Ein 19-jähriger Arbeitsloser wurde am 27.9. 2012 am Salzburger Landesgericht wegen Verhetzung verurteilt, weil er auf seinem Facebook-Profil gepostet hatte: „Bringt alle Türken endlich um, Sieg heil für das Arier-Reich”
Die Richterin sprach den Jugendlichen schuldig, verhängte aber keine Strafe, sondern setzte diese für drei Jahre „auf Bewährung“ aus. Ein kluges Urteil, obwohl der Jugendliche schon einmal gescheitert war. Im Jänner hatte das Gericht den Beschluss auf vorläufige Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung gefasst, dass der Angeklagte eine gemeinnützige Leistung von 50 Stunden absolviere (Diversion). Nach 30 Stunden verweigerte der Jugendliche die restlichen 20 Stunden.
Die Landesgerichte Salzburg und Feldkirch haben mit den Urteilssprüchen in den letzten Tagen (siehe auch hier) deutlich gemacht, wo für sie Verhetzung bzw. NS-Wiederbetätigung beginnt.
Die Staatsanwaltschaft Steyr sieht das anscheinend anders. Das Posting „diese hurenkinder gehören sofort ertränkt“ erfüllt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht den Tatbestand der Verhetzung.
Wir warten noch auf Antworten der zuständigen Staatsanwaltschaften, ob die Postings „Tjo traurig was man sich als österreicher in seinem eigenen land von solchen hurenkindern gefallen lassen muss! An die mauer mit ihnen samt spö, övp und eu!“ bzw. „Die gehören alle auf eine Straßenlaterne gehängt!“ usw. ebenfalls als unproblematisch zu betrachten sind. Diese Kommentare waren alle auf HC Straches Facebook-Seite zu finden. Dort sind auch noch ganz andere Postings möglich: Auf ein von Strache veröffentlichtes Zitat des verstorbenen CSU-Chefs Franz Josef Strauß über Sozialismus antwortet „Fabian Cherusker“: „Wer hat uns verraten ? Die Sozialdemokraten! – Wer macht damit Schluss? Nationaler Sozialismus!!!“ Der Kommentar hält sich seit 15. September auf der Seite.

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