Am 2.8.2100 wurde durch Veröffentlichung auf http://bawekoll.wordpress.com/2011/08/02/chefsache/ bekannt, dass es eine „geheime“ Facebook-Gruppe gibt, die unter dem Titel „Türkei nicht in die Eu!!!!!!” eingerichtet ist. Bemerkenswert ist nicht nur der Inhalt dieses Facebook-Blogs, der eindeutig rechtsextremen, sowohl dem Verhetzungsparagraphen, als auch allenfalls dem Verbotsgesetz zuwiderlaufenden Inhalt enthält.
So findet sich dort unter anderem ein Aufruf zum „Abschlachten“ von Moslems, wobei sich einer anbietet, es sofort zu tun. Ein anderer schlägt einen „Bombenregen auf islamischen Boden“ sowie die „Freisetzung von Giftgas“ vor. Auf einem Bild wird ein gläubiger Moslem beim Geschlechtsverkehr mit einer Ziege dargestellt, ein anderer bezeichnet Schweine als Vorfahren der Türken. Nicht fehlen können unter solchen Gesinnungsgenossen Begrüßungen mit dem Nazigruss „88“ (für Heil Hitler).
Bezeichnenderweise scheinen bei dieser Facebook-Gruppe neben dem parteilosen Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer ranghohe FPÖ-Parteimitglieder auf, und zwar die Nationalräte Elmar Podgorschek, Harald Vilimsky und Susanne Winter, die Landesräte Johann Gudenus (Wien) und Günther Steinkellner (OÖ) sowie Kurt Scheuch (Klubobmann FPK), Mario Eustacchio (Stadtrat FPÖ Graz) und Dieter Egger (Klubobmann FPÖ Vbg); daneben finden sich als Mitglieder FPÖ Offenhausen, FPÖ Fernitz , FPÖ Kindberg, FPÖ Weikendorf , FPÖ Hagenberg, FPÖ Eggelsberg , RFJ Sieghartskirchen , RFJ Josefstadt , RFJ Bezirk Braunau, RFJ Wien Donaustadt und RFJ Kindberg.
Aus der NVP finden sich als Mitglieder Robert Faller (Generalsekretär der NVP) und Stefan Schmalnauer (Kassier der NVP), aus der NPD Udo Voigt (Parteivorsitzender der NPD) und Georg Hoffmann.
Noch bezeichnender ist, dass als einer der Administratoren dieser Facebook-Gruppe Herr „Heinz-Christian Strache” samt einem Bild des Führers der FPÖ aufscheint.
Da die Einrichtung einer Facebook-Gruppe bekanntlich unkontrollierbar auch durch anonyme Personen möglich ist und Fakes nicht ausgeschlossen werden können, muss vorsichtshalber in Zweifel gezogen werden, dass H.-C. Strache tatsächlich als Administrator dieser Facebook-Gruppe fungiert. Seine vorgenannten Parteifreunde als Mitglieder der Facebook-Gruppe, die auch bisher mit rechtsextremen Äußerungen in der Öffentlichkeit aufgefallen sind, dürften aber jedenfalls echt sein.
Sollte es allerdings zutreffen, dass H.-C. Strache tatsächlich ident mit Heinz-Christian Strache ist, der auf dieser Homepage als Administrator aufscheint, dann stellt sich die Frage, wieso der Führer der FPÖ nicht dafür Sorge getragen hat, dass all jene Äußerungen, die dem rechtsextremen Lager zuzuordnen sind und rechtswidrigen Inhalt haben, entfernt werden. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass er als Administrator dieser Facebook-Gruppe fungiert, wäre damit der Nachweis erbracht, dass es ihm nicht einmal gelingt, auf seiner eigenen Facebook-Seite den „braunen Ruß” zu entfernen. H.-C. Strache würde in diesem Fall in einen Erklärungsnotstand kommen, den er wohl nicht auflösen kann.
Noch interessanter ist es aber, dass es einem privatem Aufdecker vorbehalten war, diese Facebook-Seite aufzudecken. Bei einem funktionierendem Rechtssystem und bei Beachtung des Anklagegrundsatzes wäre vielmehr zu erwarten gewesen, dass Polizei, Verfassungsschutz und insbesondere die Staatsanwaltschaft schon längst die Seite gesperrt und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt hätten. Jede Behörde hat in Österreich inzidenter die Bestimmungen des Verbotsgesetzes und des Verhetzungsparagraphen anzuwenden. Aus dieser Sicht muss man auch die Frage stellen, ob eine Partei, wie die FPÖ, künftig überhaupt kandidieren darf, wenn namhafte Repräsentanten dieser Partei via Facebook an eindeutig rechtsextremen Gruppen widerspruchslos teilnehmen.
Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass tatsächlich Heinz-Christian Strache nicht bloß eine Tarnmaske für einen Anonymus, sondern mit der Person des Führers der FPÖ ident ist, wird die Behörde aufgerufen sein, die Kandidatur der FPÖ bei künftigen Wahlen generell in Frage zu stellen und ähnlich dem ANR-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen haben. Eigentlich müsste dann aber H.-C. Strache gegen sich selbst vorgehen, da er jüngst die Kriterien selbst festgelegt hat, nach denen ein Verbleib in der FPÖ nicht möglich ist. Was im Fall Königshofer gilt, muss dann auch für ihn selbst gelten.