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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 50/24 (Teil 1): Prozesse

In Vor­arl­berg wur­de erneut ein durch das Mid­gård-Leak ent­tarn­ter Bestel­ler vor Gericht gestellt und ver­ur­teilt. Ein ande­rer Vor­arl­ber­ger hat sich vom Neo­na­zis­mus auf einer Welt­rei­se selbst the­ra­piert. Ein Tiro­ler muss nach Hit­ler­gruß und ras­sis­ti­schem „L’Amour toujours”-Gegröle tief in sei­ne Tasche greifen.

17. Dez. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Feldkirch/Vbg: Selbst­the­ra­pie auf einer Weltreise
Feldkirch/Vbg: Wie­der ein Mid­gård-Bestel­ler vor Gericht
St. Johann-Inns­bruck: Kei­ne „Amour”, aber def­ti­ge Geldstrafe
Wag­na-Graz: Kein Sackerl für NS-Gackerl
Pins­dorf-Wels/OÖ: Ehe­ma­li­ger „Objekt 21“-Aktivist erneut vor Gericht
Wien: Nach dem Pro­zess ist vor dem Prozess

 

Feldkirch/Vbg: Selbsttherapie auf einer Weltreise

Ein gestän­di­ger 51-Jäh­ri­ger wur­de vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz schul­dig gespro­chen. Der ange­klag­te Tat­zeit­raum liegt lan­ge zurück: Im Jahr 2015 hat­te er bei einem Würs­tel­stand in Hohen­ems unter ande­rem den Hit­ler­gruß gezeigt und eine Haken­kreuz­fah­ne prä­sen­tiert. Zudem besaß er ille­gal eine Pan­zer­gra­na­te und eine Maschinengewehrpatrone.

Auf­grund sei­nes Geständ­nis­ses, sei­ner Unbe­schol­ten­heit und der Tat­sa­che, dass die Taten neun Jah­re zurück­lie­gen, wur­de ihm eine Diver­si­on gewährt. Er zahl­te eine Geld­bu­ße von 720 Euro und Ver­fah­rens­kos­ten von 80 Euro, wodurch das Ver­fah­ren ein­ge­stellt wur­de und er einer Vor­stra­fe ent­ging. Der Ange­klag­te, ein ehe­ma­li­ger Sol­dat mit Ein­sät­zen in Koso­vo und am Golan, erklär­te, er sei nicht mehr poli­tisch rechts und habe sich wäh­rend einer Welt­rei­se selbst therapiert.

War­um die Ver­hand­lung erst jetzt über die Büh­ne ging, geht aus den Medi­en­be­rich­ten nicht her­vor. (Quel­len: vol.at, 9.12.24 und krone.at, 9.12.24)

Feldkirch/Vbg: Wieder ein Midgård-Besteller vor Gericht

Es ist in Vor­arl­berg nun zum zwei­ten Mal, dass ein durch ein Leak Anfang Dezem­ber 2023 auf­ge­flo­ge­ner Bestel­ler des neo­na­zis­ti­schen Mid­gård-Ver­sands vor Gericht Platz neh­men muss­te. Wäh­rend der eben­falls aus dem Bezirk Dorn­birn stam­men­de Gesin­nungs­ka­me­rad bereits im August zu einer beding­ten Haft­stra­fe von fünf Mona­ten und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe über 8.100 Euro ver­ur­teilt wur­de, kam der am 12. Dezem­ber Ange­klag­te einer­seits bil­li­ger, ande­rer­seits etwas teu­rer davon. Und erneut stellt sich die Fra­ge, wie jemand jah­re­lang ein Nazi-Tat­too im Gesicht tra­gen konn­te, ohne dafür belangt zu werden.

Der 36-jäh­ri­ge Vor­arl­ber­ger hat­te zwi­schen 2020 und Juni 2024 NS-Sym­bo­le in der Öffent­lich­keit zur Schau gestellt, Vide­os und Bil­der mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten an Gleich­ge­sinn­te ver­schickt und Neo­na­zi-Musik ver­brei­tet. Beson­ders auf­fäl­lig war ein „Ostmark“-Tattoo auf sei­nem Kinn. Der Mann gab an, sich von der brau­nen Sze­ne gelöst zu haben. Er habe sei­ne NS-Tat­toos im Novem­ber über­tä­to­wie­ren las­sen und sei froh, in einem demo­kra­ti­schen Land zu leben.

Das Gericht berück­sich­tig­te sei­ne Unbe­schol­ten­heit und sein reu­mü­ti­ges Geständ­nis als mil­dern­de Umstän­de, wäh­rend die Anzahl der Ver­bre­chen und der lan­ge Tat­zeit­raum erschwe­rend wirk­ten. Er wur­de in zwölf Fäl­len ein­stim­mig ver­ur­teilt und erhielt eine beding­te Haft­stra­fe von 15 Mona­ten und eine Geld­stra­fe über 3.360 Euro, was ins­ge­samt einer Stra­fe von 18 Mona­ten ent­spricht. Das Urteil ist bereits rechts­kräf­tig. (Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 13.12.24, S.17)

St. Johann-Innsbruck: Keine „Amour”, aber deftige Geldstrafe

Ein 26-jäh­ri­ger Mann wur­de am 10. Dezem­ber in Inns­bruck zu einem Jahr beding­ter Haft und einer beacht­lich hohen Geld­stra­fe von 10.800 Euro ver­ur­teilt, nach­dem er beim „Jaggas’n‑Marktfest“ in St. Johann in Tirol den Hit­ler­gruß gezeigt und ras­sis­ti­sche Paro­len geäu­ßert hat­te. Bei dem Vor­fall, der im Juli wäh­rend einer Amts­hand­lung mit einem tür­ki­schen Staats­bür­ger statt­fand, soll der Tiro­ler die rechts­extrem-ras­sis­ti­sche Ver­si­on von Gigi D‘Agostinos „L’amour tou­jours“ mit den Text­zei­len „Deutsch­land den Deut­schen“ und „Aus­län­der raus“ dar­ge­bo­ten und mehr­fach „Scheiß Türk“ gegrölt haben. „L’A­mour tou­jours” ern­te­te er dafür vor Gericht defi­ni­tiv nicht.

Der Ange­klag­te bestritt die Vor­wür­fe. Er habe dem beamts­han­del­ten Tür­ken nur den Arm ent­ge­gen­ge­streckt und den Stin­ke­fin­ger gezeigt. Den genau­en Her­gang schil­dern die drei als Zeu­gen gela­de­nen Poli­zei­be­am­ten unter­schied­lich: Der Ein­satz­lei­ter hat „Scheiß Türk“ gehört und ein star­res Heben des Armes gese­hen, konn­te jedoch nicht sagen, ob es ein Hit­ler­gruß war. Ein zwei­ter Poli­zist hör­te das „Scheiß Türk“ und das Absin­gen des abge­wan­del­ten D’Agostino-Lieds, sah den Hit­ler­gruß aber nicht, und der drit­te Poli­zist hat eben­falls das Sin­gen des Lie­des wahr­ge­nom­men und den Hit­ler­gruß gese­hen, denn er stand direkt dane­ben. Eine Bekann­te des Ange­klag­ten stand bei dem Vor­fall zwar nicht dabei, aber ver­si­cher­te den­noch, dass der Ange­klag­te rein gar nichts getan hätte.

Die Staats­an­wäl­tin beton­te, dass die aus­län­der­feind­li­chen Äuße­run­gen im Zusam­men­hang mit der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung straf­recht­lich rele­vant sei­en. Da min­des­tens 20 Per­so­nen die Ges­te gese­hen hat­ten, wur­de die Ankla­ge nach § 3g, Absatz 2 des Ver­bots­ge­set­zes auf einen Straf­rah­men von 12 Mona­ten bis zu zehn Jah­re Haft erweitert.

Die Staats­an­wäl­tin dürf­te über­zeu­gend gewirkt haben: Die Geschwo­re­nen fäll­ten einen ein­stim­mi­gen Schuld­spruch. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Bemer­kens­wert: In Wels kamen vor einem Monat drei Ange­klag­te, die für fast die­sel­ben Delik­te vor Gericht stan­den, sehr viel güns­ti­ger davon.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wagna-Graz: Kein Sackerl für NS-Gackerl

Ein 37-jäh­ri­ger Stei­rer wur­de am 10.12. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht gestellt, nach­dem in sei­nem Haus im süd­stei­ri­schen Wag­na NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wur­den. „‚Der Ange­klag­te hat vor der Poli­zei zunächst selbst ange­ge­ben, dass es bei ihm fast wie in einem klei­nen Muse­um war‘, führt Staats­an­wäl­tin Julia Stei­ner am Gra­zer Straf­lan­des­ge­richt aus. ‚Dort hing eine Reichs­flag­ge, rund­her­um waren NS-Devo­tio­na­li­en dra­piert. Es gab auch ein Luft­schiff­mo­dell mit Haken­kreuz.‘“ (kleinezeitung.at, 11.12.24) Zudem hat­te er Whats­App-Nach­rich­ten mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten ver­schickt und ent­spre­chen­de Bil­der auf sei­nem Smart­phone gespeichert.

Vor Gericht erklär­te der Ange­klag­te, kei­ne Sym­pa­thien für das NS-Regime zu hegen und sich der Trag­wei­te sei­nes Han­delns nicht bewusst gewe­sen zu sein.

„Wie ist denn Ihre Ein­stel­lung zu Welt­krieg und zu Adolf Hit­ler?“, hakt der Rich­ter beim Ange­klag­ten nach. – „Kei­ne posi­ti­ve.“ – „War­um ver­schi­cken Sie dann Bil­der mit Hit­ler?“ – „Die Bil­der gehen leicht in die schwar­ze Komö­die hin­ein.“ – „War­um hat­ten Sie dann Devo­tio­na­li­en, wenn Sie das Regime nicht gut fin­den?“ – „Das hat­te ich von Opa“ – „Alles?“ – „Fast. Denn mit dem Metall­de­tek­tor fin­det man halt auch bei der Arbeit sol­che Sachen …“
„War­um haben Sie die NS-Devo­tio­na­li­en aus­ge­stellt und nicht etwa in einem Sackerl ver­steckt?“ – „Ich weiß, es schaut ein bissl blöd aus. Wahr­schein­lich hab‘ ich kein Sackerl gehabt.“ (kleinezeitung.at)

Ein wei­te­res belas­ten­des Ele­ment war ein Bild, das den Ange­klag­ten mit einem Hit­ler­gruß und Fin­gern, die ein Hit­ler­bärt­chen sym­bo­li­sie­ren könn­ten, zeig­te. Er erklär­te, es sei ein schlech­ter Scherz gewe­sen, inspi­riert von einem Char­lie-Chap­lin-Graf­fi­ti. Das Gericht ver­ur­teil­te den mehr­fach vor­be­straf­ten Mann zu 18 Mona­ten Haft, von denen sechs Mona­te unbe­dingt zu ver­bü­ßen sind. Die Geschwo­re­nen ent­schie­den in 33 gestell­ten Haupt­fra­gen mit 7:1 Stim­men auf schul­dig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pinsdorf-Wels/OÖ: Ehemaliger „Objekt 21“-Aktivist erneut vor Gericht

Kurz und wenig ergie­big fällt ein Bericht der „Kro­nen Zei­tung“ (11.12.24, S. 30) zu einem doch bemer­kens­wer­ten Pro­zess, der am 10.12. am Lan­des­ge­richt Wels abge­führt wur­de, aus. Dem­nach stand ein Mit­glied des zer­schla­ge­nen Neo­na­zi-Netz­werks von „Objekt 21“ wie­der ein­mal vor Gericht und ern­te­te einen Frei­spruch. Wor­auf sich der begrün­det, wird lei­der nicht erwähnt. Die­ser und wei­te­re Pro­zes­se gegen ehe­ma­li­ge „Objekt 21“-Mitglieder zei­gen jedoch, dass zumin­dest eini­ge aus der Neo­na­zi-Trup­pe wei­ter aktiv sind. Dem Ver­hand­lungs­ka­len­der ist zu ent­neh­men, dass der Tat­ort Pins­dorf ist.

Frei­spruch für ehe­ma­li­ges Mit­glied von Neo­na­zi-Ver­ein Objekt 21
Sie­ben­fach vorbestraft
Am Lan­des­ge­richt Wels gab es einen Freispruch.

Wegen Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz und der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung muss­te sich ein 40-Jäh­ri­ger am Diens­tag am Lan­des­ge­richt Wels ver­ant­wor­ten. Er habe in sei­nem Kel­ler­raum, den er für Tref­fen mit Freun­den und Bekann­ten genutzt habe, NS-Pro­pa­gan­da zur Schau gestellt. Kon­kret ging es dabei um eine Wein­fla­sche mit einem Hit­ler-Eti­kett und einen Reichs­ad­ler samt Haken­kreuz. Der sie­ben­fach teils ein­schlä­gig Vor­be­straf­te, dem bis zu sechs Jah­re Haft droh­ten, wur­de am Diens­tag von bei­den Vor­wür­fen frei­ge­spro­chen. Die Wein­fla­sche mit Hit­ler-Kon­ter­feit (sic!) wur­de ein­ge­zo­gen, das Urteil ist rechts­kräf­tig. (Kro­nen Zei­tung, 11.12.24, S. 30)

Wien: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

Zunächst muss­te sich ein 58-jäh­ri­ger Wie­ner am 13. Dezem­ber ver­ant­wor­ten, weil er im Juli einen Bus­chauf­feur der Wie­ner Lini­en wäh­rend der Fahrt nicht nur ras­sis­tisch belei­digt („Scheiß Aus­län­der“, der dort­hin zurück­ge­hen sol­le, woher er kommt), son­dern auch noch ver­sucht hat­te, ihn kör­per­lich zu attackieren.

„Ich war fas­sungs­los. Ich bereue es, nicht ein­ge­grif­fen zu haben. Ich war in Schock­star­re”, schil­der­te eine 64 Jah­re alte Frau, die damals im Bus saß, als Zeu­gin ihre Wahr­neh­mun­gen. Der Betrof­fe­ne selbst hät­te Ruhe bewahrt und sich aufs Len­ken des Fahr­zeugs kon­zen­triert. „Jedes Wort war schiach”, sag­te der Bus­fah­rer in sei­ner Zeu­gen­be­fra­gung, „er hat mich sehr stark pro­vo­ziert. Ich will den Grund wis­sen.” „Der steht im Straf­an­trag. Aus­län­der­feind­lich­keit”, bemerk­te dar­auf­hin Rich­ter Chris­ti­an Gneist. Der Ange­klag­te behaup­te­te, die Anga­ben der Zeu­gen wären gelo­gen bzw. er kön­ne sich auf­grund sei­nes vor­an­ge­gan­ge­nen Alko­hol­kon­sums an nichts erin­nern. (puls24.at, 13.12.24)

Der Ras­sist erhielt neun Mona­te beding­ter Haft und akzep­tier­te das somit rechts­kräf­ti­ge Urteil. Nun aber könn­te dem Mann ein Geschwo­re­nen­pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz bevor­ste­hen: Der Bus­fah­rer gab an, dass der 58-Jäh­ri­ge am 26. Novem­ber erneut in sei­nen Bus ein­ge­stie­gen sei und abfäl­li­ge Bemer­kun­gen abge­las­sen habe, bevor er beim Aus­stei­gen zwei­mal „Heil Hit­ler“ geru­fen habe. Die Staats­an­walt­schaft erwei­ter­te dar­auf­hin die Ankla­ge in Rich­tung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung. Nun wird gegen den Mann erneut ermit­telt, und ein wei­te­rer Pro­zess könn­te folgen.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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