Klagenfurt: Bonnie & Clyde in brauner Version
Linz: Nazi-Botschaften verschickt
Aigen im Mühlkreis/Linz: Der „ATV-Star“ und viel Jägermeister
Wien-Floridsdorf: Unerklärlicher Hitlergruß
Innsbruck: Pistole ohne Waffenschein
Bez. Mödling-Wiener Neustadt/NÖ: Nazi-Content für Liebhaber
Salzburg: Braune Gesinnung auf der Haut
Klagenfurt: Bonnie & Clyde in brauner Version
Am 26.7. stand ein Ehepaar vor dem Klagenfurter Landesgericht, dem vorgeworfen wurde, sich in T‑Shirts mit der Aufschrift „Clyde 88“ (88 Code für „Heil Hitler“ und „Bonnie 14“ (14 Code für „fourteen words“) fotografiert, nationalsozialistisches Propagandamaterial gesammelt und zu Hause rechtsextreme Musik auf den NS bezogene Gegenstände zur Schau gestellt zu haben.
„‚Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft‘, erklärt Kugi. Im Zuge anderer Ermittlungen, genauer gesagt bei einer Handyauswertung, sei die Polizei auf ihn und seine Frau gestoßen.“ (kleinezeitung.at, 25.7.22) Der Prozess wurde vertagt.
Linz: Nazi-Botschaften verschickt
Neun Monate bedingter Haft und 720 Euro unbedingt fasste (nicht rechtskräftig) ein 20-Jähriger, der kein Nazi sein will, für das „Verschicken von Bildern mit Hitler-Gruß oder Hakenkreuzen, Sprachnachrichten mit ‚Heil Hitler‘“ (krone.at, 28.8.22) aus.
Aigen im Mühlkreis/Linz: Der „ATV-Star“ und viel Jägermeister
Vielleicht hat der unter Neonazis beliebte Kräuterlikör „Jägermeister“ (zuweilen auch „Göring-Schnaps“ genannt) jenen drei aus dem Mühlviertel, die „[n]ach dem einen oder anderen Schluck“ sich selbst mit Hakenkreuzen und weiteren „nationalsozialistischen sowie polizeifeindlichen Symbolen am ganzen Körper“ (krone.at, 29.7.22) beschmierten, nur das Denkvermögen vernebelt, vielleicht wurde die Gesinnung der drei Beteiligten aber auch ans Tageslicht befördert. Nach dem Jägermeister-Besäufnis „stattete das Trio seinem türkischen Stamm-Kebab-Verkäufer einen Besuch ab. Wegen unbeglichener Schulden des Freundes (34) artete der Stopp in wüste Beschimpfungen und rechtswidrige Beleidigungen aus. Auf dem Weg zu einem Jugendtreff sorgten sie mit „Heil Hitler“-Rufen für Aufruhr.” (krone.at)
Mit dabei war ein 18-jähriger sogenannter „ATV-Star” aus einer Teenagerserie, der sich wie sein 34-jähriger Begleiter und die 18-jährige Beteiligte beim Prozess am Landesgericht Linz an nichts mehr erinnern konnte. „Die rechtskräftigen Urteile: Der Fernseh-Star fasste eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 480 Euro aus, der 34-Jährige 14 Monate bedingt und 720 Euro, die 18-Jährige eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten.” (krone.at)
Wien-Floridsdorf: Unerklärlicher Hitlergruß
Nicht erklären konnte sich der 42-jährige Angeklagte Mario R. vor Gericht, warum er im Jänner in Floridsdorf den Hitlergruß gezeigt, dabei „Heil Hitler“-Ruf geschrien und Passant*innen mit Migrationshintergrund rassistisch beleidigt hat. Er sei – anlasslos – so betrunken gewesen, dass er sich vor Gericht nicht mehr an den Vorfall erinnern konnte.
Der Angeklagte begegnete ohne FFP2-Maske zwei Männern und einer Frau, zwei der Passanten sind auf den Rollstuhl angewiesen. R. näherte sich auf Armlänge und wurde von den Zeugen um Abstand gebeten. Tatsächlich torkelte er einige Schritte zurück, um dann „Sagt mal, von wo kommt ihr denn her?” zu grölen und die inkriminierten Gesten und Äußerungen zu machen. (derstandard.at, 29.7.22)
Der wegen anderer Delikte mehrfach Vorbestrafte erhielt nach § 287 (Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung) einen Schuldspruch und sieben Monate bedingter Haft – nicht rechtskräftig.
Innsbruck: Pistole ohne Waffenschein
Am 2. August musste jener Tiroler nochmals vors Gericht, der bereits im April nach dem Verbotsgesetz zu zwölf Monaten bedingter Haft und 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Diesmal ging es um den Verstoß gegen das Waffengesetz. Laut „Tiroler Tageszeitung“ (3.8.22) sei eine „alte, ausrangierte Pistole (…) im Haus gefunden worden, aber leider kein Waffenschein“. Nachdem der 53-jährige Angeklagte zuerst der Vernichtung der auf einem Flohmarkt erstandenen Pistole nicht zugestimmt hatte, gab er im Prozess nach und wurde dadurch belohnt, indem er keine Zusatzstrafe erhielt. Die Prozesskosten über 150 Euro muss er jedoch berappen.
Bez. Mödling-Wiener Neustadt/NÖ: Nazi-Content für Liebhaber
Viele, die sich wegen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten müssen, geben an, dies und das im alkoholbedingten Rausch getan zu haben. Etwas anders argumentierte jene 43-Jährige aus dem Bezirk Mödling, die ihrem Liebhaber braune Nachrichten geschickt hat: Sie habe sich „im Liebesrausch“ dazu hinreissen lassen, erklärte die Verteidigerin vor dem Gericht in Wiener Neustadt.
Die Angeklagte bekannte sich „schuldig“ und sagte: „Ich bereue, dass ich das gemacht habe“. Sie hatte zu der Zeit Probleme in ihrer Beziehung und lernte den Mann kennen, der sehr charmant gewesen sei. „Es war eine reine Bettgeschichte.“ Sie habe nicht gewusst, wer er ist, auf seine Vorstrafen sei sie erst später bei Recherchen im Internet gestoßen. (noen.at, 3.8.22)
Der „charmante“ Herr dürfte jener Neonazi sein, der ganz uncharmant mit Waffen und Drogen gehandelt hatte und dafür im März siebeneinhalb Jahre Haft kassiert hat und im Mai weitere dreieinhalb Jahre für Wiederbetätigung (beide Urteile nicht rechtskräftig).
Nachdem die Angeklagte mitbekommen hatte, dass ihr brauner Liebhaber auch noch eine andere Beziehung pflegte, dürfte sich der Rausch ziemlich schnell verflüchtigt haben.
Vorher und nachher habe sie nie etwas mit dem Nationalsozialismus zu tun gehabt. Dem widersprach die Staatsanwältin, die erklärte, dass man auf dem PC der Angeklagten auch einschlägige Bilder aus dem Jahr 2017 gefunden habe, also lange vor der Affäre. Unter anderem ein Foto des Ku-Klux-Klans mit dem Text „Weiße Weihnachten“. Darauf meinte die Angeklagte, sie könne sich nicht erinnern, „wenn ich etwas kriege, wird es automatisch gespeichert“. (noen.at)
Für ihr Treiben im zwischenzeitlichen Rausch erhielt die Niederösterreicherin nicht rechtskräftig zwölf Monate bedingt und die Weisung, eine Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Salzburg: Braune Gesinnung auf der Haut
Ein wegen Vermögensdelikten bereits vorbestrafter Salzburger (vgl. salzburg.orf.at, 19.8.22) musste sich diesmal wegen seines Körperschmucks vor Gericht verantworten – Jugendsünden aus den 1990er-Jahren, wie er betonte.
Zwei Reichsadler auf den Schulterblättern, dazu Zahlen-Symbolik und ein White Power-Schriftzug: Das findet sich auf dem Rücken des Angeklagten — eines Salzburgers (47). Und auch ein Tattoo auf den Fingern: das Wort „Hass“ mit SS-Runen statt S‑Buchstaben. „Er hat sich seine Gesinnung auf die Haut tätowiert“, betonte der Staatsanwalt beim Prozess am Freitag im Landesgericht. (krone.at, 19.8.22)
Das erste Tattoo habe er sich bereits mit 14 Jahren im alkoholisiertem Zustand stechen lassen, danach sei er in die Hooligan-Szene abgerutscht. Der Prozess und eine bereits rechtskräftige bedingte Haftstrafe über 15 Monate haben ihn wohl dazu motiviert, sich die Tätowierungen entfernen zu lassen – zumindest hat der angeblich geläuterte Salzburger vor Gericht diese Absicht kundgetan.