Graz: Braune Umtriebe in einer Polizeidienststelle
Klagenfurt: Gott oder Hitler
Lauterach/Feldkirch: einsam & braun
Braunau/Ried (OÖ): „88“ als Tischdeko und Hakenkreuzfahne über dem TV-Gerät
Bez. Zwettl/Krems (NÖ): Bedingte Strafe fürs Horten illegaler Waffen
Wien/Bleiburg: Aus fürs Ustascha-Treffen?
Graz: Braune Umtriebe in einer Polizeidienststelle
Am 6. Juli fand in Graz ein bemerkenswerter Prozess statt: Es standen ein Polizist und eine Polizistin aus der Dienststelle Karlauerstraße wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung vor Gericht. Was im Zuge des Prozesses – der wegen weiterer Zeugenladungen und der Auswertung eines Handys auf September vertagt wurde – zum Vorschein kam, ist so haarsträubend, dass wir diesem Fall mindestens einen gesonderten Beitrag widmen werden.
Inzwischen empfehlen wir ein Interview auf Radio Helsinki, in dem ein Beobachter vom „Doku Service Graz“ über den Prozess berichtet: cba.fro.at/459702
Klagenfurt: Gott oder Hitler
Ein Amphetaminstoß vor neun Jahren soll der Ursprung gewesen sein, dass ein 29-jähriger Klagenfurter im letzten Jahr und heuer ausgerastet ist, seine Nachbarn bedroht, einen herbeigerufenen Polizisten gebissen hat und dem auch die Pistole wegnehmen wollte. Da der Mann offenbar auf freiem Fuß blieb, kam’s zum neuerlichen Wirbel: „Im Februar dieses Jahres eskalierten die Konflikte mit den Nachbarn erneut. Der 29-Jährige schrie im Stiegenhaus herum, bedrohte seine Nachbarn, und beging schwere Verstöße gegen das Verbotsgesetz, auch als die Polizei ihn abholte.“ (APA via nachrichten.at, 7.7.20) Eine nachfolgende psychiatrische Behandlung soll, so der Verteidiger, gut angeschlagen haben. Der Angeklagte habe sich, berichtet die Kronen Zeitung „abwechselnd für Gott oder Hitler“ gehalten.
Was nun beim Prozess folgte, ist ein wenig verwirrend: Der Mann sei zum Zeitpunkt seiner Tat zwar zurechnungsfähig gewesen, ist aber per Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Dorthin muss er wiederum doch nicht, sofern er sich an bestimmte Auflagen hält. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Lauterach/Feldkirch: einsam & braun
Weil er, so der 30-jährige Angeklagte vor Gericht, einsam gewesen sei und weil sein damaliger Arbeitgeber seine Arbeit nicht wertgeschätzt habe, hat der Mann in Lauterach mit Farbe und Pinsel zugeschlagen und einen Imbissstand, eine Tennishalle, Fensterscheiben, Wände, Verkehrsschilder und Mülleimer mit Hakenkreuzen und SS-Runen beschmiert. „Nein, er sei nicht aktiv in der rechtsextremen Szene, beteuert er vor der vorsitzenden Richterin Angelika Prechtl-Marte. Damit habe er nichts am Hut, aber: ‚Ich interessiere mich eben für Geschichte. Rommel, Napoleon und Cäsar waren großartige Feldherren’“, zitieren ihn die Vorarlberger Nachrichten (9.7.20) Dazu kommt, dass der Mann „in seiner Mietwohnung Bilder mit Hakenkreuzen vier Jahre lang für Besucher zur Schau gestellt“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 9.7.20, S. 19) habe.
Das rechtskräftige Urteil: ein Schuldspruch mit einer bedingten Haftstrafe über vier Monate, eine unbedingte Geldstrafe über 1.920 Euro, eine verpflichtende Bewährungshilfe und eine Schadensersatzleistung von 1.840 Euro an eine geschädigte Firma.
Auch einen Imbissstand hat der junge Mann in seiner Heimatgemeinde mit Hakenkreuzen beschmiert. Als Wiedergutmachung hat der Täter dem Imbissbetreiber 170 Euro geschickt. Der geschädigte Türke verzichtete jedoch auf Schadenersatz und empfahl dem Beschuldigten, das Geld zu spenden. Er habe den Betrag inzwischen der Caritas gespendet, sagte der Angeklagte. (Neue Vorarlberger Tageszeitung)
Braunau/Ried (OÖ): „88“ als Tischdeko und Hakenkreuzfahne über dem TV-Gerät
Wieder einmal das Innviertel, wieder einmal Braunau. Und wieder einmal war alles anders gemeint oder hatte keine spezielle Bedeutung. Da wären einmal die Tattoos des 24-jährigen Braunauers – u.a. „Sieg Heil“ und ein SS-Totenkopf –, die sich der Bursche „im Alter zwischen 16 und 18 Jahren stechen [habe] lassen. (…) ‚Ich fand es cool und wollte beweisen, dass ich mich traue. Dass es verboten ist, habe ich nicht gewusst.’“ (nachrichten.at, 13.7.20)
Eine über dem Fernseher aufgehängte Hakenkreuzfahne sei deswegen geblieben, weil er zu faul gewesen sei, um sie abzunehmen, obwohl er „der Ideologie bereits vor Jahren abgeschworen“ habe. „Auch für am Handy gefundene Hitler-Fotos und Bilder mit Hetze gegen Asylwerber hat er eine Erklärung. ‚Ich lösche nie etwas vom Handy und habe sogar noch Nummern von bereits verstorbenen Personen gespeichert.‘“ Und für eine „88“als Tischdeko gab’s ebenfalls eine originelle Erklärung: „Das war eine Tischdekoration bei einer Hochzeit, wir sind auf dem Platz 88 gesessen.“
Und dann wäre auch noch die Freundin, die via WhatsApp einschlägige Motive verschickt hat. Sie kam jedoch mit einem Freispruch davon, er (davor unbescholten) mit eineinhalb Jahren Haft bedingt und verpflichtender Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bez. Zwettl/Krems (NÖ): Bedingte Strafe fürs Horten illegaler Waffen
Bereits Ende Juni stand ein 77-Jähriger aus dem Bezirk Zwettl vor Gericht, weil letzten Sommer sein Lager mit illegal gehorteten Waffen nach einem anonymen Hinweis aufgeflogen war. Ums kurz zu machen: Der Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten – nicht rechtskräftig. (Vgl. noen.at, 29.6.20)
Da sich die Aushebung von illegalen Waffen in der letzten Zeit markant gehäuft hat, zudem Razzien im rechtsextremen Milieu in Deutschland und Österreich wegen illegalen Waffenhandels stattfanden, werden wir diesen und andere Fällen einen gesonderten Beitrag widmen.
Wien/Bleiburg: Aus fürs Ustascha-Treffen?
Viele Jahre und mehrere Anläufe hat es benötigt, dass sich der Nationalrat mit einem Antrag nun doch mehrheitlich gegen das faschistische Ustascha-Treffen in Bleiburg/Pliberk positioniert und den Innenminister aufgefordert hat, ein Verbot zu überprüfen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten. Nachdem die FPÖ im Innenausschuss noch irrtümlich für diesen Antrag gestimmt hatte, kehrte sie im Plenum des Nationalrats wieder zu ihrer gewohnten Haltung zurück. Natürlich nur, um die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu schützen, die für die FPÖ bekanntermaßen hauptsächlich dann schlagend wird, wenn es um Rechtsextremismus und Neonazismus geht.
Zudem wurde ein Antrag angenommen, das Symbolegesetz auf die Verwendung des Ustascha-Wappens zu erweitern.