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Lesezeit: 6 Minuten

KZ-Kommandant-Phantasien, IS-Videos, Waffen & TikTok-Nazi

Ein Mann phantasiert sich als KZ-Kommandant, ein Jugendlicher verbreitet IS-Videos und Hitler-Bilder, ein Bauarbeiter inszeniert sich auf TikTok als NS-Sympathisant: Drei Prozesse in Steyr, Wels und Salzburg über NS-Wiederbetätigung, Terrorpropaganda und Waffenbesitz.

31. März 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Der phantasierte KZ-Kommandant aus dem Raum Steyr

Bis 2020 existierte im deutschsprachigen Raum die klandestine rechtsextreme Organisation „Uniter“, die in paramilitärischen Übungen einen Bürgerkrieg und die Machtübernahme simulierte. A. L. (38) aus dem Raum Steyr war einer der wenigen Österreicher, die damals der auf Facebook vertretenen Dachorganisation „Uniter-Network-Schweiz“ folgten. Am 24. März stand L. wegen vielfacher NS-Wiederbetätigung und Verstößen gegen das Waffengesetz vor einem Geschworenensenat des Landesgerichts Steyr.

Zwischen dem 11.3.2020 und dem 16.9.2024 betrieb L. über WhatsApp-Gruppen und in persönlichen Nachrichten hundertfach NS-Wiederbetätigung, indem er Nazi-Bilder, Symbole, Memes, aber auch Sprachnachrichten verschickte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung des seit drei Jahren arbeitslosen Tischlers NS-Devotionalien (Flaggen, Helme, Aufnäher, eine Hitler-Puppe), diverses Kriegsmaterial und ein Schlagring sichergestellt.

Die paramilitärische Uniter-Truppe wollte 2019 auch in Österreich Fuß fassen, mit der letztlich verhinderten Gründung eines „Uniter Grand District Austria“. Dass sich L. beim schwer auffindbaren „Uniter Network Schweiz“ bewegte, deutet darauf hin, dass seine rechtsextreme und waffenaffine Phase schon länger andauert und von ihm nach dem offiziellen Ende von „Uniter“ in WhatsApp-Gruppen weitergeführt wurde.

Neben den Waffen, von denen etliche nicht funktionstüchtig waren, stehen bei der Verhandlung am Landesgericht Steyr (24.3.2026) vor allem die zahlreichen WhatsApp-Nachrichten im Mittelpunkt – 230 wurden sichergestellt. Der Richter, der aus einigen Sprachnachrichten zitiert, fragt den Angeklagten, wie man auf die Idee komme, so etwas zu verbreiten. Er meint damit etwa Nachrichten, in denen sich L. in die Rolle eines KZ-Kommandanten hineinfantasiert und ausmalt, wie er die Arbeitsfähigen von den Nichtarbeitsfähigen trennen und Letztere lebendig in die Öfen werfen würde. Der Umwelt „zuliebe“, ohne vorheriges Vergasen. Von dieser Sorte Sprachnachrichten gibt es mehrere, auch einige Texte und Memes stehen diesen braunen Vernichtungsfantasien in nichts nach.

In den WhatsApp-Gruppen habe man sich mit solchen zynischen und geschmacklosen Witzen gegenseitig übertreffen wollen, erklärt der Angeklagte, der sich in allen Punkten geständig zeigt. Er habe dabei „den Vogel abgeschossen“. Wie das zu seiner Aussage vor der Polizei passen solle, dass er kein Nazi sei, will der vorsitzende Richter wissen. Ob ihm klar sei, dass er bei dieser Art von Aussortierung mit seinen drei Jahren Arbeitslosigkeit ebenfalls in den Schornstein müsste? L. nickt zwar, doch ob darin echte Einsicht liegt, bleibt in der Verhandlung offen.

Mit einem Freund hat er irgendwann das KZ Mauthausen besucht. Ein Foto zeigt ihn mit einer Daumen-hoch-Geste vor der Ortstafel. In einer Sprachnachricht behauptete er, den Seziertisch im KZ abgeschleckt zu haben, um zu testen, ob er noch nach Juden schmecke. Dazu befragt, erklärt er auch dies mit seinem Hang zur Übertreibung.

Die Verhandlung zeigt, dass L. bestens in der Waffenszene vernetzt ist. Er hat mit anderen getauscht, verkauft und gekauft, war oder ist befreundet mit Waffensammlern, Waffenhändlern, Betreibern von Waffenmuseen und vielen Personen aus dem Security-Bereich, der auch das Rekrutierungsfeld von „Uniter“ war.

Die gut vorbereitete Staatsanwältin weist in ihrem Schlussplädoyer noch einmal darauf hin, dass L. tief in seinen NS-Wahn- und Vernichtungsideen verwurzelt war, sich als KZ-Kommandant sah und all das über vier Jahre hinweg auslebte. Sein Freund Roman F., mit dem er NS-Devotionalien handelte, sei deswegen bereits verurteilt worden.

Die Geschworenen, die in diesem Prozess keinen Mangel an Beweisen für NS-Wiederbetätigung hatten, sprachen L. nach § 3g Abs. 1 Verbotsgesetz einstimmig schuldig. Auch beim Vergehen nach dem Waffengesetz erkannten sie einstimmig auf Schuld, während sie bei der Frage des Besitzes von Kriegsmaterial differenzierten.

Das Strafmaß wurde mit zwölf Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.440 Euro (360 Tagsätze à 4 Euro) festgelegt; es war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht rechtskräftig.

Update 17.6.26: Nach einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft erhöhte das OLG Linz das Strafmaß auf 16 Monate bedingt und 1.920 Euro (480 Tagsätze) Geldstrafe.

Der dschihadistische Wiederbetätiger von Wels

A.I. ist nicht einmal ganz 16 Jahre alt, hat das Polytechnikum abgebrochen und sucht seither eine Lehrstelle als Maler. Eigentlich sucht er aber nach Orientierung, nach sich selbst. Bis vor kurzem glaubte er, sie beim „IS“ und bei „Al-Kaida“ gefunden zu haben. Das brachte ihn am 25. März wegen des Verdachts des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation und des Vergehens der Anleitung zu einer terroristischen Straftat als Angeklagten vor das Landesgericht Wels. Weil er zudem auf Instagram ein Hitler-Bild mit dem Spruch „rape and kill this nigga“ gepostet hatte, kam der Anklagepunkt der NS-Wiederbetätigung hinzu.

I. lebt in Wels, ist österreichischer Staatsbürger, fühlt sich in der Stadt aber nicht wohl und träumt von einem Leben im dörflichen Nordmazedonien. I. weiß, dass Hitler viele Straftaten begangen und sechs Millionen Juden getötet hat. Auf die Frage, warum er dieses Hitler-Bild mit dem Text gepostet habe, antwortet er lapidar: „Einfach so.“

Andere Fotos zeigen ihn maskiert – mit erhobenem Tauhid-Finger. I. verbreitete IS-Videos, in denen die Hinrichtung eines Gefesselten durch Kopfschuss gezeigt wird, ebenso wie Aufnahmen aus einem IS-Trainingscamp. Der Jugendliche weiß zwar nicht, warum der Mann erschossen wurde, vermutet aber, dass er ein Ungläubiger war. Damals sei er der Meinung gewesen, dass Jesus die Christen hasse. Jetzt wisse er, dass Christen und Muslime Jesus mögen, und das damalige Video sei falsch gewesen. Mittlerweile war aber auch die Polizei bei ihm beziehungsweise in der Wohnung seiner Eltern. Seitdem will der Bursche auch wissen, dass das, was er damals gedacht hat, nicht gut war. In seiner Selbsteinschätzung war er damals radikal, heute sei er es aber nicht mehr. Familien- und Jugendgerichtshilfe, eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin sehen allerdings eine weit fortgeschrittene Radikalisierung.

Auf die Frage, wer ihm bei der Deradikalisierung helfe, antwortet I., er sei die meiste Zeit allein. Seine Radikalisierung habe er sich ebenfalls allein über das Internet angezüchtet. Da wäre es freilich interessant gewesen, von seinen Eltern, die ihn zum Prozess begleitet haben, mehr zu erfahren. Zeug:innen wurden jedoch keine befragt.

Sechs Hauptfragen werden den Geschworenen vorgelegt, in allen urteilten sie einstimmig auf Schuld des Angeklagten. Das Strafmaß von zwölf Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit, verbunden mit der Auflage einer Bewährungshilfe und der Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm, ist bereits rechtskräftig.

Der TikTok-Wiederbetätiger aus dem Pinzgau

Das Passwort zu seinem Handy war „Heil Hitler“, seine Nachrichten auf TikTok zeichnete er mit „H.H.“ oder „88“. Im realen Leben stammt Michael K. aus dem Salzburger Pinzgau. Am 26. März stand der 27-Jährige vor dem Landesgericht Salzburg wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung im Zeitraum vom 5.1.2025 bis zum 31.10.2025. Die Monate seit der Hausdurchsuchung hat K. genutzt, um zu heiraten. Er ist auch Vater eines wenige Monate alten Kindes und verdient als Bauarbeiter gut. Geordnete Verhältnisse also – wäre da nicht die braune Phase vor der Hausdurchsuchung gewesen.

Erst nach einer Hausdurchsuchung sei ihm klar geworden, dass sein Verhalten „ein Wahnsinn“ gewesen sei. Über mehrere Monate hinweg hatte er sich im Internet als NS-Sympathisant inszeniert: Er sammelte Bilder von Adolf Hitler, Reichsadlern und weiteren nationalsozialistischen Symbolen, kommentierte diese mit „Heil Hitler“-Parolen und nutzte NS-bezogene Passwörter auf seinem Handy und in Online-Diensten. (salzburg.orf.at, 26.3.26)

Das Urteil, zwölf Monate bedingt auf drei Jahre Probezeit, ist bereits rechtskräftig.

Wir danken für die drei Prozessbeobachtungen!

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