Die FPÖ und eine weitere üble Nachrede

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Nach­dem vor weni­gen Tagen Mar­tin Grafs Inter­net-Pos­til­le unzensuriert.at bzw. deren Medi­en­in­ha­be­rin, die 1848 Medi­en­viel­falt Ver­lags GmbH, wegen übler Nach­re­de zu einer Geld­stra­fe von 2.000 Euro ver­ur­teilt wur­de, trifft ähn­li­ches nun auch auf die Hei­mat­par­tei der bei­den zu.

Die Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Alev Kor­un gewann einen Rechts­streit gegen die FPÖ, der die Frei­heit­li­chen 4.000€ kos­tet. Die FPÖ hat­te auf ihrer Hei­mat­sei­te behaup­tet, Frau Kor­un wür­de anti­se­mi­ti­sche Vide­os über ihre Home­page ver­brei­ten. Tat­säch­lich besitzt die Grü­ne NR-Abge­ord­ne­te nicht ein­mal eine eige­ne Web­site, was auch das Gericht und per Urteil nun die FP aner­ken­nen mussten.

Zur Höhe des Urteils mein­te das Gericht, weil der Vor­wurf gegen­über der Antrag­stel­le­rin von einer der­ar­ti­gen Ver­werf­lich­keit” sei, dass „sie deren poli­ti­sche Glaub­wür­dig­keit und damit auch Ehre grund­le­gend trifft“ (derstandard.at).

Lei­der las­sen die bei­den Urtei­le nur wenig Hoff­nung auf­kom­men, dass in frei­heit­li­chen Krei­sen künf­tig bes­ser recher­chiert wird. Es geht aber auch um die bewuss­te Ver­dre­hung von Opfer und Täter. Alev Kor­un: „Das Urteil durch­bricht das poli­ti­sche Dif­fa­mie­rungs­spiel der FPÖ.”