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Wochenschau KW 28–33/22 (Teil 1: Wiederbetätigungsprozesse)

Nach unse­rer Som­mer­pau­se sind wir wie­der retour. Nach­dem das rechts­extre­me Trei­ben kei­nen Urlaub kennt, gibt’s für unse­ren Rück­blick auf die letz­ten fünf Wochen viel zu berich­ten. Wir star­ten mit dem ers­ten Teil über Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz. Mit dabei: ein brau­nes Bon­ny & Cly­­de-Paar, vier Ange­klag­te, die sich wegen über­mä­ßi­gen Alko­hol­kon­sums nicht mehr an ihre […]

22. Aug 2022

Kla­gen­furt: Bon­nie & Cly­de in brau­ner Version
Linz: Nazi-Bot­schaf­ten verschickt
Aigen im Mühlkreis/Linz: Der „ATV-Star“ und viel Jägermeister
Wien-Flo­rids­dorf: Uner­klär­li­cher Hitlergruß
Inns­bruck: Pis­to­le ohne Waffenschein
Bez. Möd­ling-Wie­ner Neustadt/NÖ: Nazi-Con­tent für Liebhaber
Salz­burg: Brau­ne Gesin­nung auf der Haut

Kla­gen­furt: Bon­nie & Cly­de in brau­ner Version

Am 26.7. stand ein Ehe­paar vor dem Kla­gen­fur­ter Lan­des­ge­richt, dem vor­ge­wor­fen wur­de, sich in T‑Shirts mit der Auf­schrift „Cly­de 88“ (88 Code für „Heil Hit­ler“ und „Bon­nie 14“ (14 Code für „four­teen words“) foto­gra­fiert, natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­al gesam­melt und zu Hau­se rechts­extre­me Musik auf den NS bezo­ge­ne Gegen­stän­de zur Schau gestellt zu haben.

„‚Der Ange­klag­te ist ein­schlä­gig vor­be­straft‘, erklärt Kugi. Im Zuge ande­rer Ermitt­lun­gen, genau­er gesagt bei einer Han­dy­aus­wer­tung, sei die Poli­zei auf ihn und sei­ne Frau gesto­ßen.“ (kleinezeitung.at, 25.7.22) Der Pro­zess wur­de vertagt.

Linz: Nazi-Bot­schaf­ten verschickt

Neun Mona­te beding­ter Haft und 720 Euro unbe­dingt fass­te (nicht rechts­kräf­tig) ein 20-Jäh­ri­ger, der kein Nazi sein will, für das „Ver­schi­cken von Bil­dern mit Hit­ler-Gruß oder Haken­kreu­zen, Sprach­nach­rich­ten mit ‚Heil Hit­ler‘“ (krone.at, 28.8.22) aus.

Aigen im Mühlkreis/Linz: Der „ATV-Star“ und viel Jägermeister

Viel­leicht hat der unter Neo­na­zis belieb­te Kräu­ter­li­kör „Jäger­meis­ter“ (zuwei­len auch „Göring-Schnaps“ genannt) jenen drei aus dem Mühl­vier­tel, die „[n]ach dem einen oder ande­ren Schluck“ sich selbst mit Haken­kreu­zen und wei­te­ren „natio­nal­so­zia­lis­ti­schen sowie poli­zei­feind­li­chen Sym­bo­len am gan­zen Kör­per“ (krone.at, 29.7.22) beschmier­ten, nur das Denk­ver­mö­gen ver­ne­belt, viel­leicht wur­de die Gesin­nung der drei Betei­lig­ten aber auch ans Tages­licht beför­dert. Nach dem Jäger­meis­ter-Besäuf­nis „stat­te­te das Trio sei­nem tür­ki­schen Stamm-Kebab-Ver­käu­fer einen Besuch ab. Wegen unbe­gli­che­ner Schul­den des Freun­des (34) arte­te der Stopp in wüs­te Beschimp­fun­gen und rechts­wid­ri­ge Belei­di­gun­gen aus. Auf dem Weg zu einem Jugend­treff sorg­ten sie mit „Heil Hitler“-Rufen für Auf­ruhr.” (krone.at)

Mit dabei war ein soge­nann­ter 18-jäh­ri­ger „ATV-Star” aus einer Teen­ager­se­rie, der sich wie sein 34-jäh­ri­ger Beglei­ter und die 18-jäh­ri­ge Betei­lig­te beim Pro­zess am Lan­des­ge­richt Linz an nichts mehr erin­nern konn­te. „Die rechts­kräf­ti­gen Urtei­le: Der Fern­seh-Star fass­te eine beding­te Haft­stra­fe von zehn Mona­ten und eine Geld­stra­fe von 480 Euro aus, der 34-Jäh­ri­ge 14 Mona­te bedingt und 720 Euro, die 18-Jäh­ri­ge eine beding­te Haft­stra­fe von sechs Mona­ten.” (krone.at)

Wien-Flo­rids­dorf: Uner­klär­li­cher Hitlergruß

Nicht erklä­ren konn­te sich der 42-jäh­ri­ge Ange­klag­te Mario R. vor Gericht, war­um er im Jän­ner in Flo­rids­dorf den Hit­ler­gruß gezeigt, dabei „Heil Hitler“-Ruf geschrien und Passant*innen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund ras­sis­tisch belei­digt hat. Er sei – anlass­los – so betrun­ken gewe­sen, dass er sich vor Gericht nicht mehr an den Vor­fall erin­nern konnte.

Der Ange­klag­te begeg­ne­te ohne FFP2-Mas­ke zwei Män­nern und einer Frau, zwei der Pas­san­ten sind auf den Roll­stuhl ange­wie­sen. R. näher­te sich auf Arm­län­ge und wur­de von den Zeu­gen um Abstand gebe­ten. Tat­säch­lich tor­kel­te er eini­ge Schrit­te zurück, um dann „Sagt mal, von wo kommt ihr denn her?” zu grö­len und die inkri­mi­nier­ten Ges­ten und Äuße­run­gen zu machen. (derstandard.at, 29.7.22)

Der wegen ande­rer Delik­te mehr­fach Vor­be­straf­te erhielt nach § 287 (Bege­hung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung im Zustand vol­ler Berau­schung) einen Schuld­spruch und sie­ben Mona­te beding­ter Haft – nicht rechtskräftig.

Inns­bruck: Pis­to­le ohne Waffenschein

Am 2. August muss­te jener Tiro­ler noch­mals vors Gericht, der bereits im April nach dem Ver­bots­ge­setz zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft und 10.000 Euro Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war. Dies­mal ging es um den Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Laut „Tiro­ler Tages­zei­tung“ (3.8.22) sei eine „alte, aus­ran­gier­te Pis­to­le (…) im Haus gefun­den wor­den, aber lei­der kein Waf­fen­schein“. Nach­dem der 53-jäh­ri­ge Ange­klag­te zuerst der Ver­nich­tung der auf einem Floh­markt erstan­de­nen Pis­to­le nicht zuge­stimmt hat­te, gab er im Pro­zess nach und wur­de dadurch belohnt, indem er kei­ne Zusatz­stra­fe erhielt. Die Pro­zess­kos­ten über 150 Euro muss er jedoch berappen.

Bez. Möd­ling-Wie­ner Neustadt/NÖ: Nazi-Con­tent für Liebhaber

Vie­le, die sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen, geben an, dies und das im alko­hol­be­ding­ten Rausch getan zu haben. Etwas anders argu­men­tier­te jene 43-Jäh­ri­ge aus dem Bezirk Möd­ling, die ihrem Lieb­ha­ber brau­ne Nach­rich­ten geschickt hat: Sie habe sich „im Lie­bes­rausch“ dazu hin­reis­sen las­sen, erklär­te die Ver­tei­di­ge­rin vor dem Gericht in Wie­ner Neustadt.

Die Ange­klag­te bekann­te sich „schul­dig“ und sag­te: „Ich bereue, dass ich das gemacht habe“. Sie hat­te zu der Zeit Pro­ble­me in ihrer Bezie­hung und lern­te den Mann ken­nen, der sehr char­mant gewe­sen sei. „Es war eine rei­ne Bett­ge­schich­te.“ Sie habe nicht gewusst, wer er ist, auf sei­ne Vor­stra­fen sei sie erst spä­ter bei Recher­chen im Inter­net gesto­ßen. (noen.at, 3.8.22)

Der „char­man­te“ Herr dürf­te jener Neo­na­zi sein, der ganz unchar­mant mit Waf­fen und Dro­gen gehan­delt hat­te und dafür im März sie­ben­ein­halb Jah­re Haft kas­siert hat und im Mai wei­te­re drei­ein­halb Jah­re für Wie­der­be­tä­ti­gung (bei­de Urtei­le nicht rechtskräftig).

Nach­dem die Ange­klag­te mit­be­kom­men hat­te, dass ihr brau­ner Lieb­ha­ber auch noch eine ande­re Bezie­hung pfleg­te, dürf­te sich der Rausch ziem­lich schnell ver­flüch­tigt haben.

Vor­her und nach­her habe sie nie etwas mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus zu tun gehabt. Dem wider­sprach die Staats­an­wäl­tin, die erklär­te, dass man auf dem PC der Ange­klag­ten auch ein­schlä­gi­ge Bil­der aus dem Jahr 2017 gefun­den habe, also lan­ge vor der Affä­re. Unter ande­rem ein Foto des Ku-Klux-Klans mit dem Text „Wei­ße Weih­nach­ten“. Dar­auf mein­te die Ange­klag­te, sie kön­ne sich nicht erin­nern, „wenn ich etwas krie­ge, wird es auto­ma­tisch gespei­chert“. (noen.at)

Für ihr Trei­ben im zwi­schen­zeit­li­chen Rausch erhielt die Nie­der­ös­ter­rei­che­rin nicht rechts­kräf­tig zwölf Mona­te bedingt und die Wei­sung, eine Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch zu neh­men. 

Salz­burg: Brau­ne Gesin­nung auf der Haut

Ein wegen Ver­mö­gens­de­lik­ten bereits vor­be­straf­ter Salz­bur­ger (vgl. salzburg.orf.at, 19.8.22) muss­te sich dies­mal wegen sei­nes Kör­per­schmucks vor Gericht ver­ant­wor­ten – Jugend­sün­den aus den 1990er-Jah­ren, wie er beton­te. 

Zwei Reichs­ad­ler auf den Schul­ter­blät­tern, dazu Zah­len-Sym­bo­lik und ein White Power-Schrift­zug: Das fin­det sich auf dem Rücken des Ange­klag­ten — eines Salz­bur­gers (47). Und auch ein Tat­too auf den Fin­gern: das Wort „Hass“ mit SS-Runen statt S‑Buchstaben. „Er hat sich sei­ne Gesin­nung auf die Haut täto­wiert“, beton­te der Staats­an­walt beim Pro­zess am Frei­tag im Lan­des­ge­richt. (krone.at, 19.8.22)

Das ers­te Tat­too habe er sich bereits mit 14 Jah­ren im alko­ho­li­sier­tem Zustand ste­chen las­sen, danach sei er in die Hoo­li­gan-Sze­ne abge­rutscht. Der Pro­zess und eine bereits rechts­kräf­ti­ge beding­te Haft­stra­fe über 15 Mona­te haben ihn wohl dazu moti­viert, sich die Täto­wie­run­gen ent­fer­nen zu las­sen – zumin­dest hat der angeb­lich geläu­ter­te Salz­bur­ger vor Gericht die­se Absicht kundgetan.