„Brauner Ruß” und Heinz-Christian Strache?

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Eine Pres­se­aus­sendung des Rechts­an­walts Georg Zan­ger:Am 2.8.2100 wur­de durch Ver­öf­fent­li­chung auf http://bawekoll.wordpress.com/2011/08/02/chefsache/ bekannt, dass es eine „gehei­me“ Face­book-Grup­pe gibt, die unter dem Titel „Tür­kei nicht in die Eu!!!!!!” ein­ge­rich­tet ist. Bemer­kens­wert ist nicht nur der Inhalt die­ses Face­book-Blogs, der ein­deu­tig rechts­extre­men, sowohl dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen, als auch allen­falls dem Ver­bots­ge­setz zuwi­der­lau­fen­den Inhalt enthält.

So fin­det sich dort unter ande­rem ein Auf­ruf zum „Abschlach­ten“ von Mos­lems, wobei sich einer anbie­tet, es sofort zu tun. Ein ande­rer schlägt einen „Bom­ben­re­gen auf isla­mi­schen Boden“ sowie die „Frei­set­zung von Gift­gas“ vor. Auf einem Bild wird ein gläu­bi­ger Mos­lem beim Geschlechts­ver­kehr mit einer Zie­ge dar­ge­stellt, ein ande­rer bezeich­net Schwei­ne als Vor­fah­ren der Tür­ken. Nicht feh­len kön­nen unter sol­chen Gesin­nungs­ge­nos­sen Begrü­ßun­gen mit dem Nazi­gruss „88“ (für Heil Hitler).

Bezeich­nen­der­wei­se schei­nen bei die­ser Face­book-Grup­pe neben dem par­tei­lo­sen Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Wer­ner Königs­ho­fer rang­ho­he FPÖ-Par­tei­mit­glie­der auf, und zwar die Natio­nal­rä­te Elmar Pod­gor­schek, Harald Vilims­ky und Susan­ne Win­ter, die Lan­des­rä­te Johann Gude­nus (Wien) und Gün­ther Stein­kell­ner (OÖ) sowie Kurt Scheuch (Klub­ob­mann FPK), Mario Eustac­chio (Stadt­rat FPÖ Graz) und Die­ter Egger (Klub­ob­mann FPÖ Vbg); dane­ben fin­den sich als Mit­glie­der FPÖ Offen­hau­sen, FPÖ Fer­nitz , FPÖ Kind­berg, FPÖ Wei­ken­dorf , FPÖ Hagen­berg, FPÖ Eggels­berg , RFJ Sieg­harts­kir­chen , RFJ Josef­stadt , RFJ Bezirk Brau­nau, RFJ Wien Donau­stadt und RFJ Kindberg.

Aus der NVP fin­den sich als Mit­glie­der Robert Fal­ler (Gene­ral­se­kre­tär der NVP) und Ste­fan Schmal­nau­er (Kas­sier der NVP), aus der NPD Udo Voigt (Par­tei­vor­sit­zen­der der NPD) und Georg Hoffmann.

Noch bezeich­nen­der ist, dass als einer der Admi­nis­tra­to­ren die­ser Face­book-Grup­pe Herr „Heinz-Chris­ti­an Stra­che” samt einem Bild des Füh­rers der FPÖ aufscheint.

Da die Ein­rich­tung einer Face­book-Grup­pe bekannt­lich unkon­trol­lier­bar auch durch anony­me Per­so­nen mög­lich ist und Fakes nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, muss vor­sichts­hal­ber in Zwei­fel gezo­gen wer­den, dass H.-C. Stra­che tat­säch­lich als Admi­nis­tra­tor die­ser Face­book-Grup­pe fun­giert. Sei­ne vor­ge­nann­ten Par­tei­freun­de als Mit­glie­der der Face­book-Grup­pe, die auch bis­her mit rechts­extre­men Äuße­run­gen in der Öffent­lich­keit auf­ge­fal­len sind, dürf­ten aber jeden­falls echt sein.

Soll­te es aller­dings zutref­fen, dass H.-C. Stra­che tat­säch­lich ident mit Heinz-Chris­ti­an Stra­che ist, der auf die­ser Home­page als Admi­nis­tra­tor auf­scheint, dann stellt sich die Fra­ge, wie­so der Füh­rer der FPÖ nicht dafür Sor­ge getra­gen hat, dass all jene Äuße­run­gen, die dem rechts­extre­men Lager zuzu­ord­nen sind und rechts­wid­ri­gen Inhalt haben, ent­fernt wer­den. Soll­te es tat­säch­lich zutref­fen, dass er als Admi­nis­tra­tor die­ser Face­book-Grup­pe fun­giert, wäre damit der Nach­weis erbracht, dass es ihm nicht ein­mal gelingt, auf sei­ner eige­nen Face­book-Sei­te den „brau­nen Ruß” zu ent­fer­nen. H.-C. Stra­che wür­de in die­sem Fall in einen Erklä­rungs­not­stand kom­men, den er wohl nicht auf­lö­sen kann.

Noch inter­es­san­ter ist es aber, dass es einem pri­va­tem Auf­de­cker vor­be­hal­ten war, die­se Face­book-Sei­te auf­zu­de­cken. Bei einem funk­tio­nie­ren­dem Rechts­sys­tem und bei Beach­tung des Ankla­ge­grund­sat­zes wäre viel­mehr zu erwar­ten gewe­sen, dass Poli­zei, Ver­fas­sungs­schutz und ins­be­son­de­re die Staats­an­walt­schaft schon längst die Sei­te gesperrt und die Ver­ant­wort­li­chen straf­recht­lich ver­folgt hät­ten. Jede Behör­de hat in Öster­reich inzi­den­ter die Bestim­mun­gen des Ver­bots­ge­set­zes und des Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen anzu­wen­den. Aus die­ser Sicht muss man auch die Fra­ge stel­len, ob eine Par­tei, wie die FPÖ, künf­tig über­haupt kan­di­die­ren darf, wenn nam­haf­te Reprä­sen­tan­ten die­ser Par­tei via Face­book an ein­deu­tig rechts­extre­men Grup­pen wider­spruchs­los teilnehmen.

Soll­te der Nach­weis erbracht wer­den kön­nen, dass tat­säch­lich Heinz-Chris­ti­an Stra­che nicht bloß eine Tarn­mas­ke für einen Anony­mus, son­dern mit der Per­son des Füh­rers der FPÖ ident ist, wird die Behör­de auf­ge­ru­fen sein, die Kan­di­da­tur der FPÖ bei künf­ti­gen Wah­len gene­rell in Fra­ge zu stel­len und ähn­lich dem ANR-Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes vor­zu­ge­hen haben. Eigent­lich müss­te dann aber H.-C. Stra­che gegen sich selbst vor­ge­hen, da er jüngst die Kri­te­ri­en selbst fest­ge­legt hat, nach denen ein Ver­bleib in der FPÖ nicht mög­lich ist. Was im Fall Königs­ho­fer gilt, muss dann auch für ihn selbst gelten.