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Lesezeit: 7 Minuten

Aula-Prozess Teil 3 (22.–26.9.): Verfassungsschutz auf Tauchstation, problematische Texte und Holocaustleugner am Fließband

Die zweite Woche im Aula-Prozess war Arbeit am Material: vier volle Verhandlungstage mit Dutzenden Texten, Bildern und Buchdienst-Bezügen aus der „Aula“, flankiert von zwei Zeugen aus dem steirischen Verfassungsschutz. Am Ende steht eine klarere Topografie der Vorwürfe: Die Staatsanwaltschaft zog einzelne Stücke zurück, signalisierte aber auch, an anderer Stelle die Anklage zu erweitern.

2. Okt. 2025
Aula-Prozess 23.9.25 (© SdR)
Aula-Prozess 23.9.25 (© SdR)

Verfassungsschützer als Zeugen: wenig Wissen

Am Montag und Mittwoch traten Beamte des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (vormals LVT) als Zeugen auf, um zu klären, warum die Behörde die „Aula“ jahrelang abonniert hatte und ob es dazu Auswertungen gab. Ergebnis: Der erste Zeuge hatte die Zeitschrift nie gelesen, berief sich auf pensionierte Kollegen und auf Skartierungen. Selbst zu den Gründen des Abos wusste er nichts. Auf Nachfragen, wer zuständig gewesen sei, blieb er Antworten schuldig. Der Richter forderte ihn auf, die damaligen Verantwortlichen ausfindig zu machen. Am Mittwoch folgte die Einvernahme eines pensionierten Verfassungsschützers, der meinte, wenn er Zeit gehabt habe, habe er mitgelesen. Aber nur er hätte sich für die „Aula“ interessiert. Ein Artikel sei an die Staatsanwaltschaft gegangen, die das Verfahren allerdings eingestellt habe.

Der Versuch des Angeklagten, aus dem Behördenabo eine Art Quasi-Genehmigung aller publizierten Texte abzuleiten, lief ins Leere. Die Zeugeneinvernahmen zeichneten weniger ein Bild staatlicher Kontrolle als eines behördlichen blinden Flecks und taugen damit auch nicht als Entlastung für die Redaktion.

Anklagekatalog: Was in Woche zwei verhandelt wurde

Quer durch die fünf von der Anklage gebildeten Themenblöcke wurden Texte aufgerufen, die seit Jahren als ideologische Fixpunkte im rechtsextremen Milieu zirkulieren:

I. Biologistischer Volks- und Rassebegriff, „Rassenmischung“ und „Europide“ als „weiße Rasse“. Ein langer Beitrag, der Kriminalitätsunterschiede genetisch begründet und am Ende vor dem „Aussterben“ der „Europiden“ warnt, wurde von den Gutachtern als rassistisch-völkische Konstruktion analysiert. Brechtken betonte die Anknüpfung an NS-Rassenlogik. Pfeiffer legte mit Verweis auf ältere wissenschaftliche Literatur nach, der Richter hielt dagegen: Problematisch wird es dort, wo „Rasse“-Rede abwertend und als politisches Ziel ins Spiel kommt.

II. Abwertung „rassisch minderwertiger“ Gruppen. Exemplarisch stand ein Text über den Sänger César Sampson („echter Linzer?“, „ORF-Quotenmohr“) im Raum, dessen Erscheinen 2018 das Ende der „Aula“ besiegelte. Fischer hob hervor, dass hier ein biologistischer Volksbegriff erkennbar werde: Wer in Linz geboren ist, wird dennoch nicht als „echter“ Österreicher anerkannt – ein typisches Ausschlussmuster, das den Kern der NS-Politik dargestellt hatte.

III. Antisemitische Erzählmuster und „Judaisierung“. Zahlreiche Texte wurden ausführlich diskutiert, unter anderem von Friedrich Romig und Johann F. Balvany: Romigs „Die ‚Auschwitz-Falle‘ oder Hitlers späterer Sieg“ spiegelte die Shoah auf Israel und entwarf die Steuerung der Weltpolitik durch „die Juden“. Der Gutachter Moritz Fischer wertete das als offene Relativierung der Shoah und klassische Weltverschwörungserzählung. Der im Artikel angeführte Verweis auf Marx, Trotzki und Freud bediene bewusst eine „jüdische Trias“. Romigs Besprechung eines Buches von Richard Melisch bezieht sich explizit auf die „Protokolle der Weisen von Zion“. Gutachter Magnus Brechtken nannte das „glasklar antisemitisch“ und eine Fortschreibung von Hitlers Argumenten in „Mein Kampf“. Balvanys „Ungarn – Kolonie Israels“ operiert mit „Volkszorn“ und einem Infiltrationsnarrativ. Die Gutachter ordneten dies als NS-Sprech und Weltverschwörungsmotiv ein. Ebenfalls aufschlussreich: ein Text von Fabian Unterrainer, in dem von der „Zivilreligion des ‚Holocaust‘“ die Rede ist – „Holocaust“ erschien konsequent unter Anführungszeichen. Brechtken und Fischer konstatieren die Umdeutung historischer Tatsache zur „Glaubensfrage“ – ein Muster der Leugnung oder gröblichen Verharmlosung. 

Fischer: Hier wird der Holocaust geleugnet oder gröblich verharmlost, weil das Fakt Holocaust als Glaubensfrage dargestellt wird.
Verteidiger: Ich habe den Begriff [Zivilreligion] gegoogelt, und die KI sagt nix Problematisches dazu.
Brechtken: Deshalb soll man auch nicht alles glauben, was die KI von sich gibt.

IV. NS-Glorifizierung, Shoah-Relativierung und Wehrmacht-Nostalgie. Der Richter konfrontierte den Angeklagten mit der Frage, ob die Wehrmacht „die anständigste Armee der Welt“ sei. Pfeiffer wich aus, berief sich auf „Meinungsfreiheit“ und auf die „Kriegsgeneration“ eines Autors. Genau hier setzten die Gutachter an: Nicht jede Besprechung oder jedes Foto sei per se strafbar. Entscheidend sei, ob sich ein Heldenkult, Entlastungserzählungen und ein völkischer Opfermythos zu einem propagandistischen Gesamtbild verdichten. In mehreren Fällen sahen Brechtken und Fischer die Linie überschritten.

V. Bühne für Neonazis und Holocaustleugner sowie Angriffe auf das Verbotsgesetz. Hier wurde deutlich differenziert: Mehrere Berichte zur NPD (Interviews, Lokalgeschichten) wurden als „nicht im Sinne der Anklage“ eingestuft, weil der jeweilige Text selbst die Schwelle nicht erreichte. Der Staatsanwalt erklärte, es gehe darum, sichtbar zu machen, wie eine Plattform bereitgestellt wurde. Zugleich wurden andere Texte als hoch problematisch bewertet, etwa zu und von Rigolf Hennig, einem vielfach verurteilten Holocaustleugner, dessen Artikel völkisch-antisemitische Deutungen mit EU- und Globalismus-Gegnerschaft verknüpfen. Fischer sah darin ein Anpreisen von NS-Zielsetzungen. Ebenso aufgerufen: ein Text von Günter Deckert, NPD-Veteran und ebenfalls Holocaustleugner. Der Artikel selbst blieb unter der Schwelle, aber die Einordnung der Person und des Kontextes erfolgte deutlich.

In einem weiteren Block ging es um Herbert Schaller und ein Verfahren gegen Gottfried Küssel: Ein „In Memoriam“ von Fred Duswald würdigte Schaller als „Revisionisten“ und verharmloste „Meinungsverbrechen“, während ein anderer von Schaller selbst verfasster Text die NSDAP als nicht nur „verbrecherisch“ zeichnete (einiges sei auch positiv gewesen) und einen „gewaltfreien“ Aufstieg behauptete – ein Punkt, den die Gutachter klar als einordneten: „Darin sehen wir eine Leugnung von NS-Verbrechen, zumindest eine gröbliche Verharmlosung, denn nichts daran war gewaltfrei.“ Eine von Pfeiffer selbst verfasste Besprechung eines Buches des Holocaustleugners David Irving, der als „politischer Gefangener“ und „politischer Dissident“ tituliert wurde, führte zur Androhung der Ausweitung der Anklage nach § 3h Verbotsgesetz.

„Umvolkung“ und „Volkstod“: semantische Frontstellung

Die Debatte um den Begriff „Umvolkung“ bekam in Woche zwei Schärfe. Fischer legte die NS-Bedeutung dar (Zwangsumsiedlungen, „Lebensraum im Osten“, Verhinderung „rassenmischender“ Ehen), Brechtken ergänzte zu den Nürnberger Gesetzen und Besiedelungsprogrammen und erläuterte, weshalb heutige Verwendungen in einschlägigen Milieus an diese Denkfigur andocken, nur umgekehrt codiert: Jetzt sei das „eigene Volk“ das bedrohte Objekt. Pfeiffer versuchte, den Begriff zeitgenössisch auf EU-Relocation-Programme zu münzen. Die Gutachter widersprachen der banalisierenden Verschiebung. In einem Fall regte die Staatsanwaltschaft explizit an, die Anklage um den Vorwurf der Holocaustverharmlosung zu erweitern, weil „Umvolkung“ mit Warnungen vor „Rassenmischung“ und völkischer Untergangssemantik verschränkt werde.

Zurückziehen und Ausweiten: prozessuale Bewegungen

Zu Block V. wurde gleich zu Beginn entschieden, mehrere Texte gar nicht mehr zu behandeln („nicht im Sinne der Anklage“). Das entkräftet die Verteidigungsthese von Maximalismus der Anklage um jeden Preis. Gleichzeitig wurde an anderer Stelle eine Ausweitung in den Raum gestellt, wo die Semantik Richtung Leugnung/Relativierung des NS-Verbrechens zu kippen scheint. Für die Geschworenen bedeutet das: weniger Quantität, dafür Schärfen bei zentralen Linien.

Namen: Wer im Verhandlungssaal Thema war

Als problematische Stimmen wurden u. a. Franz W. Seidler, Friedrich Romig, Johann Balvany, Richard Melisch, Rigolf Hennig, Herbert Schaller und Fred Duswald diskutiert. Seidler wegen des Inhalts und der von ihm selbst vorgenommenen Artikel-Bebilderung; in beiden erkannten die Gutachter eine „Eins zu eins-NS-Propaganda“.

Romig wegen antisemitischer Verschwörungstopik und Holocaustrelativierung, Balvany wegen „Volkszorn“- und Infiltrationsnarrativ, Melisch als Referenz in Romigs Besprechung, Hennig als verurteilter Holocaustleugner mit völkisch-antisemitischen Texten, Duswald als Autor mit revisionistischen Ehrenbekundungen. Zudem wurde ein Leserbrief von Hennig mit „Untermenschen“-Vokabular besprochen, den Pfeiffer als „durchgerutscht“ deklarierte. Das Gericht hielt ihm die redaktionelle Verantwortung vor.

Zwischenfälle im Saal: Ermahnung und Fotografieren

Am Freitag ermahnte der Vorsitzende die Geschworenen ausdrücklich zur Aufmerksamkeit und stellte in Aussicht, notfalls einzelne abzuberufen oder Prozesssequenzen zu wiederholen – eine deutliche Ansage nach sichtbarer (und zuweilen nachvollziehbarer) Müdigkeit. Dass das Landesgericht Graz nicht imstande war, im Gegensatz zu allen anderen Prozessbeteiligten ausgerechnet den Geschworenen Monitore zur Mitsicht der aufgerufenen Texte zur Verfügung zu stellen, hat dem Aufmerksamkeitslevel vermutlich nicht gutgetan.

Ein Zuschauer fotografierte während der Verhandlung und musste nicht nur eine Ermahnung hinnehmen, sondern auch seine Aufnahmen vom Gericht prüfen lassen. Solche Interventionen sind mehr als Folklore: Sie sichern die Prozessordnung und damit die Belastbarkeit eines Verfahrens, das die Grenze zwischen Meinungsfreiheit, Propagandawirkung und Strafnormen ausloten muss.

Wie geht es weiter im Aula-Prozess?

Wegen des Umfangs wird Ende November und Anfang Dezember mit der Behandlung weiterer Texte, der Formulierung der Fragen an die Geschworenen, den Schlussplädoyers, der Beratung der Geschworenen und der Urteilsverkündung fortgesetzt. Bis hierher hat Woche zwei die Konturen geschärft: weniger Grundsatzdebatte, dafür konkrete Textarbeit und die Erkenntnis, dass die wirklich entscheidenden Linien dort verlaufen, wo völkische Begriffe, antisemitische Topoi, NS-Nostalgie und Aula-Inhalte ineinandergreifen. Dort wird das Gericht weiterbohren, und dort werden die Geschworenen über Schuld oder Unschuld zu entscheiden haben.

Am Wochenende konnte sich Martin Pfeiffer vom Anklagemilieu erholen: Laut Programm eröffnete er am Samstag in einem einschlägig bekannten Gasthof in Thüringen den Jahreskongress der rechtsextremen „Gesellschaft für freie Publizistik“. Dort war er wieder unter seinesgleichen.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung!

➡️ Teil 1: Aula-Prozess in Graz: Wenn jahrzehntealte Codes vor Geschworenen seziert werden
➡️ Aula-Prozess, Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bilder, Begriffe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt
➡️ Aula-Prozess Teil 4 (24.–26.11.): Irving-Mythen, „Landplage“-Diffamierung, Nazilieder und eine Verteidigung im Wiederholmodus
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Prozess: Ein historischer Befund und was er bedeutet

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Schlagwörter: Antisemitismus | Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Verhetzung | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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