nicht ver­mu­tet. Dann heißt es unter Punkt 2 etwas holp­rig: „Wer, was und war­um auf Face­book pos­tet liegt nicht im Ein­fluss­be­reich der FPÖ.“ Nun, das könn­te auch anders gese­hen wer­den. Für die Postings/Kommentare, die ein Stra­che oder ein Königs­ho­fer ein­stel­len, sind jeden­falls sie ver­ant­wort­lich. Und da Stra­che auch der Par­tei­chef der FPÖ und der ande­re Herr ein Abge­ord­ne­ter der FPÖ ist bzw. war, gilt eine poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung bzw. Zurech­nung zur FPÖ, oder? Wenn Stra­che, Königs­ho­fer usw. ordent­lich ins Horn bla­sen, dann schallt es meis­tens aus dem Wald ent­spre­chend zurück. Da gilt dann eine geteil­te Ver­ant­wor­tung, aber jeden­falls auch die Ver­pflich­tung der Administratoren.

Stra­che war Admi­nis­tra­tor der gehei­men Face­book-Grup­pe „Tür­kei nicht in die EU !!!!!“, in der sich auch eini­ge Neo­na­zis getum­melt haben. Die Grup­pe scheint mitt­ler­wei­le Ver­gan­gen­heit. Stra­ches Admi­nis­tra­to­ren­funk­ti­on wur­de nicht bestrit­ten, aber damit gerecht­fer­tigt, dass dies ohne sein Zutun pas­siert sei. Soweit wir infor­miert sind, kann der von ande­ren ernann­te Admi­nis­tra­tor aber zustim­men oder ablehnen?

Kom­men wir zu Stra­ches höchst­per­sön­li­cher Face­book-Sei­te, auf der (sie­he „Stra­che und sein Gesichts­buch (I)“) jede Men­ge het­ze­ri­scher Kom­men­ta­re ent­hal­ten sind. Unter Punkt 8 der FPÖ-Aus­sendung heißt es dazu: „Straf­recht­lich rele­van­te oder mensch­lich ver­let­zen­de Pos­tings wer­den — sofern ent­deckt — zur Anzei­ge gebracht. Ansons­ten gilt die Mei­nungs­frei­heit.” Mit dem Ent­de­cken hapert’s offen­sicht­lich noch gewal­tig. Obwohl seit Tagen in den Medi­en über die Face­book-Kon­tak­te und Pos­tings von Königs­ho­fer und Stra­che dis­ku­tiert wird, haben alle jene Kom­men­ta­re bei Stra­che, in denen „dem Abschaum” mit dem Erschie­ßen, Anzün­den und Auf­hän­gen am Gal­gen oder an der Stra­ßen­la­ter­ne gedroht wur­de, unbe­an­stan­det pas­sie­ren kön­nen. Ein­zig der Kom­men­tar des fei­nen Herrn Tho­mas Mösi Filipp, der am 22. Juli um 17h35 abge­setzt wur­de, wur­de in den letz­ten Stun­den gelöscht – oder vom Ver­fas­ser selbst abge­zo­gen? Wur­de er auch zur Anzei­ge gebracht?

Bei der Gele­gen­heit schla­gen wir dem Herrn Stra­che noch einen Kan­di­da­ten vor, den er durch die nütz­li­che Blo­ckier­funk­ti­on von Face­book aus sei­ner Pinn­wand ent­fer­nen könn­te – es sei denn, er möch­te wei­ter­hin sei­ne Kom­men­ta­re nicht missen.

Da hät­ten wir z.B. den Herrn Chris­ti­an P., der nicht nur Men­schen mit homo­se­xu­el­ler Ori­en­tie­rung die Lebens­be­rech­ti­gung abspricht, son­dern sich auch mit Goeb­bels-Visa­ge ablich­ten lässt. Dass sei­ne Inter­es­sen HC Stra­che und Adolf Hit­ler gel­ten, nun ja, wir spa­ren uns hier einen Kommentar!

➡️ Stra­che und sein Gesichts­buch (I)

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