Graz: Ein Jahr für Hitler & Hetze

Weil er im Novem­ber 2014 auf Face­book het­zerische Kom­mentare mit Hitler-Bildern gepostet hat­te, musste sich am Dien­stag, 11.10.2016, ein Süd­steir­er (26) in Graz wegen Wieder­betä­ti­gung vor einem Geschwore­nen­gericht ver­ant­worten. Der Angeklagte gab sich vor Gericht geläutert. Der Ein­satz als Miliz­sol­dat an der Gren­ze in Spielfeld im Jahr 2015 habe seine Ein­stel­lung völ­lig geän­dert, erk­lärt er den Geschwore­nen, so die „Kleine Zeitung“.

Im Novem­ber 2014 war er jeden­falls noch anders drauf. Da postete er ein Bild von Hitler mit der Inschrift „Ver­gasen“ und dazu noch den Spruch „Alle so ane Dreck­swichser“. Ein ander­mal postete er ein Bild von Hitler als „Pro-Gamer“ auf der Couch beim Com­put­er­spiel mit dem Sprich „6.000.000 Kills, 1 Death“.

Verfahren vor dem Landesgericht Graz - Bildquelle:

Ver­fahren vor dem Lan­des­gericht Graz — Bildquelle: Wikipedia/Moschitz, Cre­ativeCom­mons 3.0

Als Motiv gab der Angeklagte das Übliche an. „Wütend“ sei er gewe­sen auf die Flüchtlinge, weil „die alles gekriegt haben“ während er bei Arbeits- und Woh­nungssuche abgelehnt wor­den sei. Dass die Flüchtlinge vorher alles ver­loren haben, kam ihm damals noch nicht in den Sinn – erst im Jahr darauf an der Spielfelder Gren­ze: Da sind nicht nur junge Män­ner gekom­men, son­dern auch Fam­i­lien und arme Leute.

Hin­reißen habe er sich damals lassen, weil viele andere auch so gere­det und gepostet hät­ten wie er. Bevor er mit seinen Hitler-Bildern so auffiel, dass es zur Anzeige kam , war bei ihm „schon Monate zuvor“ der Ver­fas­sungss­chutz aufge­taucht, der ihn wegen Post­ings ver­warnt und belehrt habe. Auch die War­nun­gen sein­er Ex-Fre­undin, der Eltern und von Freuden hat er damals nicht beachtet: „Ich habe auf stur geschal­tet“. (Kleine Zeitung, 12.10.16)

Wegen Ver­harm­lo­sung von NS-Ver­brechen wurde er nach Para­graf 3h Ver­bots­ge­setz zu einem Jahr Haft bed­ingt verurteilt. „Das ist die größte Scheiße über­haupt“, so der Angeklagte nach der Urteilsverkün­dung. Er nimmt sich – so wie die Staat­san­waltschaft — Bedenkzeit.