Unzensuriert und die üble Nachrede

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Die Macher von unzensuriert.at haben Kno­chen­jobs. Haupt­be­ruf­lich ist etwa Alex­an­der Höferl Pres­se­spre­cher von Mar­tin Graf – da ist schon eini­ges zu tun. Dane­ben hat er noch den Job als Chef­re­dak­teur von unzensuriert.at zu bewäl­ti­gen, des­sen Trä­ger­ge­sell­schaft vor Kur­zem einen Umzug zu bewäl­ti­gen hat­te. Und jetzt ein Ver­fah­ren wegen übler Nachrede!

Der ORF-Jour­na­list Ed Mos­chitz hat­te die Medi­en­in­ha­be­rin von „unzen­su­riert“, die 1848 Medi­en­viel­falt Ver­lags GmbH, wegen übler Nach­re­de geklagt. Unzensuriert.at hat­te in Bei­trä­gen am 28. Mai 2012 und am 2. Juli 2012 berich­tet, dass gegen Mos­chitz noch immer ein Ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Anstif­tung zur NS-Wie­der­be­tä­ti­gung anhän­gig sei.

Das Pro­blem dabei: Der absur­de Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Mos­chitz, der von Stra­che erho­ben wur­de, war zwar von der Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt geprüft wor­den, das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de aber bereits im Mai 2011 ein­ge­stellt. Zahl­rei­che Medi­en haben damals über die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens berich­tet.

Für die Rich­te­rin lag mit der Wie­der­ho­lung der Behaup­tung eines auf­rech­ten Ver­fah­rens wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Mai bzw. Juli 2012 ein gro­ber Ver­stoß gegen die jour­na­lis­ti­sche Sorg­falts­pflicht vor. Sie ver­ur­teil­te daher die Medi­en­in­ha­be­rin von unzensuriert.at wegen übler Nach­re­de zu einer Ent­schä­di­gung von ins­ge­samt 2.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein kur­zer Blick auf unzensuriert.at för­dert Erstaun­li­ches zu Tage. Wäh­rend der Bei­trag vom 10. Juli 2012 mitt­ler­wei­le fest­hält, dass „ein dies­be­züg­li­ches Ver­fah­ren“ [wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung] ein­ge­stellt wur­de, heißt es im Bei­trag vom 28. Mai 2012 nach wie vor: „… Ed Mos­chitz, gegen den nach der soge­nann­ten „Skin­head-Repor­ta­ge“ wei­ter­hin wegen des Ver­dachts ermit­telt wird, er habe jun­ge Neo­na­zis in Gegen­wart von FPÖ-Obmann HC Stra­che zur Wie­der­be­tä­ti­gung angestiftet.“

Höferl, der laut APA die­sen Bei­trag ver­fasst hat­te, hat­te vor Gericht erklärt, er sei sich der Ver­fah­rens­ein­stel­lung „zu die­sem Zeit­punkt nicht bewusst“ gewe­sen und habe sei­nen Wis­sens­stand von damals über Inter­net­re­cher­che und Goog­le-News bezo­gen. Mitt­ler­wei­le ist aller­dings ein wei­te­res hal­bes Jahr ver­gan­gen, es gibt ein noch nicht rechts­kräf­ti­ges Urteil und vie­le Pres­se­mel­dun­gen im Inter­net zu dem Urteil. Viel­leicht ist Höferl ein­fach über­for­dert mit zwei so zeit­fül­len­den Jobs?