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Graz: Ein Jahr für Hitler & Hetze

Weil er im Novem­ber 2014 auf Face­book het­ze­ri­sche Kom­men­ta­re mit Hit­­ler-Bil­­dern gepos­tet hat­te, muss­te sich am Diens­tag, 11.10.2016, ein Süd­stei­rer (26) in Graz wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te gab sich vor Gericht geläu­tert. Der Ein­satz als Miliz­sol­dat an der Gren­ze in Spiel­feld im Jahr 2015 habe sei­ne Ein­stel­lung völ­lig geän­dert, erklärt er […]

14. Okt 2016

Im Novem­ber 2014 war er jeden­falls noch anders drauf. Da pos­te­te er ein Bild von Hit­ler mit der Inschrift „Ver­ga­sen“ und dazu noch den Spruch „Alle so ane Drecks­wich­ser“. Ein ander­mal pos­te­te er ein Bild von Hit­ler als „Pro-Gamer“ auf der Couch beim Com­pu­ter­spiel mit dem Sprich „6.000.000 Kills, 1 Death“.

Verfahren vor dem Landesgericht Graz - Bildquelle:
Ver­fah­ren vor dem Lan­des­ge­richt Graz — Bild­quel­le: Wikipedia/Moschitz, Crea­tive­Com­mons 3.0

Als Motiv gab der Ange­klag­te das Übli­che an. „Wütend“ sei er gewe­sen auf die Flücht­lin­ge, weil „die alles gekriegt haben“ wäh­rend er bei Arbeits- und Woh­nungs­su­che abge­lehnt wor­den sei. Dass die Flücht­lin­ge vor­her alles ver­lo­ren haben, kam ihm damals noch nicht in den Sinn – erst im Jahr dar­auf an der Spiel­fel­der Gren­ze: Da sind nicht nur jun­ge Män­ner gekom­men, son­dern auch Fami­li­en und arme Leu­te.

Hin­rei­ßen habe er sich damals las­sen, weil vie­le ande­re auch so gere­det und gepos­tet hät­ten wie er. Bevor er mit sei­nen Hit­ler-Bil­dern so auf­fiel, dass es zur Anzei­ge kam , war bei ihm „schon Mona­te zuvor“ der Ver­fas­sungs­schutz auf­ge­taucht, der ihn wegen Pos­tings ver­warnt und belehrt habe. Auch die War­nun­gen sei­ner Ex-Freun­din, der Eltern und von Freu­den hat er damals nicht beach­tet: „Ich habe auf stur geschal­tet“. (Klei­ne Zei­tung, 12.10.16)

Wegen Ver­harm­lo­sung von NS-Ver­bre­chen wur­de er nach Para­graf 3h Ver­bots­ge­setz zu einem Jahr Haft bedingt ver­ur­teilt. „Das ist die größ­te Schei­ße über­haupt“, so der Ange­klag­te nach der Urteils­ver­kün­dung. Er nimmt sich – so wie die Staats­an­walt­schaft — Bedenkzeit.

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