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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Verbotsgesetzprozess: „Bald kommt Strache an die Macht”

Am 11.10.2016 fand in Wie­ner Neu­stadt ein Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Micha­el S. (32) aus Möd­ling statt. Wegen wider­sprüch­li­cher Aus­sa­gen der Zeu­gen wur­de die Ver­hand­lung ver­tagt – auf den 15. Novem­ber. EinProzessbericht.

13. Okt. 2016
Landesgericht Wiener Neustadt
Landesgericht Wiener Neustadt - Bildquelle: Wikipedia/Onsemeliot unter CreativeCommons 3.0

Der Ange­klag­te, der von einem Poli­zis­ten in den Schwur­ge­richts­saal geführt wird, bestieg am 21. Juni 2016 gegen Mit­tag einen Zug Rich­tung Wien und fiel dadurch auf, dass er tür­kisch­stäm­mi­ge Pas­sa­gie­re als Scheiß-Kana­ken und Scheiß-Aus­län­der beschimpf­te und Heil Hit­ler skan­dier­te. Meh­re­re im Abteil anwe­sen­de Pas­sa­gie­re, dar­un­ter eine Schul­klas­se der Ober­stu­fe, ver­lie­ßen das Abteil, ein Pas­sa­gier stell­te sich dem Ange­klag­ten ent­ge­gen, indem er ihn fotografierte.

In der Fol­ge kam es zu einem Wort­ge­fecht zwi­schen dem Ange­klag­ten und dem Zeu­gen, das abge­se­hen von gegen­sei­ti­gen leich­ten Rem­pe­lei­en ohne grö­be­re phy­si­sche Über­grif­fe ver­lief. Ver­bal blie­ben sich die bei­den Kon­tra­hen­ten nichts schul­dig: Der Ange­klag­te beschimpf­te den Zeu­gen als schwu­le Sau, Jud, Hip­pie, der Zeu­ge kon­ter­te mit Sozi­al­schma­rot­zer und Ver­sa­ger. Nach­dem sich der Zeu­ge wei­ger­te, die Fotos zu löschen, droh­te ihm der Ange­klag­te damit, sei­ne Alte, Mut­ter, Toch­ter zu ficken, und kon­kre­ter: “Wart, bis ma in Meid­ling aus­stei­gen!“ Als auch das den Zeu­gen nicht dazu beweg­te, die Fotos zu löschen, schüt­te­te er ihm Bier über sein Hemd und atta­ckier­te mit sei­nen Fäus­ten die Gepäck­ab­la­ge, wobei er sich ver­letz­te. Ande­re Pas­sa­gie­re hat­ten inzwi­schen die Poli­zei ver­stän­digt, der Ange­klag­te war­te­te gemein­sam mit dem Zeu­gen laut des­sen Aus­sa­ge „ruhig und fried­lich“ auf das Ein­tref­fen der Polizisten.

In die­sem Zusam­men­hang zeigt sich der Rich­ter irri­tiert über das offen­sicht­li­che Nicht­ein­schrei­ten der Poli­zis­ten, die nur die Per­so­na­li­en des Ange­klag­ten auf­nah­men. Der Zeu­ge zitiert die Poli­zis­ten: „Frü­her hät­ten wir ihn fest­ge­nom­men, aber heut­zu­ta­ge geht das nicht mehr.“

Der Ange­klag­te legt ein Tat­sa­chen­ge­ständ­nis ab, erklärt aber, sich an das Ereig­nis nur bruch­stück­haft erin­nern zu kön­nen, da er an die­sem Tag unter dem Ein­fluss von Dro­gen und Alko­hol stand (sein Früh­stück bestand nach sei­ner Aus­sa­ge neben Kaf­fee aus 2 Kugeln Koka­in, die er sich im Zug spritz­te, 2 Tablet­ten Pra­xi­ten 50, und ca. fünf Dosen Bier). Sein Ver­tei­di­ger bringt auch einen kürz­lich dia­gnos­ti­zier­ten Herz­feh­ler ins Spiel, der eine Ope­ra­ti­on not­wen­dig mache und argu­men­tiert damit, dass der Ange­klag­te dadurch jeden Lebens­mut ver­lo­ren hätte.

Zur Vor­ge­schich­te des Angeklagten

Nach der Pflicht­schu­le und einer abge­bro­che­nen Leh­re als Schlos­ser arbei­te­te er gele­gent­lich in diver­sen Hilfs­jobs, begann jedoch schon mit 17 sei­ne Dro­gen­kar­rie­re mit Ecsta­sy, Speed und Hero­in. Finan­ziert wur­den und wer­den die Dro­gen mit Hil­fe sei­ner Mut­ter und mit Pri­vat- und Bank­schul­den, die sich zur Zeit auf ca. 4000.- belau­fen. Sein Vor­stra­fen­re­gis­ter begann 2003 und umfasst Delik­te wie Dieb­stahl, unbe­fug­ten Gebrauch von Fahr­zeu­gen, Ein­bruch, Waf­fen­be­sitz, Dro­gen­ver­kauf, und eine teils unbe­ding­te Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz 2012. Die dama­li­ge Ver­ur­tei­lung begrün­de­te sich fast wört­lich auf die­sel­ben Aus­sa­gen, die auch dies­mal Ver­hand­lungs­ge­gen­stand sind: Scheiß-Kana­ken, Heil Hit­ler, Sieg Heil – mit dem Zusatz: „War­tet nur ab, bald kommt Stra­che an die Macht.“ 2015 ver­such­te er bei einem vier­mo­na­ti­gen Auf­ent­halt beim Grü­nen Kreis, sein Leben in den Griff zu bekom­men, offen­sicht­lich mit gerin­gem Erfolg.

Im Ver­lauf der Ver­hand­lung beteu­ert der Ange­klag­te immer wie­der unter Trä­nen, kein Rechts­ra­di­ka­ler zu sein. Er sei in einem aus­län­der­feind­li­chen Umfeld auf­ge­wach­sen, sein Vater habe Tür­ken­kin­der immer als Scheiß-Kana­ken beschimpft, sein Cou­sin habe ihm bei­gebracht, wie man Tür­ken­kin­der ver­prü­gelt, aber er selbst habe sich schon vor eini­ger Zeit von die­sem Gedan­ken­gut los­ge­sagt. Sei­ne Face­book-Chro­nik spricht eine ande­re Spra­che: Bil­der von Hit­ler und Himm­ler und eine Hom­mage an Gott­fried Küs­sel, den er in der Jus­tiz­an­stalt Hir­ten­berg als „auf­rich­ti­gen“ und „ehr­li­chen“ Men­schen ken­nen­lern­te, der ande­ren Häft­lin­gen alles besor­gen konn­te, wonach sie verlangten.

Da sich die Aus­sa­gen der gela­de­nen Zeu­gen – der Infor­ma­ti­ker und drei Schü­le­rin­nen – bezüg­lich mög­li­cher Beein­träch­ti­gung durch Alko­hol und Dro­gen wider­spre­chen, bean­tragt der Ver­tei­di­ger die Ein­ho­lung eines neu­ro­lo­gi­schen Gut­ach­tens zur Klä­rung der Zurech­nungs­fä­hig­keit zum Zeit­punkt der Tat. Die Ver­hand­lung wird auf den 15. Novem­ber vertagt.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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