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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Feldkirch (Vbg): Haftstrafen für Nazi-Lied

Das Lan­des­ge­richt Feld­kirch hat­te am Mitt­woch Neo­na­zi-Tag. Am Vor­mit­tag war ein Finanz­be­am­ter dran, am Nach­mit­tag ein Trio von Nazi-Hoo­li­gans, die beim Match zwi­schen Aus­tria Lust­en­au und dem Lask im August des Vor­jah­res das wider­li­che U‑Bahn-Lied der Neo­na­zi-Band Kom­man­do Freis­ler in abge­wan­del­ter Form im Sta­di­on grölten.

27. Sep. 2012

Es ist immer wie­der erstaun­lich, mit welch infan­ti­len Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien die meis­ten Neo­na­zis vor Gericht agie­ren. Die mit Abstand belieb­tes­te Vari­an­te ist: Ich war es nicht bzw. ich hat­te kei­ne Ahnung, dass das natio­nal­so­zia­lis­tisch sein soll. Das Trio behaup­te­te auch in die­sem Pro­zess, kei­nes­wegs mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus zu sym­pa­thi­sie­ren. Die APA kom­men­tier­te das sehr tro­cken: „Dage­gen sprach aller­dings, dass die Exe­ku­ti­ve in ihren Woh­nun­gen etwa auf ein­schlä­gi­ge Fah­nen und wei­te­re Lied­tex­te gesto­ßen war. Einer der Män­ner hat­te „Adolf Hit­ler” als Pass­wort bei sei­nem Com­pu­ter gewählt. Die Ange­klag­ten spra­chen von Zufall.“ Zufall war es wohl auch, dass einer der drei Ange­klag­ten bereits mehr­mals ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen aus­ge­fasst hat.

Bei Kin­dern sehr beliebt ist auch: Die ande­ren machen das auch! Und so ver­ant­wor­te­te sich das Trio auch damit, dass das Sin­gen der Text­zei­len von Kom­man­do Freis­ler bei Fuß­ball­spie­len nicht unüb­lich sei. Gehol­fen hat es nicht. Die Geschwo­re­nen ent­schie­den sich knapp, aber doch mit 5:3 für einen Schuld­spruch. Der mehr­fach Ein­schlä­gi­ge (25) kas­sier­te 15 Mona­te unbe­dingt, zusätz­lich wur­den sechs Mona­te aus einer beding­ten Vor­stra­fe wider­ru­fen. Die bei­den ande­ren kamen mit Bewäh­rungs­stra­fen davon: Der 21-Jäh­ri­ge erhielt sechs Mona­te, der 32-Jäh­ri­ge acht Mona­te bedingt. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

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