„Sie haben den Schuss nicht gehört“, versuchte sich der Richter, der den Angeklagten schon einmal vor drei Jahren wegen des öffentlichen Tragens eines verbotenen Nazi-Symbols als Tattoo verurteilt hatte, mit einem bildlichen Vergleich. Nein, den hat der Angeklagte nicht gehört, denn auf die Frage des Richters, ob er sich das – in Deutschland verbotene – Keltenkreuz-Tattoo wegmachen habe lassen, antwortete B., „dass er es wegmachen lassen wolle“.
Manuel M.B. stand aber nicht wegen seines politischen Hörfehlers von damals vor Gericht, sondern weil er im Jänner 2015 während einer Demo von Neonazis in Bautzen von seinem Fenster aus den Hitlergruß gleich mehrmals ausgeführt hat. Der Verteidiger, der in dem stummen Hitlergruß nur ein „Winken aus dem Fenster“ sehen wollte, kam mit seiner Argumentation ebenso wenig durch wie der Angeklagte, der die Schuld bei der Polizei suchte: „Wenn die Polizei mich nicht angeleuchtet hätte, wäre das im Dunkeln gar nicht zu sehen gewesen.” Die Antwort des Richters: „Der Hitlergruß ist auch im Dunkeln strafbar!“
Und so kam es dann zu dem Urteil: zehn Monate Haft ohne Bewährung. „Der Staat mache sich lächerlich, wenn er in solchen Fällen immer wieder Nachsicht zeige, so der Amtsrichter Dirk Hertle“, resümiert die „Sächsische Zeitung“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Bericht aus der Vorwoche zu Bautzen auf stopptdierechten.at