Klagenfurt: Schuldspruch wegen Nazi-Museum im Keller
Innsbruck: NS-Tattoos bei Krankenhausaufenthalt aufgeflogen
Feldkirch: Gericht da, Angeklagter fehlt
Bleiburg/Pliberk: Diözese entzieht Genehmigung für Messe
Wien: Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung von Gudenus
Das rechte Wort der Woche: Markus Abwerzger
Klagenfurt: Schuldspruch wegen Nazi-Museum im Keller
Da rücken der Bürgermeister und der Pfarrer eines Ortes aus, um vor Gericht zu bezeugen, dass ein Bewohner ganz und gar nichts mit nationalsozialistischer Überzeugung zu tun habe. Half nichts, denn der Mann, ein 75-jähriger Kärntner, hatte eine beachtliche NS-Devotionaliensammlung bei sich zu Hause angelegt. So, dass ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf die Frage „der Staatsanwältin, ‚Haben Sie schon einmal so eine große Sammlung gesehen?‘“, antwortete: „Nein, so etwas habe ich noch nicht gesehen.“ (kaernten.orf.at, 4.3.19) Aufgeflogen war der Nazi-Keller, weil sein Besitzer einem Flohmarktbesucher seine Sammlung gezeigt hatte und dabei aus seiner ideologischen Einstellung kein Hehl gemacht haben soll: „Er hat dem Zeugen gesagt, dass er überzeugter Nationalsozialist ist. Als der Zeuge am nächsten Tag wiederkam, um die Münzen zurückzutauschen, hat ihn der Angeklagte angeherrscht, dass in seinem Haus die Gesetze von vor 1945 gelten und deshalb ein Umtausch eigentlich ausgeschlossen sei.“
Das Gericht sprach den Mann schuldig und verhängte 13 Monaten bedingte Haft und 1.200 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig). Die mit so viel Engagement angelegte Sammlung muss vernichtet werden. Darunter sogar Raritäten wie Keksausstecher in Hakenkreuzform.
Innsbruck: NS-Tattoos bei Krankenhausaufenthalt aufgeflogen
Während eines Krankenhausaufenthaltes waren die Tätowierungen eines 46-jährigen Tirolers aufgefallen: ein Reichsadler samt Hakenkreuz, SS-Runen und weitere NS-Motive. Das brachte dem Mann eine Hausdurchsuchung ein, wo eine Hitlerbüste gefunden wurde. Und die Prüfung des Facebook-Accounts brachte auch einschlägige Postings zum Vorschein. Im Prozess folgte ein teilweiser Schuldspruch: „Tätowierung und Büste erfüllten nicht das strafrechtlich relevante Zurschaustellen in der Öffentlichkeit. Für NS-Wiederbetätigung auf Facebook setzte es jedoch nicht rechtskräftig 18 Monate bedingte Haft, 2160 Euro Geldstrafe und Gerichtsgebühren über 500 Euro.“ (tt.com, 9.3.19)
Feldkirch: Gericht da, Angeklagter fehlt
Alle waren da: Neun Geschworene, mehrere Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, aber der Angeklagte ließ sich nicht blicken. Denn der, deutscher Staatsbürger, zog es vor, sich nach Deutschland abzusetzen. „Dem 32-jährigen Arbeitslosen wird vorgeworfen, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Und zwar in 12 verschiedenen Punkten. Einer ist zum Beispiel, dass er seinem Husky ein Hundehalsband mit dem Symbol der ‚Schwarzen Sonne‘ anlegte und damit spazieren ging. Dasselbe Symbol bei einem Ohrschmuck des Mannes. Die ‚Schwarze Sonne‘ ist ein verbotenes Symbol und besteht aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen. Weiters geht es um verbotene Musik, Bilder und so weiter.“ (vol.at, 9.3.19)
So konnte die Verhandlung nur vertagt und ein Auslieferungsantrag nach Deutschland gestellt werden. Dass dem nachgekommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Interessant wäre zu erfahren, welche einschlägigen Verbindungen der Mann in Vorarlberg, wo es ein aktives „Blood & Honour“-Netzwerk gibt, unterhielt.
Bleiburg/Pliberk: Diözese entzieht Genehmigung für Messe
Nach langen Jahren der Proteste gegen den zeitweise größten Aufmarsch von Rechtsextremen in Europa, nämlich beim jährlichen Ustaša-Treffen in Bleiburg/Pliberk, scheint sich nun etwas zu tun: Die Diözese Gurk-Klagenfurt hat für heuer keine Genehmigung mehr für die Abhaltung einer katholischen Messe erteilt. Die Begründung: „Die Analyse der Gedenkfeier 2018 habe gezeigt, dass die im Vorfeld von Bischof Schwarz als Bedingung für die Erlaubnis zur hl. Messe festgelegten Auflagen und Vorgaben ‚zum überwiegenden Teil nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten‘, begründet Diözesanadministrator Guggenberger die Entscheidung in einem Schreiben an die Kroatische Bischofskonferenz. (…) Das Gesamterscheinungsbild der Veranstaltung am Bleiburger Feld schade dem Ansehen der Katholischen Kirche und sei vor allem auch dazu angetan, ‚der Katholischen Kirche in Kärnten im Falle einer Erlaubnis der Liturgiefeier zu Recht zu unterstellen, sie würde die Instrumentalisierung eines Gottesdienstes zu politischen Manifestationen dulden und die entsprechende Distanz zu faschistischem Gedankengut vermissen lassen‘. (…) Veranstalterin des alljährlichen Opfergedenkens am Loibacher Feld, das unter Patronanz des Kroatischen Parlamentes stattfindet, ist die Katholische Kirche in Kroatien gemeinsam mit dem „Bleiburger Ehrenzug“. Die hl. Messe auf privatem Grundstück ist ein Teil der Feier und setzt bei Mitwirkung eines Bischofs die Zustimmung der Katholischen Kirche in Kärnten als zuständige Ortskirche voraus. Das heißt, die Feier und auch eine Messe könnte ohne einen Bischof trotzdem stattfinden. Die Veranstaltung findet auf Privatgrund statt.“ (kaernten.orf.at, 8.3.19)
Die Diözese Gurk hat angekündigt, die Messe bei der diesjährigen Ustaša-Feier in #Bleiburg/#Pliberk zu untersagen. Wir sind froh über diesen Schritt, da dadurch das rechtsextreme Treffen wesentlich erschwert, wenn nicht sogar verhindert wird. https://t.co/wlkQ0kv4eo
— AK Bleiburg/Pliberk (@noustasa_at) 8. März 2019
Währenddessen es in Österreich zahlreiche positive Reaktionen gab, bedauerten die kroatische Bischofskonferenz und die kroatische Präsidentin, die mit dem faschistischen Treiben offenbar kein Problem haben, die Entscheidung der Diözese. Bleibt abzuwarten, wie es nun weitergehen wird. Im letzten Jahr ist es in insgesamt fünf Fällen zu Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz gekommen. Einen ausführlichen Bericht zum Aufmarsch 2018 samt Nachbetrachtung hat der ak-Pliberk-Bleiburg verfasst.

Wien: Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung von Gudenus
Im November hatte die FPÖ einen Clip („Ali-Video“) auf ihren Video-Kanal und auf die FB-Seite von Johann Gudenus stellen lassen, um die millionenteure Einführung von Fotos auf der E‑Card zu rechtfertigen. Unterlegt war die blaue Argumentation optisch und verbal mit einem rassistischen Unterton. Business as usual, könnte man sagen, aber die Kritik war stark, und Neos zeigten Gudenus an. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun die Auslieferung von Gudenus, was die Aufhebung seiner Immunität durch den Nationalrat voraussetzt.
Aber, wie es in der FPÖ recht regelmäßig passiert, war auch dabei alles nur ein Missverständnis, die Veröffentlichung nicht geplant, und überhaupt: Verhetzung sei das nicht gewesen, meinte der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, nur „geschmacklos“. Und weil die Veröffentlichung des Videos im Zusammenhang mit der Poltischen Tätigkeit des Abgeordneten Gudenus stünde, lehne man die Aufhebung von Gudenus’ Immunität ab. „Und da gebe es in der Regel keine Auslieferung von Abgeordneten, betonte Hafenecker.“ (vol.at, 7.3.19)
Können wir Hafeneckers Aussage nun dahingehend auslegen, dass es Teil der politischen Tätigkeit von FPÖ-PolitikerInnen ist, rassistisch (=geschmacklos) zu agieren? Die Frage wird in diesem konkreten Fall die ÖVP im Nationalrat zu beantworten haben. Wir erahnen die türkise Antwort …

Der wegen der Ablehnung einer gesetzlichen Verpflichtung von Abbiegeassistenten für LKW schwer unter Beschuss geratene Verkehrsminister Norbert Hofer erhielt auf Twitter Schützenhilfe durch den Tiroler FPÖ-Parteiobmann Markus Abwerzger, der sich darüber beschwert, dass Harald Walser zwischen dem nächsten tödlichen Verkehrsunfall beim Abbiegen eines LKW und dem Agieren von Hofer einen Zusammenhang herstellte.
Walser: Ist Verkehrsminister Norbert Hofer eigentlich schon zurückgetreten? https://www.sn.at
Abwerzger: Was sind Sie nur für ein Mensch aus so einem Unfall politisches Kapital zu schlagen?
Walser: Blaune Krokodilstränen. Im Fall Dornbirn sind Sie und Ihresgleichen nicht so zimperlich.
Abwerzger: Was sind Sie nur für ein Feigling. Blaune ;) Schreiben Sie deutlich was Sie meinen. Erbärmliches Niveau.
Wir helfen Herrn Abwerzger: Blaun (blau-braun) stellt eine inzwischen gebräuchliche Farbbezeichnung für die FPÖ dar. Deutlich genug?