Bautzen (BRD): Österreich-Nazi mit Hörfehler

Der Ver­tei­di­ger ver­such­te es mit einer etwas eigen­ar­ti­gen Tak­tik. Eine erho­be­ne rech­te Hand sei nur in Tat­ein­heit mit dem Brül­len von „Heil Hit­ler“ oder „Sieg Heil“ ein Hit­ler­gruß, so sei­ne Argu­men­ta­ti­on. Dem Ange­klag­ten Manu­el M. B. (31), einem nach Baut­zen aus­ge­wan­der­ten Öster­rei­cher, konn­te der Ver­tei­di­ger damit nicht hel­fen. Das Amts­ge­richt Baut­zen ver­ur­teil­te den Ange­klag­ten zu […]

14. Okt 2016

Sie haben den Schuss nicht gehört“, ver­such­te sich der Rich­ter, der den Ange­klag­ten schon ein­mal vor drei Jah­ren wegen des öffent­li­chen Tra­gens eines ver­bo­te­nen Nazi-Sym­bols als Tat­too ver­ur­teilt hat­te, mit einem bild­li­chen Ver­gleich. Nein, den hat der Ange­klag­te nicht gehört, denn auf die Fra­ge des Rich­ters, ob er sich das – in Deutsch­land ver­bo­te­ne – Kel­ten­kreuz-Tat­too weg­ma­chen habe las­sen, ant­wor­te­te B., „dass er es weg­ma­chen las­sen wol­le. Also gar nix gehört.

Der Manu­el stand aber nicht wegen sei­nes poli­ti­schen Hör­feh­lers von damals vor Gericht, son­dern weil er im Jän­ner 2015 wäh­rend einer Demo von Neo­na­zis in Baut­zen von sei­nem Fens­ter aus den Hit­ler­gruß gleich mehr­mals aus­ge­führt hat. Der Ver­tei­di­ger, der in dem stum­men Hit­ler­gruß nur ein „Win­ken aus dem Fens­ter“ sehen woll­te, kam mit sei­ner Argu­men­ta­ti­on eben­so wenig durch wie der Ange­klag­te, der die Schuld bei der Poli­zei such­te: Wenn die Poli­zei mich nicht ange­leuch­tet hät­te, wäre das im Dun­keln gar nicht zu sehen gewe­sen. Die Ant­wort des Rich­ters: „Der Hit­ler­gruß ist auch im Dun­keln straf­bar!“.

Und so kam es dann zu dem Urteil: zehn Mona­te Haft ohne Bewäh­rung. „Der Staat mache sich lächer­lich, wenn er in sol­chen Fäl­len immer wie­der Nach­sicht zei­ge, so der Amts­rich­ter Dirk Hertle“, resü­miert die Säch­si­sche Zei­tung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

- Bericht aus der Vor­wo­che zu Baut­zen auf stopptdierechten.at

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