Feldkirch : Der Finanzbeamte und sein Hitler

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Er ver­wen­de­te sei­nen Dienst-PC, um in der Dienst­zeit Pos­tings auf eine Inter­net-Platt­form wie „Hit­ler war ein wei­ser Mann“ oder „Mein Kampf ist ein gutes Buch“ zu stel­len. Mit Asyl­wer­bern wäre unter Hit­ler anders auf­ge­räumt wor­den „…eh wis­sen“. Die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch klag­te ihn für die­se und ande­re Sprü­che wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung an.

Über einen Zeit­raum von meh­re­ren Mona­ten mel­de­te sich der Finanz­be­am­te in dem Online-Forum ein­schlä­gig zu Wort. Tür­ken waren für ihn „üble Schma­rot­zer“ , die das Sozi­al­sys­tem miss­brau­chen und in den Vor­arl­berg nach dem Mot­to leben „Arbei­ten sol­len ande­re“. Die Pos­tings stell­te er anonym ein – so glaub­te er jeden­falls. Als ein ande­rer User die Pos­tings ent­deck­te und Anzei­ge erstell­te, war der Finanz­be­am­te schnell ausgeforscht.

Vor Gericht räum­te der Finanz­be­am­te zwar ein, die Pos­tings ver­fasst zu haben sei­ne Sprü­che konn­te er aller­dings nicht erklären.

Mit dem Urteil, ein Jahr beding­te Frei­heits­stra­fe, blieb das Gericht an der Unter­gren­ze. Wel­che dienst- und dizi­pli­nar­recht­li­chen Kon­se­quen­zen dem Beam­ten dro­hen, muss die Finanz­be­hör­de klä­ren. Bei einer Ver­ur­tei­lung zu mehr als einem Jahr Haft hät­te der Beam­te auto­ma­tisch sei­nen Job ver­lo­ren. Die Ver­tei­di­gung akzep­tier­te das Urteil, die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskäftig.