Der ORF-Journalist Ed Moschitz hatte die Medieninhaberin von „unzensuriert“, die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, wegen übler Nachrede geklagt. Unzensuriert.at hatte in Beiträgen am 28. Mai 2012 und am 2. Juli 2012 berichtet, dass gegen Moschitz noch immer ein Verfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur NS-Wiederbetätigung anhängig sei.
Das Problem dabei: Der absurde Vorwurf der NS-Wiederbetätigung gegen Moschitz, der von Strache erhoben wurde, war zwar von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt geprüft worden, das Ermittlungsverfahren wurde aber bereits im Mai 2011 eingestellt. Zahlreiche Medien haben damals über die Einstellung des Verfahrens berichtet.
Für die Richterin lag mit der Wiederholung der Behauptung eines aufrechten Verfahrens wegen NS-Wiederbetätigung im Mai bzw. Juli 2012 ein grober Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Sie verurteilte daher die Medieninhaberin von unzensuriert.at wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung von insgesamt 2.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein kurzer Blick auf unzensuriert.at fördert Erstaunliches zu Tage. Während der Beitrag vom 10. Juli 2012 mittlerweile festhält, dass „ein diesbezügliches Verfahren“ [wegen NS-Wiederbetätigung] eingestellt wurde, heißt es im Beitrag vom 28. Mai 2012 nach wie vor: „… Ed Moschitz, gegen den nach der sogenannten „Skinhead-Reportage“ weiterhin wegen des Verdachts ermittelt wird, er habe junge Neonazis in Gegenwart von FPÖ-Obmann HC Strache zur Wiederbetätigung angestiftet.“
Höferl, der laut APA diesen Beitrag verfasst hatte, hatte vor Gericht erklärt, er sei sich der Verfahrenseinstellung „zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst“ gewesen und habe seinen Wissensstand von damals über Internetrecherche und Google-News bezogen. Mittlerweile ist allerdings ein weiteres halbes Jahr vergangen, es gibt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil und viele Pressemeldungen im Internet zu dem Urteil. Vielleicht ist Höferl einfach überfordert mit zwei so zeitfüllenden Jobs?