Wochenschau KW 10/19

DIE Mel­dung aus der let­zten Woche war wohl die Ablehnung der Diözese Gurk-Kla­gen­furt, für die Abhal­tung ein­er katholis­chen Messe während des Ustaša-Tre­f­fens in Bleiburg/Pliberk eine Genehmi­gung zu erteilen. Es wird also zunehmend eng für das Recht­sex­tremen-Meet­ing in Kärn­ten. Drei Prozesse wegen Wieder­betä­ti­gung gin­gen durch die Medi­en und ein Antrag der Staat­san­waltschaft auf Aus­liefer­ung des FPÖ-Klubob­manns Johann Gude­nus. Der Tirol­er FPÖ-Chef Markus Abw­erzger beschw­ert sich auf Twit­ter und erhält dafür „das rechte Wort der Woche“.

Kla­gen­furt: Schuld­spruch wegen Nazi-Muse­um im Keller
Inns­bruck: NS-Tat­toos bei Kranken­hausaufen­thalt aufgeflogen
Feld­kirch: Gericht da, Angeklagter fehlt
Bleiburg/Pliberk: Diözese entzieht Genehmi­gung für Messe
Wien: Staat­san­waltschaft beantragt Aus­liefer­ung von Gudenus
Das rechte Wort der Woche: Markus Abwerzger

Kla­gen­furt: Schuld­spruch wegen Nazi-Muse­um im Keller

Da rück­en der Bürg­er­meis­ter und der Pfar­rer eines Ortes aus, um vor Gericht zu bezeu­gen, dass ein Bewohn­er ganz und gar nichts mit nation­al­sozial­is­tis­ch­er Überzeu­gung zu tun habe. Half nichts, denn der Mann, ein 75-jähriger Kärnt­ner, hat­te eine beachtliche NS-Devo­tion­alien­samm­lung bei sich zu Hause angelegt. So, dass ein Beamter des Lan­desamts für Ver­fas­sungss­chutz und Ter­ror­is­mus­bekämp­fung auf die Frage „der Staat­san­wältin, ‚Haben Sie schon ein­mal so eine große Samm­lung gese­hen?‘“, antwortete: „Nein, so etwas habe ich noch nicht gese­hen.“ (kaernten.orf.at, 4.3.19) Aufge­flo­gen war der Nazi-Keller, weil sein Besitzer einem Flohmark­tbe­such­er seine Samm­lung gezeigt hat­te und dabei aus sein­er ide­ol­o­gis­chen Ein­stel­lung kein Hehl gemacht haben soll: „Er hat dem Zeu­gen gesagt, dass er überzeugter Nation­al­sozial­ist ist. Als der Zeuge am näch­sten Tag wiederkam, um die Münzen zurück­zu­tauschen, hat ihn der Angeklagte ange­herrscht, dass in seinem Haus die Geset­ze von vor 1945 gel­ten und deshalb ein Umtausch eigentlich aus­geschlossen sei.“

Das Gericht sprach den Mann schuldig und ver­hängte 13 Monat­en bed­ingte Haft und 1.200 Euro Geld­strafe (nicht recht­skräftig). Die mit so viel Engage­ment angelegte Samm­lung muss ver­nichtet wer­den. Darunter sog­ar Rar­itäten wie Kek­sausstech­er in Hakenkreuzform.

Inns­bruck: NS-Tat­toos bei Kranken­hausaufen­thalt aufgeflogen

Während eines Kranken­hausaufen­thaltes waren die Tätowierun­gen eines 46-jähri­gen Tirol­ers aufge­fall­en: ein Reich­sadler samt Hak­enkreuz, SS-Runen und weit­ere NS-Motive. Das brachte dem Mann eine Haus­durch­suchung ein, wo eine Hitler­büste gefun­den wurde. Und die Prü­fung des Face­book-Accounts brachte auch ein­schlägige Post­ings zum Vorschein. Im Prozess fol­gte ein teil­weis­er Schuld­spruch: „Tätowierung und Büste erfüll­ten nicht das strafrechtlich rel­e­vante Zurschaustellen in der Öffentlichkeit. Für NS-Wieder­betä­ti­gung auf Face­book set­zte es jedoch nicht recht­skräftig 18 Monate bed­ingte Haft, 2160 Euro Geld­strafe und Gerichts­ge­bühren über 500 Euro.“ (tt.com, 9.3.19)

Feld­kirch: Gericht da, Angeklagter fehlt

Alle waren da: Neun Geschworene, mehrere Richter, Staat­san­waltschaft und Vertei­di­gung, aber der Angeklagte ließ sich nicht blick­en. Denn der, deutsch­er Staats­bürg­er, zog es vor, sich nach Deutsch­land abzuset­zen. „Dem 32-jähri­gen Arbeit­slosen wird vorge­wor­fen, gegen das Ver­bots­ge­setz ver­stoßen zu haben. Und zwar in 12 ver­schiede­nen Punk­ten. Ein­er ist zum Beispiel, dass er seinem Husky ein Hun­de­hals­band mit dem Sym­bol der ‚Schwarzen Sonne‘ anlegte und damit spazieren ging. Das­selbe Sym­bol bei einem Ohrschmuck des Mannes. Die ‚Schwarze Sonne‘ ist ein ver­botenes Sym­bol und beste­ht aus drei übere­inan­der gelegten Hak­enkreuzen. Weit­ers geht es um ver­botene Musik, Bilder und so weit­er.“ (vol.at, 9.3.19)

So kon­nte die Ver­hand­lung nur vertagt und ein Aus­liefer­ungsantrag nach Deutsch­land gestellt wer­den. Dass dem nachgekom­men wird, ist eher unwahrschein­lich. Inter­es­sant wäre zu erfahren, welche ein­schlägi­gen Verbindun­gen der Mann in Vorarl­berg, wo es ein aktives Blood & Hon­our-Net­zw­erk gibt, unterhielt.

Bleiburg/Pliberk: Diözese entzieht Genehmi­gung für Messe

Nach lan­gen Jahren der Proteste gegen den zeitweise größten Auf­marsch von Recht­sex­tremen in Europa, näm­lich beim jährlichen Ustaša-Tre­f­fen in Bleiburg/Pliberk, scheint sich nun etwas zu tun: Die Diözese Gurk-Kla­gen­furt hat für heuer keine Genehmi­gung mehr für die Abhal­tung ein­er katholis­chen Messe erteilt. Die Begrün­dung: „Die Analyse der Gedenk­feier 2018 habe gezeigt, dass die im Vor­feld von Bischof Schwarz als Bedin­gung für die Erlaub­nis zur hl. Messe fest­gelegten Aufla­gen und Vor­gaben ‚zum über­wiegen­den Teil nicht einge­hal­ten wur­den bzw. wer­den kon­nten‘, begrün­det Diöze­sanad­min­is­tra­tor Guggen­berg­er die Entschei­dung in einem Schreiben an die Kroat­is­che Bischof­skon­ferenz. (…) Das Gesamter­schei­n­ungs­bild der Ver­anstal­tung am Bleiburg­er Feld schade dem Anse­hen der Katholis­chen Kirche und sei vor allem auch dazu ange­tan, ‚der Katholis­chen Kirche in Kärn­ten im Falle ein­er Erlaub­nis der Liturgiefeier zu Recht zu unter­stellen, sie würde die Instru­men­tal­isierung eines Gottes­di­en­stes zu poli­tis­chen Man­i­fes­ta­tio­nen dulden und die entsprechende Dis­tanz zu faschis­tis­chem Gedankengut ver­mis­sen lassen‘. (…) Ver­anstal­terin des alljährlichen Opferge­denkens am Loibach­er Feld, das unter Patro­nanz des Kroat­is­chen Par­la­mentes stat­tfind­et, ist die Katholis­che Kirche in Kroa­t­ien gemein­sam mit dem „Bleiburg­er Ehren­zug“. Die hl. Messe auf pri­vatem Grund­stück ist ein Teil der Feier und set­zt bei Mitwirkung eines Bischofs die Zus­tim­mung der Katholis­chen Kirche in Kärn­ten als zuständi­ge Ort­skirche voraus. Das heißt, die Feier und auch eine Messe kön­nte ohne einen Bischof trotz­dem stat­tfind­en. Die Ver­anstal­tung find­et auf Pri­vat­grund statt.“ (kaernten.orf.at, 8.3.19)

Während­dessen es in Öster­re­ich zahlre­iche pos­i­tive Reak­tio­nen gab, bedauerten die kroat­is­che Bischof­skon­ferenz und die kroat­is­che Präsi­dentin, die mit dem faschis­tis­chen Treiben offen­bar kein Prob­lem haben, die Entschei­dung der Diözese. Bleibt abzuwarten, wie es nun weit­erge­hen wird. Im let­zten Jahr ist es in ins­ge­samt fünf Fällen zu Verurteilun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz gekom­men. Einen aus­führlichen Bericht zum Auf­marsch 2018 samt Nach­be­tra­ch­tung hat der ak-Pliberk-Bleiburg verfasst.

Bildquelle: no-ustasa.at

Wien: Staat­san­waltschaft beantragt Aus­liefer­ung von Gudenus

Im Novem­ber hat­te die FPÖ einen Clip („Ali-Video“) auf ihren Video-Kanal und auf die FB-Seite von Johann Gude­nus stellen lassen, um die mil­lio­nen­teure Ein­führung von Fotos auf der E‑Card zu recht­fer­ti­gen. Unter­legt war die blaue Argu­men­ta­tion optisch und ver­bal mit einem ras­sis­tis­chen Unter­ton. Busi­ness as usu­al, kön­nte man sagen, aber die Kri­tik war stark, und Neos zeigten Gude­nus an. Die Staat­san­waltschaft beantragte nun die Aus­liefer­ung von Gude­nus, was die Aufhe­bung sein­er Immu­nität durch den Nation­al­rat voraussetzt.

Aber, wie es in der FPÖ recht regelmäßig passiert, war auch dabei alles nur ein Missver­ständ­nis, die Veröf­fentlichung nicht geplant, und über­haupt: Ver­het­zung sei das nicht gewe­sen, meinte der FPÖ-Gen­er­alsekretär Chris­t­ian Hafe­neck­er, nur „geschmack­los“. Und weil die Veröf­fentlichung des Videos im Zusam­men­hang mit der Poltischen Tätigkeit des Abge­ord­neten Gude­nus stünde, lehne man die Aufhe­bung von Gude­nus’ Immu­nität ab. „Und da gebe es in der Regel keine Aus­liefer­ung von Abge­ord­neten, betonte Hafe­neck­er.“ (vol.at, 7.3.19)

Kön­nen wir Hafe­neck­ers Aus­sage nun dahinge­hend ausle­gen, dass es Teil der poli­tis­chen Tätigkeit von FPÖ-Poli­tik­erIn­nen ist, ras­sis­tisch (=geschmack­los) zu agieren? Die Frage wird in diesem konkreten Fall die ÖVP im Nation­al­rat zu beant­worten haben. Wir erah­nen die türkise Antwort …

Das rechte Wort der Woche

Twitter-Schlagabtausch Walser – Abwerzger

Twit­ter-Schlagab­tausch Walser – Abwerzger

Der wegen der Ablehnung ein­er geset­zlichen Verpflich­tung von Abbiege­as­sis­ten­ten für LKW schw­er unter Beschuss ger­atene Verkehrsmin­is­ter Nor­bert Hofer erhielt auf Twit­ter Schützen­hil­fe durch den Tirol­er FPÖ-Parteiob­mann Markus Abw­erzger, der sich darüber beschw­ert, dass Har­ald Walser zwis­chen dem näch­sten tödlichen Verkehrsun­fall beim Abbiegen eines LKW und dem Agieren von Hofer einen Zusam­men­hang her­stellte. 

Walser: Ist Verkehrsmin­is­ter Nor­bert Hofer eigentlich schon zurück­ge­treten? https://www.sn.at
Abw­erzger: Was sind Sie nur für ein Men­sch aus so einem Unfall poli­tis­ches Kap­i­tal zu schlagen?
Walser: Blaune Krokodil­strä­nen. Im Fall Dorn­birn sind Sie und Ihres­gle­ichen nicht so zimperlich.
Abw­erzger: Was sind Sie nur für ein Fei­gling. Blaune ;) Schreiben Sie deut­lich was Sie meinen. Erbärm­lich­es Niveau.

Wir helfen Her­rn Abw­erzger: Blaun (blau-braun) stellt eine inzwis­chen gebräuch­liche Farbbeze­ich­nung für die FPÖ dar. Deut­lich genug?