Graz: Glückszahl und Andenken im Gesicht
St. Martin im Mühlkreis/OÖ: Autofahrer braun unterwegs
Bad Aussee/Stmk: Plakate mit NS-Vergleichen am Fenster
Wien/Donaustadt: Autos mit Hakenkreuz beschmiert
Heidelberg/Wien: Waffenkauf in Wien
Graz: Glückszahl und Andenken im Gesicht
Wer sich eine „88” (Code für „Heil Hitler”) ins Gesicht tätowieren lässt und dazu auch noch SS-Runen, müsste damit rechnen, vor Gericht zu landen. Der 30-jährige Angeklagte, offenbar Stammgast bei der Justiz, wollte, so gab er es an, die Tätowierungen auch schnell wieder entfernen lassen, aber da sei ihm die Verhaftung dazwischen gekommen. „Der Beschuldigte selbst meint: ‚Ich bin schuldig der Tätowierung, nicht aber der Wiederbetätigung.‘ Lapidare Rechtfertigung: ‚Die 88 ist meine Glückszahl und die Rune ist ein Andenken an meinen Großvater.‘ Er versucht die Peckerl zu rechtfertigen: ‚Ich war tuttenzu!‘“ (Kleine Zeitung, 26.1.22, S. 18)
Auf die Frage, wer ihm die symbolträchtige Tätowierung verpasst hatte, gab sich der Angeklagte zugeknöpft: „Weiß nicht, war mir wurscht.“ Es folgte ein Schuldspruch mit 24 Monaten Haft und dazu 16 Monate aus dem Widerruf zweier bedingter Strafnachsichten aus Vorverurteilungen. (Ob das Urteil rechtskräftig ist, wurde nicht berichtet.)
St. Martin im Mühlkreis/OÖ: Autofahrer braun unterwegs
Der Steirer W. war im Mühlviertel mit dem Auto unterwegs, vor ihm ein Fahrer, der auf seiner Heckscheibe bestens sichtbar eine Schwarze Sonne und den Schriftzug „Stahlgewitter“ – also den Namen einer deutschen Neonazi-Band angebracht – hatte. Der Steirer wollte bei der Grazer Polizei eine Anzeige erstatten, die diese aber nicht entgegen genommen haben soll. Mit der erstaunlichen Begründung,
die Zurschaustellung einer „Schwarzen Sonne“ sei nicht strafbar. Ich hab’ dann das Mauthausen Komitee eingeschaltet“, erklärt W. Das MKÖ und das oö. Netzwerk gegen Rechtsextremismus ersuchten daraufhin Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, in der Sache tätig zu werden. Dieser schaltete den Verfassungsschutz ein, der den Fahrzeugbesitzer – einen 36-jährigen, bisher unbescholtenen Arbeiter – rasch ausforschte. (Kronen Zeitung, 27.1.22, S. 20)
Die Symbole sind nun vom Auto entfernt, es setzte gegen den Halter eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz. Wie die Polizei dazu kommt, als Exekutive der Justiz vorzugreifen, sollte geklärt werden.
Bad Aussee/Stmk: Plakate mit NS-Vergleichen am Fenster
Ein Jahr lang war der Polizei von Bad Aussee offenbar schon bekannt, dass an den Fenstern eines Wohnhauses im Ortszentrum Plakate angebracht waren, die die Corona-Maßnahmen und die Impfung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus verglichen bzw. gleichsetzten. Einem deutschen Touristen sind die dubiosen Fensterbotschaften aufgestoßen, deshalb ging er zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Doch dort wurde er wieder weggeschickt. Der Deutsche
wandte sich deshalb unter anderem an die Staatsanwaltschaft Salzburg, weil er dachte, diese sei für das Salzkammergut zuständig, und an die SN. Die zuständige Staatsanwaltschaft für Bad Aussee ist in Leoben. Behördensprecher Andreas Riedler: „Aufgrund der Anfrage prüfen wir nun einen Anfangsverdacht.“ Dabei geht es auch darum, ob die teilweise im NS-Stil gestalteten Plakate einen Tatbestand nach dem strengen Verbotsgesetz erfüllen oder ob die Fenstergestaltung noch als freie Meinungsäußerung vertretbar ist. (Salzburger Nachrichten, 27.1.22, S. 11)
Von Seiten der Landesdirektion der Polizei hieß es, eine Überprüfung habe bereits stattgefunden, der Tatbestand sei als nicht strafbar befunden worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Leoben gab jedoch an, der Sachverhalt sei nicht an sie weitergeleitet worden.
Der Hauseigentümer habe erklärt, es handle sich um ein Kunstprojekt. Er sollte genauer erklären, was an dem Schriftzug „Impfen macht frei“ in der Art, wie es am KZ Auschwitz angebracht war, Kunst sein soll. Und auch hier wird wie beim obigen Fall das Vorgehen der Polizei zu klären sein.
Wien/Donaustadt: Autos mit Hakenkreuz beschmiert
Gleich 50 Autos wurden in der Nacht vom 28. auf den 29. Jänner in der Steigenteschgasse (22. Bezirk) mit Farbe besprüht. Auf drei Autos fanden sich Hakenkreuze. (kurier.at, 30.1.22)
Heidelberg/Wien: Waffenkauf in Wien
Nachdem der 18-jährige Nikolai G. am 24.1. zu Mittag in einem Hörsaal der Universität Heidelberg eine Studentin erschossen, drei weitere verletzt und sich danach suizidiert hatte, ist mittlerweile bekannt geworden, dass er bis Herbst 2019 Mitglied der Neonazi-Partei „Der Dritte Weg“ gewesen ist, deren Ableger auch in Österreich aktiv und zuweilen auch bei den Anti-Corona-Maßnahmen aufgetaucht sind.
Ermittlungen haben auch ergeben, dass G. seine Waffen in Österreich, nämlich etwa eine Woche vor der Tat in Wien erstanden hatte.
Beamte stellten am Tatort zwei der Waffen und rund 150 Schuss Munition sicher. Die dritte Waffe habe die österreichische Polizei in einem Zimmer gefunden, das der junge Mann bei einem Aufenthalt angemietet habe. Die beiden bei der Tat verwendeten Waffen hat der 18-Jährige demnach bei einem Waffenhändler gekauft, die dritte, eine Büchse, bei einer Privatperson. Inwiefern sich der Waffenhändler oder seine Mitarbeiter wegen des Waffenverkaufs strafrechtlich verantworten müssen, wird den Angaben zufolge geprüft. Dies gestalte sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in Österreich und Deutschland schwierig, hieß es. (derstandard.at, 26.1.22)
Hier bleiben einige Fragen offen: Warum ist der Täter nach Wien gefahren, um die Waffen zu kaufen, zumal es österreichische Orte mit Waffengeschäften gibt, die näher an Deutschland liegen, warum hat der Täter eine Waffe im Wiener Hotelzimmer zurückgelassen und vor allem, was ist passiert, als diese Waffe im Hotelzimmer aufgefunden wurde?