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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 13/26: Vorarlberger ÖVP gegen Schutz des DÖW

Ein Bekennt­nis dazu, dass das DÖW eine schüt­zens­wer­te Ein­rich­tung sei, lehn­ten ÖVP und FPÖ in Vor­arl­berg ab. Das Poli­tehe­paar Susan­ne und Wal­ter Rosen­kranz sorgt für öffent­li­che Debat­ten, aber in ganz unter­schied­li­chen Berei­chen. Und ein Jugend­li­cher sieht Wie­der­be­tä­ti­gung als „Akt der Rebellion“.

1. Apr. 2026
Rückblick
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Inhalt

Togg­le
  • Feldkirch/V: Wie­der­be­tä­ti­gung als „Akt der Rebellion“
  • V: ÖVP und FPÖ leh­nen Antrag zum Schutz des DÖW ab
  • Wien: Herrn Rosen­kranz ist nichts bewusst
  • NÖ: Frau Rosen­kranz mag Biber Ber­ti nicht
  • Haus­be­suchs­tag bei Neonazis
  • Bro­schü­re: „Ver­säum­te Erinnerung?”
  • Rech­te Wellness

Feldkirch/V: Wiederbetätigung als „Akt der Rebellion“

Am 24.3. wur­de ein Jugend­li­cher aus der Haft vor einen Geschwo­re­nen­se­nat des Lan­des­ge­richts Feld­kirch geführt. Der 17-Jäh­ri­ge hat­te Vide­os mit Hit­ler­grü­ßen auf Tik­Tok gestellt und selbst nach sei­ner Fest­nah­me noch das natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Regime verherrlicht.

So ritz­te er in die Zel­len­wand ein Haken­kreuz, ver­herr­lich­te Hit­ler gegen­über einem tür­ki­schen Zel­len­ge­nos­sen und hielt die­sem eine Zeich­nung mit dem Kon­ter­fei ‚des Füh­rers‘ sowie eine wei­te­re mit einem Haken­kreuz unter die Nase. (krone.at, 25.3.26)

Den­noch beteu­ert er, kein Neo­na­zi zu sein. Der Ange­klag­te sag­te vor Gericht, es sei nur „Spaß“ gewe­sen; sei­ne Ver­tei­di­gung deu­tet die NS-Ver­herr­li­chung sei­nes Man­dan­ten als „Akt der Rebel­li­on“ und führt an, er habe in der Kind­heit viel­fach selbst Gewalt erfah­ren. Das rechts­kräf­ti­ge Urteil lau­tet auf schul­dig: ein Jahr Haft.

V: ÖVP und FPÖ lehnen Antrag zum Schutz des DÖW ab

Im Kul­tur- und Bil­dungs­aus­schuss des Vor­arl­ber­ger Land­tags wur­de am 25. März über einen Antrag von zehn Abge­ord­ne­ten der Par­tei­en Grü­ne, SPÖ und Neos abge­stimmt: „Bekennt­nis des Land­ta­ges, dass die Sho­ah (Holo­caust) eine sin­gu­lä­re Form des Ver­bre­chens dar­stellt sowie Aner­ken­nung des Doku­men­ta­ti­ons­ar­chivs des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) als unab­hän­gi­ge und wis­sen­schaft­li­che Einrichtung.“

Die Debat­te um die Ent­glei­sun­gen des FPÖ-Land­tags­vi­ze­prä­si­den­ten Hubert Kinz und ihre Aus­wei­tung sorg­te über Vor­arl­berg hin­aus für Auf­se­hen. Kinz hat­te den Holo­caust in eine Rei­he mit ande­ren Gewalt­ver­bre­chen der Ver­gan­gen­heit gestellt. Die­ses State­ment wur­de von Abge­ord­ne­ten ande­rer Par­tei­en als Rela­ti­vie­rung des Holo­causts kri­ti­siert. Sie for­der­ten daher einen

kla­ren, unmiss­ver­ständ­li­chen Kon­sens dar­über, dass die Sho­ah in ihrer Ziel­set­zung, in der staat­li­chen Orga­ni­sa­ti­on, in der unfass­ba­ren indus­tri­el­len Durch­füh­rung und dem Ver­nich­tungs­wil­len gegen Jüdin­nen und Juden sowie wei­te­ren Opfer­grup­pen ein his­to­risch sin­gu­lä­res Mensch­heits­ver­bre­chen dar­stellt. Die­se Sin­gu­la­ri­täts­the­se besagt, dass der natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Völ­ker­mord an etwa sechs Mil­lio­nen euro­päi­schen Jüdin­nen und Juden in sei­ner indus­tri­el­len Durch­füh­rung, sei­ner tota­len Ziel­set­zung und sei­ner ideo­lo­gi­schen Begrün­dung ein­ma­lig in der Geschich­te ist. Sie ist ein zen­tra­ler Pfei­ler der öster­rei­chi­schen Erin­ne­rungs­kul­tur und Staats­rä­son. Jede Form von Ver­harm­lo­sung, Rela­ti­vie­rung, Leug­nung oder Ver­zer­rung der Sho­ah wider­spricht die­sem Grund­kon­sens und scha­det der demo­kra­ti­schen Kul­tur unse­res Landes.

Außer­dem sei die Auf­ar­bei­tung des Holo­caust zen­tral, wes­halb das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) „zu unter­stüt­zen und zu schüt­zen“ sei. Die Unter­zeich­nen­den for­der­ten daher auch ein Bekennt­nis zur „Unab­hän­gig­keit, wis­sen­schaft­li­chen Fach­ex­per­ti­se und Inte­gri­tät des DÖW als zen­tra­le Forschungs‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Bil­dungs­ein­rich­tung und spre­chen sich gegen poli­ti­sche Angrif­fe“ auf die­ses aus.

Dass die FPÖ die­sen Antrag ableh­nen wür­de, erstaunt nicht, dass dem aber auch die ÖVP nicht zustim­men woll­te, ver­stört.

Wien: Herrn Rosenkranz ist nichts bewusst

Lukas Ham­mer, Rechts­extre­mis­mus­spre­cher der Grü­nen, hat eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge wegen der „Ehrung für Anti­se­mi­ten, Holo­caust-Leug­ner und Rechts­extre­me beim Ding­ho­fer-Sym­po­si­um im Par­la­ment“an den Prä­si­den­ten des Natio­nal­ra­tes, Wal­ter Rosen­kranz, ein­ge­bracht. Im Herbst 2025 hat­te Rosen­kranz gemein­sam mit dem FPÖ-nahen Ding­ho­fer-Insti­tut zum soge­nann­ten Ding­ho­fer-Sym­po­si­um ins Par­la­ment gela­den. Franz Ding­ho­fer war ein deutsch­völ­ki­scher Poli­ti­ker, beken­nen­der Anti­se­mit und ab 1940 Mit­glied der NSDAP.

Beim Sym­po­si­um wur­de der Gra­zer „Sto­cker Ver­lag” aus­ge­zeich­net, den Preis nahm Ver­lags­in­ha­ber Wolf­gang Dvo­rak-Sto­cker ent­ge­gen. Dass des­sen Ver­lags­port­fo­lio auch rechts­extre­me bis­hin zu neo­na­zis­ti­scher Lite­ra­tur umfasst(e), sorgt bereits seit sehr vie­len Jah­ren für viel Kri­tik. Die Bewer­bung von eini­gen ein­schlä­gi­gen Publi­ka­tio­nen aus Stockers Ver­lags­haus wur­de auch im Pro­zess gegen den ehe­ma­li­gen Chef der „Aula” als gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßend gewertet.

Laut Beant­wor­tung der par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge sei Rosen­kranz jedoch nicht bewusst gewe­sen, dass die Ver­lags­tä­tig­keit Wolf­gang Dvo­rak-Stockers auf 15 Erwäh­nun­gen im Rechts­extre­mis­mus-Bericht des Doku­men­ta­ti­ons­ar­chivs des Öster­rei­chi­schen Wider­stan­des kommt.

Rosen­kranz ver­weist auf die „über 100-jäh­ri­ge Geschich­te“ des Sto­cker Ver­lags sowie dar­auf, dass er „regel­mä­ßig neue Fach­bü­cher“ zu Land­wirt­schaft, Natur, Gesund­heit, Jagd, Bau­en und Recht ver­öf­fent­li­che. Es sei ihm „nicht mög­lich, den kom­plet­ten Kata­log zu ken­nen.“ Auf die Fra­ge, ob er sich von sol­chen Inhal­ten distan­zie­re oder Kon­se­quen­zen dar­aus zie­he, ent­geg­net Rosen­kranz mit der Stan­dard-Aus­weich­ant­wort: „Mei­nun­gen und Ein­schät­zun­gen sind nicht Teil des Interpellationsrechts.“ 

Con­clu­sio: Rosen­kranz kennt zwar die Sto­cker-Lite­ra­tur über Land­wirt­schaft, nicht aber die rechts­extre­me, und von rechtsextremen/neonazistischen Inhal­ten will er sich in der Anfra­ge­be­ant­wor­tung auch nicht distanzieren.

NÖ: Frau Rosenkranz mag Biber Berti nicht

Die für Tier­schutz zustän­di­ge FPÖ-Lan­des­rä­tin Susan­ne Rosen­kranz bedau­ert in einer Pres­se­aus­sendung nicht nur, dass die Tötung von Bibern „von­sei­ten der EU erschwert oder ganz ver­un­mög­licht“ wer­de, sie mag auch Biber Ber­ti nicht. Biber Ber­ti ist eine Comic­fi­gur des Ver­eins Bio­sa – Bio­sphä­re Aus­tria, die in Koope­ra­ti­on mit dem Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, der Auf­klä­rung von Kin­dern über Natur­ge­fah­ren die­nen soll.

Umwelt­bil­dung sei wich­tig, sagt FPÖ-Lan­des­rä­tin Susan­ne Rosen­kranz in einer Aus­sendung, aber „aus­ge­rech­net den Biber als freund­li­che Comic­fi­gur für Natur­ge­fah­ren zu wäh­len, wäh­rend gleich­zei­tig vie­ler­orts über rea­le Pro­ble­me durch Biber­schä­den dis­ku­tiert wird, ist zumin­dest bemer­kens­wert“. (der­stan­dard, 25.3.26)

Der Land­wirt­schafts­mi­nis­ter ver­harm­lo­se mit der Auf­klä­rungs­kam­pa­gne „die Biber-Pro­ble­ma­tik“, fin­det Rosen­kranz. War­um sie das Umwelt-Mas­kott­chen jetzt the­ma­ti­siert, obwohl es schon seit sechs Jah­ren im Ein­satz ist, ist unklar.

Hausbesuchstag bei Neonazis

Einen bun­des­wei­ten „Joint Action Day” zur Bekämp­fung des Rechts­extre­mis­mus führ­te die Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DSN) am 25. März durch.

Die Maß­nah­men umfass­ten ins­be­son­de­re Haus­durch­su­chun­gen, Sicher­stel­lun­gen, Gefähr­der­an­spra­chen, ein vor­läu­fi­ges Waf­fen­ver­bot sowie Ein­ver­nah­men von Beschul­dig­ten aus dem rechts­extre­men Milieu. (bmi.gv.at, 26.3.26)

Der Fokus habe auf „Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz, das Waf­fen­ge­setz sowie auf wei­te­ren straf­ba­ren Hand­lun­gen mit extre­mis­ti­schem Hin­ter­grund“ gele­gen, die Raz­zi­en hät­ten sich gegen 19 Rechts­extre­me – der Begriff „Neo­na­zis” dürf­te zutref­fen­der sein – in allen Bun­des­län­dern gerich­tet. Die 145 ein­ge­setz­ten Beamt:innen haben „Daten­trä­ger, NS-Devo­tio­na­li­en, CDs, Schall­plat­ten, Sti­cker, Mes­ser sowie einen Schlag­ring“ sicher­stel­len können.

Broschüre: „Versäumte Erinnerung?”

Vor über 30 Jah­ren über­zog ein Rechts­extre­mist Öster­reich mit einer Ter­ror­wel­le. Zwi­schen 1993 und 1996 wur­den Spreng­fal­len gelegt und dut­zen­de Brief­bom­ben ver­sandt – an Migrant:innen, Lin­ke, Politiker:innen und Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens. Das Motiv: Ras­sis­mus. Vier Men­schen wur­den ermor­det und meh­re­re schwer verletzt.

Die „Initia­ti­ve Anti­fa­schis­ti­sches Geden­ken“ wid­met dem The­ma eine Bro­schü­re mit dem Titel „Ver­säum­te Erin­ne­rung?“. Die­se erin­nert nicht nur an die Gescheh­nis­se rund um die Bom­ben, son­dern eben­falls an den gesell­schaft­li­chen und poli­zei­li­chen Umgang damit – so auch nach dem töd­li­chen Anschlag auf die Roma-Gemein­schaft am Ran­de von Ober­wart 1994.

Es sei zu Haus­durch­su­chun­gen im Kreis der Opfer gekom­men, und „den Ermor­de­ten und ihren Fami­li­en wur­den öffent­lich ille­ga­le Akti­vi­tä­ten unter­stellt; sie wur­den auf mas­si­ve Art und Wei­se anti­zi­ga­nis­tisch belei­digt und dif­fa­miert“. Die FPÖ habe sich bemüht, den Anschlag als lin­ken Ter­ror dar­zu­stel­len, und habe die Ermitt­lun­gen nach Kräf­ten behin­dert. (der­stan­dard, 26.3.26)

Die Bro­schü­re kann auf der Web­site der Initia­ti­ve Anti­fa­schis­ti­sches Geden­ken kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den werden.

Rechte Wellness

Nach außen hin ein harm­lo­ses Well­ness- und Life­style-Heft, ist das „Relax Maga­zin“ bei nähe­rer Betrach­tung ein reak­tio­nä­res Druck­werk der Son­der­klas­se – und das im 30. Jahr sei­nes Bestehens: Gegen erneu­er­ba­re Ener­gie, „Woke­ness” und Imp­fen plat­ziert das Heft des Her­aus­ge­bers Chris­ti­an Wer­ner poli­ti­sche Bot­schaf­ten in unver­däch­ti­gem Umfeld. Ohne Ras­sis­mus- und Sexis­mus-“Keu­len“ oder „Coro­na-Hys­te­rie“, statt­des­sen ver­ste­he Wer­ner Well­ness im „ganz­heit­li­chen Sinne“.

Des­we­gen soll­te es im Maga­zin nie nur um exqui­si­te Rei­se­zie­le gehen, son­dern auch um „poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che und gesell­schaft­li­che” The­men, die vom „Medi­en-Main­stream” beharr­lich aus­ge­blen­det wür­den. (der­stan­dard, 27.3.26)

Das Druck­werk der Wer­ner Medi­en GmbH erscheint ein­mal jähr­lich und liegt in Well­ness­ho­tels, bei Friseur:innen und Arzt­pra­xen auf, mit Titeln wie „Sind unge­impf­te Kin­der gesünder?“

Unter den regel­mä­ßi­gen Autor:innen ist auch Gudu­la Wal­ters­kir­chen, ehe­mals Obfrau des katho­li­schen Pres­se­ver­eins, dem Her­aus­ge­ber­ver­ein der Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten, die nicht zum ers­ten Mal in einem frag­wür­di­gen Umfeld auf­taucht (etwa hier oder hier). Im „Relax Maga­zin“ wet­tert sie gegen Trans­gen­der und hal­lu­zi­niert, dass Geschlechts­um­wand­lun­gen das Krebs­ri­si­ko erhö­hen würden.

Fra­gen wirft auch die feh­len­de Tren­nung zwi­schen redak­tio­nel­len Inhal­ten und Wer­bung auf: Unter­neh­men könn­ten gegen Bezah­lung „redak­tio­nel­le Arti­kel“ in Auf­trag geben, die jedoch nicht als Wer­bung gekenn­zeich­net sei­en – was nicht erlaubt ist. Das Geschäft läuft trotz­dem gut.

➡️ derstandard.at (27.3.26): „Relax Maga­zin”: Ein Well­ness­heft zwi­schen Spa und rech­ter Ideologie

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