Es ist immer wieder erstaunlich, mit welch infantilen Verteidigungsstrategien die meisten Neonazis vor Gericht agieren. Die mit Abstand beliebteste Variante ist: Ich war es nicht bzw. ich hatte keine Ahnung, dass das nationalsozialistisch sein soll. Das Trio behauptete auch in diesem Prozess, keineswegs mit dem Nationalsozialismus zu sympathisieren. Die APA kommentierte das sehr trocken: „Dagegen sprach allerdings, dass die Exekutive in ihren Wohnungen etwa auf einschlägige Fahnen und weitere Liedtexte gestoßen war. Einer der Männer hatte „Adolf Hitler” als Passwort bei seinem Computer gewählt. Die Angeklagten sprachen von Zufall.“ Zufall war es wohl auch, dass einer der drei Angeklagten bereits mehrmals einschlägige Vorstrafen ausgefasst hat.
Bei Kindern sehr beliebt ist auch: Die anderen machen das auch! Und so verantwortete sich das Trio auch damit, dass das Singen der Textzeilen von Kommando Freisler bei Fußballspielen nicht unüblich sei. Geholfen hat es nicht. Die Geschworenen entschieden sich knapp, aber doch mit 5:3 für einen Schuldspruch. Der mehrfach Einschlägige (25) kassierte 15 Monate unbedingt, zusätzlich wurden sechs Monate aus einer bedingten Vorstrafe widerrufen. Die beiden anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon: Der 21-Jährige erhielt sechs Monate, der 32-Jährige acht Monate bedingt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.