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Wochenrückblick KW 15/23 (Teil 1)

Auch in der ver­gan­ge­nen Woche gab es kei­nen Man­gel an Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen bzw. Wie­der­be­tä­ti­gung, quer über das Bun­des­ge­biet ver­teilt. Beson­ders auf­fäl­lig dabei: die sehr unter­schied­li­chen Ent­schei­dun­gen bzw. Vor­gangs­wei­sen in Wels und Linz zum The­ma „Schwar­ze Son­ne”. Wels-Linz: „Schwar­ze Son­ne“ ist Wie­der­be­tä­ti­gung oder auch nicht Wien: Rechts­kon­ser­va­ti­ver Neo­na­zi? Wien: Ein Stock­werk tie­fer Inns­bruck: Logo­pä­de mit brau­nem Sprech­durch­fall Eisen­stadt: Keine […]

17. Apr 2023

Wels-Linz: „Schwar­ze Son­ne“ ist Wie­der­be­tä­ti­gung oder auch nicht
Wien: Rechts­kon­ser­va­ti­ver Neonazi?
Wien: Ein Stock­werk tiefer
Inns­bruck: Logo­pä­de mit brau­nem Sprechdurchfall
Eisen­stadt: Kei­ne gehack­te Satire
Salz­burg: Ver­let­zung nach Hitlergruß

Wels-Linz: „Schwar­ze Son­ne“ ist Wie­der­be­tä­ti­gung oder auch nicht

Nicht nur wir haben da ein Pro­blem, die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft Linz zu ver­ste­hen. Wäh­rend in Wels laut orf.at am 11.4. ein Unter­neh­mer aus der Gemein­de Wolf­segg, der eine „Schwar­ze Son­ne“ mit Folie an sei­nem Gara­gen­fens­ter ange­bracht hat­te, zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt wur­de (das Urteil ist rechts­kräf­tig), hat die Staats­an­walt­schaft Linz das Ver­fah­ren gegen eine Auto­be­sit­ze­rin aus dem Bezirk Rohr­bach ein­ge­stellt. Die Frau hat­te auf der Heck­schei­be ihres PKW eine „Schwar­ze Son­ne“ kom­bi­niert mit dem alter­tü­meln­den Schrift­zug „Stahl­ge­wit­ter“ ange­bracht. „Stahl­ge­wit­ter“ ist eine schon seit Jahr­zehn­ten akti­ve Neo­na­zi-Band, deren Sän­ger Dani­el „Gigi“ Gie­se unter ande­rem auch bei „Gigi & die brau­nen Stadt­mu­si­kan­ten” träl­ler­te. Also eigent­lich eine ein­deu­ti­ge brau­ne Ange­le­gen­heit, oder?

Die Staats­an­walt­schaft Linz argu­men­tier­te die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen die 39-jäh­ri­ge Mühl­viert­le­rin damit, dass es an der sub­jek­ti­ven Tat­sei­te mangle:

Die Frau habe nicht gewusst, dass die Schwar­ze Son­ne ein ver­bo­te­nes Sym­bol sei. Und Stahl­ge­wit­ter höre sie, da sie ein Fan der Gothic-Sze­ne sei. „Bei einer frei­wil­li­gen Nach­schau wur­den sonst auch kei­ne NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den.“ Der Rechts­schutz­be­auf­trag­te des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums sei von der Ein­stel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens infor­miert wor­den. (krone.at, 13.4.23)

Das Maut­hau­sen-Komi­tee Öster­reich (MKÖ), das bei­de Fäl­le sehr auf­merk­sam ver­folgt hat, nimmt sehr deut­lich gegen die Argu­men­ta­ti­on der Staats­an­walt­schaft Linz Stellung:

Eine kras­se Fehl­ent­schei­dung. Die Kom­bi­na­ti­on aus einem Nazi-Sym­bol und einer rechts­extre­men Band müss­te doch genau­so zur Ver­ur­tei­lung füh­ren, wie in Wels“, sagt der stu­dier­te Jurist Eiter. Sei­ne und Mer­ny­is For­de­rung: „Wir erwar­ten, dass das Ver­fah­ren neu auf­ge­nom­men wird.“ Im „Krone“-Gespräch kün­dig­te die SPÖ-Abge­ord­ne­te Sabi­ne Schatz bereits an, eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zur Cau­sa an Jus­tiz­mi­nis­te­rin Alma Zadic stel­len zu wol­len: „Ich hof­fe auf Auf­klä­rung.“ (krone.at)

"Schwarze Sonne" am Fenster verurteilt, "Schwarze Sonne" auf der Heckscheibe eingestellt (beide Fotos: MKÖ)
„Schwar­ze Son­ne” am Fens­ter ver­ur­teilt, „Schwar­ze Son­ne” auf der Heck­schei­be ein­ge­stellt (bei­de Fotos: MKÖ)

Wien: Rechts­kon­ser­va­ti­ver Neonazi?

Peter E. ist auf Tele­gram (TG) aktiv. Auch nach sei­ner Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3h Ver­bots­ge­setz. Sein TG-Kanal ist deut­lich mar­kiert mit dem QAnon-Logo. Seit 2007 lebt der Peter, der aus Wer­mels­kir­chen (NRW/D) kommt, in Wien, hat sich hier, wenn er nicht gera­de arbeits­los war, in der Secu­ri­ty-Bran­che sein Geld ver­dient. Auf TG bezeich­net er sich als Gon­zo-Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler, aber das wäre eine völ­lig unver­dien­te Prä­mie­rung sei­nes Geschreib­sels. Peter E. ist näm­lich ein übler Het­zer, der nicht nur über „links­ver­siff­te“ „Sys­tem­pres­sti­tu­ier­te“ oder „pädo­phi­les kul­tur­mar­xis­ti­sches Zen­su­ran­ten­ge­s­in­del“ schimpft, son­dern sich auch dar­über freut, wenn die meis­ten die­ser „Polit­dar­stel­ler“ hin­ge­rich­tet oder zu lan­gen Stra­fen ver­ur­teilt wür­den. Zeit­wei­se son­dert er sei­ne Bot­schaf­ten auf TG im Minu­ten­takt ab. Am Wie­ner Lan­des­ge­richt muss­te er sich am 11.4.23 wegen eines Vide­os ver­ant­wor­ten, das er Anfang des Vor­jah­res in einer TG-Grup­pe von Manu­el M. geteilt hat­te. Im Video wur­den der Holo­caust und die Ver­ga­sung von Juden in den Ver­nich­tungs­la­gern der Nazis ganz offen geleug­net. Dem Peter E. ist es, so sei­ne dümm­li­che Recht­fer­ti­gung, nur um „Mei­nungs­plu­ra­lis­mus“ gegan­gen, er sieht sich selbst als „rechts­kon­ser­va­tiv“. Ein rechts­kon­ser­va­ti­ver Neo­na­zi und Holo­caust­leug­ner? Der „Stan­dard“ (11.4.23) gibt dazu eine kur­ze Kon­tro­ver­se wieder:

Bei­sit­zer Apos­tol wird es irgend­wann zu bunt. „Es ist gerichts­no­to­risch, dass es den Holo­caust gege­ben hat und min­des­tens sechs Mil­lio­nen Juden getö­tet wur­den, unter ande­rem in Gas­kam­mern. Das ist die Wahr­heit. Weil Sie von ‚Mei­nungs­plu­ra­lis­mus’ gespro­chen haben – da gibt es kei­ne unter­schied­li­chen Mei­nun­gen. Ent­we­der man akzep­tiert die Wahr­heit, oder man ist ein Holo­caust­leug­ner. Was machen Sie?” – Der Ange­klag­te hält kurz inne. „Ich akzep­tie­re die Wahr­heit”, sagt er dann. „Auch, dass Juden ver­gast wor­den sind?” – „Auf die­se Fra­ge ant­wor­te ich nicht.” – „Das ist auch eine Ant­wort.

Den­noch bleibt Peter E. bis zum Schluss dabei: Als „Rechts­extre­mer“ will sich der QAnon-Fan kei­nes­falls bezeich­nen las­sen, den Natio­nal­so­zia­lis­mus lehnt er ab, weil der für ihn eine „lin­ke Ideo­lo­gie“ sei. Die Geschwo­re­nen las­sen sich davon nicht irri­tie­ren und beant­wor­ten die Schuld­fra­ge im Sin­ne der Ankla­ge ein­stim­mig: Ja, Peter E. hat durch die Ver­öf­fent­li­chung des Vide­os den Holo­caust geleug­net. Die Stra­fe dafür ist zum Ende der Ver­hand­lung noch nicht rechts­kräf­tig: zwei Jah­re bedingt, zusätz­lich Bewäh­rungs­hil­fe und die Absol­vie­rung des Pro­gramms „Dia­log statt Hass“.

Wir dan­ken prozess.report für Beob­ach­tung und Bericht!

Wien: Ein Stock­werk tiefer

Der „Kurier“ berich­tet in einem Arti­kel vom 11.4. auch über eine Ver­hand­lung wegen Ver­het­zung, die ein Stock­werk tie­fer eben­falls am 11.4. am Lan­des­ge­richt Wien statt­ge­fun­den hat. Ange­klagt war die Pen­sio­nis­tin W.. Auf Face­book hat­te sie ein Pos­ting geteilt, „in dem Mus­li­me als Ver­ge­wal­ti­ger, Prüg­ler und Räu­ber ver­un­glimpft wer­den“. Ihre Recht­fer­ti­gung, dass sie das Pos­ting nicht geschrie­ben, son­dern nur geteilt hät­te, ver­fing beim Rich­ter eben­so wenig wie die Bot­schaft des Posts: „‚Glau­ben Sie, es gibt kei­ne Öster­rei­cher, die ver­ge­wal­ti­gen oder rau­ben?“, fragt der Rich­ter nach und hat gleich einen Vor­schlag für die Ange­klag­te: „Sie kön­nen ein­mal bei uns im Haus zuschau­en kom­men.‘“ (Kurier).

Frau W. hat schließ­lich ein Ein­se­hen, dass das Pos­ting nicht in Ord­nung war, kriegt Bewäh­rungs­hil­fe und eben­falls das Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ verordnet.

Inns­bruck: Logo­pä­de mit brau­nem Sprechdurchfall

Die Vor­stel­lung, dass jemand wie der Ange­klag­te Men­schen mit Sprach‑, Sprech‑, Stimm‑, Hör- und Schluck­auf­fäl­lig­kei­ten – ins­be­son­de­re Kin­der – the­ra­pie­ren soll, ist eher beun­ru­hi­gend, wenn man in der Ver­hand­lung beim Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt erfährt, was J.A. in den Whats­App-Grup­pen, in denen er aktiv war, so alles von sich gege­ben hat. Die brau­nen Chats von A. sind ein Zufalls­fund. Die Kri­po fand sie, als sie das Han­dy sei­nes Freun­des durch­such­te. Was fand man dann bei J.A.? Haken­kreu­ze, Hit­ler, brau­ne und anti­se­mi­ti­sche Text­nach­rich­ten der tiefs­ten und dümms­ten Sor­te: „Satan is Isra­el“,
 „Drecks­ju­de“,
„elen­di­ger Jud“, 
„Ich wird gleich Christ, damit ich gegen die Juden bin“ oder „A. Hit­ler ist die Stei­ge­rungs­form von superul­tra­me­ga­nice“ usw..

A. hat einen Bache­lor-Abschluss und schreibt dann anläss­lich der Ver­ur­tei­lung eines Poli­zis­ten wegen Hit­ler-Memes sei­nem Freund A. A. so etwas: „Weißt du was die Stei­ge­rungs­form von superul­tra­me­ga­nice ist?“ — A.A.: „Na“ — J.A.: „Hit­ler“ — A.A.: „Habs mir eh gedacht“. J.A.: „Stell dir vor, die Ankla­ge wird vor Gericht vor­ge­le­sen: Der Ange­klag­te bezeich­ne­te Hit­ler als superul­tra­me­ga­nice.“ Das fin­det A. lus­tig. Mit sei­ner Freun­din Mela­nie S. tauscht er sich über ein ein­ein­halb­stün­di­ges Video des mehr­fach ver­ur­teil­ten Neo­na­zi und Anti­se­mi­ten Horst Mahler aus. Wohl­wol­lend, wie die Staats­an­wäl­tin anmerkt. Ein rabia­ter Anti­se­mi­tis­mus trieft aus den meis­ten sei­ner Chat-Nach­rich­ten her­aus, aber A. fin­det sich noch immer von der Ankla­ge eher unbe­trof­fen: „Bin poli­tisch nicht wirk­lich inter­es­siert.

Erst nach einer von sei­ner Ver­tei­di­gung ver­lang­ten Unter­bre­chung bekennt er sich schul­dig. Das fin­den auch die Geschwo­re­nen so: in allen 16 Fra­gen, davon in 15 ein­stim­mig. Das Straf­aus­maß bewegt sich am unters­ten Ende: 12 Mona­te bedingt und 1.440 Euro Geld­stra­fe (360 Tages­sät­ze a 4 €). J. A. akzep­tiert – rechtskräftig.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Eisen­stadt: Kei­ne gehack­te Satire

Der Pro­zess gegen den Gewer­be­trei­ben­den Karl B. aus Ober­pul­len­dorf hat schon eine Vor­ge­schich­te: Die Ver­hand­lung fand näm­lich bereits Anfang Sep­tem­ber 22 statt und wur­de dann ver­tagt. Der Ange­klag­te hat­te bestrit­ten, die Delik­te in Öster­reich began­gen zu haben. Um das defi­ni­tiv klä­ren zu kön­nen, brach­te die Staats­an­wäl­tin meh­re­re Beweis­an­trä­ge ein:

So soll eine spe­zi­el­le Cyber-Crime-Grup­pe des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes die Han­dy-Log­in-Daten des Ange­klag­ten aus­wer­ten. Goog­le-Daten für die Stand­ortermitt­lung ana­ly­sie­ren. Ver­bin­dun­gen zu in- und aus­län­di­schen Mobil­funk­be­trei­bern (Roa­ming) über­prü­fen. Und ein IT-Exper­te der Exe­ku­ti­ve bei der nächs­ten Ver­hand­lung als Aus­kunfts­per­son bei­gezo­gen wer­den. (meinbezirk.at, 9.9.22)

Die Ver­tei­di­gung sprach sich lus­ti­ger­wei­se dage­gen aus. Jetzt also, am 13.4., gab‘s die Fort­set­zung des ver­tag­ten Pro­zes­ses mit der Auf­lö­sung der Fra­ge, wo Karl B. die ihm vor­ge­wor­fe­nen Delik­te ver­übt hat­te. Die Ankla­ge­punk­te waren bereits im Sep­tem­ber vor­ge­tra­gen und von ihm kom­men­tiert worden:

„Sati­re“ war es für ihn, das Whats­App-Bild einer Haken­kreuz-Wand und dem Text „Es gibt auch noch gute Flie­sen­le­ger!“ Sei­ne „lus­ti­gen“ Kom­men­tar-Smi­leys zum Foto eines mit Haken­kreuz „ver­zier­ten“ VW-Käfers und der Bot­schaft „Aaa das war der ers­te Käfer mit Gas­hei­zung“ bezog sich selbst­ver­ständ­lich nicht auf Gas­kam­mern, son­dern auf den Gas­an­trieb des Autos. Und 6 Stück NS-Regime und Adolf Hit­ler ver­herr­li­chen­de Bil­der wur­den zwar von sei­nen elek­tro­ni­schen Gerä­ten ver­sen­det, nicht aber von ihm. (meinbezirk.at)

Der Ange­klag­te blieb auch dies­mal bei sei­ner Ver­ant­wor­tung, dass er unschul­dig sei, zog es aber vor zu schwei­gen und muss­te daher auch nicht län­ger die fei­nen Wider­sprü­che in sei­nen Anga­ben klä­ren. Der IT-Exper­te des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes konn­te kei­ne Hin­wei­se dar­auf fin­den, dass er zu bestimm­ten Tat­zeit­punk­ten in Deutsch­land gewe­sen sei, was Straf­frei­heit bedeu­tet hätte.

Schließ­lich ent­tarn­te die Staats­an­wäl­tin, in dem aus tech­ni­schen Ortungs- und Ver­sen­dungs­fra­gen domi­nier­ten Pro­zess, eine Aus­sa­ge des Ange­klag­ten als Lüge. Der behaup­te­te näm­lich, die „Nazi-Bil­der“ nicht an ande­re Per­so­nen ver­sen­det, son­dern sich die­se Datei­en über Whats­App selbst geschickt zu haben. „Dies ist zwar grund­sätz­lich mög­lich, aber erst seit Novem­ber 2022. Also nach den ange­klag­ten Tat­zeit­räu­men!“ Des­halb for­der­te sie eine Ver­ur­tei­lung. (meinbezirk.at, 14.4.23)

Die Geschwo­re­nen hat­ten kaum Zwei­fel und erkann­ten ein­stim­mig auf Schuld in zwei Punk­ten der Ankla­ge. Die Stra­fe fiel sehr mil­de aus: zehn Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 960 Euro. Der Ange­klag­te bat sich Bedenk­zeit aus – das Urteil ist daher noch nicht rechts­kräf­tig. Was posi­tiv auf­fällt bei bei­den Ver­hand­lungs­ta­gen: enga­gier­te Berufs­rich­ter und eine kom­pe­ten­te Staatsanwältin!

Salz­burg: Ver­let­zung nach Hitlergruß

Der Hit­ler­gruß kann nicht nur Anzei­ge und Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz bedeu­ten, son­dern auch eine Kör­per­ver­let­zung nach sich zie­hen. Das ist einer Pres­se­aus­sendung (15.4.23) der Salz­bur­ger Poli­zei („Tür­ste­her setzt Haus­recht durch“) zu entnehmen:

Ver­let­zun­gen unbe­stimm­ten Gra­des am Hand­ge­lenk erlitt ein 39-jäh­ri­ger Salz­bur­ger am 15. April um halb fünf Uhr früh. Der Mann soll sich zuvor in einem Lokal in der Salz­bur­ger Alt­stadt unge­bühr­lich ver­hal­ten und laut Zeu­gen auch den Hit­ler­gruß getä­tigt haben. Der stark Alko­ho­li­sier­te muss­te das Lokal ver­las­sen. Als er es kur­ze Zeit dar­auf wie­der betre­ten woll­te, wur­de er vom 38-jäh­ri­gen Tür­ste­her dar­an gehin­dert und dabei ver­letzt. Die Ret­tung brach­te den Ver­letz­ten ins UKH. Er wird nach dem Ver­bots­ge­setz ange­zeigt, der Tür­ste­her wegen Kör­per­ver­let­zung.