Die Gründe: eine Beisitzerin ist erkrankt und zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt wird noch ein neuropsychiatrisches Gutachten eingeholt. Die zwei Angeklagten aus Hohenems (Vorarlberg) wollten sich wegen angeblicher Berauschung nicht an eine Wiederbetätigung erinnern, gaben aber die (absichtliche schwere) Körperverletzung zu. Die zwei Angeklagten aus dem Pongau bestritten, irgendwelche Nazi-Parolen gegrölt zu haben.