Feldkirch/V: Wiederbetätigung als „Akt der Rebellion“
Am 24.3. wurde ein Jugendlicher aus der Haft vor einen Geschworenensenat des Landesgerichts Feldkirch geführt. Der 17-Jährige hatte Videos mit Hitlergrüßen auf TikTok gestellt und selbst nach seiner Festnahme noch das nationalsozialistische Regime verherrlicht.
So ritzte er in die Zellenwand ein Hakenkreuz, verherrlichte Hitler gegenüber einem türkischen Zellengenossen und hielt diesem eine Zeichnung mit dem Konterfei ‚des Führers‘ sowie eine weitere mit einem Hakenkreuz unter die Nase. (krone.at, 25.3.26)
Dennoch beteuert er, kein Neonazi zu sein. Der Angeklagte sagte vor Gericht, es sei nur „Spaß“ gewesen; seine Verteidigung deutet die NS-Verherrlichung seines Mandanten als „Akt der Rebellion“ und führt an, er habe in der Kindheit vielfach selbst Gewalt erfahren. Das rechtskräftige Urteil lautet auf schuldig: ein Jahr Haft.
V: ÖVP und FPÖ lehnen Antrag zum Schutz des DÖW ab
Im Kultur- und Bildungsausschuss des Vorarlberger Landtags wurde am 25. März über einen Antrag von zehn Abgeordneten der Parteien Grüne, SPÖ und Neos abgestimmt: „Bekenntnis des Landtages, dass die Shoah (Holocaust) eine singuläre Form des Verbrechens darstellt sowie Anerkennung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) als unabhängige und wissenschaftliche Einrichtung.“
Die Debatte um die Entgleisungen des FPÖ-Landtagsvizepräsidenten Hubert Kinz und ihre Ausweitung sorgte über Vorarlberg hinaus für Aufsehen. Kinz hatte den Holocaust in eine Reihe mit anderen Gewaltverbrechen der Vergangenheit gestellt. Dieses Statement wurde von Abgeordneten anderer Parteien als Relativierung des Holocausts kritisiert. Sie forderten daher einen
klaren, unmissverständlichen Konsens darüber, dass die Shoah in ihrer Zielsetzung, in der staatlichen Organisation, in der unfassbaren industriellen Durchführung und dem Vernichtungswillen gegen Jüdinnen und Juden sowie weiteren Opfergruppen ein historisch singuläres Menschheitsverbrechen darstellt. Diese Singularitätsthese besagt, dass der nationalsozialistische Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden in seiner industriellen Durchführung, seiner totalen Zielsetzung und seiner ideologischen Begründung einmalig in der Geschichte ist. Sie ist ein zentraler Pfeiler der österreichischen Erinnerungskultur und Staatsräson. Jede Form von Verharmlosung, Relativierung, Leugnung oder Verzerrung der Shoah widerspricht diesem Grundkonsens und schadet der demokratischen Kultur unseres Landes.
Außerdem sei die Aufarbeitung des Holocaust zentral, weshalb das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) „zu unterstützen und zu schützen“ sei. Die Unterzeichnenden forderten daher auch ein Bekenntnis zur „Unabhängigkeit, wissenschaftlichen Fachexpertise und Integrität des DÖW als zentrale Forschungs‑, Dokumentations- und Bildungseinrichtung und sprechen sich gegen politische Angriffe“ auf dieses aus.
Dass die FPÖ diesen Antrag ablehnen würde, erstaunt nicht, dass dem aber auch die ÖVP nicht zustimmen wollte, verstört.
Wien: Herrn Rosenkranz ist nichts bewusst
Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, hat eine parlamentarische Anfrage wegen der „Ehrung für Antisemiten, Holocaust-Leugner und Rechtsextreme beim Dinghofer-Symposium im Parlament“an den Präsidenten des Nationalrates, Walter Rosenkranz, eingebracht. Im Herbst 2025 hatte Rosenkranz gemeinsam mit dem FPÖ-nahen Dinghofer-Institut zum sogenannten Dinghofer-Symposium ins Parlament geladen. Franz Dinghofer war ein deutschvölkischer Politiker, bekennender Antisemit und ab 1940 Mitglied der NSDAP.
Beim Symposium wurde der Grazer „Stocker Verlag” ausgezeichnet, den Preis nahm Verlagsinhaber Wolfgang Dvorak-Stocker entgegen. Dass dessen Verlagsportfolio auch rechtsextreme bishin zu neonazistischer Literatur umfasst(e), sorgt bereits seit sehr vielen Jahren für viel Kritik. Die Bewerbung von einigen einschlägigen Publikationen aus Stockers Verlagshaus wurde auch im Prozess gegen den ehemaligen Chef der „Aula” als gegen das Verbotsgesetz verstoßend gewertet.
Laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage sei Rosenkranz jedoch nicht bewusst gewesen, dass die Verlagstätigkeit Wolfgang Dvorak-Stockers auf 15 Erwähnungen im Rechtsextremismus-Bericht des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes kommt.
Rosenkranz verweist auf die „über 100-jährige Geschichte“ des Stocker Verlags sowie darauf, dass er „regelmäßig neue Fachbücher“ zu Landwirtschaft, Natur, Gesundheit, Jagd, Bauen und Recht veröffentliche. Es sei ihm „nicht möglich, den kompletten Katalog zu kennen.“ Auf die Frage, ob er sich von solchen Inhalten distanziere oder Konsequenzen daraus ziehe, entgegnet Rosenkranz mit der Standard-Ausweichantwort: „Meinungen und Einschätzungen sind nicht Teil des Interpellationsrechts.“
Conclusio: Rosenkranz kennt zwar die Stocker-Literatur über Landwirtschaft, nicht aber die rechtsextreme, und von rechtsextremen/neonazistischen Inhalten will er sich in der Anfragebeantwortung auch nicht distanzieren.
NÖ: Frau Rosenkranz mag Biber Berti nicht
Die für Tierschutz zuständige FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz bedauert in einer Presseaussendung nicht nur, dass die Tötung von Bibern „vonseiten der EU erschwert oder ganz verunmöglicht“ werde, sie mag auch Biber Berti nicht. Biber Berti ist eine Comicfigur des Vereins Biosa – Biosphäre Austria, die in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium, der Aufklärung von Kindern über Naturgefahren dienen soll.
Umweltbildung sei wichtig, sagt FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz in einer Aussendung, aber „ausgerechnet den Biber als freundliche Comicfigur für Naturgefahren zu wählen, während gleichzeitig vielerorts über reale Probleme durch Biberschäden diskutiert wird, ist zumindest bemerkenswert“. (derstandard, 25.3.26)
Der Landwirtschaftsminister verharmlose mit der Aufklärungskampagne „die Biber-Problematik“, findet Rosenkranz. Warum sie das Umwelt-Maskottchen jetzt thematisiert, obwohl es schon seit sechs Jahren im Einsatz ist, ist unklar.
Hausbesuchstag bei Neonazis
Einen bundesweiten „Joint Action Day” zur Bekämpfung des Rechtsextremismus führte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) am 25. März durch.
Die Maßnahmen umfassten insbesondere Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Gefährderansprachen, ein vorläufiges Waffenverbot sowie Einvernahmen von Beschuldigten aus dem rechtsextremen Milieu. (bmi.gv.at, 26.3.26)
Der Fokus habe auf „Verstößen gegen das Verbotsgesetz, das Waffengesetz sowie auf weiteren strafbaren Handlungen mit extremistischem Hintergrund“ gelegen, die Razzien hätten sich gegen 19 Rechtsextreme – der Begriff „Neonazis” dürfte zutreffender sein – in allen Bundesländern gerichtet. Die 145 eingesetzten Beamt:innen haben „Datenträger, NS-Devotionalien, CDs, Schallplatten, Sticker, Messer sowie einen Schlagring“ sicherstellen können.
Broschüre: „Versäumte Erinnerung?”
Vor über 30 Jahren überzog ein Rechtsextremist Österreich mit einer Terrorwelle. Zwischen 1993 und 1996 wurden Sprengfallen gelegt und dutzende Briefbomben versandt – an Migrant:innen, Linke, Politiker:innen und Personen des öffentlichen Lebens. Das Motiv: Rassismus. Vier Menschen wurden ermordet und mehrere schwer verletzt.
Die „Initiative Antifaschistisches Gedenken“ widmet dem Thema eine Broschüre mit dem Titel „Versäumte Erinnerung?“. Diese erinnert nicht nur an die Geschehnisse rund um die Bomben, sondern ebenfalls an den gesellschaftlichen und polizeilichen Umgang damit – so auch nach dem tödlichen Anschlag auf die Roma-Gemeinschaft am Rande von Oberwart 1994.
Es sei zu Hausdurchsuchungen im Kreis der Opfer gekommen, und „den Ermordeten und ihren Familien wurden öffentlich illegale Aktivitäten unterstellt; sie wurden auf massive Art und Weise antiziganistisch beleidigt und diffamiert“. Die FPÖ habe sich bemüht, den Anschlag als linken Terror darzustellen, und habe die Ermittlungen nach Kräften behindert. (derstandard, 26.3.26)
Die Broschüre kann auf der Website der Initiative Antifaschistisches Gedenken kostenlos heruntergeladen werden.
Rechte Wellness
Nach außen hin ein harmloses Wellness- und Lifestyle-Heft, ist das „Relax Magazin“ bei näherer Betrachtung ein reaktionäres Druckwerk der Sonderklasse – und das im 30. Jahr seines Bestehens: Gegen erneuerbare Energie, „Wokeness” und Impfen platziert das Heft des Herausgebers Christian Werner politische Botschaften in unverdächtigem Umfeld. Ohne Rassismus- und Sexismus-“Keulen“ oder „Corona-Hysterie“, stattdessen verstehe Werner Wellness im „ganzheitlichen Sinne“.
Deswegen sollte es im Magazin nie nur um exquisite Reiseziele gehen, sondern auch um „politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche” Themen, die vom „Medien-Mainstream” beharrlich ausgeblendet würden. (derstandard, 27.3.26)
Das Druckwerk der Werner Medien GmbH erscheint einmal jährlich und liegt in Wellnesshotels, bei Friseur:innen und Arztpraxen auf, mit Titeln wie „Sind ungeimpfte Kinder gesünder?“
Unter den regelmäßigen Autor:innen ist auch Gudula Walterskirchen, ehemals Obfrau des katholischen Pressevereins, dem Herausgeberverein der Niederösterreichischen Nachrichten, die nicht zum ersten Mal in einem fragwürdigen Umfeld auftaucht (etwa hier oder hier). Im „Relax Magazin“ wettert sie gegen Transgender und halluziniert, dass Geschlechtsumwandlungen das Krebsrisiko erhöhen würden.
Fragen wirft auch die fehlende Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung auf: Unternehmen könnten gegen Bezahlung „redaktionelle Artikel“ in Auftrag geben, die jedoch nicht als Werbung gekennzeichnet seien – was nicht erlaubt ist. Das Geschäft läuft trotzdem gut.
➡️ derstandard.at (27.3.26): „Relax Magazin”: Ein Wellnessheft zwischen Spa und rechter Ideologie
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