Lesezeit: 1 Minute

Salzburg: Vertagung (II)

Auch der am Diens­tag, 11.10.2016, in Salz­burg begon­ne­ne Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen vier Grund­wehr­die­ner, die in Bischofs­ho­fen im Vor­jahr einen jun­gen Mann bru­tal nie­der­ge­schla­gen haben, weil er gegen ihre Nazi-Paro­­len pro­tes­tier­te, wur­de am Mitt­woch auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt. Die Grün­de: eine Bei­sit­ze­rin ist erkrankt und zur Beur­tei­lung der Zurech­nungs­fä­hig­keit wegen des Alko­hol­kon­sums zum Tat­zeit­punkt wird noch ein […]

13. Okt 2016

Die Grün­de: eine Bei­sit­ze­rin ist erkrankt und zur Beur­tei­lung der Zurech­nungs­fä­hig­keit wegen des Alko­hol­kon­sums zum Tat­zeit­punkt wird noch ein neu­ro­psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten ein­ge­holt. Die zwei Ange­klag­ten aus Hohen­ems (Vor­arl­berg) woll­ten sich wegen angeb­li­cher Berau­schung nicht an eine Wie­der­be­tä­ti­gung erin­nern, gaben aber die (absicht­li­che schwe­re) Kör­per­ver­let­zung zu. Die zwei Ange­klag­ten aus dem Pon­gau bestrit­ten, irgend­wel­che Nazi-Paro­len gegrölt zu haben.