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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 35/25: Ein aufgewühlter Wiener und die aufgewühlte Kärntner FPÖ

Wer kennt das nicht? Bei inne­rer Auf­re­gung einen Text über das KZ Ausch­witz zu kom­men­tie­ren, dass Hit­ler sei­ne Sache gut gemacht hät­te? Mit einer der­ar­tig hane­bü­che­nen Argu­men­ta­ti­on kam ein Ange­klag­ter vor Gericht fast davon. Fast! Auf­ge­wühlt ist auch die Kärnt­ner FPÖ, denn sie hat­te kei­ner­lei Ahnung, dass einer ihrer Funk­tio­nä­re (mitt­ler­wei­le Ex) wegen des Besit­zes und Kon­sums von kin­der­por­no­gra­fi­schem Bild­ma­te­ri­al ange­klagt und ver­ur­teilt wurde.

1. Sep. 2025
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Holo­caust­gut­hei­ßung wegen emo­tio­na­ler Aufgewühltheit
  • Linz: Grenz­fall zur Verhetzung
  • Neu­stift-Inner­manz­in­g/NÖ: Kör­per­ver­let­zung, Waf­fen und Wiederbetätigung
  • Kla­gen­furt: Ex-FPÖ-Funk­tio­när wegen kin­der­por­no­gra­fi­scher Datei­en verurteilt
  • Stmk: Lan­des­för­de­rung für Kin­der­lob­by-Orga­ni­sa­ti­on gestrichen
  • Dornbirn/V: Wie­der Nazi-Schmierereien

Wien: Holocaustgutheißung wegen emotionaler Aufgewühltheit

Der 35-jäh­ri­ge, bis­her unbe­schol­te­ne Herr D. wur­de am 25. August in Wien wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt, nach­dem er auf Insta­gram unter einem Bei­trag zum 80. Jah­res­tag der Ausch­witz-Befrei­ung Adolf Hit­ler gelobt und den Holo­caust gut­ge­hei­ßen hatte.

Um 1.10 Uhr betei­lig­te sich am 28. Jän­ner Herr D. auf Insta­gram am poli­ti­schen Dis­kurs zu außen­po­li­ti­schen Fra­gen. Unter einem Bei­trag der Zeit im Bild anläss­lich der Fei­er­lich­kei­ten zum 80. Jah­res­tag der Befrei­ung des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Kon­zen­tra­ti­ons- und Ver­nich­tungs­la­gers Ausch­witz tat der unbe­schol­te­ne Arbeits­lo­se sei­ne Mei­nung kund: „Du mit dein Dop­pel­mo­ral ha. Hit­ler hat es gut gemacht damals. Heu­te fei­ern sie den geno­zid aber trau­ern nach für ver­gan­gen­heit obwohl sie das sel­be anstel­len”, schrieb er unter das Pos­ting eines ande­ren. (derstandard.at, 26.8.25)

Der Mann, der sich schul­dig bekann­te, erklär­te, er habe aus emo­tio­na­ler Auf­ge­wühlt­heit und als Reak­ti­on auf einen Bezug zum Nah­ost-Kon­flikt gehan­delt und sei durch Bil­der lei­den­der Kin­der im Gaza­strei­fen pro­vo­ziert wor­den. Er beton­te, sich von natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ideo­lo­gie zu distan­zie­ren und sei­ne Tat zu bereuen.

Der Wie­ner war offen­bar nicht zum ers­ten Mal „auf­ge­wühlt“:

Dass er bereits im Jahr 2014 ein­mal bei den Ver­fas­sungs­schüt­zern erschei­nen muss­te, nach­dem er im Inter­net gefor­dert hat­te: „Alle Juden sol­len ver­re­cken und sind Huren­kin­der”, bezeich­net er heu­te als „jugend­li­che Unrei­fe”. Das Ver­fah­ren wegen Ver­het­zung wur­de damals von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt.(derstandard.at)

Recht­zei­tig vor dem Pro­zess besuch­te D. frei­wil­lig die Gedenk­stät­te Maut­hau­sen, um sich über die NS-Ver­bre­chen zu infor­mie­ren. Sein Ver­tei­di­ger plä­dier­te auf Mil­de­rung, da es sich um ein ein­ma­li­ges Pos­ting gehan­delt habe. Das Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ur­teil­te ihn schließ­lich mit knap­per Mehr­heit (5:3) zu einem Jahr beding­ter Haft.

Linz: Grenzfall zur Verhetzung

Ein 66-jäh­ri­ger, in Linz für sei­ne Fahr­rad­pro­tes­te gegen den Krieg in Gaza bekann­ter Akti­vist, wur­de vom Vor­wurf der Ver­het­zung frei­ge­spro­chen. Die Rich­te­rin bewer­te­te den Fall als „Grenz­fall“, sah aber das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung gewahrt. Der Staats­an­walt kri­ti­sier­te beson­ders, dass der Beschul­dig­te mit einem Schild mit der Auf­schrift „Live KZ Gaza“ direkt vor der Lin­zer Syn­ago­ge pro­tes­tiert hat­te und sah dar­in die Gefahr, anti­se­mi­ti­sche Refle­xe zu befeu­ern, ver­wies aber eben­falls auf die Grenz­wer­tig­keit des Falls.

Der Ange­klag­te, ein ehe­ma­li­ger Sozi­al­ar­bei­ter und Bewäh­rungs­hel­fer, beton­te vor Gericht, dass er sich gegen den Ein­satz von Hun­ger als Waf­fe im Gaza­strei­fen wen­de und Isra­el ein Exis­tenz­recht zuspre­che. Sei­ne Pro­tes­te, unter ande­rem mit Pla­ka­ten wie „Gaza Stoppt Geno­zid“, sei­en still ver­lau­fen, ohne zu Hass auf­zu­ru­fen. Die Ver­tei­di­ge­rin hob her­vor, dass im Gegen­satz zu ande­ren Ver­het­zungs­fäl­len kei­ne Hass­bot­schaf­ten ver­brei­tet wur­den und ihr Man­dant ledig­lich für Frei­heit und das Ende von Gewalt eintrat.

Die Ver­hand­lung wur­de von zahl­rei­chen Sympathisant*innen beglei­tet. Die Rich­te­rin emp­fahl dem Ange­klag­ten, bei künf­ti­gen Pro­tes­ten dar­auf zu ach­ten, kei­ne Hass­ge­füh­le zu schü­ren. Der Frei­spruch ist noch nicht rechts­kräf­tig, da der Staats­an­walt vor­erst kei­ne Erklä­rung abgab.

(Quel­le: nachrichten.at, 26.8.25)

Neustift-Innermanzing/NÖ: Körperverletzung, Waffen und Wiederbetätigung

Bedau­er­li­cher­wei­se nur kurz und nur in den „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (1.9.25) wird über einen Vor­fall im Bezirk St. Pöl­ten berichtet:

Die Luft blieb einem Mann wohl weg, als er in Neu­stift-Inner­manz­ing sah, wie ein ande­rer Mann sei­ner Part­ne­rin einen der­ar­ti­gen Stoß ver­setz­te, dass sie zu Boden ging und sich ver­letz­te. Der Zeu­ge zöger­te kei­ne Sekun­de und alar­mier­te die Poli­zei, die dem amts­be­kann­ten Täter einen Besuch abstattete.
Die Frau öff­ne­te die Tür, mach­te jedoch kei­ne Anga­ben zu dem Vor­fall. Auf­grund der Zeu­gen­aus­sa­ge stell­te die Poli­zei aber auch den Mann zur Rede, der sich leicht betrun­ken im Haus ver­steckt hatte.
Bei der Amts­hand­lung stell­te sich her­aus, dass der Mann Waf­fen besaß, obwohl gegen ihn ein auf­rech­tes Waf­fen­ver­bot bestand. Zudem konn­ten Gegen­stän­de nach dem Ver­bots­ge­setz sicher­ge­stellt werden.
Doch damit nicht genug: Erstaun­li­ches brach­te der Alko­test zu Tage: Der Mann hat­te über drei Promille.
Der Inner­manz­in­ger wur­de fest­ge­nom­men, da er ein­schlä­gig vor­be­straft ist.

Wor­auf sich die „Ein­schlä­gig­keit“ (etwa auf Vor­stra­fen durch das Ver­bots­ge­setz?) bezieht, wird lei­der nicht ausgeführt.

Klagenfurt: Ex-FPÖ-Funktionär wegen kinderpornografischer Dateien verurteilt

Die Platt­form „media­par­tizan“ (29.8.25) ent­hüll­te einen bri­san­ten Fall aus der FPÖ Kärn­ten. Dem­nach sind im Febru­ar 2024 bei einem damals akti­ven Funk­tio­när der Kärnt­ner FPÖ über 120 Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen min­der­jäh­ri­ger Per­so­nen sicher­ge­stellt wor­den, dar­un­ter mehr als 100 Dar­stel­lun­gen unmün­di­ger Min­der­jäh­ri­ger. Die Datei­en, bestehend aus Bil­dern und Vide­os, hat­te sich der Mann über einen Zeit­raum von fünf bis sechs Jah­ren aus dem Inter­net beschafft.

Die Abbil­dun­gen, sie sind der­art ver­stö­rend, dass jede Beschrei­bung unmög­lich ist, dien­ten, so juris­tisch invol­vier­te Kennt­nis­trä­ger, der sexu­el­len Erre­gung des Man­nes. Der war zu die­ser Zeit Funk­tio­när in einer Kärnt­ner FPÖ-Orts­grup­pe. Er scheint zudem auf einem FPÖ-Wahl­vor­schlag auf und war in Kärn­ten auf einem blau­en Ticket für höhe­re Wei­hen vor­ge­se­hen. (mediapartizan.at)

Vor weni­gen Wochen wur­de der Kärnt­ner wegen Besit­zes und Kon­sums kin­der­por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lun­gen nach Para­graf 207 StGB zu sechs Mona­ten beding­ter Haft und zu einer gerin­gen Geld­stra­fe rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Er habe sich voll­um­fäng­lich gestän­dig und reu­mü­tig gezeigt.

Der Kärnt­ner Lan­des­par­tei-Chef Erwin Ange­rer will von den kon­kre­ten Vor­wür­fen nichts gewusst haben und zeigt sich gegen­über „Media­par­tizan“ „fas­sungs­los“. Er bestä­tig­te, dass der Mann zum Zeit­punkt der Sicher­stel­lung Funk­tio­när war, aber danach abge­löst wur­de. Der Betrof­fe­ne habe die Par­tei über ein lau­fen­des Ver­fah­ren infor­miert, jedoch nicht den Grund genannt. Seit­her sei er kein Mit­glied mehr. Die FPÖ hat sich mög­li­cher­wei­se bei der Erre­gung über Miss­brauchs­fall aus den Rei­hen der Neos (Neos-Sex-Skan­dal („Meinl-Rei­sin­ger hat Kon­trol­le ver­lo­ren“) so sehr ver­aus­gabt, dass sie zu einem Pro­test über das gerin­ge Straf­maß gegen ihren Ex-Funk­tio­när nicht mehr in der Lage war.

In einem Kom­men­tar im Forum von „Media­par­tizan“ fügt der Jour­na­list Franz Miklautz auf die Fra­ge eines Users, war­um denn der Name des Beschul­dig­ten nicht ver­öf­fent­licht wur­de, an: „Sobald die kleins­te Iden­ti­fi­ka­ti­on mög­lich ist, bin ich als Jour­na­list recht­lich belang­bar. Ich muss­te des­halb sogar einen wesent­li­chen Punkt weg­las­sen, der für die FPÖ nicht gut aus­ge­se­hen hät­te.“ Da hät­te man doch ger­ne mehr dar­über gewusst!

➡️ sie­he auch krone.at (29.8.25): Ex-FPÖ-Funk­tio­när: Urteil wegen Missbrauchsbildern

Stmk: Landesförderung für Kinderlobby-Organisation gestrichen

Wie FPÖ und ÖVP an der Regie­rung agie­ren, bele­gen die bei­den Par­tei­en nach der Strei­chung von Mit­teln u.a. für Pro­jek­te, die im Gewalt­schutz und in der Gewalt­prä­ven­ti­on arbei­ten, mit einem neu­en Akt. Sie haben gemein­sam dem „Kin­der­bü­ro“ Stei­er­mark ab dem kom­men­den Jahr die Basis­för­de­rung des Lan­des in Höhe von 214.000 Euro ent­zo­gen. Ste­fan Her­mann (FPÖ) und Manue­la Khom (ÖVP) begrün­den die­sen Schritt mit der ange­spann­ten Bud­get­si­tua­ti­on und dem Ziel, Dop­pel­glei­sig­kei­ten zu ver­mei­den. Künf­tig sol­le die gesetz­lich ver­an­ker­te Kin­der- und Jugend­an­walt­schaft als zen­tra­le Anlauf­stel­le dienen.

Für das „Kin­der­bü­ro“ kam die Ent­schei­dung über­ra­schend. Prä­si­dent Ger­hard Fruh­mann befürch­tet nun mas­si­ve Kün­di­gun­gen, da die Basis­för­de­rung vor allem für die Gehäl­ter der rund zehn Mit­ar­bei­ter ver­wen­det wur­de. Er sieht die Auf­ga­ben des Kin­der­bü­ros nicht als iden­tisch mit denen der Kin­der- und Jugend­an­walt­schaft und betont die beson­de­re Rol­le des Ver­eins, etwa als Ver­an­stal­ter des Kin­der­par­la­ments in Graz. Künf­tig muss das Kin­der­bü­ro ver­su­chen, sich über Pro­jekt­mit­tel zu finan­zie­ren, was jedoch als unsi­cher gilt.

(Quel­le: kleinezeitung.at, 26.8.25)

Dornbirn/V: Wieder Nazi-Schmierereien

In Dorn­birn wur­de erneut eine Nazi-Schmie­re­rei ent­deckt: Ein weiß gesprüh­tes Haken­kreuz prangt gut sicht­bar auf einem Geh­weg in unmit­tel­ba­rer Nähe zu dem Sozi­al­pro­jekt Kaplan Bonet­ti. Neben dem Haken­kreuz wur­de außer­dem ein „L“ mit Herz auf­ge­sprüht. Die Stadt­po­li­zei wur­de infor­miert und kün­dig­te an, die Ent­fer­nung der Schmie­re­rei zu veranlassen.

Bereits letz­ten Mai wur­den an einem Regen­bo­gen-Schutz­weg in Dorn­birn vier Haken­kreu­ze ange­bracht. Die Poli­zei ermit­tel­te damals wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, konn­te jedoch kei­ne Täter aus­fin­dig machen.

(Quel­le: vol.at, 28.8.25)

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