Im November 2014 war er jedenfalls noch anders drauf. Da postete er ein Bild von Hitler mit der Inschrift „Vergasen“ und dazu noch den Spruch „Alle so ane Dreckswichser“. Ein andermal postete er ein Bild von Hitler als „Pro-Gamer” auf der Couch beim Computerspiel mit dem Spruch „6.000.000 Kills, 1 Death“.
Als Motiv gab der Angeklagte das Übliche an. „Wütend“ sei er gewesen auf die Flüchtlinge, weil „die alles gekriegt haben“, während er bei Arbeits- und Wohnungssuche abgelehnt worden sei. Dass die Flüchtlinge vorher alles verloren haben, kam ihm damals noch nicht in den Sinn – erst im Jahr darauf an der Spielfelder Grenze: „Da sind nicht nur junge Männer gekommen, sondern auch Familien und arme Leute.“
Hinreißen habe er sich damals lassen, weil viele andere auch so geredet und gepostet hätten wie er. Bevor er mit seinen Hitler-Bildern so auffiel, dass es zur Anzeige kam , war bei ihm „schon Monate zuvor“ der Verfassungsschutz aufgetaucht, der ihn wegen der Postings verwarnt und belehrt habe. Auch die Warnungen seiner Ex-Freundin, der Eltern und von Freuden hat er damals nicht beachtet: „Ich habe auf stur geschaltet.”
Wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen wurde er nach Paragraf 3h Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. „Das ist die größte Scheiße überhaupt“, so der Angeklagte nach der Urteilsverkündung. Er nahm sich wie auch die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.