Der Angeklagte, der von einem Polizisten in den Schwurgerichtssaal geführt wird, bestieg am 21. Juni 2016 gegen Mittag einen Zug Richtung Wien und fiel dadurch auf, dass er türkischstämmige Passagiere als Scheiß-Kanaken und Scheiß-Ausländer beschimpfte und Heil Hitler skandierte. Mehrere im Abteil anwesende Passagiere, darunter eine Schulklasse der Oberstufe, verließen das Abteil, ein Passagier stellte sich dem Angeklagten entgegen, indem er ihn fotografierte.
In der Folge kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen, das abgesehen von gegenseitigen leichten Rempeleien ohne gröbere physische Übergriffe verlief. Verbal blieben sich die beiden Kontrahenten nichts schuldig: Der Angeklagte beschimpfte den Zeugen als schwule Sau, Jud, Hippie, der Zeuge konterte mit Sozialschmarotzer und Versager. Nachdem sich der Zeuge weigerte, die Fotos zu löschen, drohte ihm der Angeklagte damit, seine Alte, Mutter, Tochter zu ficken, und konkreter: “Wart, bis ma in Meidling aussteigen!“ Als auch das den Zeugen nicht dazu bewegte, die Fotos zu löschen, schüttete er ihm Bier über sein Hemd und attackierte mit seinen Fäusten die Gepäckablage, wobei er sich verletzte. Andere Passagiere hatten inzwischen die Polizei verständigt, der Angeklagte wartete gemeinsam mit dem Zeugen laut dessen Aussage „ruhig und friedlich“ auf das Eintreffen der Polizisten.
In diesem Zusammenhang zeigt sich der Richter irritiert über das offensichtliche Nichteinschreiten der Polizisten, die nur die Personalien des Angeklagten aufnahmen. Der Zeuge zitiert die Polizisten: „Früher hätten wir ihn festgenommen, aber heutzutage geht das nicht mehr.“
Der Angeklagte legt ein Tatsachengeständnis ab, erklärt aber, sich an das Ereignis nur bruchstückhaft erinnern zu können, da er an diesem Tag unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stand (sein Frühstück bestand nach seiner Aussage neben Kaffee aus 2 Kugeln Kokain, die er sich im Zug spritzte, 2 Tabletten Praxiten 50, und ca. fünf Dosen Bier). Sein Verteidiger bringt auch einen kürzlich diagnostizierten Herzfehler ins Spiel, der eine Operation notwendig mache und argumentiert damit, dass der Angeklagte dadurch jeden Lebensmut verloren hätte.
Zur Vorgeschichte des Angeklagten
Nach der Pflichtschule und einer abgebrochenen Lehre als Schlosser arbeitete er gelegentlich in diversen Hilfsjobs, begann jedoch schon mit 17 seine Drogenkarriere mit Ecstasy, Speed und Heroin. Finanziert wurden und werden die Drogen mit Hilfe seiner Mutter und mit Privat- und Bankschulden, die sich zur Zeit auf ca. 4000.- belaufen. Sein Vorstrafenregister begann 2003 und umfasst Delikte wie Diebstahl, unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen, Einbruch, Waffenbesitz, Drogenverkauf, und eine teils unbedingte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 2012. Die damalige Verurteilung begründete sich fast wörtlich auf dieselben Aussagen, die auch diesmal Verhandlungsgegenstand sind: Scheiß-Kanaken, Heil Hitler, Sieg Heil – mit dem Zusatz: „Wartet nur ab, bald kommt Strache an die Macht.“ 2015 versuchte er bei einem viermonatigen Aufenthalt beim Grünen Kreis, sein Leben in den Griff zu bekommen, offensichtlich mit geringem Erfolg.
Im Verlauf der Verhandlung beteuert der Angeklagte immer wieder unter Tränen, kein Rechtsradikaler zu sein. Er sei in einem ausländerfeindlichen Umfeld aufgewachsen, sein Vater habe Türkenkinder immer als Scheiß-Kanaken beschimpft, sein Cousin habe ihm beigebracht, wie man Türkenkinder verprügelt, aber er selbst habe sich schon vor einiger Zeit von diesem Gedankengut losgesagt. Seine Facebook-Chronik spricht eine andere Sprache: Bilder von Hitler und Himmler und eine Hommage an Gottfried Küssel, den er in der Justizanstalt Hirtenberg als „aufrichtigen“ und „ehrlichen“ Menschen kennenlernte, der anderen Häftlingen alles besorgen konnte, wonach sie verlangten.
Da sich die Aussagen der geladenen Zeugen – der Informatiker und drei Schülerinnen – bezüglich möglicher Beeinträchtigung durch Alkohol und Drogen widersprechen, beantragt der Verteidiger die Einholung eines neurologischen Gutachtens zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Die Verhandlung wird auf den 15. November vertagt.